Urteil Reiserecht: Folgenschwerer Sprung in den Hotelpool
München Urteil Reiserecht: Folgenschwerer Sprung in den Hotelpool Der Benutzer einer hoteleigenen Schwimmbadanlage kann davon ausgehen, dass das Schwimmbecken unterhalb einer Sprungeinrichtung eine ausreichende Tiefe aufweist. Außerdem sind Schilder mit Hinweisen auf die Wassertiefe...