Fragen und Antworten zum Auswahlverfahren höherer Dienst

Fragen und Antworten zum Auswahlverfahren höherer Dienst

Wie bereite ich mich auf das Auswahlverfahren vor? 

Ein “Erfolgsrezept” zum mühelosen Bestehen des schriftlichen Teils des Auswahlverfahrens gibt es nicht. Die langjährige Erfahrung hat aber gezeigt, dass eine Bewerbung deutlich mehr Aussichten auf Erfolg hat, wenn man zuvor eine intensive Vorbereitung auf den schriftlichen Teil betreibt.

Dazu sollten Sie gleich hier anfangen: Die Homepage des Auswärtigen Amts bietet Ihnen eine Fülle von Informationen über das Haus selbst und über die wichtigsten Themen der deutschen Außen- und Europapolitik.

Zur Vorbereitung auf die einstündige politische Analyse und die Fachprüfungen in Recht, Volkswirtschaftslehre, Geschichte / Politik sowie Allgemeinwissen ist außerdem die aufmerksame und regelmäßige Lektüre der überregionalen Presse unverzichtbar, wobei alle Sparten gleichermaßen studiert werden sollten.

Untenstehend findet sich eine PDF-Liste mit Literaturhinweisen für die Vorbereitung auf das Auswahlverfahren. Diese Liste versteht sich ausdrücklich nur als Vorschlag. Sie ist weder verbindlich noch stellen die dort aufgeführten Studienbücher die einzig relevante Vorbereitungsliteratur dar. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten für die Fachprüfungen vielmehr die an ihrem jeweiligen Lerntyp ausgerichtete Literatur bzw. Vorbereitungsmethode finden. Die Literaturliste kann hier nur als ein erster Anhaltspunkt dienen. 

Für die Sprachtests empfiehlt sich zur Orientierung die Durchsicht der Sprachtests eines früheren Auswahlverfahrens, um den jeweiligen Schwierigkeitsgrad und die Aufgabentypen kennen zu lernen. Auch hier erweist sich eine intensive Auseinandersetzung mit fremdsprachlichen Zeitungen / Zeitschriften (The Economist, Times, Newsweek, Le Monde, El Pais, etc.) oder Übungsgrammatiken als Vorteil.


Welche Persönlichkeitskriterien (“soft skills”) sind für eine Einstellung in den höheren Dienst besonders wichtig?

Die Angehörigen des höheren Auswärtigen Dienstes haben ein weit reichendes Tätigkeitsspektrum abzudecken, das von der Bearbeitung politischer Fragen über Wirtschaftsförderung und Kulturvermittlung bis hin zur protokollarischen Abwicklung von Staatsbesuchen reicht. Darüber hinaus ist der in dreijährigem Turnus immer wiederkehrende Wechsel des Dienstortes und des fachlichen Aufgabenbereiches ein zentrales Charakteristikum für diese Tätigkeit.  

Aus diesen Rahmenbedingungen leitet sich für das Personal ein spezielles Anforderungsprofil der gewünschten Persönlichkeitskriterien ab. An oberster Stelle stehen intellektuelle Flexibilität und die Fähigkeit, strategisch zu denken, aber auch Kontaktfähigkeit, und ein hohes Maß an interkultureller und sozialer Kompetenz. Die Zusammenarbeit der einzelnen Laufbahnen an den unterschiedlichsten Dienstorten erfordert sowohl Führungskompetenz und Durchsetzungsfähigkeit als auch eine ausgeprägte Teamfähigkeit. Wichtig sind darüber hinaus Talent im Umgang mit Sprachen und eine fortgesetzte Neugier auf neue Länder, fremde Kulturen und deren unterschiedliche historische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Traditionen und Besonderheiten.  

Bitte bedenken Sie, dass regelmäßige mehrjährige Aufenthalte im Ausland – und das das gesamte Berufsleben – nicht vergleichbar sind mit ausgedehnten touristischen Reisen oder kürzeren Studienaufenthalten. Das Leben im Ausland bringt vielfach auch nicht zu unterschätzende Nachteile und Belastungen mit sich (Berufstätigkeit des Partners oft nicht oder nur eingeschränkt möglich, häufiger Schulwechsel für Kinder, Entwurzelung durch Trennung von Familie und Freunden, extreme klimatische Bedingungen, etc.). 

Nur wenn Sie sich in dieser Beschreibung wieder finden, hat eine Bewerbung beim Auswärtigen Amt Sinn. Nutzen Sie um sich selbst zu testen bitte folgenden Fragebogen zur Selbsteinschätzung: 


Wie oft kann ich am Auswahlverfahren teilnehmen? Hat ein Scheitern in einem früheren Auswahlverfahren negative Auswirkungen? 

Die Teilnahme am schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens kann beliebig oft wiederholt werden. Ein Scheitern in einem früheren schriftlichen Auswahlverfahren fällt nicht negativ ins Gewicht. 

Bewerberinnen und Bewerber, die am mündlichen Teil des Auswahlverfahrens teilnehmen und hier nicht erfolgreich sind, können nur wieder antreten, wenn der Auswahlausschuss eine entsprechende Empfehlung explizit abgibt. 


