Irak: Reisewarnung
Unverändert gültig seit: 18.11.2010
Reisewarnung
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt. Deutschen Staatsangehörigen wird geraten, das Land zu verlassen.
Für die Region Kurdistan-Irak, vor allem die Städte Erbil, Sulaymaniya und Dohuk, wird diese Reisewarnung aufgrund einer besseren Sicherheitslage eingeschränkt.
Für unvermeidbare Geschäftsreisen nach Bagdad gilt, dass diese nur in als gesichert geltende Bereiche und auf der Basis eines professionellen Sicherheitskonzepts durchzuführen sind.
In den westlichen Provinzen sowie im schiitischen Süden des Landes ist eine Stabilisierung der Sicherheitssituation zu verzeichnen; gleichwohl können auch hier Terroranschläge und Entführungen nicht ausgeschlossen werden. In Basra sind bzw. werden die ersten westlichen Konsulate eröffnet. Unvermeidbare Geschäftsreisen nach Basra bedürfen eines professionellen Sicherheitskonzepts.
Für den 5. Dezember 2010 ist eine landesweite Volkszählung angesetzt. An diesem Tag und in den Tagen davor und danach ist mit einer flächendeckenden Ausgangssperre und der Schließung aller Flughäfen und Grenzübergänge zu rechnen; es kann zu erhöhter Gewalt kommen.
Trotz einer statistisch verbesserten Sicherheitslage bleibt der Aufenthalt in Irak gefährlich. Insbesondere in Bagdad und den nördlich angrenzenden Gebieten der Provinzen Diyala, Ninawa, Salah Al-Din und Tamim kommen monatlich immer noch mehrere hundert Menschen bei Anschlägen und Feuergefechten ums Leben. In den Städten Kirkuk (Provinz Tamim) und Mossul (Provinz Ninawa) und in deren Umgebung ist die Sicherheitslage besonders volatil.
Eine besondere Gefährdung geht von Sprengfallen aus, die an Straßenrändern installiert und deren Zünder durch vorbeifahrende Fahrzeuge ausgelöst werden. Auch wahllose Anschläge durch Selbstmordattentäter finden immer wieder statt. Bagdad war auch im zweiten Halbjahr 2009 und im Januar 2010 wiederholt Ziel schwerer Anschläge auf Ministerien, Hotels und öffentliche Einrichtungen. Zwischen den irakischen Sicherheitskräften und den unterschiedlichen militanten Gruppen kommt es täglich zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Die staatlichen Sicherheitskräfte haben die Verantwortung von den multinationalen Streitkräften übernommen, sind aber verschiedenen Berichten zufolge, u.a. wegen eingeschränkter Einsatzfähigkeit und unklarer Loyalitäten nicht in der Lage, effektiven Schutz zu bieten.
Das Risiko von Entführungen ist unverändert sehr hoch. Ausländer und die sie begleitenden Personen sind in besonderem Maße gefährdet.
Die Hauptstadt Bagdad wird von verschiedenen zivilen Luftfahrtgesellschaften angeflogen.
Wer trotz der oben beschriebenen Sicherheitslage nach Bagdad zu reisen beabsichtigt, sollte unbedingt professionelle Schutzmaßnahmen ergreifen und seinen Aufenthalt ausnahmslos auf als gesichert geltende Bereiche beschränken. Gegenwärtig zählt neben dem Flughafen selbst nur die sogenannte „Internationale Zone“ im Stadtzentrum dazu. Jede Reise nach Bagdad sollte auf der Basis eines professionellen Sicherheitskonzepts erfolgen. Dazu gehören üblicherweise: Verwendung gepanzerter Fahrzeuge, Konvois, Vorabaufklärung und genaue Planung von Fahrtrouten sowie Sicherheitspersonal in angemessener Zahl und Bewaffnung. Eine vorherige Unterrichtung über die aktuelle politische Lage und die Bedrohungssituation ist in jedem Fall erforderlich. Bei Verschlechterung der Lage müssen Reisen auch kurzfristig abgesagt werden.
Die vorgenannten Empfehlungen für Bagdad gelten grundsätzlich auch für Geschäftsreisen nach Basra.
Es wird dringend empfohlen, das Auswärtige Amt rechtzeitig über die Reisepläne in Kenntnis zu setzen.
