Argentinien: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 03.09.2010

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität

Es wird eine erhöhte Kriminalität beobachtet. Daher wird zu Vorsicht und Wachsamkeit geraten. Wertgegenstände sollten nicht offen getragen werden, Bargeld sollte nur in geringen Mengen mitgeführt werden. Bei Überfallen sollten Sie keinen Widerstand leisten, da die Täter in der Regel bewaffnet sind und vor Gewaltanwendung nicht zurückschrecken.

An belebten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist mit Trickdiebstählen zu rechnen. Beliebt ist die Methode, jemanden mit Senf o.ä. zu beschmutzen, hilfsbereit und schuldbewusst mit der Reinigung zu beginnen und dabei alle greifbaren Gegenstände zu entwenden oder zu entreißen. Das Auswärtige Amt rät daher, Wertgegenstände nicht in Handtaschen oder Rucksäcken zu transportieren, sondern z.B. in Brustbeuteln eng am Körper mitzunehmen.

In Hotels der niedrigeren Preisklasse kommen häufig Diebstähle vor. Ausweisdokumente etc. sollten von Bargeld getrennt und sicher (Hotelsafe) verwahrt werden. Auch in besseren Hotels sollten Handtaschen und Gepäck in öffentlich zugänglichen Räumen (Lobby etc.) niemals unbeaufsichtigt gelassen werden.

Besondere Aufmerksamkeit ist bei Bargeldabhebungen oder –tausch sowie an den touristischen Anziehungspunkten von Buenos Aires wie La Boca, San Telmo, der Bahnstation Retiro und im Stadtzentrum (Plaza de Mayo, Calle Florida, Recoleta) geboten.

Nach Einbruch der Dunkelheit sollten Sie Taxis nicht auf der Straße anhalten, sondern nach Möglichkeit telefonisch bestellen (sog. Radio-Taxis oder Remise), da in diesem Fall die Fahrt registriert wird. Diebstähle und auch sexuelle Übergriffe durch Taxifahrer kommen häufiger vor; insbesondere am Flughafen Ezeiza ist Vorsicht geboten.

In Argentinien ist eine größere Menge gefälschter Banknoten, insbesondere 100-Peso-Noten, im Umlauf. Sie sind zwar zu erkennen, wenn die üblichen Sicherheitsmerkmale geprüft werden (Wasserzeichen, Sicherheitsfaden, Stichtiefdruck, Durchsichtsregister), beim Geldumtausch auf offener Straße oder durch Trickbetrug (‚Umtausch‘ gegen Falschgeld unter dem Vorwand, nicht wechseln zu können) ist die Gefahr jedoch groß, falsche Scheine zu erhalten.

In Einzelfällen kann es auch an Geldautomaten zur Ausgabe von Falschgeld kommen. In diesem Fall sprechen Sie am besten umgehend bei der dazugehörenden Bank oder einer Polizeistation vor. Beim Umtausch von Devisen in einer Bank sind bisher keine Fälle der Ausgabe von Falschgeld bekannt geworden.

Allgemeine Reiseinformationen

Ohne Spanischkenntnisse ist die Bewegungsfreiheit in Argentinien eingeschränkt. In Buenos Aires wird teilweise (Hotels, größere Banken, etc.) Englisch gesprochen.

Geld / Kreditkarten

Mit ec-Bankkarten, sowie deutschen Kreditkarten und der PIN kann an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden, jedoch teilweise nur bis zu 300,– Pesos pro Einzeltransaktion bei maximal 10 Transaktionen pro Tag. Es müssen ggfs. mehrere Automaten ausprobiert werden. Dollar lassen sich im ganzen Land problemlos tauschen; Wechselstuben oder Banken, die EURO in Pesos tauschen, sind außerhalb von Buenos Aires weniger häufig. Travellerschecks können ebenfalls in Banken und Wechselstuben eingelöst werden.

Die Bezahlung mit Kreditkarte ist nicht immer möglich.

Bargeld darf bis zu einer Summe von 10.000 USD eingeführt werden.

Straßen- und Flugverkehr

Lassen Sie besondere Vorsicht im Straßenverkehr walten, das gilt vor allem auch für Fußgänger! Die Unfallzahlen sind in Argentinien deutlich höher als in Mitteleuropa.

Flugverspätungen sind an der Tagesordnung, was insbesondere in Bezug auf (transkontinentale) Anschlussflüge bei der Reiseplanung berücksichtigt werden sollte.

Besuch von Fußballspielen

In argentinischen Stadien kommt es leider regelmäßig zu schweren Ausschreitungen. Gegnerische Fans, aber auch rivalisierende Gruppen derselben Mannschaft, bekämpfen sich unter Anwendung brutaler Gewalt und schrecken auch vor Waffeneinsatz nicht zurück.

