Dschibuti: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 18.01.2011
(Unverändert gültig seit: 17.01.2011)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im seit 2008 andauernden Grenzkonflikt zwischen Eritrea und Dschibuti hat sich das Emirat Katar als Vermittler eingeschaltet. Katarische Beobachter stehen zwischen den Truppen beider Seiten an der gemeinsamen Grenze im Nordosten Dschibutis. Es wird davon abgeraten, sich auf dem Land- oder Luftwege oder zu Wasser in die dschibutisch-eritreische Grenzregion zu begeben.
Terrorismus / Kriminalität
Touristische und geschäftliche Aufenthalte in Dschibuti-Stadt und Umgebung verlaufen in aller Regel problemlos.
Allerdings sind auch bei Fehlen aktueller Hinweise durch die exponierte Lage Dschibutis am Horn von Afrika und die starke westliche Truppenpräsenz Terroranschläge nicht auszuschließen. Zu erhöhter Aufmerksamkeit, Beachtung der aktuellen Nachrichten und zum Vermeiden von Menschenansammlungen und Demonstrationen wird daher geraten.
In wenig bevölkerten und grenznahen Landesteilen Dschibutis (nördlich des Golfs von Tadjoura, westlich des Lac Assal, südlich an der Grenze zu Somalia/Somaliland) sind reguläre Sicherheitskräfte nur spärlich vertreten. Die Region Mabla (nördlich von Tadjoura) gilt wegen kleinerer noch vorhandener Rebellengruppen als unsicher.
Nördlich der gedachten Linie Balho – Addailou – Godoria hat das dschibutische Militär eine Sperrzone eingerichtet, die nicht betreten werden kann.
Piraterie
Wegen Piratenüberfällen wird für die Schifffahrt östlich von Dschibuti entlang der somalischen Küste auf die verwiesen.
Minengefahr
2004 erklärte die Regierung mehrere Minenräumprojekte für erfolgreich abgeschlossen. Dennoch sollten die Küstenstraße nach Obock und andere Pisten nicht verlassen werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land, Straßen- und Zugverkehr
Reisen sind im Gruppenrahmen oder als Individualreisen mit oder ohne ständige Begleitung möglich. Amtssprachen sind Französisch und Arabisch, verbreitete Umgangssprachen auch Somali und Afar. Bei Angehörigen der jüngeren urbanen Schichten sind zudem Englischkenntnisse anzutreffen. Ohne Kenntnisse der französischen Sprache kann sich die Verständigung schwierig gestalten, während andererseits auch nicht jeder Einwohner Dschibutis des Französischen mächtig ist.
Eine Genehmigung für Reisen ins Inland ist nicht notwendig, die touristische Infrastruktur ist aber kaum entwickelt. Informationen der nationalen Tourismusbehörde können unter (00253) 35 28 00 erfragt werden.
Bei Überlandfahrten besteht erhöhte Unfallgefahr durch übermüdete Lkw-Fahrer, nicht angepasste Geschwindigkeit, Gegenverkehr und Straßenschäden. Nachtfahrten sollten unterbleiben.
Auf wenig befahrenen Straßen wird zu Konvoifahrten mit umfangreichen Wasser- und Treibstoffreserven geraten.
Bei Unfällen bitte die Polizei holen (Notfalltelefonnummer 17) und einen Unfallbericht erstellen lassen.
Vor der Weiterfahrt über Obock hinaus nach Ras Siyyan sollte Kontakt mit den dschibutischen Behörden in Tadjoura oder Obock aufgenommen werden. Eine Registrierung von Abfahrt und Rückkehr beim Posten der französischen Armee in Weah ist möglich.
Passagierzüge der Strecke Dschibuti-Dire Dawa (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands, der häufiger zu Entgleisungen führt, ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch in früheren Jahren mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.
Von Reisenden wird erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Es dürfen keine Personen ohne ihre ausdrückliche und vorherige Erlaubnis fotografiert werden.
Der Gebrauch der Droge Khat ist besonders unter der männlichen Bevölkerung verbreitet. Sie hat zunächst aufputschende, dann ermüdende Wirkung. Dies sollte bei ungewohnt erscheinenden Verhaltensweisen berücksichtigt werden.
