Indonesien: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 09.09.2010

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Nach den Anschlägen auf das Ritz Carlton und Marriott Hotel am 17. Juli 2009 in Jakarta hat sich die Sicherheitslage in Indonesien dank des entschiedenen Vorgehens der Sicherheitskräfte gegen die terroristischen Netzwerke deutlich beruhigt. Die Überwachungsmaßnahmen wurden an allen stark frequentierten Öffentlichkeitsbereichen verstärkt. Die Mehrzahl der von Ausländern besuchten Hotels in Jakarta und in den touristischen Zielregionen wie Bali hat das notwendige Schutzpersonal verstärkt und führt Einlasskontrollen durch.

Drei bewaffnete Anschläge auf westliche Ausländer Ende November 2009 in der Autonomieregion Aceh (Nordsumatra) lassen es angeraten erscheinen, sich vor einer Reise nach Aceh über den aktuellen Stand der Sicherheitssituation zu informieren.

Innenpolitische Situation

Die beiden demokratischen Wahlen im letzten Jahr, die Parlamentswahlen am 9. April 2009 und die Präsidentschaftswahlen am 8. Juli 2009, verliefen durchweg friedlich. Indonesien ist bemüht, die errungene Stabilität als Demokratie durch verbesserten rechtsstaatlichen Schutz abzusichern.

Nach wie vor ist Umsicht geboten bei Aufenthalten in Regionen mit ethnischem oder religiösem Konfliktpotential wie Aceh oder Papua. Größere Menschenansammlungen oder Demonstrationen sollten dort gemieden werden.

Sicherheitslage

Die Führungsspitze der indonesischen Terrorzellen wurde nach den Anschlägen von Jakarta im Juli 2009 durch mehrere Polizeiaktionen im September 2009 empfindlich getroffen. Der Verfolgungsdruck der indonesischen Behörden wurde seitdem weiter ausgedehnt und intensiviert.

An Orten, besonders in Jakarta und auf Bali, die bevorzugt von Ausländern frequentiert oder mit dem westlichen Ausland identifiziert werden, wie Hotels, Botschaften, Einkaufszentren und touristische Einrichtungen, sollte man die Sicherheitsmaßnahmen des Wachpersonals akzeptieren, wozu auch Einlasskontrollen und die Durchleuchtung von Handgepäck zählen.

Die Sicherheitslage in der Provinz Aceh im Norden Sumatras hat sich seit der Unterzeichnung eines Friedensabkommens zwischen der indonesischen Regierung und der separatistischen „Bewegung Freies Aceh“ und nach den Gouverneurswahlen im Dezember 2006 grundlegend verbessert. Ende November 2009 ist es jedoch zu drei bewaffneten Anschlägen gegen westliche Ausländer gekommen. Die Regionalregierung von Aceh ist über diese Attentate auf Ausländer höchst beunruhigt. In Abstimmung mit der Polizei, dem Militär und den zuständigen Ministerien wurden zusätzliche Maßnahmen umgesetzt, um die Sicherheit von Ausländern zu gewährleisten. Die der Taten Verdächtigen wurden gefasst. In den ersten Monaten des Jahres 2010 haben indonesische Sicherheitskräfte eine Anzahl von Terrorcamps in der Provinz geschlossen und zahlreiche Extremisten festgenommen. Reisende sollten sich bei Aufenthalten in der Region über die aktuelle Sicherheitslage genau informieren.

Ethnische und religiöse Spannungen

In der auf den Molukken gelegenen Provinzhauptstadt Ambon war es in den vergangenen Jahren zu Unruhen mit Toten und Verletzten gekommen, ebenso in Zentralsulawesi um die Stadt Poso und in den Provinzen von Papua (ehem. Irian Jaya). Reisen in diese Gebiete sollten nicht ohne ortskundige Begleitung unternommen werden. Für alle der bezeichneten Regionen gelten besondere polizeiliche Vorschriften und Beschränkungen für Einreise und Aufenthalt.

Verkehrsinfrastruktur

Die Verkehrsinfrastruktur in Indonesien leidet häufig an technischen Mängeln und generell am mangelnden Risikobewusstsein der Verkehrsteilnehmer. Die Sicherheitsanforderungen und -vorkehrungen liegen deutlich unter europäischem Niveau. Der Straßenverkehr, insbesondere außerhalb der Großstädte, ist unfallträchtig. Fahrzeuge sollten grundsätzlich nur mit Fahrer angemietet werden.