Wenn Sie ein Fußballspiel besuchen möchten, meiden Sie in jedem Fall die (meist preiswerten) Fanblocks und Stehplätze. Am besten gehen Sie in Begleitung ortskundiger einheimischer Fußballfreunde oder erkundigen Sie sich in Ihrem Hotel nach Organisationen, die den Eintritt, die An- und die Abfahrt organisieren. Machen Sie sich kundig, wie Sie sicher zum Spiel kommen und wie Sie nach Spielende das Stadionumfeld schnell und sicher verlassen können.

Sonstige Hinweise

Bei Diebstahl verlangen deutsche Versicherungen für die Erstattung den Nachweis einer polizeilichen Anzeige („Denuncia“).  Bei der Deutschen Botschaft gibt es schriftliche Übersetzungshilfen.

Im Falle des Verlusts des Reisepasses ist die polizeiliche Verlustanzeige für die Wiederausreise unerlässlich. Der Verlust sollte unverzüglich der Botschaft oder dem nächstgelegenen Honorarkonsul angezeigt und die Ausstellung eines Ersatzdokumentes beantragt werden.

Die Stadt Buenos Aires hat ein Kommissariat für Touristen eingerichtet, in dem auch in diversen Fremdsprachen Hilfestellung geleistet werden kann. Es befindet sich in der Avenida Corrientes Nr. 436 (Plaza San Nicolás) in Buenos Aires und ist auch mit der gebührenfreien Telefonnummer 0800-9995000 erreichbar.

Bei einer Festnahme oder Inhaftierung sollten Sie unverzüglich auf ein Telefonat mit der Botschaft oder dem zuständigen Honorarkonsul bestehen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visumerfordernis

Deutsche Staatsangehörige können bis zu 90 Tage als Touristen visafrei nach Argentinien einreisen.

Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bis zu insgesamt 6 Monaten ist vor Ort (Ausländerbehörde) möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf.

Sofern ein längerer Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit in Argentinien geplant ist, sollte vor Reiseantritt das  argentinische Konsulat in Deutschland wegen der Visabestimmungen kontaktiert werden.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

ja, muss mindestens noch 3 Mon. gültig sein

Vorläufiger Reisepass

dto.

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Weitere Anmerkungen

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

ja, muss mindestens noch 3 Mon. gültig sein

Reisepass

dto.

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

wird bis zum vollendeten 5.Lebensjahr des Kindes anerkannt; ältere Kinder benötigen eigenes Ausweisdokument.

Elternpass muss noch mindestens 3 Mon. gültig sein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

ja, wird als Passersatz anerkannt, wenn noch

mindestens 3 Mon. gültig

Weitere Anmerkungen

siehe auch Bestimmungen bei Reisen Minderjähriger

Reisen von Minderjährigen

Minderjährige brauchen für die Ein- und Ausreise die Erlaubnis des/der (beider) Sorgeberechtigten. Für jede Reise wird eine neue Reisegenehmigung benötigt.

Die Pflicht besteht grundsätzlich nur für argentinische Staatsangehörige und Ausländer mit längerfristigem (visumspflichtigem) Aufenthalt. Es hat sich jedoch bewährt, wenn sich auch deutsche Touristen mit vorübergehendem Aufenthalt der Praxis fügen.

Kinder unter 14 Jahren müssen auf Reisen eine Bescheinigung über die Einwilligung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Wird der Minderjährige von nur einem Sorgeberechtigten begleitet, so ist die Einwilligung des anderen Sorgeberechtigten notwendig. Ist nur ein Elterteil sorgeberechtigt (auch bei Verwitweten), so muss hierüber eine Bescheinigung mitgeführt werden. Reist der Minderjährige allein oder in Begleitung volljähriger Dritter, so müssen die Bescheinigungen Namen, Anschrift und Ausweis- oder Passnummer des Begleiters und/oder der Empfangsperson am Zielort enthalten. Kinder unter 6 Jahren werden bei Ein- und Ausreise in das Register der argentinischen Einwanderungsbehörden eingetragen.

