Montenegro: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 15.01.2011
(Unverändert gültig seit: 14.01.2011)
Aktuelle Hinweise
Aufgrund der intensiven Regenfälle Ende letzten Jahres waren viele Flüsse und der Skutari-See über ihre Ufer getreten. Straßen und Brücken wurden überspült, teilweise schwer beschädigt oder zerstört. Einige Dörfer im Norden des Landes sind schwer erreichbar.
Besonders betroffen waren die Gebiete um Golubovci, Andrijevica, Berane, Plav, Rožaje, Nikšić, Danilovgrad und das Grenzgebiet zu Albanien.
Die Straßenschäden sind teils nur provisorisch behoben. Es wird deshalb empfohlen, insbesondere auf Folgeschäden wie Unterspülungen und abgebrochene Fahrbahnränder zu achten. Es wird davon abgeraten, im Dunkeln außerhalb der Städte zu fahren.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
In Montenegro gibt es derzeit keine aus politischen Gründen bedingte Sicherheitsprobleme.
Gelegentliche Spannungen in einigen Nachbarregionen (z.B. Kosovo) wirken sich nicht auf Montenegro aus.
Kriminalität
Die Alltagskriminalität (Kleinkriminalität) ist eher geringer als in manchen europäischen Metropolen. Dennoch sollten Touristen auch hier die übliche Sorgfalt walten lassen. Europäische Führerscheine und Reisedokumente sowie Reisedokumente mit europäischen Aufenthaltstiteln sind begehrtes Diebesgut.
Reisen über Land
Höhere Risiken liegen im Straßenverkehr, wo es durch schwierige Bergstrecken, teilweise schlechten Straßenzustand, fehlende Straßenschilder und häufig undisziplinierte Fahrweise zu überdurchschnittlich vielen Unfällen kommt. Landesunkundigen wird von Nachtfahrten außerhalb von Städten abgeraten. Besonders riskant sind die folgende Strecken:
Budva – Cetinje – Podgorica
Podgorica – Kolasin – Belgrad
Podgorica – Danilovgrad – Niksic
Allgemeine Reiseinformationen
Zahlungsmittel
In Montenegro kann inzwischen immer mehr mit Kreditkarten ausländischer Banken bezahlt werden. Die Geldversorgung über EC-Karte ist außerhalb der größeren Städte und der touristisch erschlossenen Küstengebiete nur begrenzt möglich. Es wird daher empfohlen, bei Reisen in das Hinterland ausreichend Bargeld mit sich zu führen. Nicht alle Banken füllen regelmäßig ihre Geldautomaten nach, also ggf. Automaten verschiedener Banken ausprobieren.
In Montenegro ist der Euro einzige offizielle Währung (Ein- und Zwei-Cent-Stücke werden nicht verwandt).
Kfz-Haftpflicht
Die grüne Versicherungskarte gilt seit 01.03.2002 wieder für Montenegro, aber inzwischen ist dort nicht mehr YU eingetragen, sondern „Serbien und Montenegro“. Der Abschluss einer zusätzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung ist somit im Regelfall nicht mehr erforderlich. Sofern keine Grüne Versicherungskarte mit entsprechendem Eintrag vorliegt, kann an den Grenzübergängen für PKW (+ ggfls. Zuschläge für Anhänger oder Wohnwagen) eine Haftpflichtversicherung für 15 Tage abgeschlossen werden, mit der Möglichkeit, diese um weitere 15 Tage zu verlängern. Die Kosten für Abschluss und Verlängerung liegen bei jeweils etwa 30 Euro. Ohne gültige Haftpflichtversicherung wird die Einreise per Pkw nach Montenegro verweigert.
Kfz-Unfälle
Der Straßenverkehr in Montenegro ist mit weit größeren Risiken behaftet als in Deutschland. Diese ergeben sich aus dem oft schlechten Zustand der Straßen, dem häufig undisziplinierten Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer und der oft unzureichenden Absicherung am Fahrbahnrand, was im sehr gebirgigen Montenegro mit zahlreichen Schluchten eine große Gefahr darstellt. Zusätzlich ist auch in unübersichtlichen Kurven mit überholenden Fahrzeugen undisziplinierter Autofahrer zu rechnen. Eine verhältnismäßig hohe Zahl von Unfallopfern ist die Folge. Die meisten schweren Unfälle ereignen sich auf den Strecken Budva – Cetinje- Podgorica, Podgorica – Kolasin – Belgrad und Podgorica – Danilovgrad – Niksic.
