Sudan: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 09.02.2011
(Unverändert gültig seit: 08.02.2011)

Aktuelle Hinweise

Am 15. November 2010 hat in Sudan die Registrierung derjenigen sudanesischen Staatsbürger begonnen, die zur Abstimmung im für Januar 2011 vorgesehenen Referendum über die Unabhängigkeit des Südsudan berechtigt sind. Es ist nicht auszuschließen, dass es im Rahmen dieses Prozesses zeitweise zu Spannungen und ggf. Störungen der öffentlichen Ordnung kommen kann. Vor diesem Hintergrund rät das Auswärtige Amt, die Lageentwicklung aufmerksam zu verfolgen.

Angesichts des ungeklärten Status der Abyei- Region wird aufgrund von möglichen Spannungen von nicht notwendigen Reisen nach Südkordofan (inkl. Abyei), Blauer Nil und in den Südsudan abgeraten.

Auch in anderen Landesteilen, einschließlich der Hauptstadt Khartum, könnte es zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens kommen.

Reisende sollten vor Einreise die aktuellen politischen und sicherheitsrelevanten Entwicklungen verfolgen.

Von Reisen nach Darfur wird aufgrund militärischer Auseinandersetzungen, Banditenunwesen und akuter Entführungsgefahr dringend abgeraten.


Dringende Sicherheitshinweise – Gefahr von Entführungen und Anschlägen

In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.

Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.

Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.


Landesspezifische Sicherheitshinweise

Der vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag auf den sudanesischen Staatspräsidenten ausgestellte internationale Haftbefehl hat im Sudan bisher nicht zu einer Verschlechterung der allgemeinen Sicherheitslage geführt. Es wird jedoch empfohlen, die weitere Entwicklung ständig zu beobachten.

Es wird dringend abgeraten von Reisen in die Region Darfur sowie in das nördliche Grenzgebiet nach Ägypten, Libyen und Tschad. Von nicht notwendigen Reisen in den Ostsudan (Kassala, Sennar, Gedaref), nach Südkordofan (inkl. Abyei), Blauer Nil und den Südsudan wird abgeraten.

In Nordsudan bleibt die Lage nach den kontroversen Wahlergebnissen gespannt. Es wird empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden, Kontakt zur Botschaft zu halten und deren Rat zu befolgen.

Geschäftsreisenden wird empfohlen, die Reiseplanung eng mit dem sudanesischen Geschäftspartner abzustimmen und die deutsche Botschaft zu informieren.

Ausländer benötige für Reisen außerhalb Khartums in der Regel eine Reisegenehmigung der sudanesischen Regierung (travel permit).

Terrorismus

Es besteht eine erhöhte Terrorismusgefahr in Sudan. Terroristische Gruppieren haben zum „Dschihad“ in Sudan aufgerufen und speziell westliche Einrichtungen als Ziele genannt.

Sudanesische Behörden verhafteten im August 2007 und Januar 2008 Mitglieder einer Gruppe, die mit Planungen für Anschläge auf die Botschaften Großbritanniens und der USA in Khartum befasst gewesen sein soll.

In der Neujahrsnacht 2007/2008 wurden in Khartum ein Diplomat der US-Botschaft und sein Fahrer in ihrem Fahrzeug erschossen; ein terroristisches Motiv ist nicht auszuschließen.

Die Liegenschaften der in Khartum ansässigen Institutionen der Vereinten Nationen sind ebenso wie diplomatische Vertretungen stark gesichert. Es liegen keine konkreten Hinweise für eine terroristische Gefährdung Deutscher oder deutscher Einrichtungen in Sudan vor, jedoch lässt sich eine solche Gefährdung nicht völlig ausschließen.

Reisen über Land

Die Infrastruktur in Sudan ist in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Khartum wegen mangelnder Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen oft nur eingeschränkt möglich.

Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen, fehlender Markierungen und der nicht selten unorthodoxen Fahrweise der Sudanesen nicht unterschätzt werden. Nachtfahrten sollten daher ganz vermieden werden. Mit Bandenüberfällen, aber auch mit willkürlichen Maßnahmen der Polizei oder anderer Sicherheitsorgane, muss gerechnet werden.

Aufgrund der Nachwirkungen des Bürgerkriegs in Südsudan, der Stammeskonflikte und der nach wie vor angespannten Situation an manchen Teilen der südlichen und östlichen Grenzen sowie v. a. aufgrund des Darfur-Konflikts ist eine Durchquerung des Landes weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.

Nordsudan

Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer schwer bewaffneten, kriminellen Bande im Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad festgehalten. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Weitere Vorfälle dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten.

