Singapur: Reise- und Sicherheitshinweise

Singapur: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 23.12.2010
(Unverändert gültig seit: 22.12.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Für Singapur besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.


Allgemeine Reiseinformationen

Infrastruktur

Singapur ist ein wirtschaftlich hoch entwickelter Stadtstaat mit einer sehr gut ausgebauten Infrastruktur. Ein dichtes Netz von Bus- und S-Bahn- bzw. U-Bahnlinien (MRT genannt) sorgt für einen effizienten Transport. Hinzu kommen eine Vielzahl von Taxis, die im Stadtzentrum an vorgesehenen Standorten stehen, außerhalb des Zentrums aber meist überall entlang der Straße herangewunken werden können.

Landesspezifische Gepflogenheiten

Beim Besuch von Bars, Diskotheken und anderen Abendlokalen sollten unterschiedliche kulturelle Prägungen beachtet werden. In Singapur als unangemessen geltendes Verhalten von Männern gegenüber Frauen („outrage of modesty“) kann zu Festnahme, Prügelstrafe und Haftstrafe führen. Bei Festnahmen kann die Beauftragung eines Anwaltes erforderlich werden. Dadurch können hohe Kosten entstehen.

Auf in der Öffentlichkeit angebrachte Verbotsschilder ist unbedingt zu achten. So ist z.B. der Verzehr von Speisen und Getränken wie auch das Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen Gebäuden untersagt und wird mit verhältnismäßig hohem Bußgeld geahndet.

Seit Januar 2009 ist das Rauchen auch in einem Abstand von weniger als 5 Meter von Ein- und Ausgängen eines Gebäudes, in Parkhäusern, auf überdachten Gehsteigen und in nichtklimatisierten Bereichen eines klimatisierten Gebäudes verboten.


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Deutsche erhalten bei Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung für bis zu 90 Tage.

In jedem Fall sollte darauf geachtet werden, die Aufenthaltserlaubnis nicht zu überschreiten, da dies u.U. mit hohen Geld- und im Ausnahmefall bei Männern sogar mit Prügelstrafen geahndet werden kann. 


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, muss mindestens 6 Monate gültig sein
Vorläufiger Reisepass Ja, muss mindestens 6 Monate gültig sein
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Auf Verfügbarkeit von freien Seiten achten
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, muss mindestens 6 Monate gültig sein
Reisepass ja, muss mindestens 6 Monate gültig sein
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja, muss mindestens 6 Monate gültig sein und das Kind muss vom entsprechenden Elternteil begleitet werden
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, muss mindestens 6 Monate gültig sein und unbedingt auf Verfügbarkeit von freien Seiten achten
Weitere Anmerkungen Auf Verfügbarkeit von freien Seiten achten

Aktuelle Einreisebestimmungen der singapurischen Einreisebehörden finden Sie unter

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.


Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Devisen ist unbeschränkt möglich. Reisende, die nach Singapur einreisen oder ausreisen, sind ab dem 1. November 2007 verpflichtet, mitgeführte Barmittel im Wert von SGD 30.000 oder mehr anzumelden.

Jede Person, die älter als 18 Jahre ist und nicht von Malaysia aus einreist, kann folgende Artikel zoll- und abgabenfrei einführen: Souvenirs, Geschenke, Lebensmittel und sonstige Artikel im Wert von bis zu 150,– SGD (1,– SGD = ca. 0,58 EUR) bei einem Auslandsaufenthalt von weniger als 48 Stunden, bzw. in Höhe von 300.- SGD bei längerer Anwesenheit (für Personen unter 18 Jahren gelten die folgenden Freigrenzen: 50,– SGD bzw. 100,– SGD).

Zusätzlich dürfen von Personen über 18 Jahren je 1 Liter Wein, 1 Liter höherprozentige Getränke und 1 Liter Bier ausschließlich zum persönlichen Gebrauch eingeführt werden.

Tabakwaren dürfen nur gegen eine Einfuhrsteuer eingeführt werden. Achtung: Ab 1. Januar 2009 muss jede einzelne Zigarette, die in Singapur verkauft wird, einen Zollstempel tragen. Raucher, die mit Zigaretten ohne Stempel erwischt werden, müssen mit einer Strafe von umgerechnet 250 Euro pro Packung rechnen. Eine reguläre Packung mit 20 Zigaretten kostet in Singapur umgerechnet ca. 6 Euro. Weitere Informationen finden Sie auf der Website:

Für die Mitnahme von Medikamenten für den persönlichen Gebrauch gelten besondere Bestimmungen. Diese Bestimmungen als auch die Liste der Substanzen, für die eine vorherige Genehmigung der singapurischen Gesundheitsbehörde (Health Science Authority) eingeholt werden muss, finden Sie auf der folgenden Webseite:

Die Deutsche Botschaft Singapur kann hierzu keine weiteren Auskünfte erteilen.

Nicht eingeführt werden dürfen:

Waffen, Munition, kugelsichere Kleidung und Handschellen, Spielzeugwaffen, Kaugummi, Produkte von geschützten Tieren und Pflanzen sowie pornographische Artikel.

Das Mitführen von Gegenständen im Handgepäck, die als Waffen genutzt werden könnten oder Ähnlichkeit mit Waffen aufweisen (z.B. Spielzeug, aber auch einzelne Patronen), kann erfahrungsgemäß zu polizeilichen Ermittlungen und damit zumindest zu stundenlangen Reiseverzögerungen führen.

Bild- und Tonträger müssen von der Zensurbehörde gesichtet werden.

Aktuelle Informationen über die singapurischen Zollbestimmungen finden Sie unter

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.


Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Einfuhr und Besitz von Drogen und Rauschmitteln ist strikt verboten und wird mit hohen Freiheitsstrafen – bis hin zur Todesstrafe – geahndet.