Welche Sprachkenntnisse sind für eine Bewerbung vorteilhaft?

Das Auswahlverfahren muss mit Englisch und Französisch (oder anstelle des Französischen einer anderen Amtssprache der Vereinten Nationen (Arabisch, Chinesisch, Russisch oder Spanisch) bestritten werden. In den internationalen Beziehungen spielen daneben weitere Sprachen der Vereinten Nationen eine zentrale Rolle. Vor diesem Hintergrund sind sehr gute bis ausgezeichnete Kenntnisse in den Sprachen Portugiesisch, Polnisch, Arabisch, Russisch,Chinesisch und Persisch für eine Bewerbung vorteilhaft. Wird das Französische im Auswahlverfahren durch eine andere VN-Amtssprache ersetzt, muss vor der Einstellung ein Grundlagentest in Französisch absolviert und bestanden werden, dessen Schwierigkeitsgrad sich an der Grundlagengrammatik sowie am Grund- und Aufbauwortschatz orientiert. 

Bei der Bewerbung selbst müssen Englisch- und Französisch-Kenntnisse grundsätzlich nicht durch Zeugnisse oder Zertifikate nachgewiesen werden. Zeugnisse über Kenntnisse in weiteren Sprachen und in besonderen Sachgebieten legen Sie bitte nach Ihrer Einladung ins Mündliche vor. Wichtig ist dabei der Nachweis der Gesamtdauer der besuchten Sprachkurse und -stunden. 


Gibt es Studiengänge, deren Absolventen bevorzugt eingestellt werden? Welchen Studiengang empfiehlt das Auswärtige Amt für eine erfolgreiche Bewerbung für den höheren Dienst? 

Nein, das Auswärtige Amt sucht Absolventen und Absolventinnen aller Fachrichtungen. Formale Voraussetzung für die Einstellung in den höheren Auswärtigen Dienst ist ein mindestens mit einem Master (oder vergleichbarem Abschluss) abgeschlossenes Hochschulstudium.

Nach früherem System erworbene Abschlüsse (z.B. Staatsexamen/Diplom/Magister) erfüllen die Bildungsvoraussetzungen ebenfalls. Die Abschlüsse des Lehramts zur Sekundarstufe I reichen jedoch nicht aus, um die Bildungsvoraussetzungen zu erfüllen. Ein Bachelor-Abschluss ist in keinem Fall ausreichend.

Erfolgreiche Bewerber haben häufig folgende Studiengänge absolviert: Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Politologie, Geschichte, Sprach- und Kulturraumstudien (z.B. Islamwissenschaft). Bewerbungen von Hochschulabsolventen anderer Studienrichtungen sind aber nicht minder willkommen. Grundsätzlich gilt, dass man sich über sein Studium hinaus für aktuelle Entwicklungen, insbesondere mit außenpolitischem Bezug, interessieren sollte. Nicht jede Kompetenz muss aber über ein „Nebenfachstudium“ oder einen Schein nachgewiesen werden!  


Kann ich mich bewerben, obwohl ich zum Bewerbungszeitpunkt noch keinen Hochschulabschluss in der Hand halte? 

Ja. Der Hochschulabschluss muss erst zur Einstellung nach erfolgreichem Abschneiden im Auswahlverfahren vorliegen. Kann der Abschluss allerdings dann nicht vorgelegt werden, erfolgt keine Einstellung. Das Angebot zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst gilt jeweils nur für den konkreten Einstellungstermin, es erstreckt sich damit nicht auf einen späteren Zeitpunkt, zu dem der Hochschulabschluss dann vorliegt. Für die Bewerbung reicht allerdings der glaubhafte Nachweis des Bestehens der Abschlussprüfungen aus (z.B. durch Vorlage eines Schreibens des Prüfungsamtes), auf die sofortige Vorlage des konkreten, physischen Hochschulzeugnisses kommt es hingegen nicht an. 


Kann ich mich auch mit einem FH-Abschluss bewerben? 

Nach den geltenden Regelungen erfüllen die Masterabschlüsse akkreditierter Studiengänge an Fachhochschulen ebenfalls die Bildungsvoraussetzungen. Eine entsprechende Auflistung findet sich auf den Internetseiten der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland. 

Mit einem FH-Diplom werden die Bildungsvoraussetzungen für diese Laufbahn nicht erfüllt.


Kann ich mich mit einem ausländischen Hochschulabschluss bewerben?

Ja, unter der Voraussetzung, dass Ihr im Ausland erreichter Hochschulabschluss einem in Deutschland erreichten Masterabschluss bzw. Universitätsdiplom entspricht! Bewerberinnen und Bewerber, die zum mündlichen Teil des Verfahrens eingeladen werden, erhalten mit der Einladung die Aufforderung, ein diesbezügliches Gutachten einzuholen. Details werden dann mitgeteilt.

Die Feststellung der Entsprechung mit einem deutschen Abschluss ist in jedem Fall erforderlich. Ohne sie kann eine Einstellung in den höheren Auswärtigen Dienst nicht erfolgen.

