Was ist der Mehrjährige Finanzrahmen?
Was ist der Mehrjährige Finanzrahmen?
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Der mehrjährige EU-Finanzrahmen (MFR; frühere Bezeichnung Finanzielle Vorausschau) ist das zentrale Planungsinstrument für die Verwendung der Unionsmittel; damit soll sichergestellt werden, dass die Ausgaben der Union innerhalb der Grenzen ihrer Eigenmittel eine geordnete Entwicklung nehmen. Im Finanzrahmen
- wird eine Summe der Gesamtausgaben (Obergrenze des EU-Finanzrahmens) für die gesamte Laufzeit festgelegt,
- werden die Mittel auf (bisher sieben) Jahre verteilt
- und werden jährliche Obergrenzen je Ausgabenkategorie festgelegt.
Im jährlichen Haushaltsverfahren werden dann die Finanzmitteln spezifischen Ausgabenprogrammen zugewiesen. Entsteht infolge unvorhergesehener Entwicklungen ein Finanzierungsbedarf, der nicht im Rahmen des festgelegten Finanzrahmens gedeckt werden kann, kann der EU-Finanzrahmen angepasst werden (sog. Revision).
Für den Betrag, über den die EU verfügen kann, wurde von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament eine Höchstgrenze vereinbart, die gegenwärtig bei 1,23 Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU (EU-BNE) liegt. Der aktuelle MFR 2007-2013 bleibt jedoch deutlich darunter, nämlich bei rd. 1Prozent des EU-BNE.
Einnahmeseite
Die Einnahmen stammen aus drei Hauptquellen:
- den sogenannten Traditionellen Eigenmitteln (Traditional own resources, TOR), im wesentlichen Einfuhrzölle [derzeit etwa 12,5 Prozent der Einnahmen]
- einem Anteil an der harmonisierten Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage der einzelnen Mitgliedstaaten [11,5 Prozent der Einnahmen]
- sowie einem weiteren Beitrag der Mitgliedstaaten in Abhängigkeit vom Umfang ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) [76 Prozent der Einnahmen].
Ausgabenseite
Die Ausgabenkategorien, derzeit im wesentlichen fünf, entsprechen den Haupttätigkeiten der Union:
% des EU-Haushalts | |
Rubrik 1: Nachhaltiges Wachstum | 44,7 |
1 a – Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung (z.B. Forschung, Transeuropäische Verkehrsnetze) | 9 |
1 b – Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung (Ziel 1: Konvergenz, Ziel 2: Kohäsion, Ziel 3: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit) | 35,7 |
Rubrik 2: Erhaltung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen (v.a. Gemeinsame Agrarpolitik, Gemeinsame Fischereipolitik, Umwelt) | 42,5 |
Rubrik 3: Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht | 1,3 |
3 a – Freiheit, Sicherheit und Recht (z.B. Migration, Grenzsicherung) | 0,8 |
3 b – Unionsbürgerschaft (z.B. Kultur-, Medien-, Jugendprogramme) | 0,5 |
Rubrik 4: Die Europäische Union als globaler Akteur (z.B. Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) | 5,7 |
Rubrik 5: Verwaltung | 5,8 |
Korrekturen
Weil Deutschland und einige andere Mitgliedsstaaten deutlich mehr zum EU-Haushalt beitragen als sie zurückerhalten, werden einzelnen Mitgliedstaaten einzeln festgelegte Rabatte gewährt. Der umfangreichste ist der sog. Britenrabatt, der aus dem Jahr 1984 stammt und unbefristet ist. Auch Deutschland profitiert von einem Rabatt, der allerdings bis zum Ende des laufenden Finanzrahmens 2013 befristet ist.
Finanzinstrumente außerhalb des Finanzrahmens
Außerhalb des MFR gibt es derzeit weitere gemeinschaftliche Finanzinstrumente, die von der Europäischen Kommission verwaltet werden. Dazu zählen u.a. der Europäische Entwicklungsfonds, der Globalisierungsanpassungsfonds und der Europäische Solidaritätsfonds.
Stand 05.01.2011