Antigua und Barbuda: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 14.09.2009
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Wie in der gesamten Region nimmt auch in Antigua und Barbuda die Kriminalität zu. Bei einem Raubüberfall in einem Hotel wurde 2008 ein ausländisches Ehepaar getötet. 2009 wurde ein weiterer Ausländer Opfer eines Überfalls mit tödlichem Ausgang.
Besonders in größeren Menschenansammlungen wie Karnevalsveranstaltungen, Märkten, Bars etc. sollte auf Wertsachen wie Schmuck verzichtet und Bargeld nur im unbedingt benötigten Umfang mitgeführt werden. Wichtige Dokumente (Flugschein, Reisepass) sollten nur in Fotokopie mitgenommen und die Originale im Hotelsafe hinterlegt werden.
Grundsätzlich wird zu Vorsicht bei Spaziergängen in wenig belebten Vierteln bzw. Parks größerer Städte und Siedlungen, besonders nach Einbruch der Dunkelheit, geraten.
Piraterie
Segler sollten beachten, dass Raubüberfälle auf ankernde Schiffe bzw. Piraterie sporadisch vorkommen und entsprechende Maßnahmen ergreifen (Vorsicht mit spontanen Gästen an Bord, Eigensicherung bei Nacht). Notrufe an die Polizei/Küstenwache über 911 (Mobiltelefon) sind möglicherweise zuverlässiger als Dringlichkeitsrufe über mobilen Seefunk.
Allgemeine Reiseinformationen
Sprache
Die Landessprache ist Englisch; deutsche Sprachkenntnisse sind nicht verbreitet.
Flugverkehr
Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer in Höhe von derzeit ca. XCD 50,.00 oder USD 20,00 zu entrichten. Es ist dringend zu empfehlen, ca. 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzuchecken, um sicherzugehen, dass die eigene Reservierung nicht wegen einer evtl. Überbuchung gestrichen wird.
Geld / Kreditkarten
In Antigua und Barbuda können gängige Währungen in Hotels und in den meisten Banken getauscht werden. Einige Banken wechseln nur USD. Reiseschecks werden von den Banken akzeptiert. Die Zahlung mit gängigen Kreditkarten (z.B. Mastercard, Visa) ist relativ weit verbreitet.
Naturkatastrophen
Antigua und Barbuda liegt in der durch Wirbelstürme gefährdeten Zone der Karibik (Wirbelsturmsaison: ca. Juni bis November). Eine Gefährdung durch Vulkanausbrüche auf der Nachbarinsel Montserrat besteht nicht.
Straßenverkehr
In Antigua und Barbuda herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist relativ gut ausgebaut. Die meisten Strassen sind zweispurig, eng und zum Teil sehr kurvenreich. Wegen der vielen Schlaglöcher, herumstreunender Tiere sowie der unorthodoxen Fahrweise wird zu Vorsicht im Straßenverkehr geraten. Barbuda hat nur Sandstraßen. Motorräder und –roller sollten trotz der tropischen Temperaturen nur mit entsprechender Schutzkleidung benutzt werden. Der deutsche Führerschein ist für die Anmietung eines Wagens und für das Führen dieses Fahrzeugs während des Urlaubsaufenthaltes nicht ausreichend; für ca. USD 20,00 erhält man einen Urlaubsführerschein von der Polizei oder der Mietwagenfirma. Relativ preisgünstige Taxis stehen zur Verfügung. Zwischen beiden Inseln bestehen regelmäßig Flugverbindungen.
Einreisebestimmungen
Visum/ Reisedokumente
Für die Einreise nach Antigua und Barbuda und einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Die Einreise kann mit einem Reisepass erfolgen, der mindestens noch sechs Monate gültig sein muss. Ein Personalausweis reicht für die Einreise nicht aus. Kinderausweise werden mit Lichtbild anerkannt, sofern das Kind von einem Elternteil/ Sorgeberechtigten begleitet wird. Ferner sollte der Flugreisende im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente können in Einzelfällen von den staatlichen Regelungen abweichen. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise zusätzlich bei der jeweiligen Fluggesellschaft.
An- bzw. Abreise über die USA
Bitte beachten Sie die
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Auskünfte zur Einreise können Ihnen nur die Auslandsvertretungen des jeweiligen Ziellandes erteilen.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen (auch Schreckschusspistolen, Taucher- und Bootssignalpistolen) ist nur mit besonderer Einfuhrgenehmigung erlaubt.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenkonsum und -handel, auch in geringsten Mengen, werden von den Polizeibehörden strengstens verfolgt; man darf keinesfalls davon ausgehen, dass Ausländer von einer Verfolgung verschont werden. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden hohe Geld- und Gefängnisstrafen verhängt; eine Freilassung gegen Kaution ist in der Regel nicht möglich. Vorsicht ist deshalb auch geboten bei Entgegennahme von Paketen von Fremden und unbeaufsichtigtem Stehen lassen von Gepäck.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise nach Antigua und Barbuda sind nicht vorgeschrieben, außer bei Einreise aus sogenannten gelbfieberendemischen Gebieten; hier sollte eine Gelbfieberimpfung nachweisbar sein.
Für Kurzreisen nach Antigua und Barbuda empfiehlt sich Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus und Diphtherie. Für einen Langzeitaufenthalt ist Schutz gegen Hepatitis B und Typhus empfohlen.
Malaria
Malariainfektionen kommen in Antigua und Barbuda nicht vor.
Denguefieber
Die durch Mücken übertragene Dengue-Virus-Infektion tritt vereinzelt auf. Es wird empfohlen, sich gegen Insektenstiche entsprechend zu schützen, z.B. durch Moskitonetze oder mückenabweisende Mittel.
HIV/ Aids
Wie auf anderen Karibikinseln ist auch auf Antigua und Barbuda HIV/Aids weit verbreitet (Vorsicht bei Urlaubsbekanntschaften).
Hygiene
Reisende sollten unbedingt auf besondere Hygienemaßnahmen vor Verzehr von Obst, Gemüse und Fleisch sowie Fisch und Meeresfrüchten achten. Das Leitungswasser ist stark gechlort und als Trinkwasser nicht geeignet. Trinkwasser kann flaschenweise in Lebensmittelgeschäften gekauft werden.
Medizinische Versorgung
Aufgrund der sehr schlechten medizinischen Versorgung sollte unbedingt vor Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
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