Geld / Kreditkarten
Der Umtausch von Euro in Dschibutische Francs (DJF) ist nur in den großen Hotels (Achtung: bedeutender Abschlag!), Banken und Wechselstuben der Hauptstadt möglich, ansonsten wird die Mitnahme von US-Dollarnoten ab dem Jahr 2000 (ältere Banknoten werden nicht umgetauscht, und selbst neuere werden zurückgewiesen, wenn sie zu zerknittert oder beschädigt sind) in ausreichender Menge empfohlen. Reiseschecks, EC-Karten und Kreditkarten (überwiegend Visa, vereinzelt auch Mastercard ) können ebenfalls lediglich in der Hauptstadt weitgehend verlässlich eingelöst bzw. benutzt werden, ansonsten ist ausschließlich Barzahlung möglich.
Weitere Hinweise
In Dschibuti wurde 2010 eine deutsche Botschaft eröffnet. Sie nimmt keine Rechts- und Konsularaufgaben wahr und erteilt keine Visa, sondern leistet nur Nothilfe. Für Konsularangelegenheiten, die der Honorargeneralkonsul nicht erledigen kann, ist die Deutsche Botschaft in Addis Abeba zuständig. Visa für Besuchsaufenthalte in Deutschland von bis zu 90 Tagen ohne Aufnahme einer Beschäftigung werden vertretungsweise vom französischen Generalkonsulat in Dschibuti erteilt. Sonstige Visa müssen bei der Botschaft in Addis Abeba beantragt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Republik Dschibuti ein Visum, das vorab von jeder dschibutischen, aber auch von der französischen Botschaft in Berlin bzw. dem französischen Generalkonsulat in Frankfurt ausgestellt wird. Die Bearbeitungszeit beträgt im Allgemeinen bis zu 4 Wochen.
Bei Einreise am Flughafen Dschibuti – Ambouli bzw. am Hafen Dschibuti kann auch bei der dschibutischen Einwanderungsbehörde ein Kurzzeit-Touristenvisum gegen Bezahlung von 5.000 DJF (bzw. Gegenwert in Devisen) erworben werden. Die Visumerteilung ist jedoch teilweise langwierig. Bei der Ausreise wird eine Flughafengebühr von 5000 DJF (bei Reisen in Nachbarländer: 3000 DJF) erhoben, die die meisten Fluggesellschaften inzwischen in die Kosten des Flugtickets integrieren.
In Dschibuti wird der deutsche Kinderausweis nicht zur Einreise anerkannt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des täglichen Bedarfs, u.a. auch Fotoapparate, Camcorder, Radios und ausländische Publikationen können in der Regel problemlos eingeführt werden. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden und müssen bei Einreise nicht deklariert werden. Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt untersagt.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten. Die Einfuhr von Alkohol ist bis zu einem Liter pro Person gestattet.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Hafenanlagen, Regierungsgebäude etc.) zu fotografieren.
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet. Der Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit, außer in Restaurants mit Ausschanklizenz, ist verboten.
Homosexualität ist gesellschaftlich tabuisiert.
Medizinische Hinweise
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist unzureichend. Medikamente, Verbandsstoffe, medizinische Instrumente und Hilfsmittel müssen vor der Behandlung in Apotheken erworben werden. Es sollte darauf geachtet werden, keine abgelaufenen oder gefälschten Medikamente zu kaufen. Krankenhäuser bieten in keinem Fall westlichen Standard. Ernstere Erkrankungen sollten deshalb in anderen Ländern behandelt werden.
Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene
Angesichts des mangelhaften Gesundheitswesens und häufiger Durchfall und Hepatitis A-Erkrankungen sollte die Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene strikt beachtet werden. Auf Reisen ins Inland wird wegen der mangelhaften Trinkwasseraufbereitung die Mitnahme eines ausreichenden Trinkwasservorrats empfohlen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich.
Malaria
In Dschibuti besteht ganzjährig und landesweit Malariarisiko.
Denguefieber
Denguefieber wird in der feuchten Jahreszeit und nach Regenfällen beobachtet.
Vor Reiseantritt sollten sich Reisende von einem erfahrenen Tropenmediziner beraten und ausreichend impfen lassen. Bei Einreise aus Endemiegebieten ist die Gelbfieberimpfung vorgeschrieben.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000