Armenien: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 21.01.2011
(Unverändert gültig seit: 20.01.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen in die Konfliktregion Berg-Karabach

Reisenden, die sich nach Berg-Karabach begeben, kann durch keine deutsche Auslandsvertretung konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden. An der Waffenstillstandslinie kommt es gelegentlich zu Schusswechseln, außerdem besteht Minengefahr.


Allgemeine Reiseinformationen

Kommunikation

Die armenischen Mobilfunkanbieter Beeline und Vivacell haben laut den Angaben auf ihren Internetseiten und Roamingabkommen mit den folgenden deutschen Anbietern abgeschlossen: E-plus, O2, O2-3G, T-Mobile und Vodafone (Beeline); E-plus, T-Mobile und Vodafone (Vivacell). Ob Sie die Roamingfunktionalität mit Ihrem Handy in Armenien nutzen können, erfahren Sie von Ihrem deutschen Mobilfunkanbieter; Roaming muss evtl. erst freigeschaltet werden.

Für längere Aufenthalte kann für wenige Euro eine armenische Prepaid-SIM-Karte gekauft werden, die allerdings registriert werden muss. Darüber hinaus ist es möglich, von Postämtern oder Internetcafés aus Auslandsgespräche zu führen.

Geld, Kreditkarten

US$-Noten neueren Datums und Euro können getauscht werden. Beim Rücktausch von Landeswährung in Euro sollten die Euro-Noten sorgfältig geprüft werden, da Fälschungen im Umlauf sein sollen. Hinweise zur Erkennung von gefälschten Euro-Noten finden Sie hier:

Preise werden gelegentlich noch in US$ angegeben, aber die Bezahlung sollte in der armenischen Landeswährung, dem armenischen Dram (AMD), erfolgen. Die Annahme ausländischer Währungen ist Geschäften und Dienstleistern offiziell nicht gestattet. Manche Geschäfte, die hochwertige Waren anbieten, haben eigene Wechselstuben.

In der Eriwaner Innenstadt gibt es zwar zahlreiche Geldautomaten, jedoch ist die Geldversorgung – insbesondere mit EC/Maestro-Karte –  hierüber derzeit nur sehr eingeschränkt möglich. Reisenden sei daher geraten, genügend Bargeld (Euro oder Dollar) oder Traveller Cheques mitzunehmen. An einigen ausgewählten Stellen kann  noch mit der Visa-Karte abgehoben werden; auch das sog. Cash-Advance-Verfahren wird stellenweise ermöglicht.

Außerhalb Eriwans ist die Bargeldversorgung über Geldautomaten nicht flächendeckend möglich. Es wird daher empfohlen, Reisen außerhalb der Hauptstadt nur mit ausreichenden Bargeldreserven anzutreten. Standorte von Geldautomaten des Visa- und des MasterCard/Maestro-Netzwerks können folgenden Webseiten entnommen werden:

Einige Restaurants, Geschäfte und Hotels für gehobene Ansprüche akzeptieren gängige Kreditkarten. Es kommt jedoch – besonders außerhalb der Hauptstadt – gelegentlich zu technischen Schwierigkeiten; in diesen Fällen ist nur Barzahlung möglich.

Geldversorgung im Notfall

Sie können sich auf folgenden Wegen Geld aus Deutschland überweisen lassen:

  • Seit Ende August 2008 nehmen armenische Banken nicht mehr am „Western Union“ Geldtransfersystem teil. Alternativen sind unter anderem: „MoneyGram“ „Anelik“, „Unistream“ und „Private Money“.
  • per SWIFT-Überweisung an eine armenische Bank (Dauer ca. 2-3 Tage)
    Fast alle Banken in Armenien sind an das SWIFT-Netzwerk angeschlossen. Sie sollten sich vorher bei der empfangenden Bank informieren, ob Ihnen dorthin Geld überwiesen werden kann und welche Angaben (u. a. SWIFT-Adresse, auch BIC genannt) erforderlich sind.

Straßenverkehr

Verkehrsregeln werden in Armenien oft nicht beachtet, das Unfallrisiko ist erheblich höher als in Deutschland. Die armenische Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt nur über eine Deckungssumme von ca. 1.500,– € für Sachschäden, so dass Unfallopfer in der Regel nicht damit rechnen können, angemessenen Schadenersatz zu erhalten. Reisende sollten daher darauf achten, selbst über ausreichenden Versicherungsschutz (Unfall-, Kaskoversicherung) zu verfügen. Außerdem empfiehlt es sich, äußerst vorsichtig und defensiv zu fahren.

