Komoren: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 05.01.2011
(Unverändert gültig seit: 04.01.2011)
Aktuelle Hinweise
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter dringend empfohlen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Nach der Militärintervention auf der Insel Anjouan im Frühjahr 2008 hat sich die innenpolitische Lage auf den Komoren inzwischen stabilisiert.
Aufgrund der politischen Spannungen zwischen Frankreich und den Komoren besteht allgemein eine negative Grundstimmung gegenüber französischen Staatsangehörigen. Da deutsche Staatsanghörige nicht sofort von letzteren zu unterscheiden sind, besteht auch für sie ein erhöhtes Risiko, Opfer politisch motivierter Agression zu werden.
Mit armutsbedingter Kriminalität muss auf den Komoren jederzeit und überall gerechnet werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Verhalten in der Öffentlichkeit
Die Komoren sind ein stark islamisch geprägtes Land. Von Reisenden wird erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln und Moralvorstellungen des größten Teils der Bevölkerung anpassen. In der Stadt sollten weder Shorts, ausgeschnittene Kleider noch Miniröcke getragen werden. Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist verboten. Frauen sollten an öffentlichen Stränden, insbesondere während des Ramadan, auf das Baden verzichten.
Infrastruktur
Das Straßennetz ist in schlechtem Allgemeinzustand, Vorsicht ist bei Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit geboten. Die Treibstoffversorgung ist nicht immer gewährleistet. Die Flugverbindungen zwischen den Inseln werden von zwei privaten Fluggesellschaften wahrgenommen, von denen eine auf der schwarzen Liste unsicherer Airlines aufgeführt ist. Die innerkomorischen Flugverbindungen sowie die Telekommunikation sind weiterhin unregelmäßig und häufig gestört.
Geld/ Kreditkarten
Der Umtausch von Euro in Landeswährung ist in der Hauptstadt möglich, es empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld bzw. Reiseschecks. –Ob Kreditkarten in Hotels akzeptiert werden, sollte jeweils vorab erfragt werden.
Die komorische Zentralbank hat am 21. August 2006 neue Banknoten über 500 und 10 000 FC herausgegeben. Die alten Geldscheine von 10 000 FC (aus dem Jahr 1996) und von 500 FC (aus dem Jahr 1975) sind inzwischen ungültig.
Sprache
Ohne Kenntnisse in der französischen Sprache gestaltet sich eine Reise auf die Komoren als schwierig. Außer der Landessprache Komorisch wird auch Französisch und Arabisch gesprochen.
Klima
Tropisches Klima; Trockenzeit von Mai bis Oktober, Regenzeit von November bis April. Durchschnittliche Temperatur ganzjährig um 25° C.
Verkehrs- und Nachrichtenverbindungen sind landesweit unzuverlässig und können kurzfristig unterbrochen oder eingeschränkt werden. Treibstoff ist weiterhin knapp.
Konsularische Hilfe
Die Bundesrepublik Deutschland hat keine Vertretung auf den Komoren. Zuständig ist die Botschaft in Antananarivo/ Madagaskar. Einzige EU-Vertretung am Ort ist die französische Botschaft:
Tel.: +269-730.753, Fax.: +269-730.922
In Notfällen Tel.: +269-730.615
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das von der komorischen Botschaft in Frankreich erteilt wird:
Ambassade des Comores
20, Rue Marbeau
75016 Paris
Tel. 0033 1 40 67 90 54
Fax 0033 1 45 02 17 40
Die Erteilung eines Touristenvisums bei Ankunft am internationalen Flughafen auf Grande Comore ist möglich. Dieses kann mit einer Gültigkeit von bis zu 45 Tagen bei Einreise gegen Vorlage des Rückflugtickets ausgestellt werden. Die Gebühren (30.000 komorische Francs bzw. 60,- Euro) für das Touristenvisum sind in Euro zu entrichten. Ferner muss ein Nachweis über ausreichende Geldmittel zur Bestreitung der Aufenthaltskosten vorgelegt werden. Dabei gehen die komorischen Behörden von einem Tagessatz von 60,- Euro aus. Ein Unterschied zwischen Touristen und Geschäftsreisenden wird dabei nicht gemacht. Eine Visumverlängerung ist möglich. Die Gebühren für ein Visum mit einer Gültigkeit von 45 Tagen bis zu einem Jahr betragen 125.000 komorische Francs bzw. 250,- Euro und für ein Visum mit einer Gültigkeit von 1 Jahr bis zu 10 Jahren 250.000 komorische Francs bzw. 500,- Euro.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass | Ja, mindestens noch 6 Monate gültig |