Reisen auf dem Landweg nach Ägypten sind wieder möglich, jedoch ausschließlich über einen einzigen Grenzübergang bei Wadi Halfa auf dem Wasserweg über den Assuan-Stausee. Ausländer benötigen Reisegenehmigungen mit Angabe von Reiseziel und Reisedauer, die in Khartum erhältlich sind. In den Provinzstädten werden Reisegenehmigungen bei den Büros der Polizei/Sicherheitsbehörden ausgestellt, wenn man über den Landweg einreist. Vor dem Versuch des illegalen Grenzübertritts (auch in die anderen angrenzenden Länder) wird wegen des Risikos nicht oder unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ausdrücklich abgeraten. Außerdem setzt man sich der Gefahr einer längerfristigen Inhaftierung aus.

Region Darfur

In der Region Darfur im Westen von Sudan droht wegen militärischer Auseinandersetzungen und Banditenunwesen Lebensgefahr. Es besteht ein sehr hohes Entführungsrisiko. Von Reisen nach Darfur wird daher dringend abgeraten.

In den Darfurprovinzen kommt es weiter zu Überfällen auf Transporte von Hilfsorganisationen und der Friedensmission UNAMID, auch bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und Rebellengruppen sowie Brandschatzungen von Reitermilizen unter der Bevölkerung halten an.

Am 26. August 2008 wurde ein Flugzeug der sudanesischen Gesellschaft Sun Air auf dem Weg von Nyala (Süddarfur) nach Khartum entführt und nach Libyen umgeleitet. Alle 95 Passagiere wurden unverletzt freigelassen.

Seit 2009 häufen sich Entführungen von Mitarbeitern internationaler Hilfsorganisationen sowie der Friedensmission UNAMID. Im Juni 2010 wurden zwei Deutsche entführt und nach fünf Wochen freigelassen.

Reisen nach Darfur bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung der sudanesischen Regierung. Mitarbeitern in Darfur tätiger Hilfsorganisationen wird dringend geraten, engste Abstimmung mit den Hilfskoordinatoren der VN (OCHA, Office for the Co-ordination of Humanitarian Affairs) und der sudanesischen Regierung (HAC, Humanitarian Affairs Commission) zu suchen und die deutsche Botschaft Khartum über den Aufenthalt im Land zu informieren. Bei Dienst- oder journalistischen Reisen nach Darfur ist engste Koordinierung mit der deutschen Botschaft in Khartum und der VN-Friedensmission UNMIS (United Nations Mission in Sudan) und deren Sicherheitsdienst UNDSS (United Nations Department for Safety and Security) angeraten.

Die Grenze Sudan – Tschad ist zur Zeit geschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich.

Südkordofan (inkl. Abyei) und Blauer Nil

Von nicht notwendigen Reisen in die Region Abyei sowie die Bundesstaaten Südkordofan (inkl. Abyei) und Blauer Nil wird abgeraten.

In der Stadt Abyei der gleichnamigen Grenzregion zwischen Nord- und Südsudan brachen am 14. Mai 2008 Kämpfe zwischen Armee-Einheiten aus Nord- und Südsudan aus. Obwohl die Konfliktparteien den Schiedsspruch des Internationalen Schiedsgerichtshof über die Grenzen der umstrittenen Region offiziell anerkennen, bleibt das Konfliktpotential hoch. Im Vorfeld des für Januar 2010 geplanten Referendums über die Zugehörigkeit der Abyei-Region zum Nord- oder Südsudan könnten sich die Spannungen weiter verstärken.

Die Wahlen im Bundesstaat Südkordofan sollen nachgeholt werden, im Bundesstaat Blauer Nil sind die Wahlergebnisse umstritten. Ebenso wie in Blauer Nil leben in Südkordofan jeweils dem Nord- bzw. Südsudan zugehörige Bevölkerungsgruppen. Mit Hinblick auf das im Januar 2011 vorgesehene Referendum über die Unabhängigkeit des Südsudan könnte es daher dort daher verstärkt zu Spannungen kommen.

Südsudan

Infolge der Veröffentlichung der Wahlergebnisse ist im Südsudan mit erhöhten Spannungen zu rechnen. Von nicht notwendigen Reisen in den Südsudan wird abgeraten.

In Südsudan bestehen außerhalb der größeren Städte vielerorts Gefahren durch gewaltsam ausgetragene Stammeskonflikte sowie durch Landminen. Im Grenzgebiet zu Uganda, der Zentralafrikanischen Republik und zur Demokratischen Republik Kongo kommt es vereinzelt zu Übergriffen durch marodierende Bewaffnete der ugandischen Lord’s Resistance Army.

In Dschuba, der Hauptstadt der quasiautonomen Region Südsudan, ist ein Anstieg von Kriminalität, oftmals unter Waffeneinsatz , zu verzeichnen.

