Innenpolitik

Innenpolitik

Stand: März 2011

Staatsaufbau

Die Verfassung von 1992 ist an die französische Verfassung angelehnt und sieht eine Präsidialdemokratie vor. Der Zentralstaat ist aufgegliedert in acht Regionen und den Distrikt von Bamako, 49 Kreise und 703 städtische und ländliche Gemeinden. Gemäß den Verfassungsbestimmungen ist die Justiz unabhängig. Der Staatspräsident ernennt den Regierungschef.

Am 29.04.2007 wurde Amadou Toumani Touré, unterstützt von einer Allianz aus 44 Parteien, in einer allgemein als frei und fair anerkannten Wahl mit rund 70 Prozent der Stimmen als Präsident Malis für eine zweite und letzte fünfjährige Amtsperiode bestätigt. Generaloberst Touré hatte Mali 1991 nach dem Sturz des Diktators Moussa Traoré als Übergangspräsident in die Demokratie geführt und 1992 die Macht in den ersten freien Wahlen des Landes an Alpha Oumar Konaré abgegeben, der – nach seiner Wiederwahl 1997 – bis 2002 regierte. Präsident Amadou Toumani Touré ist die überragende politische Figur im Lande und genießt als volksnahe und um Ausgleich bemühte Persönlichkeit hohes Ansehen. Er hat mehrfach erklärt, bei den kommenden Präsidentschaftswahlen im Jahr 2012 nicht mehr zu kandidieren.

Mali hat ein Einkammer-Parlament, die Assemblée Nationale, mit 147 Abgeordneten. Im Juli 2007 fanden Parlamentswahlen statt. Neuer Premierminister ist seit 28.09.2007 Modibo Sidibé.

In Bezug auf die Korruptionsbekämpfung hat sich Mali gegenüber dem Vorjahr beim “Corruption Perception Index” von Transparency International von Rang 101 im Jahr 2009 auf Rang 116 von 178 im Jahr 2010 wieder verschlechtert. Im April 2004 wurde nach kanadischem Vorbild für sieben Jahre der “Vérificateur Général” Sidi Sossa Diarra eingesetzt, der als keinem Ministerium unterstehende Kontrollinstanz gegen die missbräuchliche Verwendung staatlicher Gelder Zugang zu allen Akten haben soll. Er ist weisungsungebunden und legt einen jährlichen Bericht vor. Die Nachfolge nach Ablauf des Mandats im März 2011 ist noch ungeklärtDie Einrichtung eines unabhängigen Rechnungshofes, dessen Unabhängigkeit verfassungsrechtlich garantiert ist, bleibt in Vorbereitung.

Zusammensetzung des Parlaments

Das Parlament wurde im Juli 2007 neu gewählt. In der allgemein als frei und fair gekennzeichneten Wahl gewannen bei schwacher Wahlbeteiligung (ca. 32 Prozent) die bisherige Regierungspartei ADEMA (Alliance pour la Démocratie Malienne) sowie UDR (Union pour la Démocratie et la République) die meisten Sitze.

Neben ADEMA (51 Sitze) und UDR (34) sind verschiedene Parteien mit nur wenigen Abgeordneten und 15 Unabhängige vertreten. Mit Ausnahme des «Rassemblement pour le Mali» (RPM – 8 Sitze) und der «Solidarité Africaine pour Démocratie et Indépendence» (SADI – 4 Sitze) unterstützen die meisten Parteien den parteilosen Präsidenten. SADI und RPM versuchen zusammen mit PARENA ein (zahlenmäßig schwaches) Oppositionsbündnis zu bilden. Parlamentspräsident ist der ADEMA-Vorsitzende Dioncounda Traoré.

Menschenrechtslage

Mali wird allgemein die Achtung der Menschenrechte unter den Gegebenheiten der Armut bescheinigt. Gelegentlich kommt es zu Übergriffen der Polizei. Die Situation in den Gefäng­nissen ist oft sehr schwierig. Ein Problem stellt der grenzüberschreitende Kinderhandel in der Region dar.

