Hinweise zum Ablauf des Auswahlverfahrens

Hinweise zum Ablauf des Auswahlverfahrens

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 20. Oktober 2010 werden keine Bewerbungen mehr für den Einstellungstermin 2011 entgegengenommen. Der Bewerbungszeitraum für den Einstellungstermin im Sommer 2012 wird rechtzeitig auf dieser Webseite bekanntgegeben.

Nach dem Bewerbungsschluss im Online-Verfahren im Oktober entscheidet der Auswahlausschuss für den gehobenen Auswärtigen Dienst über die Zulassung zum Auswahlverfahren.

Das Auswahlverfahren findet in der Regel zwischen Ende November und Ende März statt. Dabei gilt es, sich vor dem Auswahlausschuss zu qualifizieren. Nur Eignung und Leistung entscheiden über eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst.

Das Auswahlverfahren ist zweistufig und besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Der schriftliche Abschnitt umfasst einen mehrstündigen psychologischen Eignungstest in den Bereichen intellektuelle Fähigkeiten, wie z.B. logisches Denken, Arbeitsverhalten und Kenntnisse in ausgewählten Bereichen sowie je einen schriftlichen Sprachtest in Englisch und der zweiten von Ihnen gewählten Prüfungssprache. Die Sprachprüfungen erfolgen in Form grammatikalisch-lexikalischer Tests. Zur Vorbereitung empfiehlt sich eine Vertiefung der Kenntnisse in Grammatik und Wortschatz der beiden Fremdsprachen, z.B. anhand der Lektüre fremdsprachiger Zeitungen. Sie können sich selbst einen Eindruck über die Anforderungen bei den Fremdsprachen verschaffen, indem Sie sich die ebenfalls auf dieser Website eingestellten Sprachtests aus früheren Auswahlverfahren für den gehobenen Auswärtigen Dienst anschauen.

Der erste Abschnitt des Verfahrens findet in der Regel Ende November / Anfang Dezember in Berlin, Bonn, Hamburg, Hannover, Leipzig, Mainz, München und Stuttgart statt und dauert einen Tag. Bitte geben Sie schon in der Online-Bewerbung an, wo Sie den schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens absolvieren möchten. Für Bewerberinnen und Bewerber, die sich zum Zeitpunkt des regulären Termins des schriftlichen Auswahlverfahrens nachweislich im Ausland aufhalten, gibt es einen Sondertermin, den so genannten Auslandskombitermin. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an diesem Termin findet das schriftliche Auswahlverfahren etwa eine Woche vor Beginn des mündlichen Teils des Verfahrens (ungefähr Februar/März) statt. Erfolgreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer am schriftlichen Auslandskombitermin werden nach Möglichkeit den mündlichen Prüfungsteil an einem der ersten beiden mündlichen Verfahrenstage absolvieren. Somit ist in der Regel nur eine Anreise aus dem Ausland erforderlich. Obwohl wir uns bemühen, den aus dem Ausland angereisten Bewerberinnen und Bewerbern einen frühzeitigen Termin für den mündlichen Teil anzubieten, kann dieser allerdings nicht garantiert werden, da die Zahl der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber vorab nicht feststeht. Betroffene müssen unter Umständen damit rechnen, an einem anderen Tag während des mündlichen Verfahrens, eventuell auch an einem Zusatztag am Ende des gesamten mündlichen Verfahrens, eingeladen zu werden.

Diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund der im ersten Abschnitt erzielten Ergebnisse in die engere Wahl kommen, werden vom Auswahlausschuss zum mündlichen Teil des Verfahrens eingeladen, der in der Regel im Februar/März in der Akademie Auswärtiger Dienst in Berlin stattfindet und ebenfalls einen Tag dauert. Der mündliche Abschnitt besteht aus einem Einzelvorstellungsgespräch, einer Gruppendiskussion und einer Gruppenaufgabe, einem Kurzvortrag und einem Einzelgespräch mit einer Psychologin oder einem Psychologen, die den Ausschuss beraten. In der Einzelvorstellung verschafft sich der Ausschuss einen Eindruck von Ihrer Persönlichkeit und von der Motivation für Ihre Bewerbung. Auch Fragen zum politischen Verständnis können bei dieser Prüfungsstation gestellt werden. Den Kurzvortrag, zu dessen Vorbereitung Ihnen 30 Minuten zur Verfügung stehen, müssen Sie in möglichst freier Rede halten. Es werden Themen aus dem politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Zeitgeschehen zur Wahl gestellt. In der Gruppendiskussion diskutieren Sie mit anderen Mitbewerberinnen und Mitbewerbern über vorgegebene Themen. Bei der Gruppenaufgabe wird von Ihnen erwartet, dass Sie in einem Team mit anderen Mitbewerberinnen und Mitbewerbern einen Lösungsvorschlag für eine Ihnen gemeinsam gestellte Aufgabe erarbeiten.

Wenn Sie aufgrund Ihrer Ergebnisse im zweiten Abschnitt des Auswahlverfahrens für die Einstellung vorgesehen sind, erhalten Sie nach Abschluss des gesamten Verfahrens eine entsprechende Benachrichtigung. Diese steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass auch die Gesundheitsuntersuchung durch den Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts und die Sicherheitsüberprüfung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz zu einem positiven Ergebnis führen. Was unter “gesundheitlicher Eignung” zu verstehen ist, haben wir für Sie in der Rubrik “Fragen und Antworten” ausführlich erläutert:

Stand 08.12.2010

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