El Salvador: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 09.09.2010

Aktuelle Hinweise

Als Reaktion auf das am 01.09.2010 verabschiedete Antibandengesetz haben die beiden einflussreichsten kriminellen und gewalttätigen Banden El Salvadors für die Dauer von vorerst 72 Stunden eine „Ausgangssperre verhängt“.

Der Einschüchterungsversuch war insofern erfolgreich, als dass er einen großen Teil des öffentlichen Lebens zum Erliegen gebracht hat. Nahezu alle Busunternehmen haben derzeit den Betrieb eingestellt und ein Großteil der Geschäfte in den Städten Santa Ana, San Miguel und San Salvador blieb geschlossen. Betroffen war darüber hinaus der Betrieb in öffentlichen Einrichtungen. Beeinträchtigungen im Verkehr und bei Öffnungszeiten in kommenden Tagen können nicht ausgeschlossen werden.

Die derzeit starken Regenfälle führen landesweit zu temporären Unterbrechungen der Verkehrswege und der Infrastruktur, beispielsweise durch umgestürzte Bäume oder Erdrutsche.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität

El Salvador weist in Lateinamerika und weltweit eine der höchsten Kriminalitätsraten auf. Im Jahresschnitt kommen mehr als zehn Menschen pro Tag durch Tötungsdelikte ums Leben. Die Gefahr von Gewaltverbrechen – insbesondere in der Nähe der touristisch interessanten Vulkane und am Strand – ist überaus hoch, die Hemmschwelle beim Gebrauch von Schuss- oder Stichwaffen niedrig. Im Falle eines Überfalles ist es dringend geboten, auf Widerstand zu verzichten.

Bewaffnete Raubüberfälle, Diebstahl von Autos oder Gegenständen, die sich darin befinden, aber auch Morde und Vergewaltigungen sind sehr häufig zu verzeichnen. Die Zahl der Entführungen ist zwar zurückgegangen, es gibt sie aber nach wie vor. Stark angestiegen sind Erpressungsdelikte gegenüber dem Kleingewerbe, Privatpersonen und insbesondere dem öffentlichen Nahverkehr. Von der Benutzung öffentlicher Busse wird dringend abgeraten. Die Fahrzeuge sind zumeist in keinem verkehrssicheren Zustand. Darüber hinaus werden viele Busunternehmer von kriminellen Gruppen erpresst. Den Geldforderungen werden mit extremer Gewalt Nachdruck verliehen, zuletzt im Juni 2010, als an einem Tag ein vollbesetzter Kleinbus in Brand gesetzt und in einem anderen auf Fahrer und Passagiere das Feuer eröffnet wurde und insgesamt 15 Menschen ihr Leben verloren. Die Fahrt in zugelassenen Taxis ist daher der Benutzung von Bussen in jedem Fall vorzuziehen. Für Direktverbindungen in die Hauptstädte der umliegenden Länder bestehen jedoch einige gute Buslinien (Information in Reisebüros), die teils auch eigenes Sicherheitspersonal mit sich führen.

Reisen über Land

Als besonders gefährlich müssen insbesondere die großen Städte San Salvador, Santa Ana und San Miguel, sowie die Departamentos La Paz, La Libertad und Sonsonate angesehen werden. Auch in der Nähe der großen Hotels der Hauptstadt („Zona Rosa“) kommt es regelmäßig zu Überfällen. Es wird empfohlen, auch bei kurzen Wegstrecken ein Auto (zugelassene Taxis haben ein „A“ als ersten Buchstaben auf dem Nummernschild) zu benutzen. Die Flughafentaxis werden von der Kooperative ACACYA betrieben. Reisende sollten unter keinen Umständen auf Taxis oder sonstige Fahrzeuge zurückgreifen, deren Fahrer dort ihre Dienste außerhalb des eingezäunten ACACYA-Parkplatzes anbieten.

Einzelreisende sollten besonders vorsichtig sein. Nach Möglichkeit sollte nur auf Hauptstraßen gereist und Nebenstraßen vermieden werden. Auf Wandertouren oder ähnliche Ausflüge ohne kundige Begleitung abseits der Hauptverkehrsstraßen sollte verzichtet werden.

Halten Sie die Türen und Fenster Ihres Autos geschlossen. Nehmen Sie keine Anhalter mit und halten Sie auch nicht bei einem scheinbaren Unfall, sondern verständigen Sie die nächste Polizeidienststelle (schon mancher Unfall wurde fingiert, um den zu Hilfe Eilenden auszurauben).

Naturkatastrophen

Im Dezember 2006 erschütterten eine ganze Reihe von Beben die Region Ahuachapan / Atiquizaya und zerstörten viele Häuser. Anfang Januar 2010 bebte selbst in San Salvador mit einer Stärke von 6,4 auf der Richterskala die Erde. Mit mehr oder minder starken Beben ist grundsätzlich immer zu rechnen.

