Dschibuti: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 15.10.2010

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Im seit 2008 andauernden Grenzkonflikt zwischen Eritrea und Dschibuti hat sich das Emirat Katar als Vermittler eingeschaltet. Katarische Beobachter stehen zwischen den Truppen beider Seiten an der gemeinsamen Grenze im Nordosten Dschibutis. Es wird davon abgeraten, sich auf dem Land- oder Luftwege oder zu Wasser in die dschibutisch-eritreische Grenzregion zu begeben.

Terrorismus / Kriminalität

Touristische und geschäftliche Aufenthalte in Dschibuti-Stadt und Umgebung verlaufen in aller Regel problemlos.

Allerdings sind auch bei Fehlen aktueller Hinweise durch die exponierte Lage Dschibutis am Horn von Afrika und die hohe westliche Truppenpräsenz Anschläge terroristischer Gruppen nicht auszuschließen. Es wird bei Reisen nach Dschibuti grundsätzlich zu erhöhter Aufmerksamkeit, Beachtung der aktuellen Nachrichten und Vermeiden von Menschenansammlungen oder Demonstrationen geraten.

In wenig bevölkerten und grenznahen Landesteilen Dschibutis (nördlich des Golfs von Tadjoura, westlich des Lac Assal, südlich an der Grenze zu Somalia/Somaliland) sind reguläre Sicherheitskräfte nur spärlich vertreten. Es besteht das Risiko bewaffneter Zwischenfälle, da sich noch viele Waffen aus dem Bürgerkrieg vor wenigen Jahren in Umlauf befinden. Die Region Mabla (nördlich von Tadjoura) gilt wegen kleinerer noch vorhandener Rebellengruppen als unsicher.

Nördlich der gedachten Linie Balho – Addailou – Godoria hat das dschibutische Militär eine Sperrzone eingerichtet, die nicht betreten werden kann.

Piraterie

Wegen Piratenüberfällen wird für die Schifffahrt östlich von Dschibuti entlang der somalischen Küste auf die verwiesen.

Minengefahr

2004 erklärte die Regierung mehrere Minenräumprojekte für erfolgreich abgeschlossen. Dennoch sollten die Küstenstraße nach Obock und andere Pisten nicht verlassen werden.

Nützliche Telefonnummern (Vorwahl jeweils 00253):

Polizeikommissariat in Dschibuti: 35 38 91

Gendarmerie Ali-Sabieh: 42 60 33

Gendarmerie Arta: 42 20 69

Gendarmerie Dikil: 42 00 81

Gendarmerie Obock: 42 81 68

Gendarmerie Tadjourah: 42 40 56

Allgemeine Reiseinformationen

Reisen über Land, Straßen- und Zugverkehr

Reisen sind im Gruppenrahmen oder als Individualreisen mit oder ohne ständige Begleitung möglich. Wenn auch Französisch -neben Somali, Afar und Arabisch- weiter dominiert, sind bei Angehörigen der jüngeren urbanen Schichten auch Englischkenntnisse anzutreffen. Ohne Kenntnisse der französischen Sprache kann sich die Verständigung dennoch schwierig gestalten. 

Eine Genehmigung für Reisen ins Inland ist nicht notwendig, jedoch ist die touristische Infrastruktur kaum entwickelt. Bei Reisen über Land muss mit Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Informationen der nationalen Tourismusbehörde können unter (00253) 35 28 00 erfragt werden. 

Bei Überlandfahrten besteht eine erhöhte Unfallgefahr durch übermüdete Lkw-Fahrer, nicht angepasste Geschwindigkeit, Gegenverkehr und Straßenschäden. Nachtfahrten sollten vermieden werden. 

Auf wenig befahrenen Straßen wird zu Konvoifahrten mit umfangreichen Wasser- und Treibstoffreserven geraten. 

Bei Unfällen bitte die Polizei holen (Notfalltelefonnummer 17) und einen Unfallbericht erstellen lassen. 

Vor der Weiterfahrt über Obock hinaus nach Ras Siyyan sollte Kontakt mit den dschibutischen Behörden in Tadjoura oder Obock aufgenommen werden. Eine Registrierung von Abfahrt und Rückkehr beim Posten der französischen Armee in Weah ist möglich. 

Passagierzüge der Strecke Dschibuti-Dire Dawa (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands, der häufiger zu Entgleisungen führt, ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch in früheren Jahren mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten. 

Von Reisenden wird erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Es dürfen keine Personen ohne ihre ausdrückliche und vorherige Erlaubnis fotografiert werden. 

Der Gebrauch der Droge Khat ist besonders unter der männlichen Bevölkerung verbreitet. Sie hat zunächst aufputschende, dann ermüdende Wirkung. Dies sollte bei ungewohnt erscheinenden Verhaltensweisen berücksichtigt werden. 