Flugverkehr

2007 wurde allen indonesischen Fluggesellschaften aufgrund einer Entscheidung der Europäischen Kommission wegen Sicherheitsbedenken der Betrieb in der Europäischen Union untersagt. Dieses Ein- und Überflugverbot wurde zwischenzeitlich für die indonesischen Fluggesellschaften Garuda Indonesia, Mandala Airlines, Indonesia Air Asia, Batavia Air, Premier Air und Air Fast von der EU aufgehoben, da das Land mit dem Inkrafttreten des neuen Flugsicherheitsgesetzes Anfang 2009 mittlerweile den meisten Anforderungen der EU entspricht. Die genannten Fluggesellschaften genügen den geforderten Sicherheitsanforderungen der EU. Die staatliche Linie Garuda hat den Direktverkehr mit der EU bereits wieder aufgenommen. Außer den o.g. Fluggesellschaften bleibt das Ein- und Überflugverbot der EU bis auf Weiteres in Kraft.

Piraterie

Die Seeschifffahrt in der Straße von Malakka und im Südchinesischen Meer (um die Inselgruppe Natuna) sind durch Piraterie gefährdet.

Sportliche Aktivitäten

Trekkingtouren, Bergbesteigungen und Tauchgänge sollten nur mit ortskundigen Führern durchgeführt werden, deren Verlässlichkeit durch Empfehlung vom Hotel oder Reisebüro als sicher gelten kann. Grundsätzlich sollte man aus Sicherheitsgründen nur vom Hotel oder Reisebüro empfohlene Reiseführer engagieren.

Hilfe im Notfall

Rettungsdienste verfügen nicht über die in Europa gängige Ausbildung und Ausrüstung. In weiten Landesteilen entspricht die medizinische Versorgung nicht deutschen Standards. Versicherungsschutz für den Krankheitsfall sollte unbedingt vorhanden sein. Krankenhäuser und Ärzte in Indonesien erwarten Vorauszahlungen bzw. Garantien für die Kostenübernahme, selbst in medizinischen Notfällen. Bargeld kann überall im Land mit ec- (Maestro) und gängigen Kreditkarten abgehoben werden. Reisende, die sich abseits der großen Ferienzentren aufhalten und sich aufgrund ihrer Konstitution oder Aktivitäten (z.B. Bergsteigen) besonderen Risiken aussetzen, sollten über zusätzlichen Versicherungsschutz verfügen und Notfalladressen bei sich führen, die im Ernstfall eine schnelle Evakuierung nach Jakarta oder Singapur gewährleisten. In den „outer islands“ (NTT, Kalimantan auf dem Lande, Nordmolukken u.ä.) gibt es nur eine sehr einfache, europäischen Ansprüchen bei weitem nicht genügende Gesundheitsversorgung.

Naturkatastrophen

Aufgrund jüngster Aktivität des Vulkans Sinabung bei Medan, Nordsumatra, kann es in der Region zu Evakuierungen und Beeinträchtigungen des Flugverkehrs kommen. Bitte beachten Sie vor Reisen nach und in Nordsumatra unbedingt die aktuelle Medienberichterstattung.

Am 30. September 2009 ereignete sich vor der Westküste Sumatras ein schweres Erdbeben, das mehr als 1100 Todesopfer forderte. Insbesondere die Großstadt Padang und die nördliche ländliche Umgebung waren betroffen. Die Lage in der Erdbebenregion hat sich mittlerweile weitgehend normalisiert und die Wiederaufbaumaßnahmen laufen.

Seit dem Tsunami-Seebeben vor der indonesischen Insel Sumatra am 26. Dezember 2004, das eine zerstörerische Flutwelle auslöste, ist es an der Westküste Sumatras und den vorgelagerten Inseln wiederholt zu Nachbeben gekommen. Allgemein muss in Indonesien überall mit unvorhersehbar einsetzender tektonischer und vulkanischer Aktivität gerechnet werden.

In letzter Zeit sind in ganz Indonesien verstärkt vulkanische Aktivitäten und Erdbeben zu verzeichnen. Am 2. September 2009 erschütterte ein Erdbeben die Südküste von West-Java, in dessen Folge zahlreiche Menschen ums Leben kamen. Das Beben war bis in die Hauptstadt Jakarta zu spüren, richtete hier aber nur geringe Schäden an.

