Bahrain: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 13.09.2010

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Angesichts der anhaltenden Spannungen in einigen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende in Bahrain in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und gesellschaftlichen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.

Seit Jahresbeginn kommt es in bestimmten Landesteilen und in der Hauptstadt häufig zu Provokationen und Störaktionen von Gruppen Jugendlicher, die die öffentliche Ordnung beeinträchtigen (Straßenblockaden mit brennenden Autoreifen, Werfen von „Molotov-Cocktails“) und auf die die Innenbehörden entsprechend reagieren. Angriffe auf westliche Ausländer sind bisher nicht bekannt geworden. Es ist nicht auszuschließen, dass es im Vorfeld der für den 23. Oktober 2010 angekündigten Wahlen zu weiteren Demonstrationen und gewaltsamen Aktionen auf den Straßen kommt.

Terrorismus

Trotz umfassender örtlicher Sicherheitsvorkehrungen können auch hier Gefährdungen durch terroristische Aktiviäten sowie Risiken nicht ausgeschlossen werden, die sich insbesondere aus möglichen Reaktionen von Teilen der Bevölkerung auf Ereignisse im und aus dem dichten Reiseverkehr mit Saudi-Arabien über die bestehende Landverbindung ergeben (siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien).

Allgemeine Reiseinformationen

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit größeren Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von allen Restaurants außerhalb der Hotels, auch allen Fastfoodrestaurants sowie allen Cafés, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, ist es während des Fastenmonats in Bahrain auch Nichtmuslimen bzw. Ausländern untersagt, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Generell empfohlen im Ramadan sind erhöhte Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle und Verhaltensweisen der Bevölkerung und die Respektierung islamischer Traditionen und Gebräuche.

Während des Trauermonats Muhharam, der von der schiitischen Bevölkerungsmehrheit begangen wird, ist ebenfalls Zurückhaltung geboten, vor allem als Zuschauer während der Trauerprozessionen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Vorläufiger Reisepass

Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Bitte beachten Sie die Ausführungen  zu Visa (siehe unten)

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Reisepass

Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Weitere Anmerkungen

Bitte beachten Sie die Ausführungen zu Visa (siehe unten).

 

Visum

Deutsche Touristen erhalten ein Einreisevisum nach Vorlage eines mindestens. 6 Monate gültigen Reisepasses gegen eine Gebühr in Höhe von ca. 10,- Euro für einen Aufenthaltszeitraum von max. 14 Tagen bei Ankunft am Flughafen.

Es besteht die Möglichkeit das Visum durch die örtliche Passbehörden „General Directorate of Nationality, Passports & Residence“ (GDNPR, Diplomatic Area, P.O. Box 331, Manama, Tel. +973-17 399707, Fax +973-17 532152) einmalig gebührenpflichtig um 14 Tage verlängern zu lassen. Die Verlängerung bedarf allerdings der Zustimmung eines einheimischen Sponsors (Hotelbestätigungen werden u.a. akzeptiert).

Visa berechtigen zur einmaligen Einreise.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, Visa bereits vor Einreise elektronisch zu erwerben. Weitere Informationen zum eVisa sind unter www.evisa.gov.bh abrufbar – eVisa werden für einen Gültigkeitszeitraum von 30 Tagen ausgestellt, berechtigen allerdings ebenfalls nur zu einem Aufenthalt von max. 14 Tagen mit gebührenpflichtiger Verlängerungsoption.

Ein längerfristiger Aufenthaltstitel ( i.d.R. sog. „sponsored visa“) wird vom GDNPR erteilt, sofern eine Bürgschaft einer Einzelperson bzw. des Arbeitgebers vorgelegt wird. Gelegentlich wird der Reisepass während der Dauer des Aufenthalts von Arbeitgebern einbehalten.

Journalistenvisa werden gebührenfrei erteilt. Sie sind vor Einreise über das Informationsministerium, Abteilung Visa/ Programmvorbereitung zu beschaffen. Für Journalisten sind örtliche Zensurbestimmungen zu beachten. Vor Einreise von Journalisten empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft, die ggf. bei der Visumbeschaffung unterstützend tätig werden kann. Es wird davon abgeraten, dass Journalisten mit einem nicht dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum (z.B. touristisches Visum) einreisen.

Eine Registrierung vor Ort bei Kurzaufenthalten ist nicht erforderlich.

Sofern sich visapflichtige Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in Bahrain aufhalten, wird im Regelfall zunächst die Ausreise verweigert. Die Einwanderungsbehörde verhängt in diesem Fall vor Erteilung einer Ausreisegenehmigung eine Geldbuße, deren Höhe im Ermessen des Richters steht sowie im Regelfall vom Zeitraum des unerlaubten Aufenthalts abhängt. Mitunter ist mit empfindlichen Geldstrafen zu rechnen.

Sonstiges

Nicht-deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sollten sich betreffend der Einreiseformalitäten unbedingt vor Einreise mit der Botschaft des Königreichs Bahrain in Berlin in Verbindung setzen:

Botschaft des Königreichs Bahrain
Klingelhöfer Straße 7
10785 Berlin
Telefon 030-86 87 77 77
Fax 030-86 87 77 88

Telfon 030-86 87 77 99 (Konsularabteilung)

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften

Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung bestehen keine Beschränkungen. Die Einfuhr jeder Art von pornographischem Material, Waffen und Drogen ist verboten.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Drogenbesitz wird hart bestraft. Es ist verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Sowohl Prostitution als auch Homosexualität sind in Bahrain strafbar.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (z. B. Aufenthalt in ländlichen Gebieten) kann Impfschutz auch gegen Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden.

HIV / Aids

ist weltweit ein Problem. Die bekannten Risiken sollte man auch in Bahrain meiden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Manama genügt im Allgemeinen europäischen Ansprüchen. Die meisten Ärzte sprechen Englisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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