Vorläufiger Reisepass | Ja, mindestens noch 6 Monate gültig |
Personalausweis | Nein |
Vorläufiger Personalausweis | Nein |
Weitere Anmerkungen | |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
Kinderreisepass | Ja, mindestens noch 6 Monate gültig |
Reisepass | Ja, mindestens noch 6 Monate gültig |
Personalausweis | Nein |
Vorläufiger Personalausweis | Nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Ja, Eintrag mit Foto, Gültigkeit noch mind. 6 Monate |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja, mit Foto, Gültigkeit noch mind. 6 Monate |
Weitere Anmerkungen |
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einreise über den Seeweg
Reisende, die auf Segelyachten eintreffen, sollten unbedingt die Zollformalitäten in den Häfen erledigen, bevor sie das Innere der Insel betreten. Ansonsten unterliegen sie den vorgenannten Einreisebestimmungen.
Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Die Einfuhr von Alkohol, Waffen und Drogen aller Art und jeder Art pornographischen Materials ist strikt verboten.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Ehebruch kann auf den Komoren mit Geldstrafen und bis zu zwei Jahren Gefängnishaft geahndet werden, wenn der Ehepartner eine entsprechende Anzeige erstattet.
Prostitution wird vom Gesetz nicht ausdrücklich als strafbare Handlung definiert, sie gilt aber als gesellschaftlich inakzeptabel. Besitzer von Tanzlokalen und Hotels können für die Beschäftigung von minderjährigen Prostituierten (bis 21 Jahre) oder für die Duldung von Prostitution in Zusammenhang mit Gewalt zur Rechenschaft gezogen werden.
Pädophilie, die Ausübung „unzüchtiger Handlungen“ und die Verführung Minderjähriger werden vom Gesetzgeber streng geahndet.
Homosexualität wird zwar im Strafgesetzbuch nicht als Verbrechen aufgeführt, nach dem allgemeinen Sittengesetz auf den Komoren gilt sie jedoch als nicht tolerierbar.
Für militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Regierungsgebäude) besteht Fotografierverbot.
Der Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit ist verboten, der Besitz von illegalen Drogen wird streng geahndet. Für Schwerstverbrechen kann die Todesstrafe verhängt werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Impfvorschriften bestehen nicht. Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach den Komoren zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern, Röteln (MMR) sowie der jeweils aktuelle Influenzaschutz. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
HIV/ AIDS
Bislang werden offiziell erst wenige Hundert Fälle bestätigt. Trotzdem sei darauf hingewiesen, dass durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und bei Blutkontakten/-transfusionen grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion besteht. Kondombenutzung wird immer empfohlen.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Landesweit und ganzjährig besteht ein hohes Übertragungsrisiko, verstärkt während der Monate maximalen Niederschlags (November bis April). Plasmodium falciparum (Erreger der Malaria tropica) wird in über 85% der Fälle nachgewiesen. Malariachemoprophylaxe wird dringend angeraten.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- besonders in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Dengue
Zwischen Ende Februar und Anfang April 2010 sind einige europäische Reisende am Dengue-Fieber erkrankt, einer davon an der gefährlichen hämmorrhagischen Verlaufsform. Das für den Mückenschutz gegen Malaria Gesagte gilt auch hier für die hauptsächlich tagaktiven Stechmücken. Eine ursächliche Therapie gibt es nicht.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen/Darminfektionen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: kochen, schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor dem Essen bzw. vor der Essenszubereitung. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige „Untermieter“ durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Medizinische Versorgung
Die Medizinische Versorgung ist im Lande mit Europa nicht zu vergleichen und kann örtlich technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Gelegentlich fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
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