Bekämpfung des Terrorismus und der schweren grenzüberschreitenden Kriminalität

Bekämpfung des Terrorismus und der schweren grenzüberschreitenden Kriminalität

Die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus und durch die grenzüberschreitende Kriminalität verlangen eine stärkere Zusammenarbeit der europäischen Sicherheitsbehörden. Hier wurden in den letzten Jahren beachtliche Integrationsfortschritte erzielt. Die institutionelle Zusammenarbeit wurde vertieft, eine bessere Informationsvernetzung in Europa erreicht. 

In der Sache geht es zumeist um den Austausch von Daten und Informationen, oft mit Personenbezug. Daher stellt sich im Spannungsfeld Freiheit – Sicherheit – Recht zunehmend die Frage nach dem Schutz der Rechte Betroffener und dem Datenschutz. Im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit ergaben sich durch den Vertrag von Lissabon wesentliche Änderungen. Nunmehr gilt auch hier das ordentliche Gesetzgebungsverfahren (qualifizierte Mehrheit/ Mitentscheidung des Parlaments, früher: Einstimmigkeit im Rat / Anhörung des Parlaments), mit Ausnahme der Maßnahmen zur operativen Zusammenarbeit, für die weiterhin die bisherigen Entscheidungsregeln gelten.

Die Terrorismusbekämpfung der EU bildet einen Schwerpunkt des gemeinsamen Vorgehens der Mitgliedstaaten zur Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Nach den Bombenattentaten von Madrid 2004 setzte der Europäische Rat einen EU-Koordinator für Terrorismusbekämpfung ein, der Impulse zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung geben und die Umsetzung europäischer Maßnahmen durch die Mitgliedsstaaten verfolgen soll. Spätestens seit den Terroranschlägen in London 2005 hat die EU den sog. „home grown“-Terrorismus als besondere Gefährdung erkannt und arbeitet verstärkt daran, die Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen innerhalb der EU zu verhindern.

Die EU arbeitet an der Umsetzung des gemeinsamen Aktionsplans zur Bekämpfung des Terrorismus mit einer Vielzahl konkreter Maßnahmen, darunter Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, Überwachung der Herstellung und des Transports von Sprengstoffen und Schusswaffen, Verhinderung von Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen und Schutz kritischer Infrastrukturen. Der Rahmenbeschluss zur Terrorismusbekämpfung von 2002 sieht eine Definition terroristischer Straftaten vor und gleicht die Strafmaße in den Mitgliedstaaten an. Auch die Kooperation zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten, Europol und Eurojust wurde vereinfacht und verstärkt.

Weitere Maßnahmen im Bereich der Terrorismusbekämpfung sind geplant oder in der Diskussion, etwa die Einführung von Ganzkörperscannern an Flughäfen oder im Bereich der Auswertung von Fluggastdaten oder Banktransaktionsdaten. Hier tut sich ein besonderes Spannungsfeld zwischen der Notwendigkeit von Kooperation im Bereich der Inneren Sicherheit und dem Grundrechtsschutz der Bürger der Europäischen Union auf. Der Gerichtshof der EU hat zuletzt vermehrt auf die Unabdingbarkeit eines umfassenden Rechtsschutzes bei der Terrorismusbekämpfung hingewiesen.

Stand 09.12.2010

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