El Salvador liegt in der hurrikangefährdeten Zone (Hurrikansaison: ca. Juni bis November).

Ende November 2009 kamen bei Überschwemmungen im Zuge des tropischen Wirbelsturms „Ida“ fast 200 Menschen ums Leben.

Allgemeine Reiseinformationen

Am 1. Juni 2004 wurde erstmalig ein Tourismus-Ministerium geschaffen. Gute Hotels preiswerter und teurer Klasse sind ausreichend in der Hauptstadt San Salvador vorhanden. Von hier aus können Tagesausflüge ins Umland unternommen werden. Das salvadorianische Tourismusbüro Corsatur organisiert Gruppenausflüge zu Sehenswürdigkeiten. Insgesamt ist die touristische Infrastruktur jedoch erst schwach entwickelt.

Geld / Kreditkarten

In El Salvador kann man in vielen Geschäften und Restaurants mit internationalen Kreditkarten bezahlen (Visa und Mastercard sind am weitesten verbreitet, weniger Amex und Diners Club). Seit 1.1.2001 ist der US-Dollar neben dem salvadorianischen Colón offizielle Landeswährung. Allerdings werden oft nur kleinere Scheine akzeptiert (in der Regel nur bis zum Wert von 20,- USD). Reiseschecks in USD (Amex) können in Banken gewechselt werden. Der Colón zirkuliert nicht mehr, manchmal werden jedoch noch Preise in Colón angegeben. Der feste Wechselkurs beträgt 1,– USD = 8,75 Colón.

Das Abheben von kleineren Beträgen (bis 400 USD, je nach Vereinbarung mit der Heimatbank) mit der EC-Karte und PIN  gegen eine Gebühr von etwa 3,50 Euro ist an den meisten Geldautomaten möglich. Eine sehr schnelle und sichere Geldversorgung ist im Notfall durch „Western-Union-Money-Transfer“ über die Reise-Bank AG möglich. Nähere Informationen sind in der deutschen Botschaft erhältlich.

Flugverkehr

Passagiere sollten bei Ausreise mindestens 3 Stunden vor Abflug am Flughafen sein.

Mietwagen

Bei den Büros internationaler Autofirmen in San Salvador können Autos angemietet werden. Bei der Anmietung eines Fahrzeuges ist auf ausreichenden Versicherungsschutz (Haftpflicht) zu achten. Der internationale Führerschein sollte mitgeführt werden. Im Straßenverkehr ist erhöhte Vorsicht wegen des oft schlechten Zustandes der Fahrbahnen (gestohlene Kanaldeckel) und der allgemein gefährlichen Fahrweise geboten. Reisende sollten sich auf die Hauptstraßen beschränken und Reisen ins Landesinnere auf Nebenstraßen unbedingt vermeiden. Grundsätzlich sollten Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit unterlassen werden.

Sonstige Hinweise

Besondere Vorsicht ist beim Baden im Meer wegen der gefährlichen Meeresströmungen angebracht. Da diese Unterwasserströmungen bis dicht an den Strand heranreichen, sollte man nicht hinausschwimmen. Lebensrettungsschwimmer oder Rettungsboote gibt es normalerweise nicht. Wie vor allen Küstengewässern Amerikas besteht ferner die Möglichkeit, dass sich Haifische in die Nähe der Küste verirren.

Einreisebestimmungen

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja: Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus

Vorläufiger Reisepass

Ja: Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Weitere Anmerkungen:

 

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

Ja (mit Foto): Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus

Reisepass

Ja: Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus

Personalausweis

nein

Vorläufiger Personalausweis

nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja (mit Foto): Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus

Weitere Anmerkungen

Auch für Kinder empfiehlt sich die Ausstellung eines Reisepasses, da es keine Direktflüge nach Deutschland gibt und die USA die Kinderreisepässe nicht ohne Visum anerkennen

Visum

Für die Einreise nach El Salvador benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen. Bei der Einreise sollte darauf geachtet werden, dass die Bewilligung, die im Pass eingetragen wird, für den gesamten Aufenthalt (bis zu 90 Tagen) eingetragen wird, um eine spätere Verlängerung der Einreisebewilligung zu vermeiden. Für Reisende im sogenannten CA-4-Gebiet (El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua) gilt die Sonderreglung, dass ein touristischer Aufenthalt von maximal 90 Tagen in diesem Raum zulässig ist. Bei Einreise von einem anderen CA-4-Staat erhalten Reisende in der Regel keinen Aus- und Einreisestempel (Ausnahme derzeit Guatemala).

Bei der Einreise sind Pflichtimpfungen nicht erforderlich, außer man reist aus sog. gelbfieberendemischen Gebieten nach El Salvador ein. Bitte beachten Sie hierzu die „Medizinischen Hinweise“.

