Innenpolitik

Innenpolitik

Stand: Dezember 2010

Staatsaufbau

Jordanien ist eine konstitutionelle Monarchie und verfassungsmäßig als Zentralstaat mit zwölf Gouvernoraten organisiert. Diese nehmen administrative Aufgaben, aber keine eigenen politischen Befugnisse wahr. Staatsoberhaupt ist König Abdullah II. bin Hussein (seit 7. Februar 1999). Seit dem 9. Dezember 2009 wird das Amt des Ministerpräsidenten von Samir Rifai ausgeübt; Außenminister ist seit 23. Februar 2009 Nasser Judeh.

Aktuelle innenpolitische Lage

Jordanien ist weiterhin bemüht, als Vorreiter für Reformen in der Region zu gelten. König Abdullah II strebt für sein Land nach systematischer Modernisierung. Er möchte Jordanien zu einer führenden Nation im Nahen Osten machen. Durch eine 2006 begonnene Neuausrichtung der Wirtschaftsstruktur soll die Exportfähigkeit gesteigert und mehr einheimischen Arbeitskräften Beschäftigung verschafft werden.

Die Regierung Rifai hat ihre Priorität auf die Verbesserung der Wirtschaftslage des Landes gelegt und wird auch die von ihrer Vorgängerregierung begonnene Reform der Finanz-, Wirtschafts-, Sozial- und Entwicklungs­politik weiterführen. Jordanien ist aber weiterhin in hohem Maße auf ausländische Entwicklungs- und Kapitalhilfen sowie Schuldenerleichterungsprogramme angewiesen und wird dies in naher Zukunft auch bleiben.

Innenpolitisch steht die Umsetzung des vom König geforderten Dezentralisierungsplans an, bei dem einige Kompetenzen in Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung von der Zentralregierung an die Gouvernorate abgegeben werden sollen. 

Parlament

Das jordanische Parlament besteht aus einem gewählten Unterhaus, dem 120 Abgeordnete angehören, und einem Oberhaus, dem Senat, dessen 60 Mitglieder vom König ernannt werden. Das Unterhaus wurde zuletzt am 9. November 2010 gewählt. Ihm gehören 107 Männer und 13 Frauen an, von denen zwölf über eine festgelegte Frauenquote ihren Sitz erlangten und eine direkt gewählt wurde. Im Unterhaus ist nur eine Partei vertreten. Darüber hinaus gibt es sechs sog. „Blocs“, fraktionsähnliche Zusammenschlüsse, die jedoch nicht alle ein politisches Programm haben und deren personelle Zusammensetzung sich schnell ändern kann.

Menschenrechte

Die Menschenrechtslage in Jordanien ist im regionalen Vergleich weniger kritisch, auch wenn Defizite bei der Gleichberechtigung von Frauen, der Pressefreiheit und der Situation ausländischer Arbeitnehmer unverkennbar sind. Problematisch ist weiterhin die parallele Gerichtsbarkeit von Militär- und Staatssicherheitsgerichten, deren Verhandlungen nicht-öffentlich und intransparent sind.

Das Land hat alle wesentlichen internationalen Menschenrechtskonventionen unterzeichnet, aber zum Teil einschränkende Vorbehalte geltend gemacht. Verheiratete jordanische Frauen können ihre Staatsangehörigkeit nach wie vor nicht an ihre Kinder weitergeben. Ehrenmorde an Frauen bleiben ein Thema, sie werden oft nur unzureichend gesühnt. Das im September 2008 neu gefasste Gesetz über Nichtregierungsorganisationen weitet die Genehmigungs- und Kontrollbefugnisse des Staates bedenklich aus.

Zu den positiven Entwicklungen gehören der seit 2006 de facto ausgesetzte Vollzug der Todesstrafe, die Rücknahme eines die Freizügigkeit von Frauen betreffenden Vorbehaltes gegen das VN-Abkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung gegen die Frau sowie die Einrichtung eines Ombudsmannes, bei dem alle Jordanier Beschwerden gegen die Entscheidungen staatlicher Stellen vorbringen können.

Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. 

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