Obwohl der Zustand der Straßen vor allem in Eriwan langsam besser wird, gibt es nach wie vor viele Gefahrenquellen. Hierzu gehören u. a. defekte Ampeln, fehlende Kanaldeckel, unzureichende Beschilderung, fehlende Leitplanken, sowie Erdrutsche, die besonders nach Regenfällen auftreten können, da Straßengräben bzw. Kanalisation insbesondere auf Bergstraßen meist fehlen. Steinschlag-Warnschilder sollten ernst genommen werden.

Kriminalität

Armenien zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. In letzter Zeit wurden Ausländer jedoch in Eriwan gelegentlich Opfer von Gewaltverbrechen.

Naturkatastrophen

Armenien liegt in einer seismisch aktiven Zone, es kann jederzeit zu Erdbeben kommen. Hinweise zum Verhalten bei Erdbeben finden Sie z. B. im Internetangebot des Geoforschungszentrums Potsdam unter:


Einreisebestimmungen

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Armenien ein Visum. Die Visumpflicht gilt auch für Inhaber von Reisedokumenten der Bundesrepublik Deutschland, die nicht deutsche Staatsangehörige sind.

Ein Visum für drei Tage/eine Einreise (Transit, 10.000 AMD), bis zu 21 Tage/eine Einreise (3.000 AMD) oder für 120 Tage/eine Einreise (15.000 AMD) kann bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Eriwan (Zvartnots) und Gjumri sowie an den offiziellen Straßen-Grenzübergängen zu Georgien und Iran, jedoch nicht bei der Einreise per Zug, beantragt werden. Mit diesem Visum kann man sich bis zu 120 Tage im Jahr in Armenien aufhalten und mehrmals einreisen. Die Gebühr ist in AMD (am Flughafen Eriwan befinden sich ein Geldautomat und eine Wechselstube unmittelbar neben den Visaschaltern) in bar und passend zu zahlen; Minderjährigen werden die Visa gebührenfrei ausgestellt. Probleme bei der Visumbeantragung am Flughafen sind bisher nicht bekannt geworden, sofern die Antragsteller gültige Reisepässe der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt haben. Amtliche Pässe (Diplomaten- und Dienstpässe) können bei der Einreise nicht visiert werden; Inhaber solcher Pässe müssen das Visum zwingend vor Abreise einholen.

Reisende, die ein Visum mit mehrfachen Einreisen benötigen, die per Zug einreisen möchten, sowie Inhaber amtlicher Pässe müssen das Visum bei der für den Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung der Republik Armenien beantragen. Bei Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Botschaft der Republik Armenien in Berlin zuständig (Nußbaumallee 4, 14050 Berlin, Tel. 030–40 50 91-0, Fax: 030–40 50 91 25, E-Mail: armgermanyembassy@mfa.am, website: www.botschaft-armenien.de). Antragsformulare und Informationen zum Visumverfahren erhalten Sie dort. Das Visum ist möglichst frühzeitig zu beantragen, da mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen ist.

Außerdem gibt es die Möglichkeit der Visumbeantragung über das Internet (e-Visa)

jedoch nur für Touristen, die über den Flughafen Eriwan (Swartnoz) einreisen. Visa dieses Typs sind für einen Aufenthalt von 21 Tagen und eine Einreise gültig. Die Gebühr beträgt US$ 60 (zu zahlen per Kreditkarte); Visa für Minderjährige werden gebührenfrei ausgestellt.

Reisende, die über die Gültigkeit ihres Visums hinaus in Armenien bleiben möchten, müssen – unbedingt vor dessen Ablauf – bei der Behörde für Pass- und Meldewesen (OVIR, Maschtozstr. 13 a, Tel. +374-10- 53 69 42, 53 43 91) eine Verlängerung beantragen (Gebühr: 500 AMD pro Tag). Der Prozess ist zeitaufwendig; armenische oder russische Sprachkenntnisse sind erforderlich. Erfolgt keine Verlängerung, so müssen die Betroffenen vor Ablauf des Visums das Land verlassen. Ausländer, die sich mit abgelaufenem Visum in Armenien aufhalten, müssen mit Schwierigkeiten bei der Ausreise, einer Geldstrafe (pro Tag 50.000 bis 100.000 AMD), sowie einer auf ein Jahr befristeten Einreisesperre rechnen.

