Bhutan: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 06.10.2010
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für Bhutan besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Regierung Bhutans verfolgt eine sehr spezielle Visapolitik. Die Einreise ist grundsätzlich nur als Tourist (Gruppe und Einzelreisender) oder als Gast der Regierung möglich. Besucher müssen ihre Reise über eines der registrierten Reiseunternehmen Bhutans buchen. Sie können dies entweder direkt oder über die Auslandsvertretungen dieser Unternehmen tun (siehe auch Einreisebestimmungen).
Kosten
Alle Reisen sind von den Reiseunternehmen Bhutans organisiert und kosten derzeit pro Aufenthaltstag 240 US-Dollar (für Einzeltouristen, bei Gruppenreisen können sich die Kosten auf 200 US-Dollar pro Person reduzieren). Dies beinhaltet alle Basisleistungen wie Übernachtung, Mahlzeiten, Reiseführer etc. Sie kann im Einzelfall für zusätzliche Leistungen auch höher sein und gilt für Kulturreisen wie auch für Trekking-Expeditionen.
Unterkunft
Alle Gäste werden in staatlich anerkannten Hotels, Gästehäusern und Pensionen mit unterschiedlicher Qualität der Dienstleistungen untergebracht.
Ein- und Ausreise
Grenzübergangspunkte sind der Flughafen in Paro bei Thimphu oder bei der Anreise mit dem Auto Phuentsholing im Süden des Landes.
Flugverbindungen
Druk Air, die nationale Fluglinie, unterhält Flugverbindungen in folgende Länder bzw. Städte: Indien (Delhi, Kalkutta), Thailand (Bangkok), Nepal (Kathmandu), Bangladesh (Dhaka).
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass |
ja, noch mindestens 6 Monate gültig |
Vorläufiger Reisepass |
ja, noch mindestens 6 Monate gültig |
Personalausweis |
nein |
Vorläufiger Personalausweis |
nein |
Weitere Anmerkungen: |
Nur mit Visum, das über den Reiseveranstalter einzuholen ist |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
|
Kinderreisepass |
ja, noch mindestens 6 Monate gültig |
Reisepass |
ja, noch mindestens 6 Monate gültig |
Personalausweis |
nein |
Vorläufiger Personalausweis |
nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
nein |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
ja, für Kinder bis 16 Jahre, noch mindestens 6 Monate gültig |
Weitere Anmerkungen |
Nur mit Visum, das über den Reiseveranstalter einzuholen ist |
Bei der Einreise werden 20 US-Dollar Einreisegebühr erhoben. Informationen kann u. U. auch die Ständige Vertretung des Königreichs Bhutan bei den Vereinten Nationen in Genf (17-19, Chemin du Champ d’Anier, CH – 1209 Genf, Telef.: 041-22-7990890, Fax: 7990899) erteilen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Hochwertige Gegenstände (z.B. elektronische Geräte) sind in der Zollerklärung zu erwähnen. In Bhutan verkaufte oder verschenkte Gegenstände müssen verzollt werden. Die Ausfuhr von alten/benutzten Gegenständen ist nur mit einem Zertifikat erlaubt, das bestätigt, dass es sich nicht um Antiquitäten handelt – dieses ist beim Department of Culture erhältlich. In sog. „Handicraft“-Läden sind die entsprechenden Produkte in der Regel bereits mit einem Siegel versehen, welches die Ware zur Ausfuhr berechtigt.
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Drogen und Tierprodukten ist verboten. Bei Verstoß gegen Zoll- oder Einreisevorschriften droht Festnahme.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden bereits beim Besitz kleiner Drogenmengen (auch Haschisch) mit schweren Haftstrafen geahndet.
Hochwertige Gegenstände müssen bei der Einreise in der Zollerklärung aufgeführt werden. Bei Verstoß gegen Zoll- oder Einreisevorschriften droht Festnahme bei der Ausreise.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
Dengue-Fieber
Im Südwesten, im Grenzgebiet zu Indien kommt Dengue-Fieber vor. Es wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen.
Malaria
Ganzjährig mittleres Risiko in 5 Distrikten im Süden im Grenzgebiet zu Indien (Chukha, Gayleghug, Samchi, Samdrup-Jongkhar, Shemgang), geringes Risiko in den übrigen Landesteilen. Höhenlagen über 2000m sind malariafrei. Es kommt zu ca. gleichen Teilen Malaria tropica und Malaria tertiana vor.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Chloroquin, Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
- körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / Aids
Genaue Zahlen über das Vorkommen von HIV/Aids sind gemäß UNAIDS über das Land nicht verfügbar. Die Erkrankung ist grundsätzlich eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können deshalb ein lebensgefährliches Risiko bergen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen können vorkommen, allerdings wegen der Höhenlage in sehr unterschiedlicher tatsächlicher Gefährdung der Reisenden.
Höhenkrankheit
Die Höhenkrankheit ist eine durch zu raschen Aufstieg (zu rasch heißt: mehr als dreihundert Meter pro Tag!) ausgelöste, gefährliche Störung verschiedener Organe wie Gehirn, Lunge, Niere. Die Erkrankung kann auch gut Trainierte und Gesunde treffen sowie Personen, die früher große Höhen trotz schnellen Aufstiegs gut vertragen haben. Todesfälle sind im Himalaya nicht selten, meist ausgelöst durch höhentaktische Fehler. Rettung besteht in raschem Abstieg, der oft nicht möglich ist. Eingehende Beratung durch den Facharzt vor der Reise hierzu ist sehr sinnvoll. Prophylaktische Medikamente werden in anderen Ländern (jedoch nicht in Deutschland) zugelassen; sie bergen aber Risiken.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete fremdsprachenkundige Ärzte. Rettungsmöglichkeiten bestehen wegen der besonderen Hochgebirgslage kaum oder sind zumindest erheblich erschwert. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Ebenso die Mitnahme einer individuellen Reiseapotheke, die während der Reise vor starken Temperaturschwankungen geschützt werden sollte.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, beispielsweise oder
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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