Algerien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Stand 08.02.2011
(Unverändert gültig seit: 07.02.2011)
Dringende Sicherheitshinweise – Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
In letzter Zeit ist es in der Hauptstadt Algier und in anderen Regionen des Landes zu Demonstrationen und zum Teil auch gewaltsamen Protesten u.a. gegen hohe Lebenshaltungskosten gekommen. Touristen waren bisher nicht betroffen. Reisende sollten Menschenansammlungen meiden und besondere Vorsicht walten lassen. Dies gilt insbesondere zur Nachtzeit.
Bei Aufenthalten in Algerien rät das Auswärtige Amt zu erhöhter Vorsicht. Es kommt in Algerien, insbesondere im Norden und Nordosten des Landes (v.a. Kabylei), immer wieder zu Terroranschlägen. Die Bedrohung richtet sich zunehmend auch gegen westliche Interessen. In der Hauptstadt Algier konnten 2009 und 2010 versuchte Anschläge bzw. Anschlagsvorbereitungen durch die Sicherheitsbehörden vereitelt werden. Zudem besteht – vor allem in den Saharagebieten Südalgeriens – weiterhin die Gefahr von Entführungen. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit (u.a. in der Umgebung der Städte Tamanrasset und Djanet) gezielt nach Deutschen zum Zwecke der Entführung. Am 2. Februar 2011 wurde eine italienische Staatsangehörige im Raum südlich von Djanet entführt.
Von Reisen in die Gebiete südlich der Städte Béchar, Ghardaia, Touggourt und El-Ouedrät das Auswärtige Amt ab. Auch von nicht notwendigen Reisen in die Kabylei wird abgeraten.
Vor Reisen in die Grenzregionen zu Mauretanien, Mali und Niger sowie die südöstliche Landesgrenze zu Libyen wird ausdrücklich gewarnt.
Terrorismus
Seit Ende 2006 ist in Algerien ein Anstieg terroristischer Aktivitäten (darunter vermehrt Selbstmordattentate) durch Al-Qaida im Maghreb (AQM) festzustellen. Hohe Opferzahlen werden dabei bewusst einkalkuliert. Anschlagsziele sind in erster Linie die algerischen Sicherheitskräfte und Regierungsgebäude, aber auch Menschenansammlungen.
Es kam seit Ende 2006 wiederholt auch zu gezielten Anschlägen gegen ausländische Staatsangehörige bzw. Firmen (u.a. Bombenattentate und Anschlag in Algier gegen ein Gebäude der Vereinten Nationen). Weitere Anschläge, die sich auch gegen ausländische Interessen wie Hotels etc. richten könnten, sind zu befürchten. Auch mit Entführungen von ausländischen Staatsangehörigen durch terroristische Gruppen ist zu rechnen.
Es wird empfohlen, vor allen Reisen nach Algerien und innerhalb des Landes zeitnahe Erkundigungen über die örtliche Sicherheitslage einzuholen. Der algerische Gastgeber/Geschäftspartner bzw. der Reiseveranstalter sollte vor Reiseantritt gebeten werden, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Abholung, Unterbringung, Betreuung vor Ort) zu gewährleisten.
Entführungsrisiken
AQM operiert zunehmend grenzübergreifend, wie jüngste Entführungen europäischer Staatsbürger in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien zeigen. Geiseln, die u.a. in Mauretanien und Niger entführt wurden, sind in den Norden Malis verschleppt worden. Bei einer Operation mauretanischer Streitkräfte im Norden Malis im Juli 2010 soll nach Presseberichten eine logistische Unterstützung durch französische Kräfte stattgefunden haben. Vergeltungsmaßnahmen seitens AQM, die sich auch gegen westliche und insbesondere französische Interessen richten können, sind in der gesamten Region zu befürchten.
Reisen über Land
Reisen innerhalb des Landes sollten möglichst auf dem Luftweg erfolgen. Während der Dämmerung und in der Nachtzeit sollten Fahrten außerhalb der Stadtzentren vermieden werden, da mit falschen Straßensperren und Anschlägen von kriminellen oder terroristischen Gruppen gerechnet werden muss.
