Guinea-Bissau: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 12.11.2010
Aktueller Hinweis
Am 1. April 2010 gab es in Guinea Bissau einen Putschversuch. Die Lage bleibt weiterhin unübersichtlich. Gefährdungen für ausländische Staatsangehörige können nicht ausgeschlossen werden. Von Reisen nach Guinea-Bissau wird bis auf Weiteres abgeraten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im nördlichen Grenzgebiet zu Senegal halten sich zudem Rebellengruppen aus der südsenegalesischen Region Casamance auf. Mit Minengefahr und Überfällen ist hier zu rechnen.
Allgemeine Reiseinformationen
Politische Situation
Die politische Situation in Guinea-Bissau ist seit vielen Monaten fragil. Nach den Parlamentswahlen am 16.11.2008 gab es mehrere gewalttätige Angriffsversuche auf Mitglieder der Regierung und des Militärs. Am 01.03.2009 wurde der Chef des Generalstabes, einen Tag später auch der Staatspräsident Opfer von Attentaten. Die am 28.06.2009 und am 26.07.2009 durchgeführten Präsidentschaftswahlen wurden durch die Ermordung eines Kandidaten am 05.06.2009 überschattet, die Wahlen selbst verliefen problemlos. Am 01.04.2010 wurden der Generalstabschef, Admiral Zamora Induta, und Ministerpräsident Carlos Gomez Junior von einer Gruppe Militärs unter der Führung des Vize-Generalstabschefs, General Antonio Indjai, illegal festgenommen. General Indjai wurde zwischenzeitlich in seinem Amt als Generalstabschef bestätigt. Auch der ehemalige Marinegeneral Bubo Na Tchuto ist erneut eingesetzt worden, obwohl er im August 2008 am Regierungsumsturz beteiligt war und nach Gambia fliehen musste. Die politische Instabilität hält nach wie vor an, so dass von einer Entspannung der Lage nicht gesprochen werden kann.
Infrastruktur
Auch Jahre nach Beendigung des Bürgerkriegs von 1997/1998 befindet sich Guinea-Bissau in einer schwierigen Übergangsphase. Zudem zählt Guinea-Bissau zu den ärmsten Ländern der Welt. Armutskriminalität oder schlechte Hygienestandards zum Beispiel erfordern daher weitere angemessene Vorsichts- und Verhaltensmaßnahmen.
Die bestehende Infrastruktur, auch in der Hauptstadt, ist mangelhaft. Geteerte Straßen sind, soweit vorhanden, in einem schlechten Zustand. Die zahlreichen Pisten sind vor allem in der Regenzeit – wenn überhaupt – nur mit geländetauglichen Fahrzeugen befahrbar. Eine regelmäßige Strom- und Wasserversorgung ist nicht garantiert.
Minengefahr
Große Mengen an schlecht oder gar nicht kartographierten Minen erschweren zudem die Bewegungsfreiheit. Das durchaus vorhandene touristische Potential (Bijagos-Inseln) bleibt aufgrund fehlender Infrastruktur (Straßen, Hotels, Elektrizität) und mangelnder Sicherheit weitgehend ungenutzt.
Kriminalität
Seit etwa zwei Jahren ist es gängige Praxis in Guinea-Bissau, ausländischen Autofahrern hohe Bußgelder für kleinere Vergehen (kein Feuerlöscher im Auto, Anordnung zum Halten nicht rechtzeitig befolgt, usw.) zu erteilen. Das Auswärtige Amt rät daher davon ab, im eigenen Fahrzeug nach Guinea-Bissau zu fahren.
Die weit verbreitete Armut führt zu wachsender Kleinkriminalität. Zur eigenen Sicherheit sollten daher nur geringe Bargeldbeträge und möglichst keine Wertgegenstände sichtbar am Körper mitgeführt werden. Zudem ist es ratsam, menschenleere Gegenden vor allem bei Dunkelheit zu meiden.
Drogen
Guinea-Bissau hat sich in jüngster Zeit zu einem zentralen Drogenumschlagplatz an der Westküste Afrikas entwickelt. Die Organisierte Kriminalität, zum Teil aus Lateinamerika, hat Fuß im Land gefasst. Betroffen sind vor allem die Küstengebiete sowie die Bijagos-Inseln.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum zur Einreise nach Guinea-Bissau. Dieses Visum ist bei der guinea-bissauischen Botschaft in Brüssel zu beantragen. Nur in Ausnahmefällen ist ein entsprechendes Visum an der Grenze erhältlich. Visa für touristische Zwecke sollten grundsätzlich vorab bei der guinea-bissauischen Botschaft beantragt werden. Die Beantragung eines 360-Tage-Visums bei Botschaft von Guinea-Bissau in Brüssel ist möglich.
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass |
ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus |
Vorläufiger Reisepass |
ja |
Personalausweis |
nein |
Vorläufiger Personalausweis |
nein |
Weitere Anmerkungen |
– |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
|
Kinderreisepass |
Ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus |
Reisepass |
ja Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus |
Personalausweis |
nein |
Vorläufiger Personalausweis |
nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
nein |
Weitere Anmerkungen |
– |
Medizinische Hinweise
Aktuell wird Guinea-Bissau erneut von einer Choleraepidemie heimgesucht; vorrangig betroffen ist die Hauptstadt Bissau. Die Vorbeugemaßnahmen gegen Cholera sind die gleichen wie gegen jede andere Durchfallerkrankung, d.h. konsequente Hände- und Lebensmittel/Getränke-Hygiene.
Impfschutz
Guinea-Bissau ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Grundsätzlich ist die Impfung für alle Reisenden empfohlen, auch wenn bei direkter Einreise aus Europa keine Impfung verlangt wird. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, die aus einem Gelbfiebergebiet sowie aus Djibouti, Madagaskar, Mosambik, Sambia und von den Kapverdischen Inseln einreisen, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr. Siehe auch
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (tetravalenter Impfstoff ACWY).
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea-Bissau. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 85 % der Fälle in Guinea-Bissau!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- Körperbedeckende eher helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue-Fieber kann auch vorkommen) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
HIV/AIDS stellt auch in Guinea-Bissau ein großes Problem dar, nach Daten von UNAIDS sind schätzungsweise 2% der erwachsenen Bevölkerung (Alter 15-49 Jahre) infiziert. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien (derzeit bis Anfang Oktober 2008 über 10 000 Fälle) auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Meningokokken-Krankheit
Die Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) tritt vorrangig in der trockenen Zeit von Dezember bis Mai (April) auf. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist beschränkt und in der Hauptstadt konzentriert. Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Touristen, die nach Guinea-Bissau kommen, sollten eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig in Guinea-Bissau aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten vor Ort, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung (Rückholung) bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea-Bissau durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, Beispielsweise oder
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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