Palau: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 28.04.2011
(Unverändert gültig seit: 27.04.2011)
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für Palau besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
In Palau gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Manila / Philippinen.
Anschrift
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
25/F Tower II
RCBC Plaza
6819 Ayala Avenue
1200 Makati City
Metro Manila, Philippinen
Tel.: 0063/(0)2/702 3000
Fax: 0063(02)/702 3015
Visa-Fax: 0063(0)2/ 702 3045
Internet:
E-Mail:
Auf Palau gibt es einen deutschen Honorarkonsul, der jedoch nicht alle Amtshandlungen vornehmen kann:
Anschrift
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
Thomas Schubert
Madalaii St. (Palau Shop), Koror, Republic of Palau
Postanschrift: P.O.Box 1866, Koror, Republic of Palau PW 96940
Tel.: 00680/ 488 1816
Fax: 00680/449 5271
E-Mail:
Amtsbezirk: Republic of Palau
Palau unterhält keine diplomatische Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland. Zuständig für die Betreuung von Deutschland ist die palauische Botschaft in Washington/USA :
Anschrift
Embassy of the Republic of Palau
1700 Pennsylvania Avenue NW-Suite 400
Washington D.C. 20006, USA
Tel.: 001 202 – 452 6814
Fax: 001 202 – 452 6281
Internet:
E-Mail:
Mangels eigener Landeswährung wird in Palau der US-Dollar (USD) verwendet. Euro kann gegen sehr hohe Gebühren bei Banken getauscht werden. Traveller cheques und Kreditkarten werden akzeptiert. In Koror stehen auch einige Geldautomaten zur Verfügung. Gängige Kreditkarten werden angenommen. Die touristische Infrastruktur ist vergleichsweise gut entwickelt.
Gespräche von Handys sind nur mit einer palauischen SIM Card möglich, die bei der Palau National Telecommunications Corporation (PNCC) erhältlich ist und durch diese aktiviert werden muss.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise in die Republik Palau für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass | JA ! Muss noch mindestens 6 Monate nach Ausreise gültig sein. |
Vorläufiger Reisepass | JA! Muss noch mindestens 6 Monate nach Ausreise gültig sein. |
Personalausweis | Nein |
Vorläufiger Personalausweis | Nein |
Weitere Anmerkungen | – |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
Kinderreisepass | JA! Muss noch mindestens 6 Monate nach Ausreise gültig sein. |
Reisepass | JA! Muss noch mindestens 6 Monate nach Ausreise gültig sein. |
Personalausweis | Nein |
Vorläufiger Personalausweis | Nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Nein |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Nein |
Weitere Anmerkungen | – |
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Visum
Touristen erhalten bei der Einreise am Flughafen ein Visum mit einer Gültigkeitsdauer von 30 Tagen. Hierfür ist ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket vorzulegen. Eine maximale zweimalige Verlängerung des Visums um jeweils 30 Tage ist gegen eine Gebühr von jeweils 50 US-$ möglich, dann muss die Ausreise erfolgen.
Flughafensteuer
Bei Ausreise ist eine Flughafensteuer in Höhe von 20 US-$ zu entrichten.
Besondere Zollvorschriften
1 Flasche Alkohol und bis zu 200 Zigaretten können zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von „kontrollierten“ Substanzen und Waffen sowie von bestimmten Pflanzen, Früchten und Tieren ist verboten. Für weitere Einzelheiten sowie für Informationen über ggfs. bestehende Exportverbote (z.B. geschützte Tiere und Pflanzen) wird rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den zuständigen palauischen Behörden empfohlen. Geldmittel sind ab einem Betrag von 10.000 US-$ bei Einreise zu deklarieren.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Schusswaffen jeder Art sind auf Palau streng verboten. Auf den Besitz einer Schusswaffe oder von Munition steht eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren.
Besitz von oder Handel mit Drogen wird streng bestraft. Bei einer Verurteilung wegen Handels beträgt die Freiheitsstrafe grundsätzlich 25 Jahre plus Geldstrafe von 50.000 US-Dollar.
Personen, die –auch ungewollt- gegen palauisches Recht verstoßen, können inhaftiert oder des Landes verwiesen werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei Einreise aus Deutschland sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben, Impfungen gegen Cholera und Gelbfieber bei Einreise aus einem Infektionsgebiet. Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A sollte bestehen. Bei Langzeitaufenthalt bzw. bei besonderer Exposition ist die Impfung gegen Hepatitis B, bei ungünstigen hygienischen Bedingungen auch gegen Typhus zu empfehlen.
Denguefieber
Denguefieber, eine von Moskitos übertragene fieberhafte Viruserkrankung, kommt in Palau wie auch in der übrigen Region häufig vor. Wichtigste vorbeugende Maßnahme ist der Schutz vor den vorwiegend tagsüber stechenden Moskitos.
Malaria kommt in Palau nicht vor.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000