Kuba: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 16.09.2010

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus

Die Gefahr terroristischer Anschläge in Kuba wird als sehr niedrig eingeschätzt.

Kriminalität

Im Vergleich zu anderen Fernreisezielen ist der Tourismus auf Kuba immer noch sicher. Allerdings werden auch auf Kuba Touristen Opfer von Eigentumsdelikten, von Körperverletzung, in seltenen Fällen auch von Gewaltverbrechen. Vor allem Individualreisende sollten daher ähnliche Vorkehrungen wie in anderen Ländern in der Region treffen:

Sie sollten nicht Ihr gesamtes Bargeld bei sich führen und es auf mehrere Stellen am Körper verteilen, den mitgeführten Geldbetrag nicht zur Schau stellen sowie Bargeld und Originalreisepass im Hotelsafe verwahren.

Wertvolle Gegenstände sollten im Handgepäck transportiert werden, denn es gibt Fälle aufgebrochener Koffer an den Flughäfen.

In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Diebstählen an den ca. 20 km östlich von Havanna gelegenen Stränden der Orte St. Maria del Mar und Guanabo (Playas del Este). Taschen sollten dort zu keinem Zeitpunkt unbeaufsichtigt gelassen werden.

Besondere Vorsicht ist bei Reifenpannen und an Tankstellen geboten, da Diebe die Ablenkung der Fahrzeuginsassen beim Reifenwechsel oder beim Tanken nutzen, um unbemerkt Wertgegenstände und Gepäck zu entwenden. Dies gilt auch für die Mitnahme von Anhaltern im Mietwagen.

Naturkatastrophen

Kuba befindet sich in der durch Wirbelstürme gefährdeten Zone der Karibik (Wirbelsturm-Saison von Juni bis November). Es muss mit Tropenstürmen, starken Regenfällen und unter Umständen auch mit Erdrutschen gerechnet werden. Reisende sollten die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten.

Aktuelle Informationen über Wirbelstürme sind im Internet u.a. unter abrufbar.

Allgemeine Reiseinformationen

Drei schwere Wirbelstürme haben im Herbst 2008 in einigen Provinzen Schäden an Infrastruktur (Straßen, Strom- und Wasserversorgung, Telefonleitungen) und Gebäuden hinterlassen. Reisende müssen weiterhin in Einzelfällen mit Beeinträchtigungen im infrastrukturellen Bereich rechnen.

Reisende mit doppelter Staatsangehörigkeit

Reisende mit deutscher und kubanischer Staatsangehörigkeit sollten beachten, dass sie beim Aufenthalt in Kuba von den Behörden ausschließlich als kubanische Staatsangehörige behandelt werden und kubanischen Maßnahmen wie z.B. der Wehrpflicht und der Einberufung von Reservisten unterliegen können.

Reisen im Land

Für Rundreisen im Lande kommen für den Auslandstouristen in erster Linie Busse (Viazul), organisierte Bustouren, aber auch Mietwagen in Betracht, wobei Busfahrten hinsichtlich Verkehrssicherheit weniger problematisch sind.

Kuba leidet unter Stromengpässen. Um Strom zu sparen, werden vor allem außerhalb der touristischen Zentren Stromabschaltungen (wichtig für Individualreisende!) vorgenommen, was auch zu Beeinträchtigungen der Wasserversorgung und Kommunikation führen kann.

Fotografieren Sie keine militärischen Einrichtungen und offizielle Fahrzeugkolonnen und respektieren Sie Militäreinrichtungen (Sperrgebiete und Gebäude). Nicht alle militärischen Einrichtungen bzw. Sperrgebiete auf Kuba sind eingezäunt oder als solche deutlich erkennbar. Anweisungen bzw. Aufforderungen des Wach- und Sicherheitspersonals sollten unbedingt befolgt werden.

Wichtige Dokumente (Pass mit Visum beziehungsweise Touristenkarte, Führerschein, Adressenlisten und Telefonnummernlisten) sollten auch in Kopie und getrennt vom Original mitgeführt werden. Ausländer müssen immer in der Lage sein, sich auszuweisen (Passkopie genügt in der Regel).