Mali hat die VN-Konvention zur Beseitigung jeglicher Formen der Diskriminierung und die Achtung der Frauen (CEDAW) bereits 1985 ratifiziert, die Gleichheit der Geschlechter ist jedoch weiterhin nicht gegeben. Während die Frauen in der Stadt durchaus selbstbewusst auftreten, sind sie auf dem Lande noch weitgehend in traditionelle afrikanische Lebensformen eingebunden. Die Frau ist dort dem Mann weitgehend untergeordnet und trägt den Großteil der familiären Alltagslasten. Von den 27 Ministerien werden 6 von Frauen geleitet. Zahlreiche Entwicklungsprojekte der Geber sind besonders oder ausschließlich auf die Verbesserung der Lebensbedingungen der Frauen und Mädchen ausgerichtet. Die Lebenserwartung liegt bei durchschnittlich 54 Jahren. Die Einschulungsrate betrug 2008 (letzte verfügbare Zahl) 75 Prozent; allerdings schlossen lediglich 57 Prozent der betreffenden Altersklassen die Grundschule ab. Die Alphabetisierungrate der Mädchen liegt mit 31 Prozent weiterhin unter der der Jungen (47 Prozent). Die Arbeit von Nicht-Regierungsorganisationen auf diesem Gebiet wird von der Regierung nicht behindert. Die Reform des Familienrechts steht weiterhin aus.

Das malische Eherecht lässt die Wahl der Polygamie zu, bei der der Mann bis zu vier Frauen heiraten darf. Sie ist rückläufig. Kinderreichtum wird noch weithin als soziale Alterssicherung begriffen. Durchschnittlich bringt jede Frau 7 Kinder zur Welt; 19,4 Prozent der Kinder sterben vor Vollendung des 5. Lebensjahres. Auf dem Lande ist eine sehr frühe Verheiratung der Mädchen in vielen Gegenden noch immer üblich.

Die verbreitete Tradition der weiblichen Genitalverstümmelung (“excision”) betrifft nach wie vor über 85 Prozent der Malierinnen. Die Regierung verfolgt eine Strategie der Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung; ein gesetzliches Verbot – wie von den westlichen Staaten ständig gefordert – hält sie für verfrüht. Nichtregierungs-Organisationen können ihrer Aufklärungsarbeit ohne Behinderung nachgehen.

Ein Gesetzesentwurf der Regierung zur Abschaffung der Todesstrafe befindet sich seit einiger Zeit in Vorbe­reitung.

Die Regierung achtet in vorbildlicher Weise auf friedliches Zusammenleben und Toleranz zwischen den Religionsgemeinschaften. Einzelne Angehörige der kleinen christlichen Minderheit sind in hohen Ämtern zu finden; diskrete christliche Missionsarbeit wird nicht behindert, es gibt mehrere katholische Privatschulen.

Dezentralisierung

Im Rahmen der Dezentralisierung sollen Investitions- und Entwicklungsentscheidungen auf die Gemeinden verlagert werden. Der Zentralstaat muss dabei den Gemeinden nicht nur die Kompetenzen sondern auch die nötigen Finanzmittel übertragen, was in der Praxis zu Schwierigkeiten führt. Fast alle internationalen Geber unterstützen Mali bei der Dezentralisierung, in der Hoffnung, damit die Eigeninitiative auf lokaler Ebene zu fördern. Die Bürgermeister werden in allgemeinen und freien Wahlen bestimmt. Im April 2009 gab es landesweit die dritten Kommunalwahlen, bei denen ca. 60 Prozent der Gemeinderäte und Bürgermeister ausgewechselt wurden. Die Dezentralisierung bleibt Hauptaufgabe der Regierungspolitik und soll in eine echte Staatsreform münden. Hier sind insbesondere bei der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung Fortschritte erkennbar.

Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. 

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