In der Region Kurdistan-Irak mit der Verwaltungshauptstadt Erbil und den beiden großen Städten Sulaymaniya und Dohuk ist die Sicherheitslage vergleichsweise gut. Das Risiko, durch einen gegen Dritte gerichteten Anschlag zufällig Opfer zu werden, ist dort deutlich geringer als in den anderen Landesteilen. Es liegen auch keine Erkenntnisse vor, die auf eine konkrete Gefährdung deutscher Staatsangehöriger in diesem Gebiet hindeuten. Trotz eines weitgehend funktionierenden Sicherheitsapparates können aber auch in dieser Region Terroranschläge und Entführungen nicht ausgeschlossen werden. In den an die Türkei und Iran grenzenden Regionen muss mit sporadischen Militäroperationen gerechnet werden. Ein Aufenthalt in der Region Kurdistan-Irak setzt voraus, sich vor Reiseantritt über die politische Entwicklung und Sicherheitslage zu informieren und angemessene Maßnahmen zum persönlichen Schutz zu treffen.
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Termine werden nur nach Vereinbarung wahrgenommen. Die Botschaft befindet sich nicht in der Internationalen Zone. Aufgrund der Sicherheitslage und der eingeschränkten Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten ist es deshalb schwierig und gegebenenfalls unmöglich, konsularische Hilfe zu leisten.
Das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Erbil kann aufgrund der Umstände vor Ort nur sehr eingeschränkt konsularische Hilfe leisten. Termine werden nur nach Vereinbarung wahrgenommen.
Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in den Nachbarstaaten Iraks können Deutschen, die in Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang konsularische Hilfe leisten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Beim Generalkonsulat in Erbil werden Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen.
Für Reisen nach Irak besteht Visumspflicht. Visa müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Visumspflicht gilt für das gesamte Staatsgebiet des Irak, also auch für die föderative Region Kurdistan-Irak.
Allerdings erlauben die regionalen kurdischen Behörden bei dortiger Einreise und dortigem Verbleib, für eine Dauer von bis zu 10 Tagen, die visafreie Einreise. Eine Verlängerung ist möglich, diese muss aber beantragt werden. Bei Zuwiderhandlung ist mit Geldstrafe und sogar mit zeitweiser Ausreiseverweigerung zu rechnen.
Bei Weiterreisen, beispielsweise von Erbil nach Bagdad, ist ausnahmslos das Visum der irakischen Auslandsvertretung vorzuweisen, das nur vor der Einreise bei der irakischen Botschaft beantragt werden kann.
Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Republik Irak in Berlin, siehe
Bei Einreise in die föderative Region Kurdistan-Irak mit einem ausländischen Kfz ist es gängige Praxis der kurdischen Behörden, den ausländischen Reisepass beim Zollamt des Grenzübergangs einzubehalten und darüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Diese Bescheinigung berechtigt nicht zum Aufenthalt in anderen Teilen Iraks. Bei Zuwiderhandlung ist mit einer Festnahme durch die irakischen Behörden zu rechnen. Der Pass wird erst bei der Wiederausfuhr des Kfz zurückgegeben.
Medizinische Hinweise
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und Masern/Mumps/Röteln , bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Cholera.
Cholera und andere Durchfallerkrankungen
Cholera ist im Irak endemisch. Im Rahmen von Ausbrüchen kommt es mitunter zu mehreren tausend Erkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lässt sich das Risiko für die meisten Durchfallerkrankungen, auch Cholera, minimieren. Eine Impfung gegen Cholera wird daher nur in Ausnahmefällen notwendig sein! Auch viele andere Durchfallerreger treten vergleichsweise gehäuft auf.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Malaria durch Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zu Syrien endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt nur gering bis mittelgradig. In jedem Fall sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber) die allgemeinen Schutzmaßnahmen beachtet werden (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Eine medikamentöse Malariaprophylaxe wird im Regelfall nicht notwendig sein. Eine Stand by Medikation kann diskutiert werden.
HIV/ Aids
kommt auch in Irak vor. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, C, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist in weiten Landesteilen zurzeit weder technisch noch personell ausreichend. Nicht alle Medikamente sind sicher erhältlich. Dauermedikationen daher in ausreichender Menge mitführen. Eine Ausnahme bilden die kurdischen Autonomiegebiete im Norden. Dort ist eine vergleichsweise bessere Versorgung gewährleistet. Westeuropäischer Standard wird aber auch dort oft nicht erreicht. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben; siehe auch oder
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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