Kubaner bedürfen für jegliche Art privater Geschäfte einer Genehmigung der Behörden. Vor Unterbringung in Privathaushalten sollten Sie nach der erforderlichen behördlichen Genehmigung fragen, da sonst für beide Teile (Gastgeber und Gast) Schwierigkeiten mit der Polizei zu befürchten sind. Berücksichtigen Sie, dass Kontakte von Kubanern mit ausländischen Reisenden u. U. von offiziellen Stellen registriert werden. Für kubanische Mitarbeiter der Tourismuswirtschaft gelten besondere Verhaltensvorschriften.

Straßenverkehr

Im Straßenverkehr gibt es erhöhte Gefahr aufgrund des schlechten Straßenzustandes, mangelnder Beleuchtung, unvorhersehbaren Fahrverhaltens sowie technischer Unzulänglichkeiten (keine Beleuchtung, Bremsversagen etc.). Kubaner verständigen sich im Straßenverkehr z. T. durch ein System von Handzeichen, die für Ausländer zunächst nicht verständlich sind.

Bei Unfällen mit Personenschäden unter Beteiligung von Touristen kann es zu einer mehrwöchigen Ausreisesperre, evtl. auch zu Untersuchungshaft kommen. Wenn Personen verletzt oder getötet wurden, werden gegen ausländische Fahrer drakonische Haftstrafen verhängt.

Nachtfahrten über Land sollten wegen der schlechten Straßenverhältnisse, unbeleuchteter Fahrzeuge (wie Fahrradfahrer und Pferdefuhrwerke), Fußgänger und Vieh auf der Fahrbahn unbedingt vermieden werden.

Mietwagen sind in Kuba häufig in einem schlechten technischen und optischen Zustand. Bei der Anmietung von Mietwagen sollte genau auf den technischen Zustand des Fahrzeugs geachtet und evtl. Vorschäden ausführlich dokumentiert werden (ggf. auch mit Photos). Es sind Fälle von Touristen bekannt geworden, die mit offenbar unberechtigten Schadensforderungen bei der Rückgabe des Fahrzeugs konfrontiert wurden. Der in Kuba angebotene gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz für Mietwagen entspricht nicht europäischen Standards. Dies gilt insbesondere für die geringe Deckungssumme bei Personenschäden. Der Abschluss einer Zusatzversicherung in Deutschland sollte daher in Erwägung gezogen werden.

Zahlungsmittel

In Kuba wird der US-Dollar nicht als Zahlungsmittel anerkannt. Das übliche Zahlungsmittel ist der „peso convertible“ (CUC). Touristen können Euro bei allen kubanischen Banken und Wechselstuben (CADECA) zum geltenden Wechselkurs in CUC eintauschen. Da beim Tausch von US-Dollar 10% Provision einbehalten wird, ist es ratsam, Bargeld in Euro mitzubringen. Nicht benutzte CUC können vor der Abreise am Flughafen zum Tageskurs in Euro zurückgetauscht werden. Lediglich in Varadero und anderen Tourismusgebieten wurde der Euro bereits als offizielles Zahlungsmittel eingeführt und kann auch nur dort genutzt werden. Dies soll in Zukunft noch ausgeweitet werden. Ein Erwerb der Landeswährung (moneda nacional, also nichtkonvertible Pesos) ist nicht erforderlich. Darüber hinaus ist die Ein- und Ausfuhr von Pesos verboten. Wegen des US-Embargos gibt es keinen Zahlungsverkehr zwischen Kuba und den USA.

Die Kreditkarten deutscher Bankinstitute werden i.d.R. in allen größeren Hotels und Restaurants akzeptiert, nicht jedoch Kreditkarten US-amerikanischer Institute (American Express; Diners Club) und nicht diejenigen deutscher Tochtergesellschaften US-amerikanischer Institute.

Scheckkarten (EC/Maestro) werden in Kuba nicht angenommen.

Inzwischen kann Bargeld auch in einigen Bankfilialen (z.B. der Banco Financiero Internacional oder der Banco Metropolitano) mit Visa-Kreditkarte und PIN am Bankautomaten gezogen werden.

