Guyana: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 18.11.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Seit Ende 2007 war im ganzen Land eine erhebliche Zunahme der ohnehin weit verbreiteten Gewaltkriminalität zu beobachten. Vor allem in Georgetown, entlang der „Eastcoast of Demerara“, in der Umgegend von Buxton, Friendship und Annandale sowie auf der Strecke zwischen Timehri (internationaler Flughafen) und Linden sollte man besondere Vorsicht walten lassen.
Im Januar und Februar 2008 hat es in Guyana mehrere Mordanschläge gegeben, bei denen mehr als 20 Personen ums Leben gekommen sind – darunter drei Polizisten sowie unbeteiligte Zivilisten. Die Vorfälle fanden unter anderem in den Orten Buxton (East Coast Demerara), Lusignan (East Coast Demerara), Bartica (Essequibo River) und in der Hauptstadt Georgetown statt. Nach einer Phase relativer Ruhe griffen bewaffnete Täter im November 2009 zwei Polizeiposten, das oberste Gericht sowie eine Schule an. Es kam eine Person ums Leben, zwei Polizeibeamte wurden angeschossen. Weitere Anschläge können nicht ausgeschlossen werden.
Einzelreisende sollten besonders vorsichtig sein. Nach Möglichkeit sollten nur Hauptstraßen, nicht aber Nebenstraßen genutzt werden. Halten Sie die Türen und Fenster Ihres Autos geschlossen, vermeiden Sie nach Möglichkeit Tankstellenbesuche nach Einbruch der Dunkelheit, da es bei dieser Gelegenheit zu gelegentlichen Überfällen kam. Nehmen Sie keine Anhalter mit.
Besonders in größeren Menschenansammlungen wie Märkten, Busbahnhöfen, Bars, etc. sollten Wertsachen wie Schmuck gar nicht und Bargeld nur im unbedingt benötigten Umfang mitgeführt werden. Vergewissern Sie sich, dass Ihnen niemand folgt, nachdem Sie von einer Bank Bargeld abgehoben haben.
Zu Vorsicht wird bei Spaziergängen in wenig belebten Vierteln bzw. Parks größerer Städte und Siedlungen geraten. Nach Einbruch der Dunkelheit sollte man grundsätzlich nicht mehr unterwegs sein. Während der Reise sollten Sie Ihr Gepäck nicht aus den Augen lassen. Es wird angeraten, wichtige Dokumente (Flugschein, Reisepass) nur in Fotokopie mitzunehmen und die Originale im Hotelsafe zu hinterlegen.
Allgemeine Reiseinformationen
Sprache
Die Landessprache in Guyana ist Englisch; deutsche Sprachkenntnisse sind nicht verbreitet.
Infrastruktur
Die touristische Infrastruktur befindet sich noch im Aufbau.
Flugverkehr
Reisen ins Landesinnere werden in der Regel vom Regionalflughafen Ogle aus mit ein- oder zweimotorigen Flugzeugen durchgeführt.
Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer zu entrichten. Es ist dringend zu empfehlen, ca. 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzuchecken, um sicherzugehen, dass die eigene Reservierung nicht wegen einer evtl. Überbuchung gestrichen wird.
Geld / Kreditkarten
Gängige Währungen können in Hotels, Wechselstuben und in den meisten Banken getauscht werden. Von Umtausch auf der Straße wird wegen der Betrugsgefahr abgeraten. Einige Banken wechseln nur USD. Traveller Cheques werden von den meisten Banken akzeptiert. Zahlung per Kreditkarte (z.B. Mastercard, Visa) ist zumindest in der Hauptstadt in den größeren Hotels, Restaurants, Reisebüros und einigen Geschäften möglich. In Abhängigkeit vom aufstellenden Kreditinstitut akzeptieren nicht alle Geldautomaten gängige Kreditkarten / sonstige Bankkarten.
Straßenverkehr
Es herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist nur teilweise ausgebaut, die meisten Straßen sind zweispurig, eng und zum Teil kurvenreich. Wegen der vielen Sandstraßen, Schlaglöcher, herumstreunenden Tieren sowie der unorthodoxen Fahrweise wird zu Vorsicht im Straßenverkehr angeraten.
