Großbritannien / Vereinigtes Königreich: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 19.10.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Behörden im Vereinigten Königreich haben für das gesamte Land (Großbritannien und Nordirland) die zweithöchste Terrorwarnstufe („severe“) ausgerufen, d.h. es besteht die hohe Wahrscheinlichkeit eines terroristischen Anschlags.
Im Hinblick auf Terrorgefahren im Zusammenhang mit der Lage in Nordirland („Irish-related terrorism“) haben die britischen Sicherheitsbehörden unterschiedliche Warnstufen festgesetzt: für Großbritannien gilt die Stufe „substantial“, wonach die erhöhte Möglichkeit („strong possibility“) eines terroristischen Anschlags besteht; dagegen gilt für Nordirland selbst die Warnstufe „severe“; d.h. es besteht die hohe Wahrscheinlichkeit eines terroristischen Anschlags.
Die britischen Behörden rufen dazu auf, gegenüber der Terrorgefahr wachsam zu sein, insbesondere auf verdächtige Taschen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf andere mögliche Anzeichen terroristischer Handlungen zu achten.
Auskünfte über Sicherheitsvorkehrungen erteilt das Home Office unter der Telefonnummer (0044) 20 7035 4848 sowie unter www.homeoffice.gov.uk/counter-terrorism/current-threat-level/
Auskunft zur aktuellen Lage in Bezug auf Nordirland wird über eine Rufnummer des Police Service of Northern Ireland (PSNI) (0044) 845 600 8000 erteilt. Wählen Sie die o.a. Telefonnummern vom Vereinigten Königreich aus an, ist die in Klammern gesetzte internationale Vorwahl durch eine „0“ zu ersetzen. Von Irland aus ist die internationale Vorwahl durch“048″ zu ersetzen.
Einreisebestimmungen
Bitte beachten Sie auch den Abschnitt „Einreisebestimmungen für die Britischen Überseegebiete Anguilla, Bermuda, British Virgin Islands, Cayman Islands, Montserrat, St. Helena & Dependencies und Turks & Caicos Islands“
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
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Reisepass |
Ja muss bis Ende der Reise gültig sein |
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Vorläufiger Reisepass |
Ja, muss bis Ende der Reise gültig sein |
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Personalausweis |
Ja, muss bis Ende der Reise gültig sein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Ja, muss bis Ende der Reise gültig sein |
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Weitere Anmerkungen |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
Ja, muss bis Ende der Reise gültig sein |
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Reisepass |
Ja, muss bis Ende der Reise gültig sein |
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Personalausweis |
Ja, muss bis Ende der Reise gültig sein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Ja, muss bis Ende der Reise gültig sein |
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Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Ja |
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Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Ja, muss bis Ende der Reise gültig sein |
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Weitere Anmerkungen |
Bei Reisedokumenten ohne Foto (z.B. Kinderausweisen) kann es zu Problemen bei der Einreise kommen. Es wird daher die Ausstellung eines Kinderpasses oder Reisepasses mit Foto empfohlen |
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Einfuhr von Haustieren
Bei Haustieren, die nicht den Anforderungen des britischen Pet Travel Scheme (PETS) entsprechen, besteht nach wie vor eine sechsmonatige Quarantänefrist.
Hunde (auch Führ- und Hörhunde) und Katzen können unter bestimmten Bedingungen aus Deutschland in das Vereinigte Königreich eingeführt werden, ohne zunächst unter Quarantäne gestellt zu werden. Hierzu müssen sie mit einem Mikrochip versehen, gegen Tollwut geimpft und einer Blutuntersuchung unterzogen werden und einen EU-Heimtierausweis ausgestellt bekommen, und zwar in dieser Reihenfolge. Im Rahmen des PETS besteht eine Sechs-Monate-Wartefrist ab dem Tag der Blutprobe, bevor das Heimtier ins Vereinigte Königreich einreisen darf. Hunde und Katzen dürfen in den sechs Monaten vor der Einführung in das Vereinigte Königreich nicht außerhalb der EU oder der aufgelisteten Nicht-EU-Länder gewesen sein. 24 bis 48 Stunden vor der Abfertigung für die Beförderung in das Vereinigte Königreich in zugelassenen Verkehrsunternehmen müssen Hunde und Katzen gegen Zecken und Bandwürmer behandelt werden. Diese Behandlung muss in den EU-Heimtierausweis eingetragen werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Pflanzen und Lebensmittel
Reisende aus EU-Ländern, außer Kanarische Inseln, können Pflanzen und Lebensmittel, die frei von Symptomen von Schädlingsbefall, Krankheit bzw. Krankheitserregern sind, zum privaten Gebrauch mitführen, sofern sie in einem EU Land erzeugt wurden.