Geld / Kreditkarten

Der Umtausch von Euro in Dschibutische Francs (DJF) ist nur in den großen Hotels (Achtung: bedeutender Abschlag!), Banken und Wechselstuben der Hauptstadt möglich, ansonsten wird die Mitnahme von US-Dollarnoten ab dem Jahr 2000 (ältere Banknoten werden nicht umgetauscht, und selbst neuere werden zurückgewiesen, wenn sie zu zerknittert oder beschädigt sind) in ausreichender Menge empfohlen. Reiseschecks, EC-Karten und Kreditkarten (überwiegend Visa, vereinzelt auch Mastercard ) können ebenfalls lediglich in der Hauptstadt weitgehend verlässlich eingelöst bzw. benutzt werden, ansonsten ist ausschließlich Barzahlung möglich. 

Weitere Hinweise

In Dschibuti wurde 2010 eine deutsche Botschaft eröffnet. Sie nimmt jedoch keine Rechts- und Konsularaufgaben wahr und erteilt keine Visa, sondern leistet nur Nothilfe. Für Konsularangelegenheiten, die der Honorargeneralkonsul nicht erledigen kann, ist die Deutsche Botschaft in Addis Abeba zuständig. Visa für Besuchsaufenthalte in Deutschland von bis zu 90 Tagen ohne Aufnahme einer Beschäftigung werden vertretungsweise vom französischen Generalkonsulat in Dschibuti erteilt. Sonstige Visa müssen bei der Botschaft in Addis Abeba beantragt werden. 

Die Deutsche Botschaft Dschibuti ist derzeit provisorisch untergebracht. Sie kann Besucher nur in eingeschränktem Umfang nach vorheriger Terminvereinbarung empfangen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum / Reisedokumente

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Republik Dschibuti ein Visum, das vorab von jeder dschibutischen, aber auch von der französischen Botschaft in Berlin bzw. dem französischen Generalkonsulat in Frankfurt ausgestellt wird. Die Bearbeitungszeit beträgt im Allgemeinen bis zu 4 Wochen.

Bei Einreise am Flughafen Dschibuti – Ambouli bzw. am Hafen Dschibuti kann auch bei der dschibutischen Einwanderungsbehörde ein Kurzzeit-Touristenvisum gegen Bezahlung von 5.000 DJF (bzw. Gegenwert in Devisen) erworben werden. Die Visumerteilung ist jedoch teilweise langwierig. Bei der Ausreise wird eine Flughafengebühr von 5000 DJF (bei Reisen in Nachbarländer: 3000 DJF) erhoben, die die meisten Fluggesellschaften inzwischen ins die Kosten des Flugtickets integrieren.

In Dschibuti wird der deutsche Kinderausweis nicht zur Einreise anerkannt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften

Gegenstände des täglichen Bedarfs, u.a. auch Fotoapparate, Camcorder, Radios und ausländische Publikationen können in der Regel problemlos eingeführt werden. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden und müssen bei Einreise ebenfalls nicht deklariert werden. Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt untersagt.

Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten. Die Einfuhr von Alkohol ist bis zu einem Liter pro Person gestattet.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Hafenanlagen, Regierungsgebäude etc.) zu fotografieren.

Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet. Der Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit, außer in Restaurants mit Ausschanklizenz, ist verboten.

Homosexualität ist gesellschaftlich tabuisiert.

Medizinische Hinweise

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist unzureichend, Medikamente, Verbandsstoffe, medizinische Instrumente und Hilfsmittel müssen vor der Behandlung in Apotheken erworben werden. Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass man nicht bereits abgelaufene Medikamente kauft und dass es sich um Produkte aus zuverlässiger Produktion handelt. Krankenhäuser bieten in keinem Fall westlichen Standard. Ernstere Erkrankungen sollten deshalb in anderen Ländern behandelt werden.

Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene

Angesichts des mangelhaften Gesundheitswesens und häufiger Durchfall und Hepatitis A-Erkrankungen sollte die Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene strikt beachtet werden. Auf Reisen ins Inland wird wegen der mangelhaften Trinkwasseraufbereitung die Mitnahme eines ausreichenden Trinkwasservorrats empfohlen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich.

Malaria

In Dschibuti besteht ganzjährig und landesweit Malariarisiko.

Denguefieber

Denguefieber wird in der feuchten Jahreszeit und nach Regenfällen beobachtet.

Vor Reiseantritt sollten sich Reisende von einem erfahrenen Tropenmediziner beraten und ausreichend impfen lassen. Bei Einreise aus Endemiegebieten ist die Gelbfieberimpfung vorgeschrieben.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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