Angola: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 18.01.2011
(Unverändert gültig seit: 17.01.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise.

Reisen über Land

Der Bürgerkrieg in Angola ist seit 2002 beendet. Dennoch wirken in manchen Provinzen die Folgen des langjährigen Krieges (z.B. Minenfelder!) nach. Je nach Zielort sollten daher Erkundigungen eingeholt werden, ob und wo noch Minengefahren bestehen.

Wie der Anschlag der FLEC-Separatisten vom 8. Januar 2010 auf die togoische Fußballnationalmannschaft belegt, ist die Provinz und Exklave Cabinda, trotz massiver Präsenz angolanischen Militärs, noch immer nicht befriedet. Von Reisen in das Landesinnere der Provinz Cabinda wird dringend abgeraten. Davon ausgenommen sind Flugreisen in die Provinzhauptstadt Cabinda. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Nutzung angolanischer Luftlinien (siehe Abschnitt Verkehrsinfrastruktur / Verkehrsmittel)

Bei Reisen in die Diamantengebiete (besonders Provinzen Lunda Norte und Lunda Sul) wird zu Vorsicht geraten. Diese Reisen sollten nicht auf eigene Faust unternommen werden.

Kriminalität

Gewaltkriminalität und bewaffnete Überfälle sind auch in Luanda verbreitet. Ausländische Reisende, bei denen Geld vermutet wird, sind auch in Luanda bevorzugtes Ziel von Diebstählen und Raubüberfällen. Mobiltelefone sind ein bevorzugtes Objekt bei Diebstählen. Vorsicht beim Telefonieren auf der Straße.

Es werden insbesondere in Luanda auch Überfälle auf Kfz verübt, die im stehenden Verkehr keine Fluchtmöglichkeit haben. Diese Überfälle erfolgen auch am Tage durch bewaffnete Täter auf Motorrädern, die in der Regel die Herausgabe des Mobiltelefons, der Geldbörse und von Dokumenten verlangen.


Allgemeine Reiseinformationen

Sprache

Portugiesische Sprachkenntnisse sind von großem Vorteil, da nur sehr wenige Angolaner eine andere international gängige Sprache sprechen.

Klima

Hohe Temperaturen (bis zu 35°C) in den heißen Monaten Oktober bis Mai, verbunden mit hoher Luftfeuchtigkeit (bis zu 95%), können im Küstenbereich Angolas ohne Benutzung von Klimageräten zu Schlaflosigkeit, körperlichem Unwohlsein und erhöhter nervlicher Belastung führen.

Geldversorgung / Kreditkarten

Nur in den großen Hotels und in einigen wenigen Restaurants werden internationale Kreditkarten akzeptiert. Sonstige Rechnungen werden in bar in der angolanischen Währung, dem Kwanza, beglichen. Viele Restaurants und Hotels nehmen auch US-Dollar an. 100-Dollar-Noten werden in Banken nur gewechselt, wenn sie 1996 oder später gedruckt wurden. Reiseschecks sind praktisch unbekannt und können – wenn überhaupt – nur zu einem ungünstigen Wechselkurs eingetauscht werden.

Devisen dürfen anmeldefrei im Gegenwert bis zu 15.000 USD ein- und ausgeführt werden. Darüber hinausgehende Werte sind bei der Einreise zu deklarieren. Deklarierte Werte über 15.000 USD hinaus können wieder frei ausgeführt werden.

Die Ausfuhr von Kwanza ist verboten.

Unterkunft

Die Unterbringung in Luanda sollte aus Sicherheitsgründen in Hotels der gehobenen Kategorie erfolgen.

Restaurants

Das Angebot an Restaurants in Luanda erfüllt quantitativ und weitestgehend auch qualitativ alle Bedürfnisse, allerdings zu einem sehr hohen Preis (Luanda ist nach Untersuchungen verschiedener Consultingfirmen für Ausländer die teuerste Hauptstadt der Welt). Die Preisunterschiede sind auch von Lokal zu Lokal manchmal schwer nachvollziehbar. Der Verzehr von Salaten und die Verwendung von Eiswürfeln in Getränken stellen ein Risiko für Magen- und Darmerkrankungen dar.

Verkehrsinfrastruktur / Verkehrsmittel

Die angolanische Luftverkehrsgesellschaft TAAG und alle in Angola fliegenden Inlandslinien unterliegen aufgrund von Sicherheitsrisiken Betriebsbeschränkungen in die Europäische Union (d.h. sie dürfen mit ihren Maschinen nicht nach Europa einfliegen). Es besteht – mit besonderen Auflagen – eine Sonderregelung für Flüge von Luanda nach Lissabon und für einige genau bezeichnete Flugzeuge der TAAG-Flotte.

Der jahrzehntelange Krieg zwischen der Bürgerkriegspartei Unita und der Regierung in Luanda wurde 2002 beendet. Die Verkehrsinfrastruktur ist für den Transport von Menschen und Gütern wieder nutzbar gemacht, die Mehrzahl der Provinzhauptstädte mit asphaltierten Fernstraßen erreichbar.

