Australien: Reise- und Sicherheitshinweise

Australien: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 23.12.2010
(Unverändert gültig seit: 22.12.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus

Die australische Regierung geht davon aus, dass Australien ein potentielles Ziel von terroristischen Anschlägen ist. Die australische Regierung hat die Bevölkerung daher zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.


Allgemeine Reiseinformationen

Kriminalität

Hinsichtlich der allgemeinen Kriminalitätsbelastung ist Australien grundsätzlich ein sicheres Reiseland. Allerdings kommt es auch hier zu Diebstählen und Autoaufbrüchen, insbesondere an für Touristen attraktiven Plätzen. Handtaschen, Rucksäcke oder dergleichen sollten nicht unbeaufsichtigt, Wertgegenstände nicht im Auto zurück gelassen werden. Rucksacktouristen sollten sich besonders in Sammelunterkünften der Diebstahlsgefahr bewusst sein.

Buschbrände

In den heißen Monaten des australischen Sommers treten regelmäßig Busch- und Waldbrände auf. Bei trocken-heißer Witterung in Verbindung mit starken Winden können sie bedrohliche Ausmaße annehmen. Besonders betroffen sind zumeist der Süden und Osten des Landes. Eine Gefahr für Reisende besteht jedoch nicht, solange sie den Sicherheitshinweisen von Polizei und Feuerwehren Folge leisten. Die Lage in den Nationalparks wird von den staatlichen Rangern überwacht. Sie sind über die jeweiligen Tourismusbüros erreichbar und können Hinweise zu möglichen Gefährdungssituationen geben.

Tockenheit

In Teilen Australiens gibt es aufgrund fehlenden Niederschlags Restriktionen bei der Nutzung von Trinkwasser. Zwar sind für Reisende in der Regel keine drastischen Auswirkungen zu erwarten, dennoch sollte überall in Australien verantwortungsbewusst mit Trinkwasser umgegangen werden.

Reisen ins Outback

Es wird dringend empfohlen, ausreichend Trinkwasser mitzunehmen, um Dehydrierung vorzubeugen. Es wird geraten, ein Satellitentelefon mitzunehmen bzw. beim Tourveranstalter nachzufragen, ob ein Satellitentelefon für Notfälle verfügbar ist. Außerhalb der Ballungsräume sind Probleme bei der Mobilfunknutzung zu erwarten, und medizinische Versorgung ist unter Umständen erst nach mehreren Stunden verfügbar.

Erreichbarkeit

Die insgesamt sehr dünne Besiedelung Australiens bringt es mit sich, dass das Mobilfunknetz nur wenig ausgebaut ist. Die in Australien vielfach vorherrschende Hügellandschaft schränkt die Reichweite des Mobilfunknetzes zusätzlich ein. Außerhalb größerer Städte bzw. abseits der wichtigen Verkehrsachsen ist daher davon auszugehen, dass es keinen oder nur sporadischen Mobilfunkempfang gibt. Dies gilt auch für Buschwanderungen in Nationalparks und auch in der unmittelbaren Nähe größerer Städte oder Ballungsräume.

Reisende in Australien und deren Angehörige sollten sich bewusst sein, dass sie aus diesen Gründen u.U. längere Zeit nicht auf dem Handy erreichbar sein können. Um unnötige Besorgnis bei Angehörigen und daraus resultierende Suchaktionen von vornherein zu vermeiden, wird Reisenden geraten, ihren Kontaktpersonen in Deutschland die Reisepläne vorab – und ggf. auch regelmäßig während der Reise – mitzuteilen und auf die möglicherweise schwierige Erreichbarkeit hinzuweisen.

Reisen über Land/ Verkehr

In Australien herrscht Linksverkehr. Autofahrer sollten sich sorgfältig über die australischen Verkehrsregeln informieren. Je nach Bundesstaat gilt ein Tempolimit von 50-60 km/h innerhalb und 100-110 km/h außerhalb von Ortschaften. Verstöße werden mit hohen Geldbußen geahndet. Für vorübergehende Aufenthalte in Australien (z.B. Touristen, Studenten etc.) gilt der deutsche Führerschein zusammen mit dem internationalen Führerschein oder einer amtlich beglaubigten (!) englischen Übersetzung. Führerscheinübersetzungen sind gegen Gebühr bei den deutschen Auslandsvertretungen erhältlich. Die Adressen finden Sie in der Navigation links unter „deutsche Vertretungen“. Bei dauerhaftem Aufenthalt in Australien muss grundsätzlich ein australischer Führerschein erworben werden. Weitere Informationen hierzu erteilen ebenfalls die deutschen Auslandsvertretungen.

Rauchen

Das Rauchen ist in öffentlichen Gebäuden, Transportmitteln, Einkaufszentren und Restaurants nicht gestattet.

Währung

Landeswährung ist der australische Dollar (AUD). 100 AUD entsprechen derzeit etwa 74,92 EUR.


