Außenpolitik

Außenpolitik

Stand: März 2011

Grundlinien

Die Außenpolitik der Schweiz beruht auf den Artikeln 54 und 55 der zum 1. Januar 2000 in Kraft getretenen Bundesverfassung. Herausragendes Merkmal ist ihre “immerwährende” Neutralität, die z.B. eine NATO-Mitgliedschaft ausschließt.

Die Schweiz ist auf vielfältige Weise multilateral engagiert. Sie ist kein Mitglied der Europäischen Union. Aufgrund der Volksabstimmung vom 3. März 2002 ist die Schweiz seit dem 10. September 2002 Mitglied der Vereinten Nationen. Im außenpolitischen Bericht des Bundesrates vom 10. Dezember 2010 werden die bisherigen Schwerpunkte der Außenpolitik der Schweiz bestätigt: Pflege guter Beziehungen mit allen Staaten und Regionen im Rahmen des Prinzips der Universalität; Auseinandersetzung mit den globalen Herausforderungen (darunter Finanz- und Wirtschaftspolitik, menschliche Sicherheit, Migration, Armutsbekämpfung und humanitäre Hilfe, Abrüstung und Nichtverbreitung, Umwelt und Energie); weitere Verstärkung des Engagements und der Einflussnahme in multilateralen Foren. Bundespräsidentin Calmy-Rey hat für ihr Präsidialjahr den Beziehungen zu den Nachbarstaaten der Schweiz eine Priorität eingeräumt.


Beziehungen zur Europäischen Union

Die EU bleibt nach Auffassung des Bundesrates die wichtigste Partnerin der Schweiz. Die Gestaltung des Verhältnisses der Schweiz zur Europäischen Union ist ein Dauerthema in der innenpolitischen Auseinandersetzung. Durch einen Volksentscheid vom 6. Dezember 1992 wurde der Beitritt der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) abgelehnt. Nach einer schweren Niederlage (2001) einer Volksinitiative für einen sofortigen EU-Beitritt (nur 23,3 Prozent Ja-Stimmen), wurden als Alternative in den Folgejahren eine Reihe von bilateralen Abkommen mit der EU geschlossen, die das gegenseitige Verhältnis umfassend regeln: “Bilaterale I” (Personenfreizügigkeit, Verkehr, Forschung, Landwirtschaft), in Kraft seit 1.6.2002; “Bilaterale II” (Zinsbesteuerung, Betrugsbekämpfung, Polizei-, Justiz- und Asylpolitische Zusammenarbeit – Schengen/Dublin). Stark umstritten waren das Schengen/Dublin-Abkommen sowie die Ausweitung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die zehn neuen EU-Mitgliedsstaaten der vorletzten Beitrittswelle, die aber beide 2005 mit sicherer Mehrheit vom Volk akzeptiert wurden. Dies gilt gleichermaßen für die vom Bundesrat anlässlich der Verhandlungen der Bilateralen II zugesagten Unterstützungszahlungen in Höhe von einer Milliarde Schweizer Franken an diese EU-Staaten, über die am 26. November 2006 vom Volk entschieden wurde. Ein erneutes Referendum vom 8. Februar 2009 hat ein deutliches Votum für die Erstreckung des Personenfreizügigkeitsabkommens auch auf Bulgarien und Rumänien ergeben, für die ebenfalls Unterstützungszahlungen der Schweiz vereinbart wurden.

Mit diesen positiven Volksentscheiden und mit dem bereits im Oktober 2005 gefassten Beschluss des Bundesrats, einen EU-Beitritt nicht mehr als “strategisches Ziel”, sondern als “längerfristige Option” einzustufen, wurde der “Bilaterale Weg” zunächst bestätigt. Der Europapolitische Bericht des Bundesrates 2010 bekräftigt und begründet diese Entscheidung erneut . Das Schengen/Dublin-Abkommen trat am 1. März 2008 formell in Kraft und wird seit dem 12. Dezember 2008 angewandt, seit dem 29. März 2009 auch an den Flughäfen. Weitere Liberalisierungen werden derzeit in den Bereichen Landwirtschaft/öffentliche Gesundheit sowie Stromtransit und -marktzugang verhandelt. Als mögliche weitere Themen stehen Emissionshandel, Beteiligung am Satellitennavigationssystem Galileo, Zusammenarbeit mit der Europäischen Verteidigungsagentur und bei der Friedensförderung sowie Chemikaliensicherheit und Wettbewerb zur Debatte. Eine grundsätzliche politische Diskussion zwischen der Schweiz und der EU beschäftigt sich zurzeit mit der Frage einer dynamischen Anpassung der bilateralen Abkommen an das geltende EU-Recht sowie weitergehenden Möglichkeiten der Überwachung und Streitschlichtung.

