Malta: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 29.09.2010
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass während der offiziellen Jagdsaison wegen der Jagd auf Singvögel mit Schrotflinten und Kleinkalibern im Frühjahr und Herbst bei Exkursionen außerhalb bewohnter Ortschaften erhöhte Vorsicht geboten ist. Dies gilt besonders für die Abend- und Morgenstunden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Malta ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Deutsche benötigen kein Einreisevisum für Malta und können demnach mit einem
- gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Reisepass, vorläufigen Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis (sofern mit einem Foto versehen),
- gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Personalausweis,
- gültigen vorläufigen Personalausweis,
nach Malta einreisen.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr genügt auch die bis zum 1.11.2007 vorgenommene Eintragung in den Reisepass eines Elternteils, sofern ebenfalls mit Foto des Kindes versehen.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.
Visum
Visumpflichtige Ausländer, die in Deutschland wohnhaft sind, sowie Inhaber von Reisedokumenten für Ausländer müssen einen Visumantrag bei der Botschaft von Malta in Berlin, E-Mail: stellen, soweit sie nicht über eine Aufenthaltserlaubis für den Schengenraum verfügen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Seit dem 1.1.2008 ist der Euro offizielle maltesische Währung.
Bei Einreise nach oder Transit durch Malta muss ein Bestand an Bargeld (gleich welcher Währung) oder leicht konvertiblen Werten (Pfandbriefe, Reiseschecks etc.) im Wert oder Gegenwert von 10.000.—Euro oder mehr deklariert werden.
Bargeld kann mit ec- und Kreditkarten an den zahlreichen vorhandenen Geldautomaten abgehoben werden.
Im persönlichen Reisegepäck dürfen Geschenke im Wert von bis zu 190 Euro zollfrei mitgebracht werden. Dazu zählen auch Waren, die im Duty-free-Shop in der Ankunftshalle gekauft wurden. (Achtung: der Wert größerer Geschenke kann nicht auf eine Gruppe, z.B. auf verschiedene Familienmitglieder, verteilt werden.) Auf Gegenstände, deren Wert den Betrag von 190 Euro übersteigt, wird ein prozentualer Zollsatz erhoben. Für Waren, die aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach Malta eingeführt werden, gelten diese Beschränkungen nicht mehr.
Gegenstände, deren Einfuhr einer besonderen Genehmigung bedarf (z.B. Waffen), werden bis zur Erteilung der Genehmigung durch die Zollbehörden in Verwahrung genommen.
Für Haustiere, die nach Malta eingeführt werden sollen, gilt das „Pet Travel Scheme“, das Tierhaltern aus bestimmten Staaten (darunter Deutschland) ermöglicht, ihre Haustiere ohne vorherige Quarantäne nach Malta zu bringen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Tierhalter, die beabsichtigen, ihr Haustier mit nach Malta zu bringen, sollten sich wegen der zu erfüllenden Bedingungen frühzeitig mit dem Department of Veterinary Service of Malta in Verbindung setzen.
Detaillierte Auskünfte im Einzelfall erteilt weiterhin die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Malta unter oder das Department of Veterinary Services of Malta unter Fax: +356 2123 8105.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz auch kleinster Mengen von Drogen ist strafbar.
Der Import von Drogen wird grundsätzlich als „dealing“, also Drogenhandel, betrachtet und als solcher mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten geahndet. Es besteht die Möglichkeit, bei der Einreise mitgebrachte Drogen am Zoll abzugeben, was nicht geahndet wird.
Bei nachgewiesenem Drogenhandel werden auf Malta empfindliche Gefängnisstrafen verhängt, das übliche Strafmaß beträgt derzeit 15 Jahre.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht, siehe
Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung erforderlich.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.
Sonnenempfindliche Personen sollten unbedingt auf langärmelige Kleidung und Schutzcremes mit hohem Lichtschutzfaktor achten, da die Sonneneinstrahlung und Ozonbelastung erheblich stärker sind als in Deutschland.
Im Sommer und Frühherbst kann das schwülheiße Wetter eine starke Belastung für Herz und Kreislauf darstellen; im Herbst und Winter sind vor allem die Atemwege durch das feucht-kühle Wetter gefährdet. Auch rheumatische Beschwerden treten durch die in Malta herrschenden klimatischen Bedingungen bei längeren Aufenthalten auf.
Das Leitungswasser ist eine Mischung aus Grundwasser und entsalztem Meerwasser und sollte nicht oder nur abgekocht getrunken werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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