Mexiko: Reise- und Sicherheitshinweise

Mexiko: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 15.12.2010
(Unverändert gültig seit: 14.12.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität

Die Kriminalität stellt in Mexiko ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Allein in Mexiko-Stadt werden täglich mehrere Hundert kriminelle Delikte gemeldet, die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher liegen. Dies ist vor dem Hintergrund einer Großstadt von ca. 25 Mio. Einwohnern zu sehen. Immer wieder sind auch Polizeikräfte bzw. uniformiertes Sicherheitspersonal an Straftaten beteiligt. Den gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen staatlichen Sicherheitskräften und der Organisierten Kriminalität sowie der Drogenbanden untereinander sind seit Beginn des Kampfes gegen die Organisierte Kriminalität Ende 2006, in dem auch Militär eingesetzt wird, mehr als 28.000 Menschen zum Opfer gefallen. Die Gewalt ist besonders ausgeprägt in den nördlichen Bundesstaaten an der Grenze zu den Vereinigten Staaten von Amerika und den dort gelegenen Großstädten wie Tijuana, Ciudad Juarez, Reynosa, Monterrey und Chihuahua, aber keineswegs auf diese beschränkt.

Sofern eine Reise in die nördlichen Landesteile erforderlich ist, ist es ratsam, sich vor Ort über möglicherweise erforderliche Verhaltensmaßnahmen zu erkundigen (beispielsweise über bestimmte Stadtteile, die man ggf. insbesondere nachts meiden sollte o.Ä.).

Am 1. und 2. Oktober 2010 kam es in der Stadt Monterrey zu vier Granatenanschlägen auf Justizgebäude und auf einem belebten Platz. Es gab mehr als ein Dutzend Verletzte. Vor diesem Hintergrund wird bei Aufenthalten im Großraum der Stadt Monterrey zu erhöhter Vorsicht aufgerufen.

Das gilt auch für das Seebad Acapulco. Nach Festnahme oder Tod führender Mitglieder des Beltran-Leyva-Kartells kommt es dort derzeit zu vermehrten Nachfolgekämpfen mit Morden und Schießereien in den Straßen.

In Mexiko sollten nur Taxis von offiziellen Taxiständen (Sitios) oder telefonisch bestellte benutzt werden. Bei auf der Straße angehaltenen Taxis besteht besonders nach Einbruch der Dunkelheit die Gefahr, ausgeraubt zu werden.

Bei Fahrten mit der Untergrundbahn sollten Geld und Wertsachen nicht sichtbar am Körper getragen werden. Aber Achtung: Manche Diebe sind auch auf den Diebstahl von verdeckt getragenen Gürteltaschen spezialisiert!

Weitere Hinweise für Ihre Sicherheit:

  • Achten Sie bei Menschenansammlungen und am Flughafen, auf Bahnhöfen, Bushaltestellen und U-Bahnstationen in Mexiko-Stadt besonders gut auf Ihre Wertgegenstände und Ihr Gepäck.
  • Leisten Sie Anweisungen von Ordnungspersonal Folge und verhalten Sie sich zurückhaltend.
  • Sollten Sie Opfer eines Überfalls werden, leisten Sie keinerlei Gegenwehr, da die Täter sofort von ihren Waffen Gebrauch machen!
  • Vermeiden Sie bei Dunkelheit einsame Viertel und Fahrten mit dem Pkw. Auch sollten Reisen mit dem Bus nur am Tage durchgeführt werden. Bei Überlandfahrten sollten Sie nicht anhalten, wenn Ihnen am Straßenrand die Bitte um Pannenhilfe signalisiert wird. In solchen Fällen informieren Sie besser die Polizei an der nächsten Polizeiwache oder Tankstelle über den Notfall.
  • Vermeiden Sie einsame Haltestellen bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Auf Fahrten als Anhalter sollten Sie unbedingt verzichten. Auch sollten Anhalter grundsätzlich nie mitgenommen werden.
  • Verzichten Sie auf auffälligen (Mode-) Schmuck und nehmen Sie Geld und Wertsachen nur im erforderlichen Umfang mit.
  • Vorsicht an Geldautomaten: Lassen Sie sich Geld möglichst nur in Begleitung auszahlen und achten Sie auf auffällige Personen in Ihrer unmittelbaren Umgebung.
  • Wichtige Dokumente (Reisepass, Flugticket, etc.) sollten im Hotelsafe deponiert werden. Kopien dieser Dokumente sollten in elektronischer Form hinterlegt werden, so dass sie im Bedarfsfalle abgerufen werden können.
  • Parken Sie Ihr Fahrzeug nicht an gelb markierten Bordsteinen (Parkverbot!), da es dort abgeschleppt wird und nur nach Zahlung eines hohen Geldbetrags wieder ausgelöst werden kann. Fahrzeuge sollten nur auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden.
  • Fahren Sie im Pkw nur mit geschlossenen Fenstern und verriegeln Sie die Türen.
  • Legen Sie keine Taschen etc. sichtbar auf die Autositze, sondern verstauen Sie diese unter den Sitzen oder im Kofferraum.
  • Der Genuss alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit (also beispielsweise auf der Straße) ist in ganz Mexiko verboten und wird mit Geldstrafe/Gefängnis geahndet.
  • Achten Sie als Autofahrer oder Fußgänger – auch wenn die Ampel für Sie “grün” anzeigt – immer trotzdem auf vorbeifahrende Fahrzeuge.