Probleme bereiten auch weiterhin die Steuerregime in einigen Kantonen, die außerhalb der Schweiz erzielte Gewinne dort ansässiger Holdinggesellschaften steuerfrei stellen. Die EU sieht dies als Verstoß gegen die Wettbewerbsbestimmungen des Freihandelsabkommens mit der Schweiz. Gespräche über diesen Streitpunkt werden geführt. Außerdem kommt es zu verschiedenen Problemen bei der Umsetzung des Freizügigkeitsabkommens (u.a. grenzüberschreitende Dienstleistungen.)


Sicherheitspolitik

Die Schweiz hält an ihrer dauernden und bewaffneten Neutralität fest. Sie verfolgt ihre sicherheitspolitischen Ziele mit einer Grundstrategie der nationalen und internationalen Sicherheitskooperation. Diese beruht einerseits auf dem Willen und der Fähigkeit, den Bedrohungen und Gefahren mit eigenen zivilen und militärischen Mitteln entgegenzutreten. Andererseits kooperiert die Schweiz in der Sicherheitspolitik dort, wo diese Mittel nicht ausreichen, mit anderen Staaten und internationalen Organisationen. Dies jedoch ohne sich vertraglich an sie zu binden, aber unter Zuhilfenahme von Partnerschaftsabkommen (wie NATO-Partnerschaft für den Frieden). Die Grenzen der Kooperation werden im Wesentlichen durch zwei Faktoren bestimmt: Einerseits müssen Einsätze zur Friedensförderung, an denen sich die Schweiz beteiligt, durch ein Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen bzw. der OSZE völkerrechtlich legitimiert sein. Andererseits sind neutralitätsrechtliche Einschränkungen zu beachten.

Dieses Festhalten an langfristig gesetzten Zielen in der Sicherheitspolitik wird im Innern allerdings begleitet von einer kontroversen Diskussion um die zukünftigen Aufgaben der Armee sowie ihre Beteiligung an Auslandseinsätzen. Mit dem Sicherheitspolitischen Bericht 2010 hat der Schweizer Bundesrat die Leitlinien für die Schweizer Sicherheitspolitik in einem Sicherheitsverbund Schweiz festgelegt. Schwerpunkte bleiben die Landesverteidigung und die subsidiären Einsätze im Innern. Das militärische Engagement in Auslandseinsätzen wird leicht gesteigert.

Die Verfassungsprinzipien der Neutralität, der allgemeinen Dienstpflicht und des Milizprinzips bleiben erhalten Diese Komponenten sind ein Pfeiler der Eigenständigkeit, die von der Schweiz als Grundprinzip aufrecht erhalten wird. Es gewährleistet zudem eine enge Vernetzung zwischen ziviler und militärischer Seite. Auch wenn die Akzeptanz des Milizsystems über die Jahre gesehen aus verschiedenen Gründen eher abnimmt, ist es weiter ein Ausdruck des schweizerischen Selbstverständnisses und der Verteidigungsbereitschaft. Damit verbundene Aspekte, wie z.B. die Aufbewahrung der Waffen zu Hause, sind gesellschaftlich umstritten. Die landesweite Volksabstimmung über die Initiative “Für den Schutz vor Waffengewalt” am 13.02.2011 kam zu dem Ergebnis, die persönliche Armeewaffe weiterhin zu Hause zu lagern. Dies hat weithin Symbolgehalt für die Schweizer Armee und die Mehrheit der Bevölkerung.

Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. 

gesamten Artikel lesen zurück mit ESC