Inlandsflüge und Eisenbahnfahrten sind angesichts unregelmäßiger Wartung mit Risiken verbunden. Überlandfahrten mit dem Pkw sind auf fast allen  Hauptverkehrsstrecken möglich, das Fernstraßennetz wird zügig ausgebaut und ist teilweise – im Gegensatz zur Hauptstadt – bereits in einem ausgezeichneten Zustand. Vor Fahrtantritt sollten Erkundigungen bei Ortskundigen eingeholt werden. Bei Fahrten auf nichtasphaltierten Strecken sollte die Geländegängigkeit des Fahrzeugs überprüft werden. Außerdem sollten Fahrten nur im Konvoi (mindestens zwei Fahrzeuge) vorgenommen werden.

Die Anzahl der Omnibusse auch in der Hauptstadt ist relativ klein , da die Fahrzeuge durch den schlechten Straßenzustand einer hohen Abnutzung ausgesetzt und Reparaturen teuer sind. Jedoch hat die Anzahl der Omnibusse in den letzten zwei Jahren zugenommen. Diese verkehren jedoch sehr unregelmäßig und sind oft stark überfüllt; die Fahrtrouten sind für Besucher meist nur schwer nachvollziehbar. Für Personen, die als Ausländer erkennbar sind, besteht zudem ein erhöhtes Risiko, Opfer eines Überfalls oder von Kleinkriminalität zu werden.

Reguläre Taxis sind nur sehr eingeschränkt verfügbar und teuer. Reisende sollten darauf achten, dass sie bei Ankunft am Flughafen abgeholt und auch von Ortskundigen begleitet werden. „Informelle“ Taxis und Kleinbusse sind wegen fehlender Orts- und Sprachkenntnisse, aber auch der evtl. Gefährdung für Ausländer, nicht geeignet.

Meist genutztes Fortbewegungsmittel von Besuchern ohne eigene organisatorische Infrastruktur sind Mietwagen mit Fahrern, Kosten ca. 150 – 200 USD am Tag. Mit völliger Zuverlässigkeit kann nicht immer gerechnet werden. Der internationale Führerschein wird anerkannt. Kurzzeitbesuchern wird davon abgeraten, selbst zu fahren, da man sich auf den Verkehr erst einstellen muss und im Innenstadtbereich ohnehin zum Parken oder Warten ein Fahrer am Steuer benötigt wird.

Mietwagenbuchungen sollten so frühzeitig wie möglich erfolgen.


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Angola ein Visum, das vor der Einreise bei der angolanischen Botschaft in Berlin oder dem angolanischen Generalkonsulat in Frankfurt/Main mit einem noch mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültigen Pass beantragt werden muss. Der deutsche Kinderausweis ist unabhängig vom Alter des Kindes mit einem Lichtbild zu versehen. Der Eintrag in den Reisepass des nicht mitreisenden Elternteils wird für die Visaeinholung des reisenden Kindes nicht anerkannt.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Visum nicht bei Einreise erhältlich
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja: Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Reisepass Ja: Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Wenn der Elternteil und das Kind über ein gültiges Visum verfügt, Einreise möglich

Ja: Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja: Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Weitere Anmerkungen

Alleinreisende Personen unter 18 Jahren sollten da-rüber hinaus eine amtlich beglaubigte Einverständ-niserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mit-führen. Wenn nur ein Elternteil mitreist, wird die Einverständniserklärung des anderen Elternteils benötigt.

Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind noch kein Reisedokument mit Passfoto hat. Kinder über 12 Jahre benötigen einen Reisepass.

Für die Einreise wird weiterhin eine Bescheinigung über die durchgeführte Gelbfieberimpfung benötigt. Diese Bescheinigung ist in der Regel ein gelber WHO-Ausweis.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.


Besondere Zollvorschriften

Die Ausfuhr des Kwanza, der lokalen Währung, ist verboten. Sehen Sie dazu auch die vorhergehenden Bemerkungen unter „Geldversorgung„. 

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. 

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.


Besondere strafrechtliche Vorschriften

Beim Fotografieren öffentlicher Gebäude in Angola ist Vorsicht geboten. Soweit Wachen oder Verantwortliche ansprechbar sind, sollten diese um Erlaubnis ersucht werden. Verbote gelten insbesondere für strategisch wichtige Verkehrsanlagen (z.B. Flughafen), für militärische und polizeiliche Anlagen/Fahrzeuge/Gebäude sowie deren Personal. Bei Zuwiderhandlung besteht das Risiko, dass Filme und Fotoausrüstung beschlagnahmt werden, auch eine Festnahme kann nicht ausgeschlossen werden.