Zur Einfuhr von größeren Mengen von Pflanzen und Saaten muss ein Zertifikat vorgelegt werden. Informationen darüber erteilt die zuständige Plant Health Division, Foss House, King’s Pool, 1-2 Peasholm Green, York, England Y01 2PX.
Weitere Informationen finden Sie unter
und
Medikamente
Seit dem 01.01.2008 brauchen Reisende nach Großbritannien mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu drei Monaten, ungeachtet der Art und der Menge der mitgeführten rezeptpflichtigen Medikamente, keine Erlaubnis des britischen Innenministeriums mehr.
Dennoch wird geraten, einen Begleitbrief des verschreibenden Arztes mit sich zu führen. Dieser sollte insbesondere enthalten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise, Liste der mitgeführten Medikamente (einschließlich Dosierung und Gesamtmenge).
Weitere Informationen finden Sie unter
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Waffen
Im Vereinigten Königreich ist das Mitführen folgender Waffen, die in Deutschland legal erworben werden können, verboten: CS-Gas Sprühdosen, Schreckschusspistolen, Messer mit feststehender Klinge oder Schnappmesser mit Klingen länger als 7 cm. Die Einfuhr von Messern, die offensichtlich Angriffswaffen sind, ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Wird bei einer Überprüfung, auch bei der Sicherheitskontrolle vor der Ausreise auf einem britischen Flughafen, der Besitz der o.a. Waffen festgestellt, ist mit der sofortigen Festnahme zu rechnen. Eine Gerichtsverhandlung und die Verurteilung zu einer empfindlichen Geldstrafe sind in der Regel die Folge.
Darüber hinaus ist das britische Waffenrecht im Jahre 1997 drastisch verschärft worden. Der Besitz, die Einfuhr, der Erwerb, der Kauf, die Herstellung, der Verkauf und die Weitergabe folgender Waffen sind seitdem verboten: Großkalibrige Handfeuerwaffen, kleinkalibrige Handfeuerwaffen, selbstladende und automatische Gewehre, Waffen der o.g. Art, die zu einer anderen Waffe umgebaut worden sind, Streumunition.
Dieses gilt auch beim Durchqueren des Eurotunnels.
Von den Verboten sind bestimmte Waffen und kleinere Personenkreise ausgenommen. Deutschen, die mit einer Waffe oder mit Streumunition in das Vereinigte Königreich reisen möchten, wird – selbst wenn sie sich im Besitz eines deutschen Waffenscheins befinden -, dringend geraten, sich vorher bei der britischen Botschaft oder bei einem der britischen Generalkonsulate in Deutschland nach den Einzelheiten der Regelung zu erkundigen.
Beihilfe zu illegaler Einreise
Beihilfe zu illegaler Einreise ist im Vereinigten Königreich mit Haftstrafen von bis zu 10 Jahren sowie einem Bußgeld („civil penalty“) von 2.000 Britischen Pfund pro illegal Einreisendem belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.
Drogen
Die Einfuhr und der Besitz von Drogen sind strafbar.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe
In Großbritannien gehört die Impfung gegen Menigokokken C wie in Deutschland zum Standardimpfprogramm für Kinder, wird darüber hinaus aber bis zum 24. Lebensjahr für Schüler und Studenten empfohlen. Dieser Personenkreis sollte deshalb für einen Langzeitaufenthalt eine Schutzimpfung entsprechend der Empfehlung des Gastlandes erhalten, siehe
Die kostenlosen medizinischen Leistungen des staatlichen Gesundheitswesens (National Health Service) stehen Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich, im Notfall aber auch Touristen zur Verfügung. Sofern Sie Staatsangehörige eines EU- bzw. EWR-Staates oder der Schweiz sind, reicht im Regelfall allein die Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Passes als Anspruchsnachweis aus. Dennoch empfiehlt sich als Nachweis die europäische Versicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse).
Dagegen benötigen Drittstaatsangehörige, auch wenn sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, in jedem Fall die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung.
Bei beabsichtigter Inanspruchnahme privater Leistungen wird wegen der sehr hohen Kosten empfohlen, vor der Einreise in das Vereinigte Königreich eine Kranken- und Rücktransportversicherung abzuschließen.
Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland unter der Rubrik „Urlaub im Ausland“.
Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
Medizinische Hinweise für die Britischen Jungferninseln, Montserrat und Anguilla
Impfschutz
Für die Britischen Jungferninseln gibt es keine internationalen Impfvorschriften.
