St. Kitts und Nevis: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 08.01.2011
(Unverändert gültig seit: 07.01.2011)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Piraterie
Segler sollten beachten, dass Raubüberfälle auf ankernde oder sich in Küstennähe befindende Schiffe bzw. Fälle von Piraterie in der Ostkaribik sporadisch vorkommen und entsprechende Maßnahmen ergreifen (Vorsicht mit spontanen Gästen an Bord, Eigensicherung bei Nacht). Notrufe an die Polizei/Küstenwache über 911 (Mobiltelefon) sind möglicherweise zuverlässiger als Dringlichkeitsrufe über mobilen Seefunk.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Englisch; deutsche Sprachkenntnisse sind nicht verbreitet.
Flugverkehr
Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer zu entrichten. Es ist zu empfehlen, ca. 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzuchecken.
Geld / Kreditkarten
In St. Kitts und Nevis können gängige Währungen in Hotels und in den meisten Banken getauscht werden. Einige Banken wechseln nur USD. Reiseschecks werden von den meisten Banken akzeptiert. Die Zahlung mit gängigen Kreditkarten (z.B. Mastercard, Visa) ist relativ weit verbreitet..
Naturkatastrophen
St. Kitts und Nevis liegt in der durch Wirbelstürme gefährdeten Zone der Karibik (Wirbelstrumsaison: ca. Juni bis November). Aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u.a. unter abrufbar.
Straßenverkehr
In St. Kitts und Nevis herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist relativ gut ausgebaut. Die meisten Straßen sind zweispurig, eng und zum Teil sehr kurvenreich. Motorräder und – roller sollten trotz der tropischen Temperaturen nur mit entsprechender Schutzkleidung benutzt werden. In der Stadt stehen Taxis zur Verfügung.
Verhalten in der Öffentlichkeit
Besonders in größeren Menschenansammlungen wie Märkten, Busbahnhöfen, Bars, etc. sollten Wertsachen wie Schmuck gar nicht und Bargeld nur im unbedingt benötigten Umfang mitgeführt werden. Wichtige Dokumente (Flugschein, Reisepass) sollten nur in Fotokopie mitgenommen und die Originale im Hotelsafe hinterlegt werden.
Grundsätzlich wird zu Vorsicht bei Spaziergängen in wenig belebten Vierteln bzw. Parks größerer Städte und Siedlungen, besonders nach Einbruch der Dunkelheit, geraten.
Einreisebestimmungen
Visum/ Reisedokumente
Für die Einreise nach St. Kitts und Nevis und einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Flugreisende sollten im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass | Ja / Gültigkeit sechs Monate über die Reise hinaus |
Vorläufiger Reisepass | Ja / Gültigkeit sechs Monate über die Reise hinaus |
Personalausweis | Nein |
Vorläufiger Personalausweis | Nein |
Weitere Anmerkungen | Keine |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
Kinderreisepass | Ja / Gültigkeit sechs Monate über die Reise hinaus |
Reisepass | Ja / Gültigkeit sechs Monate über die Reise hinaus |
Personalausweis | Nein |
Vorläufiger Personalausweis | Nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Ja |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja / Gültigkeit sechs Monate über die Reise hinaus, Lichtbild muss vorhanden sein |
Weitere Anmerkungen | Alleinreisende Minderjährige sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen |
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente können in Einzelfällen von den staatlichen Regelungen abweichen. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise zusätzlich bei der jeweiligen Fluggesellschaft.
An- bzw. Abreise über die USA
Bitte beachten Sie die
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen (auch Schreckschusspistolen, Taucher- und Bootssignalpistolen) ist nur mit besonderer Einfuhrgenehmigung erlaubt.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenkonsum und -handel, auch in geringsten Mengen, werden von den Polizeibehörden strengstens verfolgt; man darf keinesfalls davon ausgehen, dass Ausländer von einer Verfolgung verschont werden. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden hohe Geld- und Gefängnisstrafen verhängt; eine Freilassung gegen Kaution ist in der Regel nicht möglich. Vorsicht ist deshalb auch geboten bei Entgegennahme von Paketen von Fremden. Reisegepäck sollte nie unbeaufsichtigt bleiben.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise nach St. Kitts und Nevis sind nicht vorgeschrieben, außer bei Einreise aus sogenannten gelbfieberendemischen Gebieten; hier sollte eine Gelbfieberimpfung nachweisbar sein.
Für Kurzreisen nach St. Kitts und Nevis empfiehlt sich Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus und Diphtherie. Für einen Langzeitaufenthalt ist Schutz gegen Hepatitis B und Typhus empfohlen.
Malaria
Malariainfektionen kommen in St. Kitts und Nevis nicht vor. Die durch Mücken übertragene Dengue-Virus-Infektion tritt jedoch auf. Es wird empfohlen, sich gegen Insektenstiche entsprechend zu schützen, z.B. durch Moskitonetze oder mückenabweisende Mittel.
HIV/ Aids
Wie auf anderen Karibikinseln ist auch auf St. Kitts und Nevis HIV/Aids verbreitet (Vorsicht bei Urlaubsbekanntschaften).
Hygiene
Reisende sollten unbedingt auf besondere Hygienemaßnahmen vor Verzehr von Obst, Gemüse und Fleisch sowie Fisch und Meeresfrüchten achten. Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Trinkwasser kann flaschenweise in Lebensmittelgeschäften gekauft werden.
Medizinische Versorgung
Aufgrund der unzureichenden medizinischen Versorgung sollte vor Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
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