Die früher bestehende Möglichkeit der nachträglichen Strafzahlung (US$ 3 pro Tag des Verbleibs in Armenien über die Gültigkeit des Visums hinaus) bei der Ausreise am Flughafen gibt es nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes nicht mehr.

Reisedokumente

Der Reisepass sollte fünf Monate über das geplante Rückkehrdatum hinaus gültig sein. Deutsche Kinderausweise müssen unabhängig vom Alter des Kindes mit einem Lichtbild versehen sein. Kinder sollten über eigene Reisedokumente (Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis) verfügen. Ist ein Kind im Reisepass eines Erwachsenen eingetragen, so kann die Einreise verweigert werden.

Reisen Kinder in Begleitung nur eines Elternteils, so können die Grenzbehörden bei Ein- und Ausreise die Vorlage einer schriftlichen, notariell beglaubigten Einwilligungserklärung des anderen Elternteils verlangen, bei alleinreisenden Minderjährigen die schriftliche, notariell beglaubigte Einwilligungserklärung beider Elternteile. Bei der Ausreise Minderjähriger wird die Vorlage einer Fotokopie der Personalienseite des Passes verlangt. Es empfiehlt sich, diese vorab anzufertigen, um längere Wartezeiten beim Check-In zu vermeiden.

Hinweise für die Ausreise

Die Ausreise auf dem Landweg nach Georgien und Iran ist möglich. Das armenische Visum berechtigt jedoch nicht zu Transitaufenthalten in anderen GUS-Staaten. Reisende, die beabsichtigen, auch Nachbarländer Armeniens zu besuchen, sollten bereits vor Reiseantritt über die erforderlichen Visa für diese Länder verfügen (siehe Reisehinweise für diese Länder).

Ein Grenzübertritt zwischen Armenien und Aserbaidschan sowie zwischen Armenien und der Türkei ist nicht möglich. Es ist ein Umweg über ein anderes Land, z. B. Georgien, erforderlich.


Besondere Zollvorschriften

Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen (z. B. Teppiche, Bilder) unterliegt Beschränkungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen über nationales Kulturgut Armeniens. Exportgenehmigungen sind einfach zu erhalten. Verstöße gegen die Ausfuhrbestimmungen können zu Gefängnisstrafen führen.


Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Die Grenze für Alkohol am Steuer liegt bei 0,4 ‰.

Waffen- und Drogenbesitz sowie Prostitution stehen unter Strafe. Fotografieren sowie Anfertigung von Videoaufnahmen militärischer, polizeilicher und Infrastruktureinrichtungen (z. B. der Grenzübergänge und der Anlagen der Eriwaner U-Bahn) sollten unterbleiben.


Medizinische Hinweise

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.

Malaria

geringes Risiko herdförmig von Juni bis Oktober im westlichen Tiefland (Ararat-Tal, Masis-Distrikt). Ausschließlich Malaria tertiana (Plasmodium vivax). Expositionsprophylaxe bei Aufenthalt in den Endemiegebieten wird empfohlen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gewährleistet, entspricht jedoch nicht immer europäischem Standard. Notfallversorgung ist in der Regel gegeben. Bei Behandlungen wird Barzahlung verlangt.

Einige Apotheken haben rund um die Uhr geöffnet. Bestimmte Medikamente aus den USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Russland, der Türkei und Osteuropa sind in Armenien erhältlich. Dennoch sollten ärztlich verordnete Medikamente im Rahmen des persönlichen Bedarfs mitgebracht werden. Im Normalfall dürfen bis zu zehn verschiedene Medikamente für den Eigenbedarf eingeführt werden, und zwar in einer Menge, die für den geplanten Aufenthalt in Armenien, höchstens aber für 6 Wochen, ausreicht. Eine ärztliche Bescheinigung in russischer oder armenischer Sprache mit Angabe der Gründe für die Verschreibung der Medikamente muss den Zollbehörden vorgezeigt werden. Bestehen Zweifel, dass ein Medikament nach Armenien eingeführt werden darf (z. B. bei Medikamenten, die in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen), so wird die Kontaktaufnahme mit der Botschaft der Republik Armenien in Berlin (Anschrift siehe oben unter Einreisebestimmungen) empfohlen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


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