Medizinische Hinweise

Impfschutz

Bisher offiziell unbestätigten Angaben zufolge wird zur Visumbeantragung bei der angolanischen Botschaft in Berlin neben der Gelbfieberimpfung zusätzlich der Nachweis einer Impfung gegen Hepatitis A und B verlangt. Obgleich ein Impfschutz gegen Hepatitis A in Angola immer, je nach Reiseart und –dauer auch gegen Hepatitis B sehr sinnvoll ist, wäre diese Impfforderung ungewöhnlich. Das Auswärtige Amt empfiehlt, bis zu einer endgültigen Klärung des Sachverhalts dieser Impfschutzforderung nachzukommen.

Angola ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Zuletzt im Jahr 1988 wurde in Luanda ein Ausbruch mit 37 Fällen und 14 Todesfällen gemeldet. Grundsätzlich ist die Impfung für alle Reisenden empfohlen. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden (älter als 1 Jahr) bei Einreise aus Infektionsgebieten verlangt, siehe

In der Praxis wird die Impfung gelegentlich auch bei allen Einreisenden verlangt, besonders bei Einreise außerhalb des internationalen Flughafens.

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY)  und Tollwut empfohlen.

Malaria

ist in Angola immer noch für eine größere Zahl an Klinikaufenthalten und Todesfällen verantwortlich. Ein hohes Risiko besteht ganzjährig im ganzen Land.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

Eine Chemoprophylaxe ist notwendig. Für die Malariachemoprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Daher wird allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • besonders in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion.

Verlässliche HIV-/Aids-Daten liegen für Angola nicht vor. UNAIDS schätzt die Zahl der Patienten mit HIV/AIDS im Jahr 2005 auf 320.000. 2004 waren 2.8% der Frauen in Pränatal-Ambulanzen, 2001 33.3% der städtischen Prostituierten HIV-positiv. Zwischen vier und zwölf Prozent der Bevölkerung insgesamt werden HIV-positiv geschätzt. Damit liegt die HIV-Prävalenz derzeit unter der in anderen Staaten der SADC-Region. Dennoch muss das Risiko ernst genommen werden. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Angola hat als eines der ärmsten Entwicklungsländer zahlreiche Krankheitsrisiken und eine unzureichende medizinische Infrastruktur. Die sanitären Verhältnisse begünstigen Krankheiten, die von kontaminiertem Trinkwasser oder Lebensmitteln übertragen werden.

Im Jahr 2006 wurde die größte Cholera-Epidemie des Landes mit ca. 56.600 Erkrankungen und über 2000 Todesfällen registriert. Ein Drittel der Erkrankten waren Kinder unter 5 Jahren. Besonders betroffen waren die Hauptstadt Luanda und die Provinz Benguela, aber auch 16 der 18 anderen Provinzen Angolas.

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes und desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: kochen, selber schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Bei besonders hohem Risiko kann auch eine Cholera-Schluckimpfung erwogen werden.

Andere Infektionskrankheiten

Bilharziose (Schistosomiasis)

Die Gefahr der Übertragung von Bilharziose (Schistosomiasis) besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land.

Poliomyelitis (Kinderlähmung)

1999 kam es in Luanda und Benguela zum größten Polio-Ausbruch in der Geschichte des Landes mit 1.013 Fällen und 113 Todesfällen. 2005 gab es 10 labormedizinisch bestätigte paralytische Erkrankungen, 2 im Jahr 2006 und erneut 10 Fälle im Jahr 2007. Auf ausreichenden Impfschutz achten.

Marburg-Virus

2004/2005 ereignete sich in der Uíge-Provinz ein großer Ausbruch eines Virus-hämorrhagischen Fiebers, an dem 374 Menschen erkrankten, wovon 88% (329) verstarben.

Schlafkrankheit

Die Erkrankung wird in 12 der 18 Provinzen durch tagaktive Tse-Tse-Fliegen übertragen. Ein Risiko besteht in den Nordprovinzen Bengo, Kwanza Nord und Kwanza Süd, Luanda, Malange, Uíge, und Zaire sowie seit 2003 auch in den Südprovinzen Kunene, Huambo, Namibe und Huila. Eine Infektion ist nur schwer therapierbar und der Schutz vor den sehr schmerzhaften Tse-Tse-Stichen ist die wichtigste Präventionsmaßnahme.

Medizinische Versorgung

Außerhalb der Hauptstadt Luanda und einiger Provinzhauptstädte ist die allgemeine medizinische Versorgung nach wie vor sehr schlecht, in vielen ländlichen Gegenden Angolas ist sie kaum vorhanden. In Luanda gibt es jedoch einige besser ausgestattete Privatkliniken und auch qualifizierte Ärzte. Sämtliche Krankheiten, die in Angola häufiger vorkommen, können dort ohne weiteres behandelt werden, wenn auch zu hohen Preisen. Notwendige Medikamente sind zwar jedenfalls in Luanda in der Regel vorhanden oder beschaffbar, dennoch wird Reisenden nach Angola, die auf Medikamente angewiesen sind, geraten, diese mitzunehmen

Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Angola durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
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D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


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