Relativ preisgünstige Taxis stehen in den Küstenstädten zur Verfügung.
Einreisebestimmungen
Visum/ Reisedokumente
Für die Einreise nach Guyana und einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Flugreisende sollten im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass |
Ja / Gültigkeit sechs Monate über die Reise hinaus |
Vorläufiger Reisepass |
Ja / Gültigkeit sechs Monate über die Reise hinaus |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Weitere Anmerkungen |
Keine |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
|
Kinderreisepass |
Ja / Gültigkeit sechs Monate über die Reise hinaus |
Reisepass |
Ja / Gültigkeit sechs Monate über die Reise hinaus |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Ja |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Ja / Gültigkeit sechs Monate über die Reise hinaus, Lichtbild muss vorhanden sein |
Weitere Anmerkungen |
Alleinreisende Minderjährige sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen |
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente können in Einzelfällen von den staatlichen Regelungen abweichen. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise zusätzlich bei der jeweiligen Fluggesellschaft.
An- bzw. Abreise über die USA
Bitte beachten Sie die
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Auskünfte zur Einreise können Ihnen nur die Auslandsvertretungen des jeweiligen Ziellandes erteilen.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen (auch Schreckschusspistolen, Taucher- und Bootssignalpistolen) ist nur mit besonderer Einfuhrgenehmigung erlaubt.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenkonsum und -handel, auch in geringsten Mengen, werden von den Polizeibehörden strengstens verfolgt; man darf keinesfalls davon ausgehen, dass Ausländer von einer Verfolgung verschont werden. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden hohe Geld- und Gefängnisstrafen verhängt; eine Freilassung gegen Kaution ist in der Regel nicht möglich. Vorsicht ist deshalb auch geboten bei Entgegennahme von Paketen von Fremden. Reisegepäck sollte nie unbeaufsichtigt bleiben.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der Einreise nach Guyana ist eine Gelbfieber-Impfung für Reisende vorgeschrieben, die älter als neun Monate sind, wenn sie aus Ländern mit sogenannten Gelbfieber-Endemiegebieten einreisen. Guyana verlangt den Impfnachweis auch von Reisenden aus Belize, Costa Rica, Guatemala, Honduras und Nicaragua (Yellow Book 2008; www.cdc.gov ). – Guyana selbst ist Gelbfieber-Endemiegebiet.
Für Kurzreisen nach Guyana empfiehlt sich ein Impfschutz gegen Gelbfieber und Hepatitis-A. Die Standard-Impfungen des deutschen Impfkalenders sollen aktualisiert sein, siehe
Für einen Langzeitaufenthalt wird zusätzlich Impfschutz gegen Hepatitis-B, Tollwut und Typhus empfohlen.
Malaria
Im Landesinneren besteht Malariagefahr; in den Stadtgebieten von Georgetown und New Amsterdam ist das Risiko aber nur sehr niedrig Es wird empfohlen, sich gegen Insektenstiche entsprechend zu schützen, z.B. durch Moskitonetze oder mückenabweisende Mittel. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Gegen Chloroquin gibt es häufig Resistenzen. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Denguefieber
Die durch Mücken übertragene Dengue-Virus-Infektion tritt häufig auf. Zur Vorbeugung empfiehlt sich konsequenter Schutz vor Mückenstichen.
HIV/ Aids
In Guyana ist HIV/Aids weit verbreitet (Vorsicht bei Urlaubsbekanntschaften).
Tuberkulose
Seit 2000 registriert das Land einen starken Anstieg der Tuberkulose-Fälle.
Hygiene
Reisende sollten unbedingt auf besondere Hygienemaßnahmen vor Verzehr von Obst, Gemüse und Fleisch sowie Fisch und Meeresfrüchten achten. Das Leitungswasser in Guyana ist als Trinkwasser nicht geeignet.
Medizinische Versorgung
Aufgrund der sehr schlechten medizinischen Versorgung sollte unbedingt vor Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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Tel.: (03018) 172000
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