Reisen über Land

Individualreisen in entlegene Gebiete sollten nicht ohne professionelle Führung unternommen werden. Es sollte generell darauf geachtet werden, dass der Reiseleiter oder Fremdenführer im Besitz eines offiziellen Ausweises von SECTUR (mexikanisches Tourismusministerium) ist.

Naturkatastrophen

In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Mai bis November Hurrikan-Saison. Es muss mit Tropenstürmen, starken Regenfällen und in der Folge mit starken Überschwemmungen und Erdrutschen gerechnet werden.

Reisende sollten die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten.

Aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u.a. unter und abrufbar.


Allgemeine Reiseinformationen

Straßenverkehr / Verkehrsverbindungen

Das Flugverkehrsnetz in Mexiko ist gut ausgebaut. Es gibt einige nationale Fluglinien, die das gesamte Land bedienen. Darüber hinaus existieren zahlreiche regional operierende Fluggesellschaften.

Als Alternative bietet sich das umfangreiche und kostengünstige Überlandbusnetz an. Busfahrten in den Bussen der 1. Klasse entsprechen gutem europäischen Standard. Busse der 2. und 3. Klasse sollten aus Sicherheitsgründen gemieden werden.

Bei Überlandfahrten im eigenen Pkw bzw. Mietwagen kann es insbesondere während der Regenzeit von April bis Oktober wegen der schlechten Straßenverhältnisse zu Behinderungen kommen. Insbesondere auf abgelegenen Straßen kam es in der Vergangenheit zu bewaffneten Raubüberfällen krimineller Banden. Von Nachtfahrten (auch mit Bussen) wird wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr im ganzen Land dringend abgeraten. Auch zu Urlaubsreisen mit Wohnmobil/Campingwagen kann wegen der ungenügenden Zahl von bewachten Campingplätzen nicht geraten werden.

Geld / Kreditkarten

Landeswährung ist der Peso ($) = 100 Centavos (¢). Es besteht keine Devisenkontrolle, Einfuhr, Kauf und Verkauf von US-$- und Euro-Noten in Wechselstuben/Hotels sind möglich. Bei der Einreise mitgeführte Beträge über 10.000,00 US-Dollar müssen deklariert werden.

Alle gängigen Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert, allerdings kommt es in Einzelfällen zu Zahlungsschwierigkeiten mit ausländischen Kreditkarten. Auch Reiseschecks können eingelöst werden. Außerdem kann an Geldautomaten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, Bargeld mit der entsprechenden Bank-Karte gezogen werden.

Über „Western Union“  kann kurzfristig Geld aus Deutschland überwiesen werden. Partner von „Western Union“ in Deutschland ist die „Reisebank AG“  

Von anderweitigen Banktransfers ist aufgrund langer Überweisungsdauer und der Unzuverlässigkeit der mexikanischen Banken abzuraten.

Sonstige Hinweise

Für Maße und Gewichte gilt offiziell das Dezimalsystem. Daneben sind US-amerikanische Maße und Gewichte weit verbreitet.

Strom: 110 V, 60 Hz.

Der Zeitunterschied gegenüber MEZ beträgt größtenteils minus 7 Stunden, südl. Baja California und nördl. Teil der Westküste 8 Stunden, nördl. Baja California 9 Stunden.

Die Sommerzeit gilt vom ersten Aprilwochenende bis zum letzten Oktoberwochenende. Einzelne Bundesstaaten weichen hiervon ab.

Nützliche Adressen

Flughafen Mexiko-Stadt

Tel.: 24822424 (Zentrale)

a) Nationale Ankunft (Llegadas nacionales, Sala 1A): 24842400, Rufnummern 2259 und 22588303

b) Internat. Ankunft (Llegadas internacionales Sala E1: Zentral- u. Südamerika, Sala E3: Rest der Welt): Rufnummern 24822400, 2288 und 2341

Diesen Service gibt es von 06:30 bis 22:00 Uhr.

