Albanien: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 16.07.2010

Landesspezifischer Sicherheitshinweis

Für Albanien besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen

Albanien verfügt über einen internationalen Flughafen (Rinas) nahe Tirana. Der Fährschiffhafen (Pkw-/Lkw-Fähren) Durres ist von Bari, Ancona bzw. Triest zu erreichen. Daneben gibt es Grenzübergänge zu den Nachbarländern, von denen die wichtigsten Muriqan und Han i Hotit (von Montenegro), Qafe Morine (vom Kosovo), Qafe Thane (von der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien), Kapshtice und Kakavije (von Griechenland) sind.

Reisen über Land/ Straßenverkehr

Der Zustand eines Großteils der Straßen in Albanien ist unbefriedigend. Daher ist auch für relativ kurze Strecken mit längerer Reisedauer zu rechnen; kleinere Straßen sind oft nur mit Geländewagen passierbar. Werkstätten der gängigsten Pkw-Marken sind im Raum Tirana/Durres vorhanden; problematisch sind notwendig werdende Reparaturen an der Fahrzeugelektronik. Beschilderung über Land fehlt häufig und es besteht Gefahr, sich zu verfahren. Nach schweren Regenfällen können Straßen für einige Tage unpassierbar sein (im Winter nach Schneefällen im Norden und Osten des Landes auch wochenlang). Es wird angeraten, in ländlichen Gebieten möglichst in Begleitung eines zweiten Fahrzeugs sowie eines sprach- und ortskundigen Führers zu reisen. Wegen der Gefahren durch unbeleuchtete Fahrzeuge und Fuhrwerke sowie Schlaglöcher und unbefestigte Randstreifen sollte man die Reise ferner so planen, dass man sein Fahrtziel vor Anbruch der Dunkelheit erreicht. Die Benzinqualität ist oft problematisch. Bleifreier Kraftstoff ist inzwischen auch im Landesinnern erhältlich, es sollte sicherheitshalber aber in großen Städten aufgetankt werden. Diesel ist überall erhältlich; Dieselfahrzeuge überwiegen mit ca. 80%. Um eventuelle Schwierigkeiten bei Verkehrskontrollen zu vermeiden, wird empfohlen, den Führerschein im Scheckkartenformat mitzuführen.

Bei Einreise mit einem Fahrzeug wird eine Straßennutzungsgebühr erhoben, die für Pkw und Busse mit bis zu 20 Sitzplätzen derzeit 1€ für die ersten 60 Tage und jeweils 1€ für jeden zusätzlichen Tag beträgt. Bei Bussen mit über 20 Sitzplätzen und Lkw wird die Gebühr abweichend berechnet. Es empfiehlt sich, die Gebühr bereits bei der Einreise für den gesamten Reisezeitraum zu entrichten.

Kriminalität

Kleinkriminalität in Albanien ist selten. Besucher des Landes werden in der Regel nicht Opfer von Verbrechen, die von organisierter Kriminalität ausgehen. Sie sollten dennoch allfällige Vorsichtsmaßnahmen, beispielsweise gegen Taschendiebstahl, einhalten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja

Vorläufiger Reisepass

Ja

Personalausweis

Ja (für Aufenthalte von maximal 90 Tagen)

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Alle Dokumente sollten bei der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja

Reisepass

Ja

Personalausweis

Ja (für Aufenthalte von maximal 90 Tagen)

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Unklare Rechtslage.

Die Botschaft empfiehlt daher ein eigenes Ausweisdokument für jedes Kind

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja (nach Möglichkeit sollte auch für Kinder unter 10 Jahren ein Lichtbild angebracht sein)

Weitere Anmerkungen

Alle Dokumente sollten bei der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein

Visum

Deutsche benötigen für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum. Personen, die beabsichtigen, sich länger als 30 Tage in Albanien aufzuhalten, sollten sich innerhalb der ersten 30 Tage beim Grenz- und Migrationsdirektorat anmelden.

Besondere Zollvorschriften

Wie auch andere Länder verbietet Albanien die Einfuhr von Drogen, Waffen, pornographischem Schriftgut. Die Einfuhr von größeren Bargeldbeträgen ist anzumelden.

Strafrechtliche Bestimmungen

Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit Geldstrafen bzw. mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.

Prostitution ist in Albanien verboten und wird mit Geldstrafen bzw. mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

Neben dem Besitz und dem Handel von Drogen ist auch das Hinterlassen von Spritzen u. ä. an öffentlichen Orten strafbar. Dafür können Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr verhängt werden.

Illegaler Handel mit Kunst und Kulturschätzen wird streng geahndet. Es können Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren verhängt werden.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus eine Impfung gegen Hepatitis A bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME. Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.

Die ärztliche Versorgung ist unzureichend und entspricht bei weitem nicht deutschem Standard. Operationen sollten nur im äußersten Notfall durchgeführt werden. Besondere Vorsorgemaßnahmen, wie z.B. Flugrettungsverträge, werden empfohlen.

Aviäre Influenza („Vogelgrippe“)

Auch in Albanien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern in der rechten Randspalte.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes,
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten,
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen,
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie könne weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
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Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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