Reisende nach Montserrat und Anguilla müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen, wenn sie älter als 1 Jahr sind und aus Infektionsgebieten kommen.
Für Kurzreisen empfiehlt sich neben den Standard-Impfungen für Kinder und Erwachsene (siehe Impfkalender der Ständigen Impfkommission STIKO unter www.rki.de) ein Impfschutz gegen Hepatitis A, für einen einen Langzeitaufenthalt auch gegen Hepatitis B und Typhus.
Malaria
Kein Risiko.
Denguefieber
Die durch Mücken übertragene Denguefieber-Infektion tritt auf. Es wird empfohlen, sich gegen Insektenstiche zu schützen, z.B. langärmlige Kleidung und mückenabweisende Mittel, die ggf. auch tagsüber anzuwenden sind.
HIV/ Aids und andere venerische Infektionen
Geschlechtskrankheiten einschließlich HIV/Aids sind wie auch auf anderen Karibikinseln verbreitet.
Tollwut (Rabies)
Die Inseln gelten als tollwutfrei. Da dies aber nicht für alle karibischen Nachbarinseln gilt, sollte bei allen Bissverletzungen durch Tiere (auch Fledermäuse) ein Arzt aufgesucht werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Hinweise für die Britischen Jungferninseln, Montserrat und Anguilla
Die Britischen Jungferninseln, Montserrat und Anguilla liegen in der durch Wirbelstürme gefährdeten Zone der Karibik (Wirbelsturmsaison von Juni bis Ende November). Aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u.a. unter abrufbar.
An- bzw. Abreise über die USA
Bitte beachten Sie die
Hinweis für Montserrat
Die vulkanischen Aktivitäten des Soufrière Hills Vulkans auf der Ostkaribikinsel Montserrat sind unverändert. Bereits zwei Drittel des Landes sind inzwischen unbewohnbar. Aus Sicherheitsgründen wurde der südliche Inselabschnitt unterhalb des Belham Valley zum Sperrgebiet erklärt. Die Gefährdungsstufe wurde vom Montserrat Vulkan Observatorium (MVO – Internet: www.mvo.ms) aktuell auf Stufe 3 (von insgesamt 5) festgelegt, die Beschränkung des Zugang zu verschiedenen Bereichen nördlich des Vulkans (Bellam Valley, Salem und Isle’s Bay) wurden wieder aufgehoben. Anwohner im nördlichen, noch bewohnten Teil der Insel wurden darauf hingewiesen, stets mit einer Evakuierung zu rechnen, da sich die Situation jederzeit kurzfristig wieder verschlechtern könnte.
Die gesamte Bevölkerung von nur noch etwa 6.000 Bewohnern (vor dem Vulkanausbruch 1995 lebten etwa 12.000 Einwohner auf Montserrat) hält sich seitdem, ebenso wie Touristen, ausschließlich im Norden der Insel auf. Es wurde ein inselweites Sirenen-Alarmsystem eingeführt, das die Bevölkerung vor vulkanischen Aktivitäten warnt. Im Falle einer Sirenenwarnung sollte sofort Radio Montserrat ZJB 88.3 FM oder 95.5 FM eingeschaltet werden, um aktuelle offizielle Informationen zu erhalten. Deutsche Reisende oder Anwohner auf Montserrat sollten auf einen umfassenden Reise- und Krankenversicherungsschutz inkl. Rücktransportversicherung achten.
Einreisebestimmungen für die Britischen Überseegebiete Anguilla, Bermuda, British Virgin Islands, Cayman Islands, Montserrat, St. Helena & Dependencies und Turks & Caicos Islands
Überseegebiet |
Konsularisch zuständige deutsche Auslands-vertretung |
Einreiseformalitäten und -bestimmungen |
Anguilla |
Port-of-Spain/Trinidad und Tobago |
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Vorlage eines Weiter- oder Rückflugtickets erforderlich. Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.
Reisedokumente Reisepass / vorläufiger Reisepass, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Aufenthaltsdauer hinaus.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche Reisepass / Kinderreisepass / Kinderausweis nach altem Muster (nur mit Lichtbild), Gültigkeit mindestens sechs Monate über Aufenthalt hinaus. Alleinreisende Minderjährige sollten amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen. |
Bermuda |
New York/USA |
Für Touristen oder Geschäftsreisende ist ein Einreisevisum für deutsche Staatsangehörige nicht erforderlich. Aufenthaltsdauer: maximal 21 Tage, Verlängerung ist beim Department of Immigration zu beantragen. Arbeitsaufnahme für Touristen bzw. Geschäftsbesucher ohne Arbeitserlaubnis ist strikt untersagt!