Homepage des Flughafens:

Instituto Nacional de Migracion (Ausländerbehörde, zuständig u.a. bei Verlust oder Verlängerung der Touristenkarte)

Tel.: 5387 2400 (Zentrale)

– Homero 1862, Col. Polanco (Zentralbüro: hier werden Spezialfälle bearbeitet)

– Av. Ejército Nacional 862, Col. Polanco (hier werden die meisten Ausländerangelegenheiten bearbeitet: FM-2, FM-3, Verlängerung Touristenvisum)

Homepage: www.inm.gob.mx

E-Mail: informesdrdf@inami.gob.mx

Tourismusministerium (Secretaria de Turismo)

Av. Presidente Masaryk 172, Col. Polanco (Zentralbüro)

Tel.: 3002 6300 (Zentrale)

Touristeninformation: 5089 7500 / 5250 0123 / 5250 0151

www.sectur.gob.mx

Homepage Mexiko-Stadt

www.mexicocity.gob.mx

Botschaft der Vereinigten Mexikanischen Staaten in Berlin

Klingelhöfer Str. 3 , 10785 Berlin

Tel.: 030-2693230

E-Mail: mail@mexale.de

Die Botschaft erteilt weiterführende Informationen zu Einreise-/Aufenthalt in Mexiko, Erwerbstätigkeit, Visumangelegenheiten sowie allgemeine Auskünfte zum mexikanischen Recht.

Listen von Krankenhäuser und Ärzten finden Sie unter „Regionalärztlichem Dienst“ auf der Website der Deutschen Botschaft unter

Telefonieren in Mexiko

Telefonate nach Deutschland: 0049 + Vorwahl ohne 0 + Rufnummer

Ferngespräche innerhalb Mexikos: Vorwahl 01 + Ortsvorwahl + Rufnummer

Mexikanisches Handy: 044 55 + Rufnummer / innerhalb Mexikos 045 + Ortsvorwahl + Rufnummer

Telefonate nach Mexiko: 0052 + Ortsvorwahl + Rufnummer / Handy 0052 1 +  Ortsvorwahl + Rufnummer

Der Erwerb eines Handys/einer SIM-Karte in Mexiko ist nach neuester Gesetzgebung nur möglich, wenn die persönlichen Daten des Erwerbers gespeichert werden.


Einreisebestimmungen

Visum

Deutsche Staatsangehörige, die als Touristen nach Mexiko reisen, können ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Sie benötigen für die Einreise nach Mexiko eine Touristenkarte (genannt „FMT“). Diese erhalten Sie  während des Fluges und an den Grenzübergangsstellen nach Mexiko. Bei Grenzübertritt wird die Karte gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Dabei sollte auf die Gültigkeitsdauer geachtet werden, um späteren Aufwand zur Verlängerung zu vermeiden. Eine spätere Verlängerung auf bis zu sechs Monate kann bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) beantragt werden. Jedoch besteht darauf kein Anspruch. Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte muss bei der Ausreise aus Mexiko vorgelegt werden.

Bei der Einreise auf dem Landweg über die USA ist es vorgekommen, dass Touristenkarten nicht abgestempelt wurden. In diesem Fall kann dies erfahrungsgemäß, z.B. gegen Vorlage des Bustickets, bei der zuständigen Behörde in Mexiko (Instituto Nacional de Migración) nachgeholt werden. Bei Ein- oder Ausreise über die USA sind selbstverständlich auch die Einreisebestimmungen der USA zu beachten.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit möglichst noch 6 Monate, mindestens jedoch für Dauer des geplanten Aufenthalts
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit möglichst noch 6 Monate, mindestens jedoch für Dauer des geplanten Aufenthalts
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja: Gültigkeit möglichst noch 6 Monate, mindestens jedoch für Dauer des geplanten Aufenthalts
Reisepass Ja: Gültigkeit möglichst noch 6 Monate, mindestens jedoch für Dauer des geplanten Aufenthalts
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen

Erwerbstätigkeit / Menschenrechtsverteidiger

Touristen dürfen keine weiteren Tätigkeiten ausüben. Für darüber hinausgehende Aktivitäten (z.B. als humanitärer Helfer oder Beobachter im Auftrag von Nichtregierungsorganisationen) wird eine spezielle Aufenthaltserlaubnis benötigt, die vor der Einreise über die mexikanischen Vertretungen in Deutschland oder teilweise mit Touristenvisum in Mexiko entsprechend der Tätigkeit beim mexikanischen Innenministerium (Gobernación, Abt. Instituto Nacional de Migración) beantragt werden muss.