Bitte beachten Sie insoweit die Medienberichterstattung sowie das erhöhte, akute Risiko bei der Annäherung an aktive Vulkane und ihrer Besteigung.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen seit dem 1. Februar 2004 ein Visum zur Einreise nach Indonesien. Das Visum wird bei der Einreise erteilt und kostet 25,- USD für einen Aufenthalt bis zu dreißig Tagen, zahlbar in USD. Euro können getauscht werden, Ausgabe des Rückgeldes erfolgt in indonesischen Rupiah. Zahlung mit Visa- und Mastercard ist möglich. Das Auswärtige Amt rät, aus praktischen Gründen den Betrag bei der Einreise passend in USD zur Verfügung zu haben. Eine einmalige Verlängerung des Visums über 30 Tage hinaus für weitere 30 Tage ist seit dem 26.01.2010 möglich. Nach vorläufigen Informationen kann diese bei jeder Zweigstelle der indonesischen Einwanderungsbehörde Imigrasi für 20,- USD (200.000,- IDR) eingeholt werden. Es ist nicht möglich, sofort ein Visum für 60 Tage zu erhalten. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, muss das Visum vor der Einreise beantragt werden. Bei Einholung des Visums bei der Einreise ist das Rückflugticket vorzulegen.

Das Visum bei der Einreise wird erteilt für Touristen- und Geschäftsreisen (keine Arbeitsaufnahme). Dieser Visatyp kann nur einmalig verlängert werden. Es muss teilweise mit erheblichen Wartezeiten bei der Einreise gerechnet werden.

Eine Visumserteilung bei Einreise ist nur an folgenden Grenzübergangsstellen möglich:

Flughäfen: Medan, Pekanbaru, Padang, Jakarta, Bandung, Surabaya, Denpasar (Bali) und Manado, Yogyakarta, Surakarta/Solo, Mataram, Balikpapan, Makassar, Kupang.

Seehäfen: Batam (Sekupang, Batu Ampar, Nongsa, Marina Teluk Senimba), Tanjung Uban (Bandar Bintan Telani, Lagoi, Bandar Sri Udana Lobam), Medan (Belawan), Sibolga, Dumai (Yos Sudarso), Padang (Teluk Bayur), Jakarta (Tanjung Priok), Bali (Padang Bai) und Jayapura, Bitung, Tanjug Balaikarimun, Semarang (Tanjung Mas), Kupang (Tenau), Pare-Pare, Makassar (Soekarno-Hatta).

Bei Einreise über eine andere Grenzübergangsstelle ist das Visum vor der Einreise zu beantragen.

Für alle anderen Zwecke (z.B. Erwerbs- oder Forschungstätigkeit, Studienaufenthalt, Seminarteilnahme als Redner), müssen bei der zuständigen indonesischen Auslandsvertretung Informationen darüber eingeholt werden, ob ein Sozial- und Geschäftsvisum erforderlich ist. Insbesondere eine journalistische Tätigkeit (hierzu gehört auch das zur Berichterstattung dienende Fotografieren) erfordert ein entsprechendes Visum vor der Einreise.

Bei Vergehen gegen die indonesischen Einreisebestimmungen drohen hohe Geldstrafen und Haft bis zu fünf Jahren. Für jeden Tag des illegalen Aufenthalts in Indonesien ist eine Strafe von 20 US-Dollar in bar zu zahlen.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, gültig bis mind. 6 Monate nach Einreise

Vorläufiger Reisepass

Ja, gültig bis mind. 6 Monate nach Einreise

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Jede einreisende Person benötigt ein eigenes Reisedokument.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja, gültig bis mind. 6 Monate nach Einreise

Reisepass

Ja, gültig bis mind. 6 Monate nach Einreise

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, aber nur mit Lichtbild; kann dennoch zu Rückfragen führen

Weitere Anmerkungen

Jede einreisende Person benötigt ein eigenes Reisedokument.

Sonstige Hinweise

Die Flughafensteuer für internationale Flüge, die bei der Ausreise zu entrichten ist, bewegt sich zwischen 50.000,- Rp (Tanjung Pinang) und 150.000,- Rp (Jakarta/Bali/Surabaya).

Grundsätzlich besteht Registrierungspflicht innerhalb 24 Stunden nach Einreise. Im Normalfall geschieht dies durch das Hotel. Reisende, die privat bei Freunden/Bekannten in Indonesien unterkommen, sollten ihren Gastgeber darauf ansprechen, damit dieser die Registrierung beim örtlichen Gemeindevorsteher (genannt RT- Rukun Tetangga) vornimmt.

Visa bzw. Einreisestempel des Staates Israel können unter Umständen zu Problemen bei der Einreise führen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Rauschgiftdelikte werden strafrechtlich verfolgt und mit drakonischen Strafen bedroht. Schon der Besitz geringer Drogenmengen führt oft zu hohen Freiheitsstrafen und bei Drogenhandel droht u.U. die Todesstrafe. Angesichts einschlägiger Haftfälle wird daher eindringlich vor dem Erwerb, dem Besitz, der Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art gewarnt. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.