Die Gebühr für den Kreditkarteneinsatz beträgt i.d.R. 3%, jedoch ist zu beachten, dass die Umrechnung CUC – Euro über den US-Dollar zum jeweiligen von kubanischer Seite festgelegten Tageskurs erfolgt.

Es empfiehlt sich auch Bargeld (Euro, möglichst in kleiner Stückelung) mitzubringen, da eine Geldbeschaffung selbst mit in Kuba grundsätzlich akzeptierten Kreditkarten erfahrungsgemäß aufgrund technischer Probleme nicht zu jedem Zeitpunkt möglich ist. Bargeld sollte auf mehrere Stellen am Körper verteilt mitgeführt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Eine Einreise nach Kuba zu touristischen Zwecken mit einer Aufenthaltsdauer von 30 Tagen (einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage möglich) ist nur mit Visum in Form einer sogenannten „Touristenkarte“ möglich, die zusammen mit dem Reisepass zur Einreise dient. Touristenkarten müssen vor Einreise erworben werden und sind bei der kubanischen Botschaft in Deutschland, Reisebüros bzw. Reiseveranstaltern sowie bei einigen Fluggesellschaften am Flughafen erhältlich. Bei beabsichtigten längeren Aufenthalten oder solchen zu nicht-touristischen Zwecken ist ein Visum erforderlich, welches bei der kubanischen Auslandsvertretung im Herkunftsland zu beantragen ist. Hierfür ist unter Umständen eine Einladung erforderlich. Die Bearbeitungsdauer kann sich auf mehrere Wochen belaufen. Visa beziehungsweise Touristenkarten werden grundsätzlich nicht an der Grenze ausgestellt; darüber hinaus kontrollieren die Fluggesellschaften vor Abflug aus Deutschland grundsätzlich, ob Visum oder Touristenkarte vorhanden sind und verweigern u. U. die Mitnahme.

Bitte beachten Sie, dass Ausländer, die mit einem Visum (nicht mit Touristenkarte) nach Kuba einreisen, in der Regel von den kubanischen Behörden eine Ausreisegenehmigung benötigen, um Kuba wieder verlassen zu können. Es empfiehlt sich, diese Frage bei Beantragung des Visums mit der kubanischen Botschaft bzw. umgehend nach Einreise mit der einladenden kubanischen Institution zu klären. Diese ist in der Regel für die Einholung der Ausreisegenehmigung bei den kubanischen Immigrationsbehörden zuständig. Dies gilt z.B. auch für Studenten, die an kubanischen Hochschulen studieren oder dort einen Sprachkurs belegen.

Jeder Kubareisende ist seit 1. Mai 2010 verpflichtet, bei der Einreise einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen.

Nach den von kubanischer Seite erhältlichen Auskünften werden lediglich die privaten Reise-Krankenversicherungen, die Kuba abdecken müssen, anerkannt.

Eine Gewähr für die tatsächliche Akzeptanz durch die kubanischen Behörden bei Einreise kann durch das Auswärtige Amt nicht übernommen werden. Versicherungspolicen US-amerikanischer Versicherungen sowie deutsche gesetzliche Versicherungen werden nicht anerkannt.

Zur Nachweispflicht sollen Versicherungspolice, Versicherungsschein oder Versicherungskarte der jeweiligen Reisekrankenversicherung genügen. In Fällen von bereits länger existierenden Versicherungsverträgen (älteren Policen) erscheint die Mitnahme einer zusätzlichen aktuellen Bestätigung des Versicherungsunternehmens angeraten. Die Reisenden sollten die Versicherungen bitten, Begleitpolicen in spanischer Sprache auszustellen. In Zweifelsfällen wird empfohlen sich vor der Abreise an die Botschaft von Kuba, (E-Mail: recepcion-consulado@botschaft-kuba.de) zu wenden.

Sofern eine Versicherung im Heimatland nicht abgeschlossen werden kann bzw. ein Nachweis nicht vorliegt, muss an den kubanischen Flug- und Seehäfen bei Einreise zu einem Preis von 2-3 CUC pro Aufenthaltstag (abhängig vom jeweiligen Versicherungsumfang) eine Krankenversicherung für die Dauer des Kubaaufenthalts abgeschlossen werden. Es werden Zuschläge bei Vorerkrankungen, bei Personen über 70 Jahren sowie bei Personen, die eine Risikosportart ausüben, erhoben.

