Atalanta: Erfolgreicher Einsatz gegen Piraten vor Somalia

Atalanta: Erfolgreicher Einsatz gegen Piraten vor Somalia

Die Fregatte Hamburg läuft aus Richtung Horn von Afrika
© picture-alliance/dpa

Die Fregatte Hamburg läuft aus Richtung Horn von Afrika

Die Fregatte Hamburg läuft aus Richtung Horn von Afrika

© picture-alliance/dpa

Seit dem 23. Dezember 2008 beteiligt sich die Deutsche Marine an der Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias. Am 2. Dezember 2010 stimmte der Deutsche Bundestag erneut mit großer Mehrheit der Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Rahmen der EU-Anti-Piraterie-Operation ATALANTA um ein weiteres Jahr zu.

ATALANTA operiert im Verbund mit anderen Operationen und Seestreitkräften unter nationalem Mandat erfolgreich gegen Piraterie. Die Zahl der Kaperungen von Schiffen im Golf von Aden ist deutlich zurückgegangen. Alle für den Transport von Hilfsgütern des Welternährungsprogramms nach Somalia sowie zur Unterstützung der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) eingesetzten Schiffe haben unter dem Schutz von ATALANTA sicher ihre Zielhäfen erreicht.

Humanitäre Hilfe für Somalia sichern

In Somalia sind nach VN-Angaben derzeit etwa zwei Millionen Menschen, etwa ein Viertel der Bevölkerung, auf humanitäre Hilfe angewiesen. Damit gehört das Land zu den größten humanitären Krisengebieten weltweit. Die humanitäre Hilfe durch Lieferungen des Welternährungsprogramms und anderer Hilfsorganisationen erfolgt fast vollständig auf dem Seeweg. Ihr Schutz ist daher eine zentrale Aufgabe von ATALANTA.

Internationale Handelswege schützen

Atalanta-Einsatz
© www.eunavfor.eu

Atalanta-Einsatz

Atalanta-Einsatz

© www.eunavfor.eu

Durch das Seegebiet vor Somalia und vor allem den Golf von Aden führt die wichtigste Handelsroute zwischen Europa und Asien. Deutschland hat als große Exportnation und als großer Importeur von Gütern, gerade aus dem asiatischen und arabischen Raum, an sicheren Handelswegen ein besonders großes Interesse.

Ursachen der Piraterie bekämpfen

Bedingt durch jahrzehntelangen Bürgerkrieg in weiten Landesteilen Somalias sind die wirtschaftlichen Lebensgrundlagen des Landes weitgehend zerstört, staatliche Institutionen oft nicht existent oder machtlos. Kriminalität in allen Ausprägungsgraden wird von weiten Bevölkerungsteilen als Lebensgrundlage akzeptiert, dies schließt Piraterie ein.

Deutschland unterstützt die Bekämpfung der Ursachen der Piraterie. Dazu beteiligt sich Deutschland an der EU-Trainingsmission Somalia, einer Ausbildungsmission für insgesamt 2.000 Sicherheitskräfte der somalischen Übergangsregierung, die im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU in Uganda durchgeführt wird. Darüber hinaus werden erhebliche Mittel zur Finanzierung und Ausstattung der Mission der AMISOM sowie zur Ausbildung von afrikanischen Polizisten bereitgestellt, die von AMISOM als Trainer, Berater und Mentoren für die somalische Polizei eingesetzt werden sollen. Deutschland unterstützt außerdem den Verfassungsprozess in Somalia durch vom Max-Planck-Institut für Völkerrecht durchgeführte rechtliche Beratung. Auch die Aktivitäten verschiedener VN-Agenturen (UNDP, UNPOS, UNODC) zum Justizaufbau in Somalia werden in erheblichem Maße aus deutschen bzw. europäischen Mitteln finanziert.

Rechtliche Grundlagen

Die deutschen Streitkräfte können nur eingesetzt werden, solange ein Mandat des VN-Sicherheitsrates, ein entsprechender Beschluss des Rates der EU und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen.

Vor dem Hintergrund der eigenen Machtlosigkeit zur Bekämpfung der Piraterie bat die somalische Übergangsregierung im Februar 2008 den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen um Unterstützung bei der Bekämpfung der Piraterie. Dieser beschloss daraufhin einstimmig die Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2010, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 1897 (2009) vom 30. November 2009 und 1950 (2010) vom 23. November 2010.

Die internationale Gemeinschaft wurde darin aufgefordert und ermächtigt, Maßnahmen zur Piraterieabwehr auch in den Hoheitsgewässern Somalias zu ergreifen.

Die EU beschloss auf dieser völkerrechtlichen Grundlage mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP vom 10. November 2008 die GSVP-Operation ATALANTA. Der Bundestag hat der deutschen Beteiligung an ATALANTA am 19. Dezember 2008 erstmals zugestimmt. Der Ausweitung des Einsatzgebietes um die Seychellen stimmte der Bundestag am 18. Juni 2009 zu. Am 30. Juli 2010 weitete die EU das Einsatzgebiet auf die Meeresgebiete innerhalb der Region des Indischen Ozeans vor der Küste Somalias und der Nachbarländer aus. Dies wurde erforderlich, weil die Piraten bei ihren Raubzügen inzwischen immer tiefer in den Indischen Ozean vordringen.

Zuletzt verlängerte die EU am 7.12.2010 die Operation ATALANTA bis zum 12. Dezember 2012. Der Bundestag verlängerte das Mandat für die deutsche Beteiligung an ATALANTA zuletzt am 2. Dezember 2009 bis zum 18. Dezember 2011.

Gemeinsam gegen Piraten

EUNAVFOR im Einsatz
© www.eunavfor.eu

EUNAVFOR im Einsatz

EUNAVFOR im Einsatz

© www.eunavfor.eu

Inzwischen beteiligen sich östlich von Afrika rund 40 Kriegsschiffe verschiedener Staaten an dem Vorgehen gegen die Piraterie, darunter bis zu zwölf Schiffe und bis zu fünf Seeraumüberwachungsflugzeuge im Rahmen von ATALANTA. Deutschland beteiligt sich an ATALANTA durchgängig mit mindestens einer Fregatte samt Bordhubschrauber sowie einer Gruppe Marineschutzkräfte, die mit Genehmigung des Schiffseigners auf zivilen Schiffen eingesetzt werden kann, um Piratenangriffe abzuwehren (sog. Vessel Protection Detachments). Damit ist Deutschland einer der Haupttruppensteller von ATALANTA.

Die verschiedenen Akteure stimmen sich bei der Pirateriebekämpfung eng ab – weit über traditionelle Bündnisgrenzen hinweg. Auf politischer Ebene dient dazu u. a. die Kontaktgruppe zur Piraterie vor der Küste Somalias (Contact Group on Piracy off the Coast of Somalia, CGPCS), auf operativer Ebene erfolgt die Koordination in der Region durch regelmäßige “Shared Awareness and Deconfliction” (SHADE) Treffen in Bahrain.

Die Strafverfolgung mutmaßlicher Piraten ist wichtiger, abschreckender Bestandteil des Vorgehens gegen Piraterie.

In Gewahrsam genommene Piraterieverdächtige werden zur Strafverfolgung bevorzugt an Staaten in der Region übergeben. Voraussetzung ist dabei die Wahrung internationaler Menschenrechtsstandards für die betroffenen Personen. Eine Strafverfolgung ist grundsätzlich auch in Deutschland möglich, wenn ein besonderes deutsches Strafverfolgungsinteresse besteht.

Stand 27.12.2010

gesamten Artikel lesen zurück mit ESC