Frauen, Frieden und Sicherheit

Frauen, Frieden und Sicherheit

Weibliche Blauhelme aus Indien in Liberia
© UN Photo/Eric Kanalstein

Weibliche Blauhelme aus Indien in Liberia

© UN Photo/Eric Kanalstein

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen befasst sich in regelmäßigen Abständen zum Thema „Frauen, Frieden und Sicherheit“ mit der Rolle von Frauen bei der Friedenssicherung und in Konflikten. Er bestätigt damit, dass Gleichstellung, Teilhabe und Schutz von Frauen zentrale Bestandteile von Außen- und Sicherheitspolitik sind.

Die Bundesrepublik trägt in verschiedener Weise zur Umsetzung der grundlegenden Sicherheitsrats-Resolutionen 1325 (2000) und 1820 (2008) der Vereinten Nationen bei.

Sicherheitsrats-Resolution 1325

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit der Verabschiedung der Sicherheitsratsresolution 1325 „Frauen, Frieden und Sicherheit“ im Jahr 2000 die Bedeutung der Rolle von Frauen in der Friedenssicherung und Konfliktprävention hervorgehoben. Resolution 1325 fordert die Einbindung von Frauen in politischen Prozessen und Institutionen, bei der Planung und personellen Ausgestaltung von Friedensmissionen und bei der Verhandlung von Friedensabkommen.

Mit Annahme einer Nachfolgeresolution am 5. Oktober 2009 unterstrich der Sicherheitsrat die Rolle der Frauen bei der Bewältigung und Prävention von Konflikten und betonte die Notwendigkeit ihrer stärkeren Beteiligung bei Konfliktlösungen. Der VN-Generalsekretär wird aufgefordert, den Anteil von Frauen am Personal von Friedensmissionen zu erhöhen und Experten für Gleichstellung und Menschenrechtsschutz in die Mandate der Missionen aufzunehmen. Die Mitgliedstaaten der VN werden verpflichtet, Frauen stärker in Friedensverhandlungen einzubinden und Belange von Frauen bei der Finanzierung von Hilfsprogrammen zu berücksichtigen.

Auf Ebene der Vereinten Nationen gehört Deutschland der „Freundesgruppe der Resolution 1325“ an, in der Informationen zur Umsetzung ausgetauscht und gemeinsame Positionen und Initiativen abgestimmt werden können. Deutschland nimmt an den jährlichen offenen Debatten im Sicherheitsrat teil und setzt sich für die Berücksichtigung der in der Resolution enthaltenen Forderungen in allen VN-Gremien ein.

VN-Mission Liberia: Entwaffnung
© UNMIL Photo

VN-Mission Liberia: Entwaffnung

VN-Mission Liberia: Entwaffnung

© UNMIL Photo

Die nationale Umsetzung der Resolution erfolgt durch das Prinzip des „Gender Mainstreaming“ – alle beteiligten Ressorts, darunter auch das Auswärtige Amt, setzen die Resolution in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich um. Seit 2004 berichtet die Bundesregierung dem Bundestag über die Umsetzung der Resolution 1325.

Auf europäischer Ebene findet die Resolution 1325 im Rahmen der Europäischen Sicherheits – und Verteidigungspolitik Anwendung. Die EU hat Richtlinien für die Umsetzung der Resolution in europäischen Friedenseinsätzen entwickelt und Ratsschlussfolgerungen zur Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten im Krisenmanagement erlassen.

Sicherheitsrats-Resolution 1820

Für das internationalen Engagement bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen bedeutet die Sicherheitsrats-Resolution 1820 vom 19. Juni 2008 einen Meilenstein, denn sie stuft erstmals den Einsatz sexueller Gewalt in Konfliktsituationen als gezieltes Mittel der Kriegführung als Kriegsverbrechen ein. Mit der Verabschiedung der Resolution 1888 am 30. September 2009 hat der Sicherheitsrat die Instrumente der Resolution 1820 verschärft und damit den Schutz von Frauen in Konflikten verstärkt. Das Gremium beschloss die Aufnahme sexueller Gewalt in bewaffneten Konflikten in die Liste der Verbrechen, die vom Sicherheitsrat mit Sanktionen geahndet werden können und entschied die Ernennung eines Sonderberichterstatters gegen sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten.

In Deutschland wurden die in der Resolution 1820 genannten Straftatbestände mit Inkrafttreten des deutschen Völkerstrafgesetzbuches (2002) in deutsches Strafrecht aufgenommen. Damit sind nunmehr auch die Verfolgung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord im Ausland möglich, ohne dass ein Bezug zu Deutschland bestehen muss.

Sicherheitsrats-Resolution 1960

Mit der Verabschiedung der Resolution 1960 zu „Sexueller Gewalt in bewaffneten Konflikten“ am 17.12.2010 ging der Sicherheitsrat einen Schritt weiter. Die Resolution 1960 schafft Strukturen, die den Sicherheitsrat erstmalig systematisch und anhand solider Datenbasis mit Fällen von sexueller Kriegsführung und den Namen der Verantwortlichen konfrontieren sollen. Sie schließt potentiell eine Schutzlücke, weil der Sicherheitsrat damit jetzt auch gezielt Maßnahmen gegen Verantwortliche bei sexuellen Gewalttaten an über 18-jährigen Frauen ergreifen kann. Deutschland befand sich unter den über 60 Ko-Sponsoren dieser Resolution. Botschafter Wittig forderte in seinem Statement ein Ende der Straflosigkeit und Maßnahmen sowohl durch die betroffenen Regierungen als auch durch alle betroffenen VN-Organisationen einschließlich des Sicherheitsrat, denn nicht nur die jüngsten Massenvergewaltigungen in Ostkongo zeigten, dass sexuelle Gewalt in Konfliktsituationen ein gravierendes Problem, auch für die internationale Sicherheit, darstellen.

Projektförderung

Seit 2000 fördert das Auswärtige Amt Frauenrechtsprojekte im Ausland. Hierbei genießen in Umsetzung der Resolution 1820 insbesondere solche Projekte Unterstützung, die die Situation von Frauen in bewaffneten Konflikten verbessern sollen. Beispiele sind die Bemühungen der Bundesregierung zugunsten der Verbesserung der Lage von Frauen in Afghanistan sowie im Kongo, wo in Zusammenarbeit mit einer lokalen Vereinigung von Juristinnen (Association des Femmes Juristes Congolaises) ein Projekt zur rechtlichen und psychologischen Rehabilitation von weiblichen Opfern sexueller Gewalt gefördert wird, ebenso wie in Tschetschenien, wo ein Projekt zur Stärkung des Rechtsbewusstseins und der Rechtssicherheit von geflohenen und vertriebenen Frauen im Rahmen von Rechtsaufklärungskampagnen in Flüchtlingslagern und Schulen durchgeführt wird.

Zur Umsetzung der Resolution 1325 fördert das Auswärtige Amt unter anderem Projekte zur Stärkung von Frauenorganisationen, zur Förderung des Zugangs von Frauen zu Justizsystemen und zur Beteiligung von Frauen an Friedensprozessen.


Stand 02.02.2011

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