Einzelheiten zu den Versicherungsangeboten ergeben sich auf den Websites bzw.

Reisedokumente

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, muss bei Einreise jedoch noch mindestens 6 Monate gültig sein

Vorläufiger Reisepass

Ja, muss bei Einreise jedoch noch mindestens 6 Monate gültig sein

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Eine Einreise nach Kuba zu touristischen Zwecken mit einer Aufenthaltsdauer von 30 Tagen (einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage möglich) ist nur mit Visum in Form einer sog. „Touristenkarte“ möglich, die zusammen mit dem Reisepass zur Einreise dient. Pauschaltouristen können Touristenkarten über ihr Reisebüro erhalten, Individualtouristen müssen sich vor Einreise an die zuständige kubanische Auslandsvertretung wenden. Bei beabsichtigten längeren Aufenthalten oder solchen zu nicht-touristischen Zwecken ist ein Visum erforderlich, welches bei der kubanischen Auslandsvertretung im Herkunftsland zu beantragen ist. Hierfür ist unter Umständen eine Einladung erforderlich. Die Bearbeitungsdauer kann sich auf mehrere Wochen belaufen. Visa beziehungsweise Touristenkarten werden grundsätzlich nicht an der Grenze ausgestellt; darüber hinaus kontrollieren die Fluggesellschaften vor Abflug aus Deutschland , ob Visum oder Touristenkarte vorhanden sind und verweigern u. U. die Mitnahme.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja, muss bei Einreise jedoch noch mindestens 6 Monate gültig sein

Reisepass

Ja, muss bei Einreise jedoch noch mindestens 6 Monate gültig sein

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Grundsätzlich möglich, sofern er ein Lichtbild enthält; das Auswärtige Amt empfiehlt jedoch die Reise mit einem eigenen Kinder- oder Reisepass

Weitere Anmerkungen

Siehe obige Anmerkungen zur Einreise von Erwachsenen

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rückfrage bei der zuständigen kubanischen Auslandvertretung wird daher empfohlen.

Besondere Zollvorschriften

Nehmen Sie nur Dinge mit, die für Ihren persönlichen Bedarf bestimmt sind. Übermengen können beschlagnahmt werden, weil sie als unerlaubte Geschenke angesehen werden.

Elektrogeräte dürfen ebenfalls nur in dem Maß eingeführt werden, in dem sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind, nicht als Geschenke für kubanische Staatsangehörige. Für Geschenke (nicht-kommerzielle Einfuhr) ab einem Gegenwert von 50 CUC bis 250 CUC wird Zoll in Höhe von 100 % erhoben. Nähere Auskünfte dazu erteilt die zuständige kubanische Auslandsvertretung. Die Einfuhr von Funksprechgeräten, Satellitentelefonen und GPS-Geräten (auch Smartphones mit GPS-Funktion) ist nicht gestattet bzw. bedarf der vorherigen Genehmigung der zuständigen kubanischen Behörden.

Die Einfuhr frischer Lebensmittel (z.B. frische Wurst-, Milchprodukte, Gemüse, Obst) ist aus gesundheitspolizeilichen Gründen verboten.

Die Ein- und Ausfuhr von Pesos ist verboten.

Nehmen Sie keine Gegenstände aus Kuba mit, bei denen es sich um kubanisches Kulturgut handeln könnte. Auskünfte hierzu sowie Ausfuhrgenehmigungen erteilt: Bienes Culturales, Calle 17 #1009, entre10 y 12, Vedado, Telefon: 839658. Die Genehmigung kostet nur wenige Pesos, erspart aber möglichen Ärger bei der Ausreise.

