Senegal: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 15.01.2011
(Unverändert gültig seit: 14.01.2011)
Dringende Sicherheitshinweise – Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land / Kriminalität / Terrorismus
Am 22. Juli 2010 sind mehrere Kämpfer der AQM bei einer Kommandoaktion im Norden Malis durch mauretanische Sicherheitskräfte getötet worden. Nach Presseberichten soll eine logistische Unterstützung durch französische Kräfte stattgefunden haben. Vergeltungsmaßnahmen seitens AQM, die sich auch gegen westliche und insbesondere französische Interessen richten können, sind in der Gesamtregion Maghreb – Sahel zu befürchten.
Reisende können sich in weiten Teilen des Senegal frei bewegen. Ausgenommen davon sind Teile der Casamance. Außerdem ist Folgendes unbedingt zu beachten:
Zwar ist Senegal selbst kein Kernland des terroristischen Netzwerks Al-Qaida im Maghreb, jedoch sind auch hier Al-Qaida-Einflüsse feststellbar, so dass potentiell Entführungsrisiken, auch grenzübergreifend, bestehen. Von Reisen in entlegene Grenzgebiete zu Mauretanien und Mali wird daher dringend abgeraten.
Übernachtungen im Freien, Fahrten im Dunkeln und Einzelreisen sollten im Senegal vermieden werden.
Reisende in die Casamance sollten sich kurzfristig über die Lageentwicklung informieren. In Teilen der Casamance ist es in den vergangenen Monaten wiederholt zu bewaffneten Zusammenstößen zwischen der senegalesischen Armee und Rebellengruppen des MFDC sowie zu geographisch nicht vorhersagbaren Straßensperren der Rebellen gekommen, an denen Zivilisten zu Schaden kamen. Betroffen waren auch Vororte der Hauptstadt Ziguinchor. In Teilen der Casamance bestehen Gefahren durch Minenfelder.
Die touristischen Zentren am Cap Skirring (im äußersten Südwesten Senegals gelegen) und der dortige internationale Flughafen gelten weiter als sicher, ebenso die Schiffsverbindung von Dakar nach Ziguinchor.
Von Reisen auf den Nationalstraßen Ziguinchor-Banjul und der „Transgambienne“, die Ziguinchor über die Fähre im gambischen Farafenni mit Dakar verbindet, wird abgeraten. Die Grenzgebiete der Casamance zu Guinea-Bissau und zu Gambia sollten gemieden werden.
Von nächtlichen Aufenthalten oder Autofahrten (vor allem ohne Begleitung) am Strand zwischen Lac Rose und St. Louis wird dringend abgeraten.
Wie in vielen urbanen Zentren weltweit kann es in Dakar – im Zentrum, aber auch an den Stränden – zu aggressiven Belästigungen durch fliegende Händler, Bettler, Taschendiebe und selbsternannte Touristenführer sowie zu kriminellen Übergriffen wie Taschendiebstählen, aber auch gewalttätigen Übergriffen kommen. Spaziergänger sollten keine Wertsachen (Uhren, Ringe, Ketten) sichtbar mit sich tragen und auf das Mitführen von Taschen verzichten. Es wird dringend empfohlen, sich nachts nur mit dem Auto in der Stadt zu bewegen und einige unsichere Stadtteile und benachteiligte Vororte von Dakar dann auch zu meiden.
Allgemeine Reiseinformationen
Trotz der bemerkenswerten – politischen Stabilität sind die sozialen Probleme in Senegal enorm. Der Tourist bekommt dies insbesondere in Dakar und den Touristenzentren entlang der Küste in Form von z.T. aggressiven Belästigungen durch fliegende Händler, Bettler, Taschendiebe und selbsternannte Touristenführer zu spüren.
Die Bevölkerung von Senegal gehört zu über 90 % dem Islam an. Obwohl die Bevölkerung grundsätzlich tolerant ist, sollte auf freizügige Kleidung verzichtet werden.