Personen, die ihren Wohnsitz in Algerien haben oder Algerien regelmäßig beruflich bereisen, sollten dafür Sorge tragen, Routineabläufe zu vermeiden (z.B. bei Autofahrten). Die vom algerischen Partner angebotenen Sicherheitsmaßnahmen sollten in jedem Falle in Anspruch genommen werden. Menschenansammlungen, öffentliche Gebäude und Einrichtungen der Sicherheitskräfte sollten nach Möglichkeit gemieden werden.
Mehrere Gruppen von Saharatouristen wurden 2003 in Südalgerien entführt. Die Gefahr von Entführungen besteht auch weiterhin. Besonders gefährdet sind Individualreisende, die auf dem Landweg unterwegs sind. Die am 22. Februar 2008 im Grenzgebiet zwischen Tunesien und Algerien entführten österreichischen Touristen wurden im Oktober 2008 freigelassen. Am 2. Februar 2011 wurde eine italienische Staatsangehörige in Südalgerien entführt.
Die deutsche Botschaft in Algier gibt in Einzelfällen Auskünfte zur aktuellen Sicherheitslage. Die Möglichkeiten zur konsularischen Hilfestellung in Not- und Unglücksfällen sind allerdings angesichts der Größe des Landes begrenzt.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur
Reisende müssen sich darauf einstellen, dass – mit Ausnahme einiger Luxushotels in der Hauptstadt – die touristische Infrastruktur Algeriens wenig entwickelt ist. Reisen sollten daher gründlich vorbereitet werden, am besten mit dem örtlichen Geschäftspartner/Gastgeber oder mit Hilfe eines ortskundigen Reiseveranstalters.
Sprache
Trotz vielfältiger westlicher Einflüsse und der weiten Verbreitung von Französisch als Verkehrssprache sollten Besucher in ihrem Verhalten bedenken, dass Algerien Teil der arabisch-islamischen Welt ist. Schon Übernachtungen in Hotelzimmern können für Paare, die nicht denselben Familiennamen führen, problematisch sein.
Reisen über Land
Die Landgrenze nach Marokko ist geschlossen.
Flugverkehr
Flugbuchungen mit Air Algérie sollten unbedingt vor Antritt der Weiter- bzw. Heimreise rückbestätigt werden. Wegen gelegentlich auftretender Verspätungen sollte darauf geachtet werden, keine zu knappen Übergangszeiten für Anschlussflüge vorzusehen.
Geld / Kreditkarten
Kreditkarten werden außerhalb der wenigen internationalen Hotels kaum akzeptiert. Bankautomaten, an denen man mit Kredit- bzw. EC-Karte Geld abheben kann, gibt es nur an wenigen Stellen in den Großstädten. Euroschecks, Reiseschecks etc. werden nicht angenommen. Empfehlenswert ist die Mitnahme von Bargeld in Euro oder US-Dollar. Umtauschmöglichkeiten bestehen bei Banken und größeren Hotels. Von der Firma Western Union kann man sich Geld aus dem Ausland nach Algerien in die Zweigstellen einiger Banken (Société Générale, Post) schicken lassen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für die Einreise nach Algerien muss der Reisepass mindestens 6 Monate über das beabsichtigte Reisedatum hinaus gültig sein. Für mitreisende Kinder ist kein eigener Reisepass erforderlich, es genügt ein Kinderreisepass. Auch ein Eintrag im Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert. In jedem Fall ist ein Visum erforderlich.
Visum
Für Reisen nach Algerien muss rechtzeitig (mindestens 2 Wochen) vor Reiseantritt bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn ein kostenpflichtiges Visum beantragt werden. Vorherige telefonische Auskunft sollte eingeholt werden. Antragsformulare sind bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn erhältlich. Sie können auf der Webseite der algerischen Botschaft heruntergeladen werden, siehe
Ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag ist dem Visumantrag unbedingt beizufügen. Die Kosten für die Visumsausstellung können dem Antrag als Verrechnungsscheck beigelegt werden.
Die algerische Botschaft erteilt Visa nur noch, wenn Antragsteller ihre Reiseroute präzisieren und den Nachweis erbringen, dass ein Reiseveranstalter mit der Organisation der Reise beauftragt wurde. Die Konsularabteilung der Algerischen Botschaft bzw. des Konsulats hält eine Liste mit Reiseveranstaltern bereit.
