Kultur- und Bildungspolitik

Kultur- und Bildungspolitik

Stand: März 2011

Kulturpolitik

Aufgrund der 1994 abgeschlossenen Verfassungsreformen ist die Zuständigkeit für Kultur und Erziehung vollständig auf die drei Sprachgemeinschaften übergegangen. Das bedeutet, dass die gesamte staatliche Kulturpolitik Belgiens in deren Kompetenz fällt. Jede der drei Gemeinschaftsregierungen ist dabei befugt, Verträge in ihrem Zuständigkeitsbereich mit ausländischen Staaten abzuschließen. Die Gemeinschaften haben in der Folge auch im Ausland ein eigenständiges Profil aufgebaut. An einigen belgischen Botschaften – so auch in Berlin – stellen sie Referenten, die der entsendenden Gemeinschaft unterstehen.

Bildungspolitik

Das Gewicht der Bildungspolitik in der Gesamtpolitik ist erheblich. Dies resultiert aus dem Sprachenstreit, der sich wie ein roter Faden durch die belgische Geschichte zieht und bei dem es um die Gleichstellung der niederländischen Sprache und flämischen Kultur mit der französischen geht. Die Bildungspolitik war auch eine der Kernfragen der im Juni 2001 nach langen Verhandlungen verabschiedeten Regionalreform (Accord de Lambermont), deren Anliegen u.a. die Stärkung der Finanzkraft der die Bildungspolitik tragenden Gemeinschaften war.

Schulsystem

In Belgien gilt vom 6. bis zum 18. Lebensjahr Schulpflicht. In diesem Zeitraum ist der Zugang zum Unterricht unentgeltlich. Auch die Vorschulerziehung ist kostenlos und bietet allen Kindern problemlos einen Platz.

Man unterscheidet drei Unterrichtsnetze:

  • Der Gemeinschaftsunterricht: Im Auftrag der Gemeinschaft organisiert;
  • Der subventionierte offizielle Unterricht: im Auftrag der Kommunal- und Provinzialverwaltungen organisiert;
  • Der subventionierte freie Unterricht: Im Auftrag von Privatorganisationen organisiert, z.B. Montessorischulen, katholische Schulen; wird als freier Unterricht bezeichnet.

Das Unterrichtswesen ist in Grundschul-, Sekundar- und Hochschulunterricht gegliedert und als Ganztagsunterricht organisiert.

Grundschulunterricht:

  • Von 2,5 bis 6 Jahre: Vorschule;
  • Von 6 bis 12 Jahre: Primarschule

Sekundarunterricht:

In drei Stufen von jeweils zwei Jahren gegliedert.

  • 1. Stufe vermittelt Grundausbildung.
  • Ab der 2. Stufe: Wahlmöglichkeiten: allgemeinbildender Sekundarunterricht, berufsbildender Sekundarunterricht, Kunstsekundarunterricht, technischer Sekundarunterricht;
  • Abschlusszeugnis des Sekundarunterrichts nach sechs erfolgreich abgeschlossenen Jahren bzw. sieben im berufsbildenden Sekundarunterricht berechtigt zum Hochschulstudium.

Hochschulen

In allen Gemeinschaften wird zwischen universitär und außeruniversitär (Hochschulen) unterschieden. Die Hochschulen bieten zwei Formen mit unterschiedlicher Dauer an, wobei der lange Typ dem Universitätsabschluss (Master) gleichgestellt ist, während der kurze Typ mit dem Bachelor abschließt. Es müssen an allen Einrichtungen Studiengebühren bezahlt werden. Ein Numerus clausus besteht nicht, allerdings gibt es in einigen Studienrichtungen (Kunst, nautische Wissenschaften) Eignungsprüfungen. Ausländische Studenten müssen vor Studienbeginn eine Sprachprüfung in der jeweiligen Unterrichtssprache ablegen.

Im akademischen Jahr 2004-2005 wurden die Bachelor– und Masterstudiengänge eingeführt.

Flämische Gemeinschaft:

  • 6 Universitäten
  • 22 Fachhochschulen

Deutschsprachige Gemeinschaft:

  • 3 Fachhochschulen (Pädagogik, Krankenpflege)

Französische Gemeinschaft:

  • 3 Volluniversitäten; sechs Teiluniversitäten
  • 30 Fachhochschulen

Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. 

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