Indien: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 13.09.2010
Aktuelle Hinweise
In Ladakh sind nach der Flutkatastrophe vom 5./6. August wesentliche Teile der Infrastruktur bislang nur notdürftig und behelfsmäßig instand gesetzt. Einige Trekking-Routen sind nicht sicher passierbar. Trekkern wird daher dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Städten angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten, öffentlichen Plätzen und großen Menschenansammlungen sowie Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere auch im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen wie den „Commonwealth Games“ (03. bis 14. Oktober 2010 in New Delhi). Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen.
Im Jahr 2008 waren u.a. die Städte Mumbai, Jaipur (Rajasthan), Bangalore (Karnataka), Ahmedabad (Gujarat) und die Hauptstadt New Delhi von schweren Anschlägen betroffen. Dabei stachen insbesondere die Anschläge von Mumbai (26. bis 29. November 2008) hervor, die über 160 Todesopfer sowie rd. 300 Verletzte forderten. Sie richteten sich erstmals gezielt auch gegen verschiedene von ausländischen Touristen und Geschäftsleuten aufgesuchte Hotels, Restaurants sowie den Bahnhof von Mumbai. Am 13. Februar 2010 gab es in Pune in einem auch von zahlreichen Ausländern besuchten Café einen Bombenanschlag, dem mehrere Menschen zum Opfer fielen. Er bestätigt die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
In jüngster Zeit wurden in den Bundesstaaten West-Bengalen, Jharkhand und Chattisgarh mehrere Anschläge auf Reisezüge verübt, zuletzt am 28. Mai 2010 mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Weitere Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz, besonders in den genannten Bundesstaaten, können nicht ausgeschlossen werden.
Das allgemeine kriminelle Risiko für Ausländer in den touristisch stärker erschlossenen Gegenden Indiens ist eher gering. Reisende, insbesondere Frauen, sollten sich jedoch auch dort stets von Vorsicht leiten lassen.
Bundesstaat Jammu und Kaschmir
- Landesteile Jammu und Kaschmir
Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen in die Landesteile Jammu und Kaschmir abgeraten.
Gewalttätige Auseinandersetzungen in den letzten Tagen und Wochen im Landesteil Kaschmir haben zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert.
Sowohl in den Städten Srinagar als auch in Jammu ist es zu Bombenattentaten insbesondere an öffentlichen Plätzen gekommen. Weitere gewalttätige Auseinandersetzungen, vor allem im Landesteil Kaschmir, sind nicht auszuschließen. Im Landesteil Jammu hat sich die Lage nach gewaltsamen Protesten beruhigt; auch dort besteht aber weiterhin die Gefahr neuer Unruhen.
- Landesteil Ladakh
In Ladakh sind nach der Flutkatastrophe vom 5./6. August wesentliche Teile der Infrastruktur bislang nur notdürftig und behelfsmäßig instand gesetzt. Einige Trekking-Routen sind nicht sicher passierbar. Trekkern wird daher dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen.
Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
Nordosten
Von Reisen nach Manipur wird angesichts der dort herrschenden schlechten Sicherheitslage abgeraten. Bei Reisen in die anderen Bundesstaaten sollten sich Reisende nur auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten.
Kriminelle Bandentätigkeit – Raub, Entführung – die sich gegen wohlhabende Einzelpersonen und Unternehmen richtet, sowie militante Gruppierungen sind dort nach wie vor präsent.
In Darjeeling und Umgebung kann es gelegentlich zu kurzfristig ausgerufenen Streiks und Demonstrationen kommen. Dabei kommt die von Touristen in Anspruch genommene Infrastruktur zum Erliegen. Touristen sind nicht Ziel der Streiks und Auseinandersetzungen, wurden aber wiederholt kurzfristig zum Verlassen ihres Urlaubsortes aufgefordert. Betroffen sind die Gebirgsorte Darjeeling, Kurseong und Kalimpong, sowie im Tal der Zufahrtsort Siliguri und möglicherweise auch der nahe gelegene Flughafen Bagdogra. Es wird empfohlen, kurz vor einer geplanten Reise in dieses Gebiet Informationen vom lokalen Reiseveranstalter oder der gebuchten Unterkunft einzuholen.
Die Bundesstaaten Bihar, West-Bengalen, Jharkand, Orissa, Chattisgarh, Maharashtra (äußerster Osten) und Andhra Pradesh verzeichnen – insbesondere in ländlichen Gebieten – bewaffnete Aktivitäten der militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung der Naxaliten, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer. Gleichwohl wird dringend geraten, vor Reisen in ländliche Gebiete dieser Bundesstaaten Informationen über die Sicherheitslage einzuholen.
