Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
Unverändert gültig seit: 04.11.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise sowie Reisewarnung für einzelne palästinensische Flüchtlingslager und einzelne Gebiete
Bei Reisen in den Libanon wird weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten.
Mit Nachdruck gewarnt wird vor Reisen in die palästinensischen Flüchtlingslager Nahr al-Bared und Beddawi bei Tripoli / Tarabulus im Nordlibanon, in die Flüchtlingslager Ain al-Helweh und Mieh wa Mieh bei Sidon / Saida.
Dringend abgeraten wird von Reisen in den Nordlibanon (Stadt und Kreis Tripoli, Bezirke Akkar und Diniyye) in die Bekaa-Ebene nördlich von Baalbek und zu den südlich von Baalbek gelegenen Orten Majdel Anjar, Ghaze, Qaraun, Bar Elias, Talabaya, Sednayel und Britel, sowie in die Gebiete südlich des Litani (mit Ausnahme der Stadt Tyros / Sur), in die südliche Bekaa-Ebene und in das Grenzgebiet zu Israel.
Das Erfordernis erhöhter Aufmerksamkeit gilt insbesondere auch für die nicht bereits von der Reisewarnung betroffenen Flüchtlingslager, die südlichen Vororte von Beirut, konfessionelle Mischgebiete und den Norden des Landes. Die libanesischen Sicherheitskräfte sind in keinem der palästinensischen Flüchtlingslager im Libanon präsent und können die Sicherheit dort nicht gewährleisten.
Aktuell
Seit dem 14. August 2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet. Am 3. August 2010 wurde die Waffenruhe gebrochen. Bei einem Feuergefecht zwischen den Streitkräften beider Länder kam es zu Toten und Verletzten auf beiden Seiten. Alle Parteien gehen von einem Einzelvorfall aus.
Lage vor Ort
Im Zusammenhang mit dem Sondertribunal für den Libanon zur Aufklärung des Hariri-Attentats 2005 gibt es heftige politische Diskussionen. Eine unmittelbare Auswirkung auf die allgemeine Sicherheitslage ist bisher nicht zu verzeichnen.
Im Mai 2008 wurde ein neuer Präsident gewählt, am 7. Juni 2009 gingen die Parlamentswahlen im ganzen Land friedlich von statten, seit 10. Dezember 2009 ist die neue Allparteienregierung vom Parlament bestätigt und im Amt.
Dennoch können weiterhin gewisse Spannungen zwischen konfessionellen und politischen Gruppen bestehen, auch ein zeitweiliger Ausbruch von örtlich begrenzten Unruhen kann nicht ausgeschlossen werden.
Insgesamt wird trotz deutlich verbesserter Sicherheitslage und entsprechend steigender Touristenzahlen bei Reisen in den Libanon weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten. Einzelne Gebiete sind anhaltend von Reisewarnungen betroffen (s.o.).
Terrorismus
Auch wenn Ausländer seit Anfang der 90er Jahre im Libanon nicht von gezielter Gewalt betroffen waren (Ausnahme Anschlag auf UNIFIL im Süden 2007), besteht weiterhin ein latentes Risiko auch als Unbeteiligter (Zufalls-)Opfer innerlibanesischer Gewalt zu werden.
Anschläge im Libanon galten gezielt Politikern (zuletzt im Januar 2008) oder der Armee (zuletzt in Tripolis September 2008); bewaffnete Gewalt wurde zwischen Regierung und Opposition angewandt (zuletzt Mai 2008). Bei Kämpfen zwischen libanesischer Armee und sunnitischen Extremisten um das Palästinenserlager Nahr al-Bared bei Tripoli wurden zwischen Ende Mai und Anfang September 2007 über 400 Personen getötet.
Reisen im Land
Alle Reisen sollten sorgfältig, u.a. durch Einholen aktueller Informationen, vorbereitet werden. Das gilt auch für Dienst- und Geschäftsreisen sowie Familienbesuche, die in Zusammenarbeit mit libanesischen Partnern unternommen werden. Diese verfügen über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung ihrer Sicherheit und sind meist gut über aktuelle Entwicklungen informiert. Zusammen mit ihnen sollten die Reisen sorgfältig vorbereitet werden. Einzelheiten wie Abholung, Transport und Unterkunft im Libanon sollten vom Organisator bzw. vom Reisenden vorab mit dem dortigen Gastgeber bzw. Gesprächspartner oder Tour Operator auch unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten vereinbart werden. Fahrten sollten möglichst in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer unternommen werden.
