Kongo (Republik Kongo): Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 13.09.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Bestimmte Stadtteile in Brazzaville (Ouenze, Talangaï, Bakongo) und Pointe Noire (Randbezirke) sollten wegen der hohen Kriminalität vor allem nachts gemieden werden.
Reisen über Land
Von Reisen in die Region Pool und in den östlichen Teil der Region Bouenza wird abgeraten.
Noch bis März 2003 kam es in der Region Pool zu Kämpfen zwischen Rebellen und Regierungstruppen. Die Sicherheitslage hat sich seither gebessert, ist aber immer noch angespannt.
Straßen-, Eisenbahn- und Flugverkehr
Das Straßenverkehrsnetz ist in schlechtem Zustand, so dass es vermehrt zu Verkehrsunfällen kommt. Der Eisenbahnverkehr zwischen Pointe Noire und Brazzaville verkehrt durchgehend, entspricht aber nicht westlichen Sicherheitsstandards. Der schlechte Zustand der Gleise, Züge und mangelhafte Signalanlagen bergen das Risiko von Unfällen. In Bahnhöfen kann es bei nächtlicher Ankunft der Züge zu Übergriffen kommen.
Innerkongolesische Flugverbindungen gibt es vor allem zwischen Brazzaville/Kayi/ Dolisie und Brazzaville/Pointe Noire. Der technische Zustand der Flugzeuge entspricht nicht europäischem Standard. Alle kongolesischen Fluglinien befinden sich auf einer schwarzen Liste der EU-Kommission.
Allgemeine Reiseinformationen
In Brazzaville gibt es keine deutsche Vertretung. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Kinshasa. In Notfällen kann die französische Botschaft unter Tel. 00242 / 556 17 20 und 00242 / 81 55-41/-42/-43 erreicht werden.
In Pointe-Noire gibt es einen deutschen Honorarkonsul.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Republik Kongo ein Visum. Das Visum wird von der Botschaft der Republik Kongo in Berlin ausgestellt.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass |
Ja |
vorläufiger Reisepass |
Ja |
Personalausweis |
Nein |
vorläufiger Personalausweis |
Nein |
weitere Anmerkungen |
Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung muss bei Einreise vorgelegt werden. Dem Auswärtigen Amt liegen keine offiziellen Bestätigungen über die Anerkennung der obigen Reisedokumente durch die zuständigen Behörden der Republik Kongo vor. Die Angaben beruhen auf Erfahrungswerten der Botschaft Kinshasa. |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
|
Kinderreisepass |
Ja |
Reisepass |
Ja |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Nein |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Nein |
Weitere Anmerkungen |
Ein internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung muss bei Einreise vorgelegt werden. Dem Auswärtigen Amt liegen keine offiziellen Bestätigungen über die Anerkennung der obigen Reisedokumente durch die zuständigen Behörden der Republik Kongo vor. Die Angaben beruhen auf Erfahrungswerten der Botschaft Kinshasa. Es wird dringend empfohlen, ausschließlich mit gültigen Kinderreisepässen oder Reisepässen einzureisen. |
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Geld muss nicht deklariert werden, in Einzelfällen jedoch mitgeführte Notebooks. Die Einfuhr von Waffen ist untersagt.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Alle sicherheitsrelevanten Bereiche (Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen etc.) sollten nicht fotografiert werden. Drogenhandel wird streng bestraft. Offen gezeigte Homosexualität kann zu willkürlichen Verhaftungen wegen angeblich sittenwidrigen Verhaltens führen.
Medizinische Hinweise
Reisende sollten für die Republik Kongo unbedingt eine zuverlässige Rückholversicherung und einen Auslands-Krankenversicherungsschutz abzuschließen.
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als ein Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch indiziert. Das Mitführen eines internationalen Impfpasses bei der Einreise (und ggf. Weiterreise in die Demokratische Republik Kongo) ist vorgeschrieben; es empfiehlt sich, das Dokument während der gesamten Reise mit sich zu führen.
Abweichend von den offiziellen Empfehlungen, kann eine Choleraimpfung gelegentlich verlangt werden, besonders bei Einreise aus einem Land mit Cholera oder bei Einreise auf dem Landwege.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Meningokokken-Krankheit (4fach-Impfstoff) und Tollwut empfohlen.
Malaria
Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Diese tritt vor allem in der Regenzeit immer wieder auf. Bei besonderer Exposition kann eine Impfung sinnvoll sein (Arbeiten in Slums, Pflege Erkrankter und in Flüchtlingslagern).
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Ebola-Virus-Infektion
Seit Ende April 2005 sind in der Cuvette Ouest Region (in Etoumbi und Mbomo) erneut einzelne Ebola-Virus-Erkrankungen aufgetreten. Zuletzt kam es in dieser Region im Jahr 2003 zu einem Ebola-Ausbruch. Diese hochfieberhafte und mit Blutungen einhergehende Erkrankung führt häufig zum Tode. Die Übertragung findet durch Kontakt zu kranken Personen und deren Ausscheidungen statt. Die an der Grenze zu Gabun gelegene Region ist jedoch sehr entlegen und kein Reiseziel.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande und auch in Brazzaville und Pointe-Noire ist nicht mit europäischen Standards vergleichbar. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, in der Republik Kongo gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind – ebenso wie die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke – dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe oder
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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