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

 

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit für die gesamte Dauer des Aufenthalts
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit für die gesamte Dauer des Aufenthalts
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Zu beachten ist, dass bei einem Zwischenaufenthalt in einem asiatischen Land oft eine Mindestgültigkeit des Passes von 6 Monaten vorgeschrieben ist.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche  
Kinderreisepass Ja: Gültigkeit für die gesamte Dauer des Aufenthalts
Reisepass Ja: Gültigkeit für die gesamte Dauer des Aufenthalts
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja: Gültigkeit für die gesamte Dauer des Aufenthalts
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja: Gültigkeit für die gesamte Dauer des Aufenthalts
Weitere Anmerkungen Zu beachten ist, dass bei einem Zwischenaufenthalt in einem asiatischen Land oft eine Mindestgültigkeit des Passes von 6 Monaten vorgeschrieben ist.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen – ebenso wie die Staatsangehörigen aller anderen Staaten – für die Einreise nach Australien ein Visum, das vor Reiseantritt eingeholt werden muss. Für Geschäftsreisende und Touristen aus Deutschland und den anderen EU-Mitgliedsländern gilt seit Ende Oktober 2008 ein neues Online-Verfahren („eVisitor“), das das bisherige ETA-Verfahren ersetzt. Unter  müssen in einem elektronischen Formular die Passdaten für alle mitreisenden Personen, auch für Kinder, und eine E-Mail-Adresse angegeben werden. Die Reisenden werden dann per E-Mail benachrichtigt, ob sie als eVisitors einreisen dürfen. In den meisten Fällen erfolgt die Nachricht innerhalb von Minuten. Das eVisitor-Visum wird bei den Grenzübergängen und anderen Stellen elektronisch gespeichert und tritt an die Stelle eines vor der Reise einzuholenden Visumaufklebers oder Stempels im Pass. Das Visum ist 12 Monate gültig und berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 3 Monaten in Australien. Es wird von australischer Seite kostenlos erteilt, bei Beantragung über ein Reisebüro wird von diesem jedoch evtl. eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.


Besondere Zollvorschriften

Für bestimmte, nach Australien eingeführte Waren ist eine Einfuhr- und Verkaufssteuer zu entrichten.

Reisenden ist erlaubt, folgende Waren zoll- und verkaufssteuerfrei im Reiseverkehr nach Australien einzuführen:

  • 900,– AUS-Dollar an Waren, ausschließlich Alkohol und Tabakwaren (450,– AUS-Dollar für Reisende unter 18 Jahren); Geschenke, Souvenirs, elektronische Geräte, Parfum, Schmuck etc. werden hierauf angerechnet
  • 2.250 ml Alkohol (einschließlich Wein und Bier oder Spirituosen) für Reisende ab 18 Jahren
  • 250 Zigaretten oder 250 g Zigarren oder Tabakwaren, für Reisende ab 18 Jahren; eine geöffnete Packung mit 25 Zigaretten oder weniger ist zusätzlich erlaubt.

Familien (mit Kindern unter 18 Jahren), die gemeinsam reisen, können das erlaubte Kontingent zusammenlegen. Waren, die im Ausland oder vor der Abreise in Australien zoll- oder verkaufssteuerfrei (duty free/sales tax free) gekauft wurden, werden mitangerechnet, wenn der Zollfreibetrag errechnet wird.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.


Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Australien hat ein strenges Quarantäneregime, dessen Durchsetzung (sorgfältige Kontrollen bei der Einreise) mit Nachdruck betrieben wird und deshalb strikt eingehalten werden sollte. Alle Nahrungsmittel, Pflanzen- und Tierprodukte müssen auf der Passagier-Einreisekarte (Incoming Passenger Card) angegeben werden. Diese werden dann von einem Quarantänebeamten am roten Abfertigungsschalter in der Flughalle untersucht und möglicherweise eingezogen. Werden Gegenstände, die den Quarantänebestimmungen unterliegen, nicht deklariert, können empfindliche Strafen verhängt werden. Die Ein- und Ausfuhr von vielen, insbesondere bedrohten Tier- und Pflanzenarten oder daraus angefertigten Gütern beziehungsweise Souvenirs ist streng reguliert. Illegale Ein- oder Ausfuhren ohne Genehmigung werden mit harten Strafen, zum Teil längeren Freiheitsstrafen, geahndet. Gleiches gilt zum Beispiel auch für historisch oder kulturell bedeutsame Bücher, Dokumente, Münzen und Aboriginal-Kunstgegenstände. Käufer sollten sich daher vor Erwerb und Ausfuhr entsprechend sorgfältig bei den zuständigen australischen beziehungsweise deutschen Zollbehörden informieren.


Medizinische Hinweise

Der Zustand des australischen Gesundheitswesens ist generell gut. Jedoch muss, unter Umständen auch in Notfällen, mit Wartezeiten für Behandlungen gerechnet werden. Medikamente, die aus Deutschland mitgebracht werden, müssen bei der Ankunft deklariert werden. Über sonstige medizinische Vorbeugemaßnahmen, Verhaltensregeln, ansteckende Krankheiten und anderes sollten Reisende sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei einem Arzt Ihres Vertrauens informieren.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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