Wegen Ausschreitungen gegen Christen und ihre Einrichtungen wird von Reisen in den Distrikt Kandhamal (Bundesstaat Orissa) bis auf Weiteres abgeraten. Es ist nicht auszuschließen, dass auch Ausländer dort in Gefahr geraten können, obwohl sich die Angriffe bisher gegen einheimische Christen gerichtet haben.
Andere Regionen
Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland, Manipur und Mizoram wie auch für die Inselgruppe der Andamanen (Andaman Islands) benötigt. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist für Touristen nicht zugänglich.
Allgemeine Reiseinformationen
Die Lektüre einschlägiger Reiseführer mit spezifischen Verhaltensempfehlungen und der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu möglichen Risiken für Reisende wird empfohlen.
Bei „Trekking“-Touren sollte unbedingt sichergestellt werden, dass ausreichend starke Funkgeräte mitgeführt werden, da anderenfalls in Notfällen eine rechtzeitige Einleitung von Rettungsaktionen nicht sichergestellt ist.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
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Reisepass |
Ja mit Visum |
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Vorläufiger Reisepass |
Ja mit Visum |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Weitere Anmerkungen |
Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
Ja mit Foto und mit Visum |
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Reisepass |
Ja mit Visum |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts“ ja“ mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern. |
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Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts „ja“ mit Foto und mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern. |
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Weitere Anmerkungen |
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Visum
Visa sind bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen, Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich.
Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Jedoch kann nach erfolgter Ausreise aus Indien eine erneute Einreise grundsätzlich erst nach zwei Monaten erfolgen.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums in Indien selbst durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u.ä. Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 6 Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht eine Registrierungspflicht beim District Foreigners‘ Registration Office bzw. beim Foreigners‘ Regional Registration Office, welche innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden muss. Außerdem ist bei einem Aufenthalt von mehr als 180 Tagen eine Tax Clearance vor der Abreise notwendig.
Auf der Website des indischen Innenministeriums sind nähere Angaben zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa) zu finden, siehe und
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es wird daher empfohlen, vor einer geplanten Reise, bei der zuständigen indischen Auslandsvertretungen Auskünfte über die gültigen Einreisebestimmungen einzuholen.
Besondere Zollvorschriften
Devisen ab einem Betrag von 5000 USD (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z.B. Videokameras) müssen deklariert werden.
Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Ausländer indischer Abstammung (NIO) können bis zu 10 kg Gold einführen, Höhe der Zollabgaben 250 IRS per Gramm. Voraussetzung ist eine Mindestaufenthalt im Ausland von 6 Monaten.
Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist verboten. Grundsätzlich ist jedoch in Indien ansässigen Personen die Ein- und Ausfuhr von max. INR 5000,- gestattet.
Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten.
Die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen ist verboten; Verstöße werden mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet.
Bei einem Verstoß gegen Zollvorschriften droht Verhaftung bei der Ausreise.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von – selbst kleinster Mengen – Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.
Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis – kann mit langen Haftstrafen geahndet werden.
Medizinische Hinweise
Bedingt u.a. durch die ungewöhnlich starken Regenfälle ist es in den letzten Wochen in Delhi zu einem deutlichen Anstieg an Dengue-Fieber-Erkrankungen gekommen, die die Zahl der Dengue Fälle im Vergleichsmonat des Vorjahres deutlich übertrifft. Durch eine rege Bautätigkeit im Zusammenhang mit den bevorstehenden Commonwealth Spielen im Oktober 2010 gibt es überall im Stadtgebiet, gerade auch in den besseren Wohn- und Stadtvierteln, zahlreiche Baugruben und Wassersammelstellen, die den tagaktiven Überträgermücken des Dengue Fiebers hervorragende Brutbedingungen bieten. Auch für Malaria, einschließlich der potentiell gefährlichen Malaria tropica, für die Influenza A H1N1 (die sog. „Schweinegrippe“) und für Durchfallerkrankungen liegen die Fallzahlen z.T. deutlich über denen der Vergleichsmonate in 2009.
Auch in Mumbai sind – vor allem in den ärmeren Stadtvierteln – im Vergleich zum Vorjahr in den Sommermonaten deutlich höhere Zahlen an Malaria-Erkrankungen, zu verzeichnen. Die Übertragung von Dengue-Fieber ist ebenfalls möglich.