Es wird ferner empfohlen, sich aus den örtlichen Medien über aktuelle Entwicklungen informiert zu halten und ggf. Kontakt zur deutschen Botschaft aufzunehmen.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Weiterhin können in allen Städten und auf allen Landstraßen Kontrollen stattfinden. Aus diesem Grund sollten Reisende stets Reisedokumente im Original mit sich führen.
Die deutsche Botschaft in Beirut kann kurzfristig Empfehlungen zu Besuchszeitraum und -ort geben. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internet-Seite der Botschaft unter
Deutschen, die sich im Lande aufhalten und sich bisher nicht in die Deutschenliste der Botschaft eingetragen haben, wird empfohlen, sich elektronisch bei der deutschen Botschaft in die Deutschenliste aufnehmen zu lassen, um im Fall einer Verschlechterung der Sicherheitslage zentral erreichbar zu sein. Dies geht am einfachsten unter folgendem Link
Dieser Service kann auch von deutschen Staatsangehörigen genutzt werden, die sich nur kurzzeitig im Land aufhalten.
Dauerhaft im Libanon lebenden Deutschen wird zudem empfohlen, sich über aktuelle Entwicklungen informiert und Kontakt mit ihren Vertrauenspersonen zu halten.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Landessprache ist Arabisch, Französisch und Englisch sind weit verbreitet.
Verkehrsmittel
Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen (keine Taxameter), die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel gemietet werden können (Sammeltaxen sog. „service taxis“). Von der Benutzung von Sammeltaxen wird abgeraten. In Beirut sind in den vergangenen Monaten verschiedentlich Ausländer in Sammeltaxen ausgeraubt geworden. Es wird empfohlen, stattdessen individuelle Taxen bei einem der zahlreichen Taxi-Unternehmen zu bestellen. Diese Unternehmen haben zumeist feste Preise. Auch bei Überlandfahrten sind Taxen das übliche Verkehrsmittel. Einige überörtliche und lokale Buslinien bestehen, sind aber für Ausländer schwer zu benutzen, weil es weder gekennzeichnete Strecken noch bestimmte Haltestellen noch Fahrpläne gibt. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb 1000 Metern mit Schnee zu rechnen.
Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern: Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet; die Fahrweise ist oft aggressiv.
Touristische Infrastruktur
Die Kulturdenkmäler in Baalbek, Byblos, Tyros, Anjar, und Sidon sowie die touristischen Ausflugsgebiete im Mont Liban (Beirut und Umgebung, Jeita-Grotten, Beiteddine) können besichtigt werden.
Allerdings ist die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) in den abgelegeneren Gebieten weniger entwickelt, sie konzentriert sich vor allem auf den Großraum Beirut, die Küsten und das angrenzende Bergland. Strände sind häufig felsig, oft in Privatbesitz und daher in der Saison nur gegen Entgelt (Benutzung kostet ca. 8 bis 12 Euro). zugänglich. Die Wasserqualität entspricht vor allem im verstädterten Gebiet zwischen Sidon und Byblos nicht europäischen Standards. Gleiches gilt für die Ausbildung des Rettungspersonals.
Verhaltensregeln
Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land. Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein. Beim Besuch religiöser Stätten, sowohl muslimisch als auch christlich, sollten wenigstens Arme und Beine bedeckt sein.
Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon zu informieren und sich entsprechend vorzubereiten.
Auch bei einem kurzfristigen Aufenthalt in Libanon unterliegen deutsche Staatsangehörige den Bestimmungen der libanesischen Rechtsordnung. Das libanesische Familienrecht sieht die Möglichkeit vor, bei aufkommenden Familienstreitigkeiten auch sehr kurzfristig einstweilige Maßnahmen, insbesondere Ausreisesperren gegen Ehegatten und minderjährige Kinder, zu verhängen – dies kann auch in Widerspruch zur deutschen Rechtslage oder deutschen Sorgerechtsentscheidungen erfolgen.