Sexueller Missbrauch von Kindern steht unter Strafe und ist darüber hinaus nach deutschem Recht strafbar, auch wenn diese Taten von Deutschen im Ausland begangen werden.

Indonesische Gerichtsverfahren entsprechen nicht deutschen rechtsstaatlichen Standards. Bei Verstößen gegen indonesische Gesetze muss ggf. mit langer Untersuchungshaft, teurer und dennoch manchmal unzureichender anwaltlicher Verteidigung sowie mit gesundheitsgefährdenden Haftbedingungen gerechnet werden. Die Deutsche Botschaft kann die Länge von Strafverfahren und die Haftumstände erfahrungsgemäß nur wenig beeinflussen.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht, siehe auch

Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Japanische Encephalitis und Tollwut empfohlen.

Dengue-Fieber

Denguefieber kommt in Indonesien gehäuft vor. Die Viruserkrankung wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia (Aedes) aegypti übertragen. Es lässt sich aufgrund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während der Regenzeit. Es gibt keine ursächliche Behandlung, die Therapie beschränkt sich auf die Linderung der Beschwerden. Mückenschutz (tagsüber!) ist die einzige Vorsorgemaßnahme.

Malaria

Das Risiko besteht ganzjährig. Ein hohes Risiko besteht in tiefer gelegenen Gebieten von Irian Jaya (Neu Guinea), Kalimantan (Borneo), Nord- und Zentralsulawesi, Molukken sowie auf allen Inseln östlich von Bali, einschließlich Lombok. Auch im Nord- und Südosten von Sumatra, vor in allem Riau und Lampung, besteht ein hohes Malariarisiko.

Ein mittleres Risiko, verstärkt in den Regenzeiten, besteht im Hochland von Jayawijaya, Irian Jaya (Neu Guinea), in tiefer gelegenen ländlichen Gebieten der Südküste von Java einschließlich der Nationalparks, im Hinterland von Bali, auf der Insel Nias sowie auf den übrigen Inseln.

Kein oder nur geringes Risiko besteht in den Touristikzentren auf Java und Bali, die Großstädte im Norden von Java gelten als malariafrei. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 65 % der Fälle in Indonesien!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder eine sog. „Standby – Notfallselbstbehandlung“ sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe und die Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam, Riamet) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

Durchfallerkrankungen

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden.

Einige Grundregeln

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

HIV/Aids

HIV/Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Gelegentlich wird ein negativer HIV-Antikörpernachweis bei der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung verlangt. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Andere Infektionskrankheiten

Auch in Indonesien ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten. Die meisten der 33 Provinzen haben infiziertes Geflügel gemeldet. Menschliche Erkrankungen sind seit Juli 2005 bekannt und sind bisher nur auf einigen Inseln (schwerpunktmäßig Java und Sumatra, vereinzelt auch Bali und Süd-Sulawesi) vorgekommen, mit weiteren Fällen auf anderen Inseln ist jedoch zu rechnen. Die Letalität ist sehr hoch, es waren aber bisher in den meisten Fällen direkte Kontakte zu infizierten Tieren nachweisbar. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem oder rohem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Darüber hinaus sind vereinzelt bei Katzen Infektionen mit dem H5N1-Virus aufgetreten. Auch diese scheinen jedoch in direktem Zusammenhang mit erkranktem Geflügel zu stehen. Dennoch sollten Kontakte zu freilaufenden Katzen vermieden werden, Hauskatzen sollten nicht in Kontakt mit Wildvögeln bzw. Geflügel kommen.

Auf einigen Inseln Indonesiens ist Tollwut endemisch. Seit Dezember 2008 ist es auch auf Bali vermehrt zu Infektionen mit tödlichem Ausgang gekommen. Bei entsprechender Exposition wird ein Impfschutz empfohlen.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“).

Luftverschmutzung durch Waldbrände

In der Trockenzeit kommt es regelmäßig in Kalimantan, Zentral- und Südsumatra zu großflächigen Waldbränden, die sicher in der Region als intensiver und die Atemwege reizender Dunst bemerkbar machen können. Herz- und Lungenkranke, Asthmatiker, ältere oder diesbezüglich empfindliche Personen sollten dann nicht ohne individuellen Rat ihres Arztes einreisen. Darüber hinaus wird empfohlen, sich – gegebenenfalls über die für Deutschland zuständigen Auslandsvertretungen von Indonesien – über die Verhältnisse vor Ort zu unterrichten.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch.

Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung und einer zuverlässigen Reiserückholversicherung sind dringend zu empfehlen. Es ist damit zu rechnen, dass der Patient für die anfallenden Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe z.B.: oder

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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