Reisedokumente 1. gültiger Reisepass 2. Round-Trip Ticket 3. Hotel- oder Host-Adresse 4. Immigrations- und Zollformular (werden im Flugzeug nach Bermuda ausgehändigt und sollten vor Ankunft ausgefüllt werden.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche Kinder benötigen bei Einreise einen gültigen Reisepass mit Lichtbild. Bei Alleinreisenden ist Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten erforderlich, in der enthalten sein muss, welche Person während des Aufenthaltes für den Minderjährigen verantwortlich ist. Auch sollte erklärt werden, dass im Falle einer Repatriierung aus medizinischen oder anderen Notfallgründen die Eltern die Kosten tragen werden. Eine Kontaktadresse in Deutschland und in Bermuda ist anzugeben. |
British Virgin Islands |
Port-of-Spain |
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Vorlage eines Weiter- oder Rückflugtickets erforderlich. Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.
Reisedokumente Reisepass / vorläufiger Reisepass, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Aufenthaltsdauer
ReisedokumenteKinder/Jugendliche Reisepass / Kinderreisepass / Kinderausweis nach altem Muster (nur mit Lichtbild), Gültigkeit mindestens sechs Monate über Aufenthaltsdauer Alleinreisende Minderjährige sollten amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen. |
Cayman Islands |
Kingston/Jamaika |
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich. Die Beamten der Einwanderungsbehörde überprüfen bei Bedarf bei Einreise den Nachweis von ausreichenden finanziellen Mitteln und Vorliegen eines Rück- oder Weiterflugtickets. Eine Verlängerung des Aufenthaltstitels nach Einreise vor Ort ist grundsätzlich möglich und kann direkt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Reisedokumente Reisepass, der noch 6 Monate über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus Gültigkeit haben muss. Ein vorläufiger Reisepass muss noch 6 Monate gültig sein. Der vorläufige Reisepass fällt nicht unter das US Visa Waiver Programm, d. h. man benötigt ein Visum für eine Weiter- oder Durchreise in die USA.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche Kinderreisepass nach altem Muster (nur mit Lichtbild), Gültigkeit mindestens sechs Monate über Aufenthaltsdauer. Der Kinderreisepass fällt nicht unter das US Visa Waiver Programm, d. h. man benötigt ein Visum für eine Weiter- oder Durchreise in die USA. Alleinreisende Minderjährige sollten amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen. |
Montserrat |
Port-of-Spain |
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Vorlage Weiter- oder Rückflugtickets erforderlich. Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.
Reisedokumente Reisepass bzw. vorläufiger Reisepass, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Aufenthaltsdauer hinaus.
ReisedokumenteKinder/Jugendliche Reisepass / Kinderreisepass / Kinderausweis nach altem Muster (nur mit Lichtbild), Gültigkeit mindestens sechs Monate über die Reise hinaus Alleinreisende Minderjährige sollten amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen |
St. Helena & Dependencies |
Kapstadt/Südafrika |
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich. Bei Einreise wird “Visitor’s pass”, gültig für 3 Monate, ausgestellt.
Reisedokumente Gültiger Reisepass, Nachweis gültiger Krankenversicherung bei Aufenthalt länger als 48 Std. erforderlich.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche Es werden nur gültiger Reisepass oder Kinderreisepass akzeptiert. Kinderausweis nach altem Muster wird nicht akzeptiert. Alleinreisende Minderjährige sollten amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen. |
Turks & Caicos Islands |
Kingston/Jamaika |
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Vorlage Weiter- oder Rückflugticket. Aufenthalt kann bei Einwanderungsbehörde (Immigration) auf max. 60 Tage verlängert werden.
Reisedokumente Gültiger Reisepass / vorläufiger Reisepass, Gültigkeitsdauer mindestens sechs Monate über Aufenthaltsdauer. Der vorläufige Reisepass fällt nicht unter das US Visa Waiver Programm, d. h. man benötigt ein Visum für eine Weiter- oder Durchreise in den USA.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche Kinderreisepass, der bei der Einreise mindestens noch 6 Monate gültig sein muss. Der Kinderreisepass fällt nicht unter das US Visa Waiver Programm, d.h. man benötigt ein Visum für eine Weiter- oder Durchreise in die USA. Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.
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An- bzw. Abreise über die USA
Bitte beachten Sie die
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Auskünfte zur Einreise können Ihnen nur die Auslandsvertretungen des jeweiligen Ziellandes erteilen.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
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