Die Einwilligungen und Nachweise müssen von dem argentinischen Konsulat beglaubigt werden. Verbindliche Auskünfte erteilen nur die argentinischen Konsulate, z.B. auch darüber, ob und welche Dokumente ggf. ins Spanische übersetzt werden müssen – siehe hierzu auch

An- und Abreise über die USA

Bitte beachten Sie die

Bei Passverlust in Argentinien kann es insbesondere in der Touristensaison November bis April schwierig werden, für einen von der Botschaft ausgestellten Ersatzpass rechtzeitig vor dem Rückflug ein Visum von der amerikanischen Botschaft zu erhalten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Auskünfte zur Einreise können Ihnen nur die Auslandsvertretungen des jeweiligen Ziellandes erteilen.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Drogen

Drogenhandel und Drogenkonsum sind in Argentinien strafbar und werden verfolgt. Auch der Besitz von Kleinstmengen ist nicht straffrei und kann zu hohen Gefängnisstrafen führen. Die Haftbedingungen in Argentinien sind nicht mit denen deutscher Gefängnisse vergleichbar.

Artenschutz

Es ist verboten, ohne Genehmigung gewisse freilebende Tiere einzufangen, zu halten, zu kaufen oder zu transportieren. Die Verbote richten sich auch gegen die Veräußerung von Produkten oder Souvenirs, zu deren Herstellung freilebende Tiere verwendet wurden. Die Listen der betroffenen Arten sind von Provinz zu Provinz unterschiedlich. Informationen über die betroffenen Arten und die Ein- und Ausfuhr erhalten Sie beim argentinischen Staatssekretariat für Umwelt und nachhaltige Entwicklung unter

Unabhängig von den argentinischen Regelungen bestehen auch in Deutschland Einfuhrverbote oder Genehmigungsvorbehalte für Tiere, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen. Nähere Informationen zur Einfuhr finden sich auf der Webseite www.bfn.de oder direkt beim Bundesamt für Naturschutz/ Abt. Z 3, Konstantinstr. 110, 53179 Bonn, Tel. 0049-228-84914444, Fax 0049-228-84911039

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Für die Einreise nach Argentinien gibt es keine internationalen Impfvorschriften.

Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes sollten auf aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus einen Impfschutz gegen Hepatitis A und bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Gelbfieber, Tollwut und Typhus.

Gelbfieber

Zusätzlich wird eine Gelbfieberimpfung von der Weltgesundheitsorganisation bei Besuch folgender Provinzen empfohlen:

Formosa und Misiones jeweils in der gesamten Provinz;

Chaco im Departement Bermejo;

Corrientes in den Departements Berón de Astrada, Capital, General Alvear, General Paz, Ituzaingó, Itatí, Paso de los Libres, San Cosme, San Miguel, San Martín und San Tomé;

Jujuy in den Departements Ledesma, Santa Barbara, San Pedro und Valle Grande;

Salta in den Departments Anta, General José de San Martín, Orán und Rivadavia.

Die Empfehlung gilt auch für Besuche des Iguazú Nationalparks. 

Dengue

Die argentinischen Medien berichten seit Ende März 2009 verstärkt von einer Ausbreitung des Denguefiebers vor allem im Norden des Landes.

Betroffen sind die Provinzen Salta, Jujuy, Tucumán, Formosa, Misiones, Corrientes, Catamarca, Chaco, Santiago del Estero, Córdoba, Entre Ríos, Santa Fe und Buenos Aires. In Córdoba und Catamarca wurde für den Gesundheitsbereich der Notstand ausgerufen.

Im Zuge der Ausbreitung ist es in Argentinien bisher zu fast 16.000 Erkrankungen und sieben Todesfällen gekommen. Die Mücke, die das Denguefieber überträgt, ist tagaktiv. Reisende sollten daher besonders tagsüber auf einen Mückenschutz achten. Gegen das Denguefiebervirus gibt es bisher keinen Impfschutz.

Malaria

Ein geringes Malariarisiko besteht in den ländlichen Gebieten im äußersten Norden, in den tiefer gelegenen ländlichen Grenzgebieten zu Bolivien und zu Paraguay. Alle anderen Landesteile sind malariafrei.

In Argentinien kommt ausschließlich die weniger gefährliche Form der Malaria vor (Malaria tertiana durch Plasmodium vivax). Es wird eine Expositionsprophylaxe empfohlen (s.u.).

Die Übertragung erfolgt hauptsächlich in den Monaten Oktober bis Mai durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • ganzkörperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. in den o.g. Regionen unter einem Moskitonetz zu schlafen

HIV / AIDS

Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion.

Durchfallerkrankungen

Die meisten Durchfallerkrankungen lassen sich durch eine konsequente Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermeiden.

Medizinische Versorgung

Die stationäre sowie ambulante ärztliche Versorgung im Großraum Buenos Aires ist gut; in der Provinz ist sie jedoch auch in größeren Städten nicht mit europäischen Standards zu vergleichen.

Bei Reisen in die Provinz sollten daher Medikamente in Form einer „Reiseapotheke“ in ausreichender Menge mitgeführt werden.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

gesamten Artikel lesen zurück mit ESC