An Flughäfen oder Grenzübergängen werden keine Visa erteilt. Seeleuten kann die Grenzpolizei (PAF) am Hafen eine Genehmigung zum Landgang („permis d’escale“) erteilen. Sie verfügt hierbei über einen breiten Ermessensspielraum und hat diese Genehmigung gelegentlich (gerade in Algier) verweigert.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es empfiehlt sich daher, vor Antritt der Reise Erkundigungen bei der algerischen Botschaft in Berlin bzw. dem Generalkonsulat in Bonn einzuholen.
Deutsch-algerische Doppelstaater
Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf.
Bei der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder von Kindern, bei denen aufgrund ihres Namens oder Aussehens auf eine algerische Staatsangehörigkeit oder Abstammung geschlossen werden könnte, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht ausschließlich dem Vater zusteht. Sofern der Vater aus Algerien oder einem anderen muslimischen Staat stammt, muss er daher der Ausreise seiner Kinder aus Algerien, sofern er diese nicht persönlich begleitet, unbedingt schriftlich auf einem bestimmten Formblatt zustimmen. Gegebenenfalls müssten Urkunden auch in französischer Sprache mitgeführt werden, aus denen sich die Staatsangehörigkeit des Vaters ergibt, bzw. eine Erklärung des Vaters über dessen Zustimmung zur Ausreise („Autorisation Paternelle de Voyage“, zu erstellen bei algerischen Botschaften oder Generalkonsulaten).
Einreise mit Kfz
Wenn ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug ohne Genehmigung durch den Zoll verkauft oder versucht, das Land ohne das Fahrzeug zu verlassen, mit dem er eingereist ist, drohen ihm hohe Geldstrafen, unter Umständen auch Haft.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angemeldet werden. Die vorübergehende Einfuhr eines in Deutschland zugelassenen privaten PKW (mit internationaler Versicherungskarte) ist grundsätzlich möglich. Die erforderliche administrative Prozedur kann jedoch zu erheblichen Wartezeiten bei der Einreise führen.
Devisen sind dem algerischen Zoll bei der Einreise anzuzeigen. Bei der Ausreise ist ein Verwendungs- bzw. Umtauschnachweis zu erbringen. Die Ausfuhr algerischer Dinar ist grundsätzlich untersagt. Weitere Zollvorschriften bzw. aktuelle Angaben über Freimengen/Regelungen sind unter einzusehen
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass für professionelle Film- und Fernsehaufnahmen die vorherige Erteilung einer Drehgenehmigung erforderlich ist. Da die Einfuhrbestimmungen Veränderungen unterliegen, wird geraten, im Zweifel bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen
Die Einfuhr von u.a. Ferngläsern ist verboten. Im Zweifel wird wiederum empfohlen, bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Angesichts andauernder Auseinandersetzungen mit islamistischen Terroristen gilt weiterhin der Ausnahmezustand. Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen zu fotografieren. Besitz und Handel mit Drogen wird mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet. Homosexualität bzw. homosexuelle Handlungen stehen unter Strafe. Gewerbsprostitution ist ebenfalls verboten; entsprechende Handlungen werden empfindlich bestraft.
Deutsch-algerische Doppelstaater sollten wissen, dass sie von den algerischen Behörden als Algerier behandelt werden. Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf. Schon vor der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder Kinder, die aufgrund ihres Namens oder Aussehens für Algerier gehalten werden könnten, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht grundsätzlich dem Vater zusteht. Der Vater muss daher der Ausreise aus Algerien zustimmen. Entsprechende Unterlagen (auf französisch) sollten mitgeführt werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/AIDS
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Algerien vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Gelegentlich werden Malariafälle (Plasmodium vivax) aus einzelnen Oasen südlich des Atlas gemeldet. Übertragungen der gefährlicheren Malaria tropica sind extrem selten. Das Malariarisiko für Reisende ist insgesamt sehr gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Fleckfieber), allg. Schutzmaßnahmen wie Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung Beachtung finden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in zwei isolierten Regionen endemisch (im Norden – Wadi Hamiz; im Süden – Tassili-Gebiet), dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Hepatitis A, B, E , Echinokokkose, Tollwut und Typhus kommen landesweit vor. Gelegentlich werden Pestfälle gemeldet.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Gefahren durch Schlangen und Skorpione.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und insbesondere außerhalb der Hauptstadt technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe beispielsweise oder
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
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Stand 07.02.2011