Geld/ Kreditkarten
Währung ist der Franc CFA, der in einem festen Wechselkursverhältnis zum Euro (1 Euro = 655,957 FCFA) steht. Devisen und Reiseschecks werden in Banken problemlos gewechselt. Kreditkarten werden in gehobenen Hotels und Restaurants akzeptiert, für Kredit- und EC-Karten gibt es in Dakar vereinzelt Geldautomaten. Dagegen sind auf deutsche Banken gezogene Schecks hier nicht verwendbar.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen: |
Reisepass | ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus |
Vorläufiger Reisepass | ja |
Personalausweis | nein |
Vorläufiger Personalausweis | nein |
Weitere Anmerkungen | – |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
Kinderreisepass | Ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus |
Reisepass | Ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus |
Personalausweis | nein |
Vorläufiger Personalausweis | nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | ja |
Weitere Anmerkungen | – |
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Visum
Für einen längerfristigen Aufenthalt ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, die auch am Ort beantragt werden kann. Wer im voraus einen längeren Aufenthalt plant, sollte für die Aufenthaltsgenehmigung ein Führungszeugnis und eine Geburtsurkunde mitbringen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Besondere Zollvorschriften
Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden. Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist beschränkt. Ohne Devisenerklärung dürfen Devisen im Gegenwert von bis zu FCFA 1.000.000 (ca. 1.500,- Euro) ein- und der Gegenwert von bis zu FCFA 500.000,- (ca. 750,- Euro) ausgeführt werden. . Bei höheren Beträgen ist bei der Einreise eine Deviseneinfuhrerklärung abzugeben,, bei der Ausreise sind diese Erklärung und Umtauschnachweise vorzulegen. Die senegalesischen Zollbehörden zögern nicht, bei Verdacht auf Devisenschmuggel undeklarierte Devisen zu beschlagnahmen. Auszahlungs- und Umtauschbelege sollten bis zur Ausreise aufbewahrt werden.
Die bisherigen Vorschriften zur Einfuhr von Personenkraftwagen sind von den senegalesischen Zollbehörden Ende 2008 außer Kraft gesetzt worden. Genaue Neuregelungen stehen bisher aus. Siehe auch Merkblatt „Einfuhr von PKWs“ auf der Internetseite der Botschaft Dakar unter
Zollvergehen werden vergleichsweise drakonisch (Gefängnis) bestraft. Dies betrifft vor allem die Einfuhr von Kraftfahrzeugen, auf die bei Verbleib in Senegal Abgaben i.H.v. 20% Zoll und 20% Mehrwertsteuer auf den Zeitwert entfallen. Für die Entrichtung der Abgaben ist der Verkäufer verantwortlich.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Deutsche Staatsangehörige unterliegen bei Rauschgiftdelikten im Senegal dem senegalesischen Strafrecht. Der Besitz von Betäubungsmitteln wird hart geahndet.
Homosexuelle Handlungen auch unter Erwachsenen werden nach dem senegalesischen Strafgesetz mit Haft- und/oder Bußgeldstrafen geahndet, wovon auch Ausländer nicht ausgenommen sind. Das entsprechende Gesetz wurde in letzter Zeit mehrfach angewendet.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Senegal ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Grundsätzlich ist die Impfung für alle Reisenden empfohlen, auch wenn bei direkter Einreise aus Europa keine Impfung verlangt wird. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen, ausgenommen sind Kinder unter 1 Jahr. Siehe auch
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (4-fach Impfstoff Typen A, C, W und Y).
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden in den Regionen Dakar, Thies, Touba, Thiadiaye Einzelfälle und ein Ausbruch von 134 Gelbfiebererkrankungen (2002) bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen im Senegal. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 70 % der Fälle in Senegal) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein Malariarisiko im ganzen Land. Übertragung ganzjährig, mit geringeren saisonalen Schwankungen in den südlichen zwei Dritteln des Landes und ausgeprägter im Norden mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und anschließenden Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
Nach zuletzt aus dem Jahr 2007 verfügbaren Zahlen gab es 67.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen in Senegal. 1 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 20 % der Prostituierten sind HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit zwischen mehreren hundert bis tausend Fällen pro Jahr auf. Im Jahr 2005 kann es zu einem sehr großen Ausbruch von über einunddreißigtausend Erkrankungen. Betroffen ist besonders die Region Touba.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. im Senegal-Fluss). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Dakar hingegen ist immer noch eines der beiden medizinischen Referenzzentren für Westafrika. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Eine deutsch sprechende Allgemeinmedizinerin praktiziert in Dakar.
Für planbare Operationen ist Deutschland vorzuziehen. Für den Notfall kommen das Hôpital Prinicpal de Dakar und einzelne Privatkliniken in Dakar in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht unbedingt notwendig, es sei denn, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen oder Großstädte werden nicht besucht. Die Apotheken in Dakar haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.
Touristen, die in den Senegal kommen, sollten vorher eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig im Senegal aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Senegal, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen. Örtliche Krankenhäuser und Ärzte verlangen von Touristen zunehmend Vorkasse.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Senegal durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise oder
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- nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
- trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
Haftungsausschluss
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
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