Hongkong: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 17.09.2010
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für Hongkong besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
Hongkong ist ein für alle Reisenden, bei normalem Verhalten sogar unabhängig von der Tageszeit, in der Regel sicherer Ort. Vorsicht ist jedoch immer angebracht, gerade im Nachtleben. In näherer Vergangenheit ist die Verwendung sogenannter K.O.-Tropfen mit bei einzelnen Touristen weitreichenden Konsequenzen für Gesundheit und Leben beobachtet worden.
Einreisebestimmungen
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen: |
Reisepass |
Ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus |
Vorläufiger Reisepass |
Ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Weitere Anmerkungen |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
Ja (mit Foto) für Kinder unter 12 Jahre – Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus – |
Reisepass |
Ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
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Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
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Weitere Anmerkungen |
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind noch kein Reisedokument mit Passfoto hat. Kinder über 12 Jahre benötigen einen Reisepass. |
Deutsche Staatsangehörige können nach Hongkong für einen Zeitraum von 90 Tagen ohne Visum einreisen. Nach Ausreise (z.B. nach Macau oder in die Volksrepublik China) kann unmittelbar im Anschluss erneut ein visumsfreier Aufenthalt von 90 Tagen in Hongkong gewährt werden. Voraussetzung ist jeweils, dass bei der Einreise ein noch mindestens sechs Monate gültiger deutscher Reisepass vorgelegt wird. Bei Transitreisen via Hongkong in andere Länder Südostasiens muss der Pass am Tag der Weiterreise sogar noch mehr als sechs Monate gültig sein. Ansonsten verweigern Fluggesellschaften ausnahmslos die Mitnahme.
Daueraufenthalts- oder Arbeitsvisa müssen vor der Einreise beantragt werden. Anträge sind entweder über die chinesische Botschaft in Berlin oder per Post direkt an das Hongkonger Immigration Department zu richten, Informationen unter Per Fax oder per E-mail übersandte Anträge werden nicht angenommen.
Ehegatten von Personen, die mit einem Arbeitsvisum einreisen oder in Hongkong investieren benötigen seit Mitte Mai 2006 keine vorherige Zustimmung des Immigration Department zur Arbeitsaufnahme mehr.
Für Deutsche zwischen 18 und 30 Jahren gibt es die Möglichkeit, sich bis zu einem Jahr in Hongkong aufzuhalten und dort Nebenjobs anzunehmen, um den Aufenthalt zu finanzieren oder sich beruflich fortzubilden. Für einen solchen Ferienarbeitsaufenthalt benötigt man ein sogenanntes Working-Holiday-Visum, das man vorab bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragen muss. Jedoch darf man nicht ständig einer Beschäftigung nachgehen und sollte während des Besuchs nicht länger als drei Monate für denselben Arbeitgeber arbeiten.
Während des Besuchs in Hongkong kann man auch einen Aus- oder Fortbildungskurs von bis zu sechsmonatiger Dauer besuchen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Einfuhrbeschränkungen für Devisen bestehen nicht.
Besucher dürfen folgende Güter zum eigenen Verbrauch einführen:
– 1 Liter Alkohol
– 19 Zigaretten oder 1 Zigarre oder 25 Gramm Zigarren oder Tabak
Weitere Informationen bietet die offizielle Homepage der Hongkonger Zollbehörde:
Reisende, die gegenüber einem Zollbeamten falsche bzw. unvollständige Angaben über zu verzollende Güter in ihrem Besitz machen, können strafrechtlich verfolgt werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
In Hongkong ist auf jede Art der Verunreinigung eine Geldbuße festgesetzt. Diese Bußgeldandrohung gilt für das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und Verpackungsmaterial jeglicher Art, Spucken außerhalb der zahlreich aufgestellten Abfallkörbe sowie Graffiti-Spray-Verunreinigungen.
In Autos und Taxis besteht Anschnallpflicht, die bei Missachtung mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
In öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Aufzügen sowie den meisten Gebäuden besteht Rauchverbot, auch hier werden bei Verstößen Geldbußen erhoben.
Nacktbaden sowie Sonnenbaden ‚oben ohne‘ an Hongkonger Stränden ist verboten und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Schon die Einfuhr und der Besitz geringer Mengen von Drogen wie Cannabis, Kokain oder Ecstasy werden mit harten Strafen belegt.
Das Waffenrecht in Hongkong ist erheblich strenger als das in Deutschland. Grundsätzlich wird für nahezu jede Schusswaffe ein Berechtigungsschein allein für den Besitz benötigt, dies gilt insbesondere für Gaspistolen und ähnliche Waffen. Ein Verstoß gegen das Waffenrecht Hongkongs wird hart geahndet und ist bereits dann gegeben, wenn die Waffe nur im Transitgepäck aufgefunden wird.
Bitte beachten Sie, dass auch Einfuhr, Besitz oder gar Verwendung von Elektroschocker, Elektroschockwaffen, Tasern usw. streng verboten sind und hart geahndet werden.
Medizinische Hinweise
Für die Einreise besteht derzeit keine besondere Impfpflicht.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich der Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt, besonderer Exposition oder bei Reise über Hongkong hinaus nach Südchina oder Südostasien auch Hepatitis B, Typhus, Japanische Enzephalitis und Tollwut empfohlen.
HIV/AIDS
Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung in Hongkong ist bisher gering.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten:
Denguefieber
Denguefieber kommt in Hongkong selbst kaum vor. Die meisten der in Hongkong behandelten Dengue Kranken zogen sich die Infektion in Südchina oder Südostasien zu. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme.
Japanische Enzephalitis
Diese durch nachtaktive Moskitos übertragenden Virusinfektion des Gehirns trat in den vergangenen Jahren in Hongkong nur in wenigen Einzelfällen auf. Mückenschutz und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.
Tsutsugamushi Fieber (Scrub Typhus)
Diese durch Milben übertragene Fiebererkrankung stellt nur bei Wanderungen in den umgebenden Hügeln ein potentielles, geringes Infektionsrisiko dar. Insekten abweisende Hautmittel (Repellentien) und angepasste Kleidung sind wichtige Prophylaxemaßnahmen. Die medizinische Versorgung in Hongkong ist ausgezeichnet und entspricht europäischem Niveau, kann aber teuer sein. Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich bei Reisen über Hongkong hinaus nach Südchina oder Südostasien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise oder
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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