Bei Verwicklung von Ausländern in Kfz-Unfälle kommt es insbesondere bei Fällen mit Personenschäden regelmäßig zur Inhaftierung ausländischer Fahrzeugführer und – insbesondere bei Todesfolgen auf montenegrinischer Seite – nach gerichtlicher Feststellung der Schuld zu Verurteilungen mit mehrjährigen Haftstrafen, die – anders als in der deutscher Rechtsprechung – nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Daher wird dringend empfohlen, sämtliche Verkehrsregeln – einschließlich der Höchstgeschwindigkeitsregeln – streng zu beachten und umsichtig und ausgeruht zu fahren. Landesunkundige sollten Nachtfahrten außerhalb der Städte möglichst vermeiden. Da Fahrer und Beifahrer häufig nicht angeschnallt sind, ist das Risiko von Unfällen mit Personenschaden höher als in Deutschland.
Straßenbenutzungsgebühren
Bei Reisen in oder durch Montenegro sind nur für den Tunnel Sozina (zwischen Podgorica und Petrovac)und die Autofähren (Bucht von Kotor) Gebühren zu zahlen. Ferner werden geringe Gebühren für die Benutzung einiger Panoramastraßen in Nationalparks verlangt (Lovčen, Durmitor)
Informationen sind auch über den AMSCG/ADAC Podgorica (Tel.: 00382-81-234-467/999) erhältlich. Der Pannendienst hat die Nummer 9807.
Kraftstoffversorgung
Die Kraftstoffversorgung – auch mit bleifreiem Benzin – ist in allen Landesteilen grundsätzlich gewährleistet. Vereinzelt gibt es Gastankstellen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass | ja |
Vorläufiger Reisepass | ja |
Personalausweis | für kurzfristige touristische Aufenthalte oder zur Durchreise |
Vorläufiger Personalausweis | nein |
Weitere Anmerkungen | alle Dokumente sollten bei der Einreise noch 3 Monate lang gültig sein |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
Kinderreisepass | ja, Lichtbild ist auch bei Kindern unter 5 Jahren erforderlich |
Reisepass | ja |
Personalausweis | ja |
Vorläufiger Personalausweis | nein |
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | ja, wenn beide Elternteile gemeinsam reisen, andernfalls verlangen die Grenzbeamten in Einzelfällen eine Vollmacht des anderen Elternteils |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | ja, wenn noch genügend Platz für Einreisestempel, Lichtbild ist erforderlich |
Weitere Anmerkungen |
alle Dokumente sollten nach der Einreise noch 3 Monate gültig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind noch kein Reisedokument mit Passfoto hat. Kinder über 12 Jahre benötigen einen Reisepass |
Visum
Die Einreise nach Montenegro ist unabhängig vom Aufenthaltszweck bis zu einer Dauer von 90 Tagen visumsfrei. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss im Lande eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.
Doppelstaater
Personen, die neben der deutschen auch die montenegrinische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den montenegrinischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise montenegrinische Reisedokumente zu benutzen.
Polizeiliche Anmeldung
Ausländer müssen sich in Montenegro innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden. Verstöße gegen diese Meldepflicht werden gelegentlich geahndet. In solchen Fällen kann es bei einer späteren Wiedereinreise Probleme geben. Bei Unterkunft in einem Hotel wird die Anmeldung von diesem übernommen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen nach Montenegro ist bis zu einem Betrag mit dem Gegenwert von 10.000,- Euro möglich.
Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs können nach Montenegro vorübergehend zollfrei eingeführt werden, müssen jedoch wieder ausgeführt werden. Bei bestimmten Gegenständen (Kameras, Laptops o.ä.) bestehen zahlenmäßige Beschränkungen.
Weiterhin bestehen in Montenegro für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr:
- Alkoholika (2 l Wein oder 1 l Spirituosen über 22%)
- Tabakwaren (200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak)
- Parfum oder Eau de Toilette (50 Gramm)
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Im Gegensatz zur früheren Gesetzeslage sind seit 01.01.2006 sexuelle Handlungen an Minderjährigen (d.h. Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres) in jedem Falle strafbar.
Der Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen wird in Montenegro streng geahndet. Dies gilt auch für ausschließlich zum Eigenbedarf bestimmte kleinere Mengen.
Medizinische Hinweise
Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.
In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.
Bei Wanderungen in der Natur und im Hinterland ist der Hinweis angebracht, dass es in der warmen Jahreszeit in vielen Gegenden Montenegros zahlreiche, teils auch giftige Schlangenarten gibt. In felsigen Gegenden und im hohen Gras ist daher Vorsicht angebracht.
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Montenegro nicht immer gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene ist im Allgemeinen nicht ausreichend. Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit der Option des Krankenrücktransports nach Deutschland wird daher empfohlen.
Eine kostenlose Behandlung auf Auslandskrankenschein/ Patientenkarte ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
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