Innenpolitik

Innenpolitik

Stand: Dezember 2010

Vatikanstaat

Der Vatikanstaat ist Völkerrechtssubjekt und dem Heiligen Stuhl zu- und untergeordnet; er ist die territoriale Basis (rund 44 Hektar) seiner völkerrechtlichen Souveränität. Das Staatsgebiet umfasst die Petersbasilika, den Petersplatz, den Apostolischen Palast, die Vatikanischen Museen und Gärten sowie weitere Gebäude in Rom (darunter der Lateran), ferner die Sommerresidenz Castel Gandolfo (rund 60 Hektar). Der Vatikanstaat verfügt über eine eigene Justiz, Polizei, Eisenbahnstation, Bank (IOR), Post- und Münzamt, Supermarkt, Apotheke, Verlag, Rundfunk, Bibliothek, Archiv.

Für die Sicherheit des Papstes ist die Schweizergarde verantwortlich. Die Schweizergarde entstand im Jahre 1506 unter Papst Julius II., der die Schweizer nach Rom kommen ließ, da sie durch ihren Mut, ihre edle Gesinnung und ihre Treue als unbesiegbar galten. Der offizielle Gründungstag der Schweizergarde ist der 22. Januar 1506, der Tag an dem 150 Schweizer Soldaten durch die Porta del Popolo in den Vatikan einzogen und von Papst Julius II. gesegnet wurden.

Staatsoberhaupt und Souverän des Vatikanstaats ist der Papst. Die Verwaltung des Vatikanstaates liegt in den Händen einer aus sieben Kurienkardinälen bestehenden päpstlichen Kommission, die vom Papst jeweils für fünf Jahre ernannt wird, deren Vorsitzender der Präsident des Governatorates des Vatikans ist, in der Regel ein Kardinal. Für die zentrale Verwaltung ist das „Governatorato“ zuständig.

Im Vatikanstaat wurde am 01.01.2002 der Euro als Währung eingeführt und ein eigener Satz Münzen mit dem Bild des Papstes herausgegeben. Bedingt durch das rege Sammlerinteresse gelangen die Münzen selten in den Umlauf.

Heiliger Stuhl und Römische Kirche

Der Papst ist als Bischof von Rom “Haupt des Bischofskollegiums und oberster Hirte der Gesamtkirche”, über die er die oberste, volle, unmittelbare und universale Leitungsgewalt hat. Er verkörpert die Einheit der katholischen Weltkirche mit 1,14 Milliarden Gläubigen in fünf Kontinenten.

Das Kardinalskollegium, das den Papst bei der Leitung der Gesamtkirche berät, umfasst (nach dem Konsistorium am 20.11.2010, bei dem 24 neue Kardinäle ernannt wurden) zum 16. Dezember 2010 121 wahlberechtigte Mitglieder (das heißt Kardinäle, die das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben). Insgesamt gehören dem Kardinalskollegium203 Kardinäle an.

Die Römische Kurie, durch die der Papst die Gesamtkirche leitet, besteht aus: dem Staatssekretariat und den (für die verschiedenen Sachgebiete der Kirche) zuständigen Kongregationen, Päpstlichen Räten, Kommissionen, Gerichtshöfen und Ämtern. Diese “Dikasterien” (Zentralbehörden der Kurie) werden meist von Kardinälen geleitet und sind in ihrer Funktion mit Ministerien vergleichbar. Unter der Bezeichnung “Apostolischer Stuhl” oder “Heiliger Stuhl” ist nicht nur der Papst, sondern die Gesamtheit der Römischen Kurie zu verstehen.

Unter den Kurienbehörden hat das Staatssekretariat, das einer Staatskanzlei entspricht, eine besondere Stellung. Es unterstützt den Papst in der Leitung der Weltkirche und koordiniert die Arbeit der übrigen kurialen Behörden. An der Spitze des Staatssekretariats steht der Kardinalstaatssekretär, der einem Regierungschef vergleichbar ist.

Innerkirchliche Ziele

Bei Papst Benedikt XVI. lassen sich für sein Pontifikat bislang folgende vorrangige Ziele erkennen:

  • Zeugnis für Gott in einer säkularisierten Welt;
  • verstärktes Eintreten der Kirche für Werte wie Schutz des Lebens, Familie u.a. (gegen Relativismen);
  • Fortsetzung des ökumenischen Dialogs;
  • Betonung der missionarischen Bedeutung des Christentums;
  • Förderung der interreligiösen auch interkulturellen Zusammenarbeit;
  • Entwicklung eines ausgewogenen Verhältnisses von Vernunft und Glauben;
  • soziale Gerechtigkeit und Frieden besonders in benachteiligten Regionen.

Wichtige Ereignisse in den letzten Jahren des Pontifikats von Johannes Paul II. waren die Veröffentlichung des neuen Katechismus der Katholischen Kirche (1992), der Enzykliken “Veritatis Splendor” über Fragen der Moraltheologie (1993), “Evangelium Vitae” zur Unverletzlichkeit des menschlichen Lebens (März 1995), “Ut unum sint” über die Ökumene (Mai 1995) “Fides et Ratio” über das Verhältnis von Glaube und Vernunft (1998) , die “Gedanken zum Engagement und Verhalten der Katholiken im politischen Leben” (2003) sowie der „Sozialkatechismus der Kirche“ (2004). Im Oktober 2010 erschien in Buchform (“Licht der Welt”) das mehrstündige Interview, das Papst Benedikt XVI. mit dem dt. Journalisten Peter Seewald in der letzten Juliwoche 2010 geführt hatte.

Die erste Enzyklika von Papst Benedikt XVI. „Deus caritas est“ wurde im Januar 2006 veröffentlicht. Am 30.11.2007 folgte die Enzklika „Spe Salvi“. Am 29.06.2009 erschien “Caritas in veritate”. Seine Reisen zum Weltjugendtag nach Köln, nach Polen, Spanien und Bayern, in die Türkei, nach Brasilien Österreich, in die USA, zum Weltjugendtag in Sydney, nach Frankreich, nach Kamerun und Angola sowie 2009 nach Israel und 2010 nach Malta und Portugal sowie nach Großbritannien waren persönliche Erfolge für den Papst, der auf seine eher zurückhaltende Weise und mehr mit der Kraft des Wortes die Menschen zu gewinnen vermag. Vom 22. bis zum 25. September 2011 wird Benedikt XVI. Deutschland besuchen. Bislang stehen als Stationen die Bistümer Berlin, Erfurt und Freiburg fest.

Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. 

gesamten Artikel lesen zurück mit ESC