Der Gesundheitsdienst empfiehlt deshalb allen Besuchern Delhis und Mumbais, in den kommenden Wochen auf einen besonders sorgfältigen Mückenschutz zu achten. Da der Überträger des Dengue-Fiebers, die Aedes-Mücke, tagaktiv ist, sollte vor allem bei Besuchen der Parks, Gärten und Baudenkmäler lange Kleidung getragen und freie Körperpartien mit einem Repellent eingerieben werden. Wegen des gestiegenen Malaria- Risikos muss in der Dämmerung und nachts bei Aufenthalten im Freien ebenfalls auf einen guten Mückenschutz geachtet werden.
Trinkwasser sollte nur aus Flaschen zuverlässiger Herkunft oder abgekocht getrunken werden.
Bei fieberhaften Erkrankungen während oder nach der Reise sollte unverzüglich ein Arzt aufgesucht werden, der an die Möglichkeit einer Erkrankung an Dengue, Malaria und Influenza denken muss. Für eine medikamentöse Malaria-Prophylaxe besteht zur Zeit in Indien keine Indikation.
Impfschutz
Gelbfieber bei Einreise aus allen Ländern mit endemischen Gebieten, sowie aus Trinidad und Tobago (ausgenommen Kinder unter 6 Monaten). Gelbfieberimpfung kann gelegentlich auch bei Einreise aus südafrikanischen Ländern (z.B. Simbawe) verlangt werden, die laut WHO nicht zu den endemischen Gebieten gehören, siehe auch
Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung erforderlich.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis empfohlen.
Dengue
Dengue wird saisonal von Mücken übertragen. Die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser fieberhafte Viruserkrankung ist ein konsequenter und andauernder persönlicher Mückenschutz, siehe auch Merkblatt in der rechten Randspalte. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig, besonders während und nach der Monsunzeit.
Chikungunya
Diese Viruserkrankung wird ebenfalls von Mücken übertragen. Die Inkubationszeit beträgt 2 – 10 Tage. Ohne Vorzeichen treten vorrangig Fieber, starker (symmetrischer) Gelenk- und Muskelschmerz und schweres Krankheitsgefühl auf. Nach wenigen Tagen kommt es zum Fieberabfall und Auftreten eines Exanthems. Die Gelenkbeschwerden können monatelang, in Ausnahmefällen auch jahrelang fortbestehen. Sehr selten wird über eine gesteigerte Blutungsneigung oder ernste und vor allem neurologische Komplikationen wie Hirn- und Hirnhautentzündungen berichtet; letzteres in der Regel bei medizinisch vorbelasteten Personen oder Neugeborenen. Eine Impfung ist nicht möglich, der Schutz vor Mückenstichen ist die einzige prophylaktische Maßnahme (Repellentien, Kleidung, Verhalten etc.). Kranke oder schwangere Reisende in diese Regionen sollten vor Abreise ärztlichen Rat suchen, da bei diesen Gruppen auch über mögliche Todesfälle diskutiert wird.
Malaria
Angesichts einer wiederholten Häufung von Malariafällen bei Rückkehrern / Touristen aus Goa (bes.: Nord-Goa) wird auf dieses Risiko besonders hingewiesen: Auf sorgfältigen Schutz vor Stechmücken in den Abend- und Nachtstunden ist in jedem Fall zu achten. Bei Fieber ist sofort ein Arzt aufzusuchen (rasche Labordiagnose, ggf. rasche Therapie ist notwendig ). Eine generelle medikamentöse Prophylaxe wird derzeit nicht empfohlen, kann aber im Einzelfall sinnvoll sein. Eine entsprechende tropen- bzw. reisemedizinische Beratung ist daher vor der Reise dringend zu empfehlen.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles- Mücken. Unbehandelt kann die gefährliche Malaria tropica tödlich verlaufen. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Malaria tritt ganzjährig mit saisonalen Schwankungen auf.
Das Malariarisiko ist im Tiefland in den Bundesstaaten im Nordosten hoch, mittleres Risiko (verstärkt in der Regenzeit) in den meisten ländlichen Regionen der zentralen Landesteile bis in den Norden der nepalesischen Grenze, geringes Risiko (verstärkt in der Regenzeit) im Süden und Osten von Tamil Nadu, Kerala, Teilen von Uttar Pradesh, den Andamanen und Nikobaren. Höhenlagen oberhalb 2000 m sind fast immer malariafrei.
Auch in den Stadtgebieten ist mit einem – dort geringen- Risiko in der Regenzeit zu rechnen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende Kleidung zu tragen ( lange Hosen, lange Hemden),
- tagsüber ( Dengue, Chikungunya) und in den Abendstunden und nachts ( Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz schlafen
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durchfallerkrankungen bei Reisenden in Indien sind häufig, z.T. auch schwer. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln (s.u.).
