Malediven: Reise- und Sicherheitshinweise

Malediven: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 29.12.2010
(Unverändert gültig seit: 28.12.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Für die Malediven besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.


Allgemeine Reiseinformationen

Reisen über Land

Der Verkehr zwischen den maledivischen Inseln wird mit Booten und Wasserflugzeugen abgewickelt. Beratung durch örtliche Reiseveranstalter ist empfehlenswert.

Sonstige Informationen

Für die Malediven ist die deutsche Botschaft in Colombo/Sri Lanka zuständig:

Embassy of the Federal Republic of Germany
P.O. Box 658
Colombo
Sri Lanka
Telefon (0094 11) 258 04 31, Fax (0094 1) 258 04 40
Internet:
E-Mail:

In dringenden Fällen kann mit dem deutschen Honorarkonsul auf den Malediven Kontakt aufgenommen werden. Er hat folgende Adresse:

Honorary Consul of the Federal Republic of Germany, 39, Orchid Magu, Malé 20-02, Malediven.
Telefon (00960) 332 30 80, 333 22 40, Fax (00960) 333 22 58

Bei Arbeitsaufnahme auf den Malediven, z.B. in den Hotels, sollten Arbeitnehmer darauf achten, ihren Reisepass nicht dem Arbeitgeber über längere Zeit auszuhändigen, da der Pass häufig bei Arbeitsstreitigkeiten als Druckmittel verwendet wird. Ein gewisser Vorrat an Bargeld wird ebenfalls empfohlen, da Geldbeschaffung auf den kleineren Inseln schwierig sein kann.


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate über Reiseende hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate über Reiseende hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen  –
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate über Reiseende hinaus
Reisepass Ja, Gültigkeit 6 Monate über Reiseende hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja
Weitere Anmerkungen  –

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Für Deutsche besteht für die Einreise in die Malediven Pass- und Visumzwang. Touristenvisa bis zu 30 Tagen werden bei der Einreise in die Malediven erteilt. Gegen eine Gebühr ist die Verlängerung des Aufenthaltes vor Ort bis zu maximum drei Monaten möglich.

Details  zu den Einreisebestimmungen finden Sie auf der Website des Department of Immigration:


Besondere Zollvorschriften

Medikamente unterliegen einer strikten Einfuhrkontrolle. Die maledivische Regierung ist bestrebt, den Handel mit illegal eingeführten Medikamenten zu bekämpfen. Es wird dringend empfohlen, bei der Einfuhr auch von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten zum persönlichen Gebrauch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes mitzuführen, aus der der Name des Patienten, der Name des Medikaments bzw. der Medikamente und die therapeutische Tagesdosierung hervorgeht. Diese Bescheinigung muss in englischer Sprache abgefasst sein oder der ärztlichen Bescheinigung eine englische Übersetzung beigefügt werden. Einfuhr rezeptfreier Medikamente, z.B. gegen Magenprobleme, Kopfschmerzen, ist meist unproblematisch.

Alkohol darf nicht eingeführt werden, auch nicht in den anderswo üblichen zollfreien Mengen, ggfs. kann dieser am Flughafen bei Einreise bei einem Sonderschalter deponiert und bei Ausreise wieder abgeholt werden.

Zeitschriften, die spärlich bekleidete Personen zeigen, dürfen nicht eingeführt werden. 

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten. 

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.


Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Auf den Malediven ist jeglicher Rauschgiftbesitz strikt verboten. Verstöße können selbst bei geringen Mengen schwere Strafen zur Folge haben. Auch Touristen wurden bereits zu lebenslanger Haft verurteilt. Grundsätzlich verboten sind dort auch homosexuelle Aktivitäten. Bei Nichtbeachtung droht strafrechtliche Verfolgung.  Auf den Malediven ist der Islam (sunnitischer Richtung) Staatsreligion. Jegliche christliche Missionstätigkeit oder missionsähnliche Veranstaltung ist untersagt.


Medizinische Hinweise

Die Malediven sind ein Entwicklungsland mit tropischem Klima (Temperaturschwankungen zwischen 28° – 31°C) und mit einer Regenzeit von Mai bis September. Relevante Tropenerkrankungen sind Denguefieber, Typhus, Hepatitis A und B. Malaria kommt nicht vor.

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes Wasser, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz können die meisten zum Teil auch gefährlichen Infektionserkrankungen und Durchfälle vermieden werden. Mückenschutz (Repellentien, Mückennetze, bedeckende Kleidung) wird empfohlen. Zu beachten ist, dass die das Denguefieber übertragenden Stechmücken ganztägig stechen.

Impfschutz

Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A – bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B – wird empfohlen. Eine Gelbfieberimpfung wird bei der Einreise aus Gelbfieber-Endemiegebieten verlangt.

Grundsätzlich gilt, dass die medizinische Versorgung nicht der in Deutschland gewohnten entspricht.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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