Ausfuhrbestimmungen für Tabakprodukte

Es können  bis zu zwanzig (20) lose Zigarren ausgeführt werden, ohne Nachweise über Herkunft und Kauf vorlegen zu müssen. Bis zu fünfzig (50) Zigarren können unter der Bedingung ausgeführt werden, dass sie sich in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden. Mehr als fünfzig (50) Zigarren können nur unter Vorlage einer Originalrechnung, die von den offiziell dazu genehmigten staatlichen Geschäften ausgestellt werden muss, ausgeführt werden. In dieser Rechnung muss die gesamte Tabakmenge erfasst sein, deren Ausfuhr beabsichtigt ist. Es ist auch in diesen Fällen unabdingbar, dass die Zigarren sich in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden.

Detaillierte Informationen über die kubanischen Ein- und Ausfuhrbestimmungen sind auf der Website des kubanischen Zolls unter erhältlich.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Schon beim Fund geringer Mengen Drogen zum Eigenbedarf ist mit drastischen Strafen zu rechnen. Der Besitz von Kleinmengen wird bei Ausländern zudem als Drogenschmuggel geahndet. Das Strafmaß hierfür beträgt vier bis dreißig Jahre Haft, auf besonders schwere Fälle steht die Todesstrafe. Zur strafrechtlichen Verfolgung nach Verkehrsunfällen siehe oben unter Straßenverkehr.

Besucher sollten politische Betätigung unterlassen, dies kann mit hohen Haftstrafen geahndet werden.

Medizinische Hinweise

Die medizinische Versorgung entspricht in Kuba nicht westeuropäischem Standard. Vor allem die technische Ausstattung, die hygienischen Zustände und die Versorgung mir Medikamenten in kubanischen Kliniken lassen zu wünschen übrig. Dies gilt auch für die wenigen für Ausländer vorgesehenen Spezialkliniken, in denen dennoch hohe Behandlungskosten entstehen können. Reisende sollten daher unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abschließen, die auch den Rücktransport im Krankheitsfall einschließt.

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes sollten auf aktuellem Stand sein.

Malaria

Die Insel Kuba ist malariafrei.

Denguefieber

In und nach der Regenzeit (Mai bis Oktober) treten immer wieder Dengue-Fieber-Epidemien auf, wobei es immer auch Jahre mit besonders hoher Übertragungsaktivität gibt. Die kubanischen Behörden machen keine Angaben über die Zahl der jährlichen Erkrankungen.

Die Erkrankung wird von überwiegend tagaktiven Mücken (Stegomyia aegypti und Stegomyia albopicta) übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge vorkommen (Dengue-Hämorrhagisches Fieber, Dengue-Schock-Syndrom).

Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dazu gehört:

  • ganztägig helle, körperbedeckende Kleidung, lange Hosen und lange Ärmel,
  • ausschließliche Verwendung der empfohlenen Mückenabwehrmittel (Repellentien) auf der Basis von Diethyltoluamid (= DEET, z.B. Nobite®) oder Icaridin (= Bayrepel®, z.B. Autan®). wiederholtes Auftragen der Repellentien auf alle freien Körperstellen während des Tages und den frühen Abendstunden,
  • den Schlafraum mückenfrei zu halten, ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen,
  • Meiden des Aufenthaltes im Freien, insbesondere in Gärten, Grünanlagen und Armenvierteln.

Durchfallerkrankungen

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Reisende sollten auf besondere Hygienemaßnahmen vor dem Verzehr von Obst und Gemüse achten und dieses frisch gekocht oder frisch selbst geschält verzehren. Leitungswasser ist als Trinkwasser nicht geeignet. Das Trinkwasser sollte in abgepackter Form in Geschäften erworben werden.

In der warmen Jahreszeit (April bis September) besteht die Gefahr, dass Fische giftige Algen aufgenommen haben, die auch beim Menschen zu schweren Vergiftungen führen können (Ciguatera). Den Fischen selbst sind keinerlei Veränderungen anzumerken. Lokale Hinweise sollten beachtet werden.

HIV/ AIDS

Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht neben dem Risiko der herkömmlichen Geschlechtskrankheiten das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Medizinische Versorgung

Medizinische Behandlung für Ausländer ist in Kuba nur in speziellen Ausländerkrankenhäusern bzw. Ausländerabteilungen von Krankenhäusern möglich. Die Kosten können die in Deutschland üblichen übersteigen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werde. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch eine Arzt/ Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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