Ausländische Menschenrechtsverteidiger benötigen, falls sie in Mexiko aktiv werden wollen, eine derartige spezielle Aufenthaltserlaubnis. Die mexikanischen Behörden haben jüngst angekündigt, die geltende Rechtslage strikter als in der Vergangenheit umsetzen zu wollen.

Sofern ein längerer Aufenthalt bzw. Erwerbs- oder Menschenrechtstätigkeit in Mexiko beabsichtigt ist, sollte vor Reiseantritt die mexikanische Botschaft in Berlin oder das mexikanische Generalkonsulat in Frankfurt hinsichtlich der Visavoraussetzungen kontaktiert werden.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.


Besondere Zollvorschriften

Zollfrei dürfen eingeführt werden: bis 3 l Wein/Spirituosen, 400 Zigaretten/50 Zigarren/250 g Tabak, 12 Filme, Geschenke bis zu einem Wert von 300 US$.

Verboten ist die Einfuhr von Lebensmitteln sowie die Ausfuhr von Gold (außer Goldschmuck), Antiquitäten, Archäologischen Fundstücken, Korallen und Kakteen.

Nähere Auskünfte unter

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.


Besondere strafrechtliche Vorschriften

Die Mindesthaftstrafe für Drogenbesitz beträgt in Mexiko ungeachtet der Menge 10 Jahre. Die Höchststrafe beträgt 25 Jahre.

Menschenrechtsbetätigungen, z. B. in Chiapas, Guerrero und Oaxaca, bedürfen einer besonderen Genehmigung (siehe auch Erwerbstätigkeit/Menschenrechtsverteidiger). Verstöße hiergegen führen zur Festnahme und Ausweisung. Die Einleitung eines Strafverfahrens mit Untersuchungshaft ist in derartigen Fällen nicht ausgeschlossen. Ähnliches gilt für politische Aktivitäten von Ausländern, wie z. B. die Teilnahme an bestimmten politischen Veranstaltungen und Demonstrationen.

Bei Personenkontrollen wird nicht nur nach dem Reisepass gefragt, sondern auch nach der mexikanischen Aufenthaltserlaubnis (Touristenkarte FMT, bzw. FM 2/3). Man sollte seine mexikanische Aufenthaltserlaubnis jederzeit bei sich führen, damit man nachweisen kann, dass man sich legal im Land aufhält, andernfalls besteht die Möglichkeit, dass man von der Einwanderungsbehörde zunächst in Gewahrsam genommen wird, bis man seinen legalen Aufenthalt nachweisen kann.

Personen, die Opfer minderschwerer Delikte (z.B. Diebstahl, Verlust von Reisedokumenten) werden, haben in Mexiko-Stadt die Möglichkeit, diese online anzuzeigen (www.df.gob.mx/wb/gdf/ministerio_publico_virtual). Die Anzeige im Internet ersetzt nicht die persönliche Vorsprache im zuständigen “Ministerio Público”, kann aber unter Umständen das Verfahren dort erheblich erleichtern, weil alle relevanten Informationen dort bereits vorliegen.


Medizinische Hinweise

Impfschutz

Für die Einreise nach Mexiko gibt es keine internationalen Impfvorschriften. Bei Kurzreisen empfiehlt sich ein Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus und Diphtherie. Beim Langzeitaufenthalt können zusätzliche Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus, ggfs. auch gegen Tollwut angezeigt sein.

Malaria

In Mexiko gibt es insbesondere in den Regenwaldgebieten des Südens ganzjährig ein mittleres Malariarisiko. Als malariafrei gelten die Höhenlagen, die Städte, die Küstenregionen sowie die Resorts für Touristen.

Dengue-Fieber

Relativ häufig ist die durch Insekten übertragene Dengue-Virus-Infektion, die auch in Tourismuszentren an den Küsten vorkommt. In den Sommermonaten 2009 registrieren die Gesundheitsbehörden auch vermehrt Fälle im zentralen Hochland; Mexiko-Stadt gilt weiter als Dengue-frei. Es empfiehlt sich der Schutz vor Moskitostichen, z. B. durch die Verwendung von Moskitonetzen bzw. mückenabweisenden Mitteln.

Vor der Ausreise sollte ein erfahrener Tropenmediziner zu den individuellen Prophylaxemaßnahmen befragt werden. Auf Hygienemaßnahmen wird besonders hingewiesen. Beim Verzehr von Salaten, Obst, Meeresfrüchten, Eis in Getränken sowie generell an Straßenständen ist Vorsicht geboten.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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