Im Vorfeld einer Bewerbung können Sie sich bereits anhand des Informationssystems zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in der ANABIN-Datenbank näher über die Entsprechung Ihres im Ausland
erreichten Abschlusses orientieren. Informationen der KMK zum Anerkennungsverfahren finden Sie hier:


Ist ein Quereinstieg in den höheren Auswärtigen Dienst möglich? 

Nein. Die Laufbahn des höheren Auswärtigen Dienstes ist eine spezielle Beamtenlaufbahn, zu deren Antritt in jedem Fall die erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren und die Ableistung des Vorbereitungsdienstes erforderlich ist.


Kann ich mich für den gehobenen Dienst bewerben und dann nach ein paar Jahren Berufserfahrung in den höheren Dienst aufsteigen?

Sich nach dem dreijährigen Fachhochschulstudium für den gehobenen Dienst direkt Hoffnung auf einen späteren Aufstieg in den höheren Dienst zu machen, dürfte weder als Motivation für eine Bewerbung für den gehobenen Dienst ausreichend sein, noch realistische Aussichten haben. Der Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn ist stets die Ausnahme und setzt zunächst mehrjährige berufliche Bewährung und erfolgreiche Teilnahme an einem so genannten Aufstiegsauswahlverfahren voraus. Wenn Sie sich also für den gehobenen Dienst bewerben, müssen Sie davon ausgehen, dass Sie in der Regel Ihr gesamtes späteres Berufsleben auch in dieser Laufbahn verbringen werden.


Gibt es eine Höchstaltersgrenze?

Nein, mit Inkrafttreten der Bundeslaufbahnverordnung am 14.02.2009 ist die bis dahin geltende Höchstaltersgrenze weggefallen.


Was bedeutet “vollständige gesundheitliche Eignung”?

Gesundheitliche Eignung bedeutet, dass Sie so widerstandsfähig sein müssen, dass Sie das Auswärtige Amt an jedem seiner Dienstorte und dort jeweils mehrere Jahre einsetzen kann. 

Faktisch bedeutet dies, dass Sie nicht auf (fach-)ärztliche Hilfe angewiesen sein dürfen und außerdem nicht der Einnahme seltener und/oder schwer zu beschaffender Medikamente bedürfen. Sie müssen also auch an Dienstorten mit mangelhafter ärztlicher, medikamentöser oder sonstiger medizinischer oder prothetischer Versorgung zurechtkommen, ohne Schaden zu nehmen. 

Zusätzlich dürfen Sie nicht anfällig für klimatische Extremsituationen oder Umweltbelastungen sein. Große Hitze und Feuchtigkeit müssen Sie ebenso im normalen Rahmen ertragen können wie Kälte oder Smog. Dies schränkt beispielsweise die gesundheitliche Eignung von Asthmatikern oder Herzkranken z.T. erheblich ein. 

Wenn Sie einmal an bestimmten Krankheiten gelitten haben und diese inzwischen vollständig auskuriert und geheilt sind, ohne dass Probleme zurückgeblieben sind oder laufende Kontrollen notwendig sind, bedeutet dies in der Regel keinen Mangel an Eignung. Der Klärung all dieser Fragen dient die vorgeschaltete “Tauglichkeitsuntersuchung” nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen. 

Sollten Sie die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, stellt dies einen Mangel an Eignung dar und wird in der Regel zur Ablehnung Ihrer Bewerbung führen, selbst wenn Sie die übrigen Teile des Auswahlverfahrens erfolgreich bestanden haben sollten. Wir empfehlen Ihnen daher, eventuelle Zweifel rechtzeitig mit dem Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts abzusprechen, den Sie unter der Telefonnummer 030 1817 4125 erreichen können. Trotzdem wird immer das Urteil des untersuchenden Arztes/der untersuchenden Ärztin letztlich entscheidend bleiben. 

Für Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung (min. 50%) gelten andere Vorgaben und Maßstäbe.  


Ist eine Einstellung in den höheren Auswärtigen Dienst auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft möglich? Ist es problematisch, wenn ich neben der deutschen auch noch eine andere Staatsbürgerschaft besitze?

Nein. Für eine Einstellung in den Auswärtigen Dienst ist die deutsche Staatsbürgerschaft unerlässlich. Der Auswärtige Dienst gehört zum Kernbereich der Staatsverwaltung, daher bewirkt die Tätigkeit eine besondere Nähebeziehung zum Staatswesen. Aus diesem Grund können auch Bewerber/innen mit einer Unionsbürgerschaft nicht in den Auswärtigen Dienst eingestellt werden. 

Eine zweite Staatsbürgerschaft neben der deutschen ist kein Hindernis bei der Einstellung in den Auswärtigen Dienst.


Gibt es einen Ausweichtermin für das schriftliche Auswahlverfahren? Kann ich den Test an einer Auslandsvertretung schreiben?

Nein. Einen Ausweichtermin zum schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens gibt es aus organisatorischen und rechtlichen Gründen nicht. Die Prüfung findet an einem Tag zeitgleich und ausschließlich in Berlin, Bonn, Erfurt, Hamburg, München und Stuttgart statt.


Stand 11.04.2011

gesamten Artikel lesen zurück mit ESC