Bei Überlandfahrten in Südsudan wird empfohlen, sich zuvor mit UNDSS in Verbindung zu setzen und deren Empfehlungen hinsichtlich polizeilicher oder militärischer Eskortierung zu befolgen. In weiten Teilen können gewaltsam ausgetragene Stammes- und andere Konflikte Reisende, die sich nicht an die UNDSS-Vorgaben halten, in Gefahr bringen.

Reisen nach Südsudan, die von Khartum aus angetreten werden, müssen generell von der zuständigen Stelle des sudanesischen Innenministeriums (Stadtteil Burri) genehmigt werden.

Ostsudan

Auch nach dem Friedensschluss zwischen der ostsudanesischen „Eastern Front“ und der Regierung in Khartum sind in der Region viele Sicherheitskräfte präsent. Von nicht notwendigen Reisen in das Grenzgebiet zu Eritrea (Kassala, Sennar, Gedaref) wird abgeraten.

Die Grenze Sudan – Äthiopien (El Gedaref) ist offen. Die Grenze Sudan – Eritrea ist zurzeit geschlossen. Änderungen sind jederzeit möglich.


Allgemeine Reiseinformationen

Verhalten in der Öffentlichkeit

Als Gast sollte man sich in den islamisch geprägten Gebieten von Sudan den Verhaltensregeln anpassen. Empfohlen wird weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch gegen Moskitoattacken schützt. Kopfbedeckung ist nicht erforderlich, aber gegen Sonne und Staub gelegentlich sinnvoll. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit im Fastenmonat Ramadan während der Tagesstunden ist verpönt (nicht in Südsudan).

Filmen und Fotografieren

Zum Filmen und Fotografieren benötigt man eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Sehr vorsichtig sollte man außerdem beim Fotografieren von Frauen, uniformierten Personen und Bettlern sowie in Flüchtlingslagern sein und dies nie ohne Einwilligung tun.

Flugreisen

Flugreisen innerhalb des Landes bieten verschiedene sudanesische Luftfahrtgesellschaften an. Hinsichtlich des Wartungszustandes der Maschinen liegen keine sachkundigen Erkenntnisse vor, jedoch muss aufgrund des Eindrucks von Reisenden davon ausgegangen werden, dass er nicht westlichen Standards entspricht.

Geld

Kreditkarten und ausländische Bankkarten können im Sudan nicht verwendet werden. Reisende müssen Bargeld in hinreichender Menge zur Finanzierung ihres Aufenthaltes mitführen.

Reisegenehmigungen

Ungeachtet der offiziellen Aufhebung des Erfordernisses von Reisegenehmigungen für den gesamten Nordsudan mit Ausnahme der westlichen Darfur-Provinzen ist die polizeiliche Praxis im Land uneinheitlich. Verschiedene Sicherheitsdienste verlangen fallweise, insbesondere im Osten und im Grenzgebiet zu Eritrea und Äthiopien, dennoch eine Genehmigung, die Reisende deshalb vorsorglich einzuholen versuchen sollten. Reiseerlaubnisse stellt das Tourismusministerium kostenlos aus.


Einreisebestimmungen

Reisedokumente

Für die Einreise ist ein Reisepass erforderlich, der bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Er darf keine israelischen Stempel enthalten.

Visum

Für die Einreise in den Sudan wird ein Visum benötigt, zuständig ist in Deutschland die sudanesische Botschaft in Berlin. Ungeachtet des rechtlich für das ganze Land geltenden Visumserfordernisses stellt die teilautonome Regierung von Südsudan über ihre Verbindungsbüros (z. B. in Nairobi) und an den Landgrenzen zu Südsudan „Einreisekarten“ aus, die faktisch Reisen in den Südsudan ermöglichen. Dabei handelt es sich nicht um einen legalen Aufenthaltstitel. Ohne Visum eingereiste Ausländer können nicht in Landesteile außerhalb von Südsudan reisen und laufen Gefahr, gegebenenfalls dort wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbestimmungen inhaftiert zu werden.

Registrierung

Wer länger als drei Tage bleibt, muss sich beim Ausländeramt Khartum registrieren lassen (Aliens Registration Office, c/o Ministry of Interior, Tel: 83781084, 83796502). Hotels bieten ihren Gästen in der Regel gegen Gebühr an, die Registrierung zu besorgen.

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass Einreise- und Einfuhrbestimmungen sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern können.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.


Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch (nicht für Südsudan) und pornographischen Zeitungen, Männermagazinen bzw. Zeitschriften mit freizügigen Abbildungen von Frauen und Männern und vergleichbaren Filmen u. ä. ist verboten.

Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und geschützten Pflanzen und Tieren (u. a. Elfenbein, siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt.

Die neuen Devisenbestimmungen erlauben inzwischen unlimitierten Besitz von Fremdwährung, ohne dass er deklariert werden muss.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.


Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Einfuhr, Herstellung, Handel, Transport, Konsum, Besitz und Erwerb von Drogen und auch Alkohol (gilt allerdings nicht in Südsudan), Trunkenheit und zu freizügige Kleidung wie sehr kurze Hosen, Bikinioberteil , können, insbesondere bei Frauen, nach dem sudanesischen Strafgesetz und dem Public Order Law mit hohen Strafen (Haft, Geldstrafen, prinzipiell sogar mit Auspeitschen) geahndet werden. Gleiches gilt für Prostitution, Ehebruch und Homosexualität (gilt nicht in Südsudan). Gleichfalls verboten ist der Besitz und Vertrieb pornographischer Materialien. In diesem Zusammenhang finden bei Einreise in den Sudan unregelmäßig Überprüfungen von Mobiltelefonen und Laptops statt, die gegebenenfalls beschlagnahmt werden.

Zum Filmen und Fotografieren benötigt man eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden.


Medizinische Hinweise

Impfschutz

In den letzten Monaten ist es im Süden des Landes bislang zu mindestens 40 neuen Poliofällen gekommen. Der Impfschutz gegen Kinderlähmung wird empfohlen.

Vor allem im Süden des Landes (u.a. Upper Nile State) treten immer wieder epidemieartig Maserninfektionen auf. Reisende sollten ihren Masernimpfschutz überprüfen. Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) in Deutschland lautet: Zwei Masern-Mumps-Röteln-Impfungen in der frühen Kindheit. Erwachsene, bei denen keine MMR – Impfung dokumentiert ist, sollten eine Schutzimpfung erhalten.

Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 9 Monate bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe auch

Der Süden Sudans (südlich des 15. Breitengrades) gilt als Gelbfiebergebiet, eine Gelbfieberimpfung ist hier empfohlen. Ein Impfnachweis kann auch bei der Ausreise (Khartum, Juba) verlangt werden.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis), insbesondere auch gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (A, C, Y, W 135).

Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes sollten auf aktuellem Stand sein.

Malaria

In den südlichen Landesteilen (Südsudan, Niltal ) gibt es ein ganzjährig hohes Malariarisiko. Im Norden, am Roten Meer, ist das Risiko gering. Khartum und Port Sudan gelten als malariafrei. In den Hochrisikogebieten ist eine Malariaprophylaxe dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen, körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), ganztägig (Dengue, s. u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen und ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV/AIDS

HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten

Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)

Im Süden des Landes kommt es zu Schlafkrankheitsinfektionen (westlicher Teil Zentraläquatorias und Westäquatoria). Die Schlafkrankheit wird durch große Fliegen (Tsetse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u. a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.

Schistosomiasis

Die Gefahr einer Infektion mit der Schistosomiasis (Bilharziose) – einer durch Schnecken als Zwischenwirt übertragenen Wurmerkrankung – besteht landesweit in allen Süßwassergewässern (Flüsse und Seen). Baden in diesen Gewässern sollte deshalb grundsätzlich unterlassen werden.

Dengue

Dengue, eine von Stechmücken übertragene virale fiebrige Erkrankung, existiert landesweit in auch von der Malaria, von der es sich klinisch nicht eindeutig differenzieren lässt,  heimgesuchten Landesteilen. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Eine Impfung existiert nicht.

Meningitis

Die bakterielle Hirnhautentzündung mit hauptsächlicher Übertragung in den Monaten Dezember bis Mai tritt vorwiegend im Süden des Landes auf. Entsprechend der Reiseform und Reisezeit kann eine Impfung (Beachte: Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen indiziert sein.

Viszerale Leishmaniasis (Kala-Azar):

Erneut werden im Süden des Landes (Upper Nile, Jonglei) vermehrt Fälle von der endemisch vorkommenden viszeralen Leishmaniasis gemeldet. Bei diesem Subtyp der Erkrankung handelt es sich um eine die inneren Organe befallende tödlichen Infektion. Schutz vor der vorwiegend Dämmerungs- und nachtaktiven Überträgermücke beachten!

Gifttiere

In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden incl. Todesfolge bewirken kann, dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert! Der Mensch steht nicht auf dem Speisezettel der Giftschlange. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Werden Schlangen angetroffen, sollte ein gebührender Abstand eingehalten werden. Keinesfalls sollten sie angefasst, gefangen oder provoziert werden. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte z. T. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, Ameisen u. a.) vor. Auch diese Tiere sollten nicht angefasst oder gereizt werden, ansonsten gilt auch hier: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige „Untermieter“ durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.

Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Durch den langjährigen Bürgerkrieg sind vor allem im Süden des Landes weiterhin große Teile der medizinischen Infrastruktur zerstört. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden daher dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise oder

Bitte beachten Sie neben unserem generellen rechtlichen Vorbehalt den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


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