Beauftragter der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle

Beauftragter der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle

Peter Gottwald (rechts) mit Staatsminister Werner Hoyer

Peter Gottwald (rechts)

Peter Gottwald (rechts) mit Staatsminister Werner Hoyer

Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung sind Prioritäten deutscher Außen- und Sicherheitspolitik. Das Amt des „Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle“ wurde 1965 mit Blick auf die enge Verknüpfung der Bemühungen um die Wiedervereinigung Deutschlands mit den Abrüstungsverhandlungen der Großmächte geschaffen.

Der Beauftragte, seit Juli 2008 Botschafter Peter Gottwald, leitet die Abteilung für Abrüstung und Rüstungskontrolle des Auswärtigen Amts. 

Umsetzung der Ziele der Koalitionsvereinbarung

Gemäß Koalitionsvereinbarung unterstützt die Bundesregierung mit Nachdruck die von Präsident Obama unterbreiteten Vorschläge für weitgehende neue Abrüstungsinitiativen. Sie wird sich im Bündnis sowie gegenüber den amerikanischen Verbündeten für den Abzug der in Deutschland verbliebenen Atomwaffen einsetzen. Sie hat sich den Erhalt des Vertrages über Konventionelle Streitkräfte in Europa, KSE und die Modernisierung der konventionellen Rüstungskontrolle auf Basis des A-KSE zum Ziel gesetzt.

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) als Rahmen

Die Abteilung für Abrüstung und Rüstungskontrolle arbeitet eng zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten, Bündnispartnern und weltweiten anderen Partnerländern. Von zentraler Bedeutung im GASP-Rahmen ist die „EU-Strategie zur Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen“ (verabschiedet am 12.12.2003). Die „EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit“ (verabschiedet am 16.12.2005) ist ein Beispiel für die Bemühungen neue zunehmend dringlicher werdende Probleme in der EU anzugehen. Die EU-Strategien stellen die Kooperation auf Grundlage völkerrechtlich verbindlicher und verifizierbarer Verträge in den Vordergrund. Weitere Koordinierungsgremien und Kooperationsmöglichkeiten werden im Rahmen von NATO und OSZE genutzt.

Intensiver Kontakt zu den Vereinten Nationen (VN)

Die Vereinten Nationen (VN) bilden den Rahmen für eine globale Koalition zur Bewältigung der Sicherheitsherausforderungen des 21. Jahrhunderts. Der Beauftragte für Abrüstung und Rüstungskontrolle arbeitet deshalb in intensivem Kontakt mit Vertretern der VN-Mitgliedsstaaten, der VN und ihrer Unter- und Sonderorganisationen für eine Stärkung und Weiterentwicklung der bestehenden multilateralen Abrüstungs-, Rüstungskontroll- und Nichtverbreitungsinstrumente. Von herausgehobener Bedeutung sind dabei die ständigen VN-Gremien für Verhandlungen über Abrüstung und Rüstungskontrolle wie der 1. Ausschuss der Generalversammlung und die Genfer Abrüstungskonferenz. Von zunehmender Bedeutung ist die Internationale Atomenergie Organisation, IAEO, insbesondere in ihrer wichtigen Rolle für Kontrolle der zivilen Nuklearanlagen der Mitgliedsstaaten durch ‚Safeguards‘

Koordinierung der Umsetzung internationaler Verträge

Bei der Arbeit des Beauftragten steht neben der Analyse und Entwicklung neuer Felder der Abrüstungs- und Nichtverbreitungspolitik die Mitwirkung in den einschlägigen Entscheidungsgremien bei der Umsetzung, Vertiefung und Stärkung der bereits existierenden internationalen Verträge und Koordinierungsmechanismen im Vordergrund: Nuklearer Nichtverbreitungsvertrag (dessen Überprüfungskonferenz 2010 von zentraler Bedeutung ist), Umfassender Teststoppvertrag, Chemiewaffenübereinkommen, Biowaffenübereinkommen, VN-Waffenübereinkommen, Ottawa-Übereinkommen über die globale Ächtung von Antipersonenminen, VN Kleinwaffenaktionsprogramm, Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) und andere. In Bereichen, wo Instrumente und Mechanismen multilateraler Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung noch fehlen, betreibt der Beauftragte die Diskussion und Aushandlung neuer internationaler Vereinbarungen und Abkommen.

Letztes Beispiel ist das internationale Übereinkommen über Streumunition (unterzeichnet in Oslo im Dezember 2008), das Deutschland auch als einer der ersten Zeichner im Juli 2009 ratifiziert hat. Dabei hat die Bundesregierung durch sofortigen einseitigen Verzicht auf diese Munitionskategorie internationale Maßstäbe gesetzt.

Einsatz bei Verstößen gegen internationale Vereinbarungen

Bei Verstößen gegen internationale Vereinbarungen zur Nichtverbreitung, etwa im Falle Irans, setzt sich der Beauftragte nachhaltig und in enger Abstimmung mit unseren Partnern für die Einhaltung der internationalen Normen ein. Deutschland bemüht sich gemeinsam mit den USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien (den E3+3) darum sicherzustellen, dass das iranische Nuklearprogramm ausschließlich friedlichen Zwecken dient. Dazu haben die E3+3 mehrfach Verhandlungsangebote unterbreitet, auf die Iran in der Substanz noch nicht eingegangen ist.

Unterstützung für regionale Organisationen

Der Beauftragte unterstützt auch in regionalen Organisationen Bemühungen um Stärkung der regionalen Sicherheit. So arbeitet er beispielsweise im OSZE-Raum unter anderem bei der Implementierung von KSE-Vertrag, Vertrag über den Offenen Himmel und Wiener Dokument aktiv mit. In Südosteuropa unterstützt der Beauftragte die verstärkte Kooperation der Staaten untereinander und ermutigt sie in ihrem Bemühen um Integration in europäische und transatlantische Strukturen. Hier werden insbesondere Maßnahmen zur kooperativen Sicherheit und zur Vertrauensbildung durchgeführt.

Abrüstungs- und Nichtverbreitungsprojekte

Im Rahmen der 2002 auf dem G8-Gipfel in Kananaskis gegründeten Initiative „Globale Partnerschaft gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und -materialien“ koordiniert der Beauftragte die deutschen Maßnahmen, insbesondere zur Sicherung von Nuklearmaterial gegen unbefugten Zugriff und zur Vernichtung von Chemiewaffen.

Überblick über den Gesamttätigkeitsbereich

Den besten Überblick zur Gesamttätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle bietet der Jahresabrüstungsbericht der Bundesregierung.
Der Jahresabrüstungsbericht 2010 ist nebenstehend zu finden.


Stand 28.04.2011

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