Andorra: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 08.04.2010

Landesspezifischer Sicherheitshinweis

Für Andorra besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen

Währung

Die nationale Währungseinheit von Andorra ist der Euro. Andorra gibt jedoch keine eigenen Euro-Münzen heraus. Seit der Abschaffung des französischen Franc und der spanischen Pesete wird der Euro als Währungseinheit verwendet.

Steuern

In Andorra werden weder Einkommensteuer, Erbschaftssteuer oder Kapitalsteuer erhoben. Bis Ende 2005 gab es auch keine Mehrwertsteuer. Seit dem 1. Januar 2006 wird eine Mehrwertsteuer von vier Prozent auf die meisten Waren und Dienstleistungen erhoben.

Straßenverkehr

Es gilt Rechtsvorfahrt, außer auf Hauptstraßen, und_ in den Bergen hat der Verkehr bergauf Vorfahrt vor dem Verkehr bergab. Bei den meisten Verkehrskreiseln hat man Vorfahrt, solange man sich im Kreisverkehr befindet. Der Verkehr zum Kreisverkehr hat Vorfahrt, wenn davor ein weißes, dreieckiges Verkehrsschild mit rotem Rand und drei schwarzen Pfeilen in einem Kreis steht. Das Telefonieren im Auto per Handy ist verboten (außer mit Freisprechanlage). Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt außerhalb bebauter Gemeinden 90 km/h und innerhalb bebauter Gemeinden 40 km/h.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Andorra gehört nicht zur Europäischen Union. Für die Einreise als Tourist oder Geschäftsreisender wird ein gültiger Reisepass benötigt; für EU-Bürger genügt auch ein Personalausweis.

Minderjährige können mit einem Kinderreisepass einreisen, auch der noch gültige Kinderausweis nach altem Muster sowie ein bereits bestehender Eintrag eines Kindes im Reisepass eines Elternteils werden akzeptiert.

Alle Einreisedokumente sollten mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthaltszeitraum in Andorra hinaus gültig sein. Ein Aufenthalt über 3 Monate erfordert eine Aufenthaltsgenehmigung.

Minderjährige ohne Begleitung benötigen zusätzlich zum gültigen Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis) eine Genehmigung, das Heimatland verlassen zu dürfen.

Staatsangehörige aus den EU-Mitgliedstaaten benötigen für die Einreise nach Andorra kein Visum. Staatsangehörige der Länder, welche für den Schengenraum ein Visum benötigen, benötigen für die Einreise nach Andorra und für die Ausreise aus Andorra in den Schengenraum ein Visum mit einer Gültigkeit für mehrere Ein- oder Ausreisen. Dieses Visum kann bei einem spanischen oder französischen Konsulat beantragt werden.

Mitnahme von Haustieren

Es gelten dieselben Bestimmungen wie in der EU. Alle Haustiere müssen einen Impfpass und eine Erkennungsmarke haben.

Besondere Zollvorschriften

In ein Land der Europäischen Union können Sie die folgende Mengen der in Andorra gekauften Produkte ohne zusätzliche Kosten ausführen:

  • Kaffee: 1000 g Kaffee oder 400 g Extrakte
  • Tee: 200 g Tee oder 80 g Extrakte
  • Alkohol: 1,5 L Likör mit mehr als 22 Prozent oder 3 L Likör oder Aperitif mit weniger als 22 Prozent oder Schaumwein bzw. 5 L Tafelwein
  • Tabak: 300 Zigaretten oder 150 Zigarillos (mit einem Stückgewicht von weniger als 3 g) oder 75 Zigarren (mit einem Stückgewicht von mehr als 3 g) oder 400 g Pfeifentabak

Alkohol, Tabak, Kaffee, Parfüm und Eau de Toilette sind Produkte, deren Menge begrenzt ist, ohne dass dabei der Wert berücksichtigt wird. Für andere Produkte, wie z. B. Milch, Butter, Käse, Zucker und Süßigkeiten wird der Wert berücksichtigt.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
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Fax: (03018) 1751000

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