Immer wieder kommt es zu Choleraausbrüchen in verschiedenen Landesteilen Cholera gehört für alle diejenigen zu den Alltagsgefahren in Indien, die aus verschiedenen Gründen (z.B. Armut, Unwissenheit) auf Basishygiene, insbesondere Trinkwasserhygiene ganz oder teilweise verzichten müssen. Reisende sollten diese hygienischen Maßnahmen ganz besonders beachten. Eine Choleraimpfung für Touristen ist bei üblicher Hygiene nicht sinnvoll.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und (!) abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder desinfizieren. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.
HIV / AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV / AIDS- Infektion. Die HIV-Infektionsrate in Indien ist sehr hoch. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Andere Infektionskrankheiten
Japanische Encephalitis
Die meisten Fälle dieser durch bes. nachtaktive Moskitos übertragenden Virusinfektion des Gehirns treten endemisch in fast allen ländlichen und suburbanen Gebieten (mit Ausnahme der höher gelegenen Regionen im NW) auf. Mückenschutz (siehe Malaria ) und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.
Tollwut
Indien hat nach Schätzung der WHO mit wohl weit über 30 000 Todesfällen jährlich zusammen mit China die höchsten Fallzahlen der Welt. Ein prophylaktischer Impfschutz (drei Impfungen) von Reisenden, insbesondere Kindern ist generell empfohlen, vor allem bei vorhersehbarem Risiko. Für Trekkingreisende ist die Tollwutimpfung besonders wichtig.
Generell: (1) Tollwut ist eine 100 % tödliche Erkrankung. (2) Nie ist ein ordnungsgemäß Geimpfter an Tollwut gestorben.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Höhenkrankheit
Sie ist eine durch zu raschen Aufstieg (zu rasch heißt: mehr als hundert Meter pro Tag!) bzw. unmittelbaren Anflug auf Höhen über 2000 m ausgelöste, gefährliche Störung verschiedener Organe wie Gehirn, Lunge, Niere. Die Erkrankung kann auch gut Trainierte und Gesunde treffen sowie Personen, die früher große Höhen trotz schnellen Aufstiegs gut vertragen haben. Todesfälle sind im Himalaja leider nicht selten und immer ausgelöst durch höhentaktische Fehler. Rettung besteht in raschem Abstieg, der oft nicht möglich ist. Eingehende Beratung durch den Facharzt vor der Reise hierzu ist sehr sinnvoll. Prophylaktische Medikamente sind in anderen Ländern (nicht in D.) zugelassen, bergen aber ebenfalls Risiken.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist mit Europa teilweise nicht zu vergleichen und ist vielfach – besonders auf dem Land und in kleinen und mittleren Städten – technisch, apparativ und hygienisch noch problematisch. In den Großstädten ist die medizinische Versorgungslage deutlich besser und entspricht häufig internationalem hohen Standard. Die Vorgehensweisen sind allerdings für Ausländer oft schwierig zu verstehen. Sprach- bzw. Verständigungsprobleme auch mit dem Arzt sind häufig. Privatklinik-Ketten bieten sauberen „full service“, ein Kontrollsystem hinsichtlich Normen, Standards und zertifizierten Abläufen sowie das Konsiliarsystem ist aber auch dort nicht oder nicht flächendeckend gegeben. Medizin. Eingriffe in Indien durchführen zu lassen (Medizintourismus) erfordert vorab erhebliche Anstrengungen vom Betroffenen, um besonders die medizinisch-fachliche Qualität abzusichern und Risiken zu vermeiden. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringlich empfohlen. Da überall nur nach Vorkasse behandelt wird und Versicherungen u.U. erst nach Monaten zahlen, ist eine belastbare Kreditkarte eine ganz wesentliche gesundheitliche Vorsorge für jede Indienreise. Das Medikamentenangebot in Indien ist gut. Am besten gelagert sind die Medikamente in den Krankenhausapotheken großer Privatkrankenhäuser. Spezifische eigene Medikamente sollten zur Sicherheit mitgenommen werden (nur in entsprechender Menge). Eine Bescheinigung über die Notwendigkeit dieser Medikamente durch den Hausarzt in Engl. Sprache sollte jeder/jede an der Grenze vorweisen können.
Eine deutschsprachige psychiatrische Versorgung gibt es in Indien nicht. Psychiatrische Erkrankungen von Ausländern / Europäern stellen die Reisefähigkeit –ohne ein fachärztliches. Votum- zunächst grundsätzlich in Frage.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Indien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner persönlich beraten, beispielsweise www. dtg.org
Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer ausreichenden Reiserückholversicherung sind dringend zu empfehlen.
Bitte beachten Sie neben unseren generellen Haftungsausschluss den folgenden Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Indien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise oder
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
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