Geld
Parallel zur Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) werden amerikanische Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein fixer gerundeter Kurs von 1$ = 1.500 LL zu Grunde gelegt wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche unterliegen bei Einreise in Libanon der Visumspflicht. Das Visum ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Beiruter Flughafen oder bei Einreise auf dem Landweg an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich. Der deutsche Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Kinderausweis nach altem Muster und der neue Kinderpass werden als Reisedokumente anerkannt. In der Regel bekommen deutsche Touristen bei Einreise ein Visum mit Gültigkeit für einen Monat.
Informationen zu den Kosten für Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige finden Sie auf der Website der libanesischen „General Security“ unter:
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühren von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegen.
Soll die Ausreise nach einer mehr als einmonatigen Überschreitung der Gültigkeit des Visums erfolgen, so kann der Fehler seit Anfang 2009 nicht mehr bei der Ausreise am Flughafen durch Zahlung einer Strafgebühr behoben werden. Die Ausreise wird stattdessen verweigert werden.
Um dies zu vermeiden, muss bei der „General Security“ eine Verlängerung des Visums beantragt werden oder es kann ein „Ausreisevisum“ (Exit Visa) eingeholt werden, das allerdings nur eine Woche zur Ausreise gültig ist.
Wendet man sich nicht unaufgefordert an die „General Security“ und wird beispielsweise am Flughafen oder bei einer der Standardkontrollen in der Stadt ohne gültigen Aufenthaltstitel aufgegriffen, ist mit einer Verhaftung zu rechnen. Die Zahlung der fälligen Gebühr kann die kurzfristige Entlassung aus der Haft bewirken. Die Strafgebühr hängt vom Zeitraum seit Ablauf des Visums ab.
Es ist zudem nicht auszuschließen, dass Visum ausstellende libanesische Stellen in Deutschland sich auf eine eigentlich ausgesetzte Praxis berufen, nach der Einreisedokumente eine Mindestgültigkeitsdauer von 6 Monaten haben sollten.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist für deutsche Staatsangehörige die Einreise in den Libanon möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
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Reisepass |
Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate |
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Vorläufiger Reisepass |
Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Weitere Anmerkungen |
– |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate |
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Reisepass |
Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Ja / Gültigkeit bei Einreise mind. 6 Monate |
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Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Ja / Gültigkeit bei Einreise min. 6 Monate |
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Weitere Anmerkungen |
– |
Reisende, die sich zuvor in Israel aufgehalten haben, werden, wenn dieses aus dem Reisedokument ersichtlich ist (z.B. durch israelische Einreisestempel oder Ausreisestempel von jordanischen oder ägyptischen Grenzübergängen zu Israel), regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.
Reisenden mit israelischem Einreisestempel im Pass wird deshalb dringend empfohlen, sich bei ihrer Pass ausstellenden Behörde rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen oder weiteren Pass für eine Reise in den Libanon zu besorgen.
Besondere Zollvorschriften
Keine ungewöhnlichen Beschränkungen. Bei Geschäftsreisen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster.
Bei der Einreise mit einem nicht auf den Reisenden in Deutschland zugelassenen Kfz wird in letzter Zeit zunehmend verlangt, dass die Echtheit der dafür erforderlichen notariell beglaubigten Vollmacht zusätzlich vorab von der Deutschen Botschaft in Beirut bestätigt wird. Es empfiehlt sich, die genauen Einreisebestimmungen für ein in Deutschland zugelassenes Kfz bei einem Automobilclub und der libanesischen Botschaft in Berlin abzuklären. Die auch vorübergehende Einfuhr von Pkw mit Dieselmotor ist untersagt. Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zurzeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.
Einzelheiten können bei der libanesischen Botschaft erfragt werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert werden. Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen auch im Libanon strafbar sind. Prostitution, sowie Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials sind illegal. Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähne putzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Beirut gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert. Dies gilt umso mehr, als libanesische Krankenhäuser – selbst bei Notfallversorgung – in der Regel von Ausländern eine Anzahlung, Vorkasse oder eine Kostenzusage durch eine in Libanon bekannte Versicherung verlangen. Es empfiehlt sich daher, neben einer Auslandskrankenversicherung kurzfristigen Zugriff auf ausreichende Barmittel, z.B. über eine Kreditkarte, sicherzustellen.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, beispielsweise oder
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
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Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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