Strafrechtliche Verbote werden konsequent durchgesetzt, insbesondere werden Drogenhandel und Drogenkonsum streng bestraft (z.B. obligatorische Todesstrafe für den Besitz von mehr als 15 g Heroin bzw. 500 g Marihuana, bei diesen Mengen wird Drogenhandel unterstellt).

In Singapur sind homosexuelle Handlungen zwischen Männern nach wie vor strafbar (Section 377A Penal Code).

Beim Besuch von Bars, Diskotheken und anderen Abendlokalen sollten unterschiedliche kulturelle Prägungen beachtet werden. In Singapur als unangemessen geltendes Verhalten von Männern gegenüber Frauen („outrage of modesty“) kann zu Festnahme, Haftstrafe und im Extremfall zu Prügelstrafe führen. Bei Festnahmen kann die Beauftragung eines Anwaltes erforderlich werden. Dadurch können hohe Kosten entstehen.


Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine Gelbfieber-Schutzimpfung bei Einreisen aus gelbfieberendemischen Regionen (Afrika, Südamerika) ist vorgeschrieben. Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, (Keuchhusten, Polio) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderen Risiken auch gegen Hepatitis B.

Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes  sollten auf aktuellem Stand sein.

Ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Reise- oder Tropenmediziner ist – besonders auch im Hinblick auf Reisen in Nachbarregionen – ratsam.

Luftverschmutzung

Singapur ist gelegentlich vom sogenannten Haze betroffen. Die aktuelle Lage und Messwerte (PSI) sind auf der Website der singapurischen Umweltbehörde abrufbar.

Beim Haze handelt es sich um periodisch auftretende, Smog-ähnliche Luftverunreinigungen, die durch Brandrodung und Schwelbrände in Malaysia und Indonesien verursacht werden. Je nach Wetterlage können die Schadstoffwerte, die von singapurischen Medien veröffentlicht werden, täglich schwanken. Es wird daher empfohlen, sich regelmäßig über die aktuelle Belastung zu informieren. Soweit stark erhöhte Schadstoffkonzentrationen vorliegen, können Reizungen der Augen und der Atemwegsorgane auftreten. Insbesondere Herz- und/oder Lungenkranke sowie alte Menschen und Kleinkinder sind stärker gefährdet, aber auch gesunde Erwachsene sollten dann eine körperliche Betätigung im Freien vermeiden und weitere Vorsichtsmaßnahmen treffen. Menschen mit den genannten oder anderen  gesundheitlichen Problemen (Asthmatiker, Allergiker, u.a.) sollten vor Reisen nach Singapur einen Arzt konsultieren.

Denguefieber

Denguefieber, eine von der Aedes-Mücke übertragene fieberhafte Viruserkrankung, kommt in Singapur wie auch im übrigen Südostasien vor, besonders während und nach der Regenzeit. Da es keine ursächliche Behandlung gibt, beschränkt sich die Therapie auf die Linderung der Beschwerden und ggf. der möglichen Komplikationen. Essentielle vorbeugende Maßnahme ist der Mückenschutz (körperbedeckende Kleidung, Insektenschutzmittel) insbesondere tagsüber.

Chikungunya

Das Chikungunya Virus ist eine ebenfalls über die Aedes-Mücke übertragene mit Fieber und Gelenkschmerzen einhergehende tropische Infektionskrankheit. In den meisten Fällen verläuft die Erkrankung komplikationsfrei und sie ist selbstlimitierend.

Ist der Aufenthalt nur auf Singapur beschränkt, so bestehen viele Gesundheitsrisiken wie in anderen Tropenländern – wegen der hier herrschenden strikten Hygiene und den weitgehend fehlenden Mücken aufgrund intensiv durchgeführter Mückenbekämpfung – kaum oder gar nicht. Durch einen konsequenten Mückenschutz (Repellents, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) kann das Restrisiko für mückenübertragene Erkrankungen noch weiter reduziert werden. Singapur ist de facto malariafrei.

Hand-Fuß-Mund-Krankheit

In Singapur treten Fälle von Hand-Fuß-Mund-Krankheit auf. Es handelt sich um eine Virusinfektion des Menschen (u. a. mit Coxsackie A 16 Virus), die Viren werden mit dem Stuhl ausgeschieden. Die Übertragung erfolgt als Schmierinfektion, über Nahrungsmittel oder als Tröpfcheninfektion (Husten/Niesen). Prinzipiell handelt es sich um eine harmlose und relativ rasch (7 bis 10 Tage) abheilende Krankheit.

Die Prophylaxe ist durch strikte Hygienemaßnahmen (Händewaschen) möglich.

SARS

Obwohl SARS (Schweres Akutes Respiratorisches Syndrom) inzwischen keine aktuelle gesundheitliche Bedrohung mehr darstellt, hält Singapur unverändert gewisse Vorsichts-maßnahmen aufrecht, um bei einem Wiederauftreten der Krankheit unverzüglich reagieren zu können.

Influenza

H1N1- Fälle sind auch in Singapur aufgetreten. Weitere Informationen finden Sie unter

Fälle von Vogelgrippe (H5N1) hat es bisher weder im humanen noch im Tierreich gegeben.

Die saisonale Influenza ist selten und findet sich überwiegend während der Regenzeit.

HIV / AIDS

Durch hetero- und homosexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch sowie Blutkontakten besteht grundsätzlich auch in Singapur das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Die bekannten Vorsichtsmaßnahmen sollten beachtet werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande hat ein hohes, mit Europa vergleichbares Niveau. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind auch wegen evtl. hoher Krankenhaus- und Arztrechnungen, die meist  sofort beglichen werden müssen, dringend empfohlen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Nicht-Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen oder Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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