Bilaterale Entwicklungspolitik

Bilaterale Entwicklungspolitik

Von Deutschland finanzierte Mädchenschule in Jalazoon (Palästinensische Gebiete)
© picture-alliance/ dpa

Von Deutschland finanzierte Mädchenschule in Jalazoon (Palästinensische Gebiete)

Von Deutschland finanzierte Mädchenschule in Jalazoon (Palästinensische Gebiete)

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Umfang der deutschen Entwicklungs­zusammenarbeit

Die Bemühungen der Bundesregierung auf dem Gebiet der Entwicklungs­zusammenarbeit sind vor allem auf Armutsbekämpfung gerichtet. Die Verbesserung der Lebensverhältnisse der Weltbevölkerung, insbesondere in den ärmsten Ländern, dient nicht nur diesen Ländern selbst, sondern liegt auch im Interesse Deutschlands. Die Bekämpfung von Hunger und Armut sowie beispielsweise die Erhöhung des Gesundheitsstandards und die Beachtung der Menschenrechte gehören zu den wesentlichen Voraussetzungen zur Verhinderung sozialer und militärischer Konflikte – einem der größten Hindernisse für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung armer Länder. Von der Erhöhung des Lebensstandards und steigender Wirtschaftsleistung der Entwicklungsländer profitieren letztlich alle Seiten.

Im Jahr 2009 hat die Bundesrepublik Deutschland Gesamtleistungen der öffentlichen Entwicklungshilfe (sogenannte ODA-Nettoauszahlungen) in Höhe von 8,67 Milliarden Euro erbracht, davon ca. 782 Millionen Euro aus dem Haushalt des Auswärtigen Amtes. Dies entspricht einem Anteil am Bruttonationaleinkommen von 0,37 Prozent. Im internationalen Vergleich lag Deutschland 2009 bei den ODA-Nettoauszahlungen an zweiter Stelle weltweit. Die bilateralen Leistungen Deutschlands an die Entwicklungsländer betrugen 2009 mit etwa 5,1 Mrd. Euro davon knapp zwei Drittel. Das restliche Drittel entfiel auf Beiträge an multilaterale Entwicklungshilfegeber.

Umsetzung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit

Die Höhe der Mittel für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit den einzelnen Ländern wird in der jährlichen Rahmenplanung zur Finanziellen und Technischen Zusammenarbeit festgelegt, in die das Auswärtige Amt seine außenpolitische Expertise einbringt. In den regelmäßig stattfindenden Regierungsverhandlungen legt dann die Bundesregierung gemeinsam mit der Regierung des Kooperationslandes die Verwendung der Mittel für Projekte und Programme fest. Diese Zusagen werden schließlich durch bilaterale Vereinbarungen (Abkommen oder Notenwechsel) völkerrechtlich verbindlich vereinbart.

Rolle der deutschen Auslandsvertretungen

Von den insgesamt ca. 200 deutschen Auslandsvertretungen befindet sich über die Hälfte in Entwicklungsländern, d.h. eine ihrer Kernaufgaben liegt im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Die Botschaften und Konsulate erbringen insbesondere folgende Leistungen:

  • Analyse der Rahmenbedingungen und Möglichkeiten für eine wirkungsvolle Entwicklungszusammenarbeit im Gastland, einschließlich der ständigen Überprüfung bestehender Projekte und Programme;
  • Unterrichtung der Bundesregierung über die politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Situation in den Entwicklungsländern;
  • Koordinierung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und ihrer Durchführungsorganisationen (z.B. GIZ, KfW, DED, InWEnt) im Gastland;
  • Darstellung der Politik der Bundesregierung und Dialog über nachhaltige Entwicklung mit den verschiedenen gesellschaftlichen Schichten und Gruppen im Gastland, von Ministern bis zu Nichtregierungsorganisationen;
  • Beteiligung an der Koordination zwischen den bilateralen und multilateralen Gebern;
  • Beratung über und Vermittlung von Stipendien im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit.


Stand 21.02.2011

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