Rechtsabteilung

Rechtsabteilung

Die Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts hat im wesentlichen zwei Schwerpunkte: Zum einen Völkerrecht, zum anderen Konsularrecht und sonstige Rechtsgebiete.

Das Völkerrecht ist die rechtliche Grundlage der Außenpolitik. Es regelt die Beziehungen zwischen den Staaten und den übrigen Völkerrechtssubjekten wie internationalen Organisationen. Die Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts ist der zentrale deutsche Akteur auf dem Gebiet des Völkerrechts. Das Ziel ihrer Arbeit ist die Stärkung des Rechts in den internationalen Beziehungen. Dazu berät sie die Politik, stellt völkerrechtliche Expertise zur Verfügung, wirkt an der Weiterentwicklung und Kodifizierung des Völkerrechts mit, beteiligt sich am völkerrechtlichen Dialog im multilateralen Rahmen, insbesondere in den Vereinten Nationen sowie in der Europäischen Union und im Europarat, und arbeitet mit Wissenschaft und interessierter Öffentlichkeit zur Förderung des Völkerrechtsgedankens zusammen. Ein Schwerpunkt ist die friedliche Streitbeilegung durch Stärkung der internationalen Gerichtsbarkeit. In diesem Zusammenhang vertritt die Rechtsabteilung Deutschland in Verfahren vor internationalen Gerichten, wie dem Internationalen Gerichtshof im Haag und dem Internationalen Seegerichtshof in Hamburg, und wirbt für den Beitritt aller Staaten zum Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs.

Der Einsatz für die Herrschaft des Rechts in den internationalen Beziehungen schließt auch den Kampf für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit ein und ist ein wichtiges Ziel der deutschen Außenpolitik.

Die Rechtsabteilung hat aber auch eine quasi notarielle Funktion für die gesamte Bundesregierung beim Abschluß völkerrechtlicher Verträge. Sie berät alle Ressorts bei der Verhandlung und dem Abschluss völkerrechtlicher Verträge und prüft diese auf ihre Vereinbarkeit mit den Standards und Normen der internationalen und deutschen Vertragspraxis. Sie begleitet den Werdegang der Verträge von der Verhandlungsaufnahme über Unterzeichnung und Ratifikation bis hin zu Bekanntmachung oder Veröffentlichung und Registrierung.

Darüber hinaus betreut sie die gesandtschaftsrechtlichen Aspekte der Tätigkeit unserer Auslandsvertretungen und der dort tätigen Mitarbeiter wie auch der Tätigkeit ausländischer Missionen und deren Mitarbeiter in Deutschland .

Die Rechtsabteilung erarbeitet auch sogenannte Sitzabkommen, welche die Vorrechte und Privilegien von internationalen Organisationen regeln, die sich in Deutschland ansiedeln.

Sie prüft und bewertet Rechtsfragen der Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen und der Beziehungen zu internationalen Organisationen.

Sie beurteilt Fragen des Truppenstationierungsrechts, das sowohl die Rechtsstellung der ausländischen Streitkräfte in Deutschland als auch der Bundeswehr im Ausland umfasst. Sie wirkt mit dem Bundesministerium der Finanzen zusammen zu Fragen der Entschädigung nationalsozialistischen Unrechts; dies reicht von der Anwendung des Bundesentschädigungsgesetzes bis zu aktuellen Fragen der Ghettorenten.

Sie betreut zusammen mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. (VDK) deutsche Kriegsgräber im Ausland und schließt Kriegsgräberabkommen mit anderen Staaten ab. Sie begleitet die Arbeit des Internationalen Suchdienstes in Bad Arolsen und bestimmt dessen vertragliche Grundlagen mit. Sie prüft Rechtsfragen, die sich aus der deutschen Einigung und der Überleitung völkerrechtlicher Verträge der DDR ergeben.

Die Rechtsabteilung behandelt auch völkerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Antarktis und anderer besonderer Rechtsgebiete (Seerecht, Luft- und Weltraumrecht, Recht des internationalen Umweltschutzes und der internationalen Flüsse und Seen.

Der zweite große Schwerpunkt der Rechtsabteilung ist das Verwaltungs – und Konsularrecht sowie sonstige Rechtsgebiete.

Hier steht der deutsche Staatsbürger mit seinen auslandsbezogenen Anliegen und eventuellen Nöten im Mittelpunkt der Bemühungen, sei es, dass er im Ausland mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist und inhaftiert wurde, er seinen Paß verloren hat, in einer Krise betreut oder heimgeschafft werden soll oder daß auch nur ein Erbschein beantragt werden soll. Die Bandbreite ist groß:

Die Rechtsabteilung bietet Hilfe für in Not geratene Deutsche. Das heißt, sie unterstützt bei der Suche nach Vermissten und bei Todesfällen im Ausland, assistiert in Krisen oder bei Katastrophen und organisiert im schlimmsten Fall Evakuierungen und trägt mit zur Lösung von grenzüberschreitenden Kindesentziehungsfällen bei.

Sie betreut im Ausland inhaftierte Deutsche, vermittelt ihnen rechtliche Unterstützung und befasst sich mit Fällen von Auslieferungs- und Vollstreckungshilfe.

Sie koordiniert die konsularische Arbeit von über 200 Auslandsvertretungen (Botschaften, Generalkonsulate und Konsulate) bei der Ausstellung von Pässen für im Ausland lebende Deutsche oder von Paßersatzpapieren für deutsche Touristen, die ihre Pässe verloren haben, bei der Bestätigung ausländischer Dokumente, bei Beurkundungen sowie bei Fragen der Staatsangehörigkeit.

Sie koordiniert die Visavergabe durch unsere Auslandsvertretungen, berät diese bei der Organisation ihrer Visastellen und hilft Ihnen bei der Optimierung des Visumverfahrens. Sie prüft schwierige Visum-Einzelfälle und führt hierzu ggf. auch eine gerichtliche Klärung herbei.

Sie bearbeitet Fragen des Ausländer- und Asylrechts sowie verfassungsrechtliche Aspekte der auswärtigen Beziehungen und Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland ergeben.

Sie arbeitet eng mit ihren europäischen Partnern für die Verbesserung der konsularischen Betreuung von Bürgern der EU und bei der Harmonisierung der europäischen Visumpolitik (Schengener-Abkommen) zusammen.

Sie ermöglicht die Teilnahme von Deutschen im Ausland an Wahlen in Deutschland – dies in Zusammenarbeit mit dem Bundeswahlleiter, sowie den Botschaften und Generalkonsulaten.

Sie gestaltet die deutsche Politik in Bezug auf die internationale Gerichtsbarkeit mit und unterstützt auf vielfältige Weise die Tätigkeit der internationalen Strafgerichtshöfe, wie des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag sowie der Sonderstrafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien, für Ruanda, für Sierra Leone, für Kambodscha und für den Libanon.

Sie leistet Rechtshilfe im Verhältnis zu ausländischen Staaten in Straf-, Zivil- und Verwaltungssachen sowie in Fragen des internationalen Steuer-, Zoll-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechts und handelt dazu zusammen mit den Fachministerien Abkommen aus.

Sie beantwortet Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern gemäß dem am 01.01.2006 in Kraft getretenen Informationsfreiheitsgesetz.


Stand 06.04.2011

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