Ein- /Ausreise über die USA

Bitte beachten Sie die

Die deutsche Botschaft in San Salvador ist bei Passverlust zwar in der Lage, vorläufige maschinenlesbare Pässe auszustellen, jedoch muss dann für Reisen nach/durch die USA ein Visum bei der amerikanischen Botschaft erlangt werden. Es ist daher ratsam, den Reisepass im Hotelsafe sicher zu verwahren und sich gegenüber den salvadorianischen Behörden bei kleineren Touren oder am Strand mit einer beglaubigten Passkopie auszuweisen, die neben der Passseite mit den personenbezogenen Angaben auch die Seite mit dem salvadorianischen Einreisestempel beinhaltet.

Einreise mit Pkw

Erfolgt die Einreise mit einem Fahrzeug, muss dieses beim Zoll deklariert werden.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften

Bitte bedenken Sie, dass Flüge von und nach El Salvador meistens über die USA führen. Dort herrschen besondere Zollvorschriften, insbesondere was die Einfuhr von Lebensmitteln betrifft. Diese Vorschriften können erfahrungsgemäß auch bei reinem Transit angewendet werden. Informieren Sie sich ggf. vorher z.B. bei der zuständigen US-amerikanischen Vertretung. Mittlerweile herrschen für gewisse Lebensmittelprodukte auch Einfuhrbeschränkungen für Europa. Informationen erhalten Sie bei Ihrer Zolldienststelle.

Immer noch tragen Millionen von Touristen jedes Jahr zum Raubbau an vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten bei. Auch die Ausfuhr von Antiquitäten, archäologischen Fundstücken u.ä. ist in vielen Ländern unter Androhung hoher Strafen verboten. Verlassen Sie sich nicht auf gegenteilige Auskünfte von Händlern! Verzichten Sie auf Produkte wie: Schildkröteneier und andere Produkte aus dem toten Körper von Schildkröten, andere lebende oder ausgestopfte Tiere, Kroko- und Schlangenhaut, Korallen und Muscheln, Schmetterlinge, Kakteen und Orchideen. In einigen wenigen Iguana-Farmen werden diese Reptilien zum Verzehr gezüchtet. I.d.R. tragen diese Farmen zum Schutz der Tiere bei, da sie den Bestand kontrollieren können und so auch vor dem Aussterben bewahren können.

Übrigens: Der Zoll beschlagnahmt alle Souvenirs aus Tier- und Pflanzenprodukten ohne amtliche Begleitpapiere. Es drohen empfindliche Geldbußen und Haftstrafen.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Besondere Vorsicht sollten Sie beim Führen eines Kraftfahrzeugs walten lassen. Bei einem Unfall mit Personenschaden droht eine sofortige Inhaftierung (bis zu 72 Stunden) sowie Beschlagnahmung von Papieren und Fahrzeug.

Vor Drogenkonsum wird nachdrücklich gewarnt. Selbst bei Mitführung weniger Gramm für den Eigenbedarf drohen hohe Strafen. Haftstrafen müssen – unter schwer erträglichen Bedingungen – in El Salvador verbüßt werden.

Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird in El Salvador unnachsichtig verfolgt und mit hohen Strafen belegt. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass solche Taten, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden.

Verstöße gegen Ausfuhrbestimmungen im Hinblick auf Antiquitäten, geschützte Tiere und Pflanzen können strafrechtlich verfolgt werden.

Auch Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen, z.B. Überschreitung der maximalen Aufenthaltsdauer sind mit Geldbußen belegt, haben aber auch schon zu Haftstrafen geführt.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Bei der Einreise nach El Salvador sind Pflichtimpfungen nicht erforderlich, außer man reist aus sog. gelbfieberendemischen Gebieten bzw. Ländern ein. In diesen Fällen ist eine mindestens 10 Tage vor Einreise ausgestellte Impfbescheinigung gegen Gelbfieber vorgeschrieben. Zu den hiervon betroffenen Ländern zählen derzeit Bolivien, Brasilien, Kolumbien, Ecuador, Französisch-Guyana, Paraguay, Peru, Venezuela und der afrikanische Kontinent.

Entgegen offiziellen Bestimmungen kann es der Fall sein, dass bei der Einreise ein Cholera-Impfzertifikat verlangt wird. Dieses ist insbesondere dann der Fall, wenn die Ankunft aus einem Land mit Cholera erfolgt oder außerhalb des internationalen Flughafens der Hauptstadt eingereist wird.

Für Kurzaufenthalte im Gastland empfiehlt sich ein Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus und Diphtherie; bei einem längerfristigen Aufenthalt sind Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus, und Tollwut empfehlenswert.

Malaria

Insbesondere in den nördlichen Provinzen El Salvadors sowie möglicherweise in den Mangrovenwäldern in Küstennähe und am Ilopangosee gibt es ein mittleres Malariarisiko. Die Hochlagen sowie die Städte sind malariafrei.

Denguefieber

In El Salvador sind Erkrankungen an Denguefieber häufig. Insbesondere während der Regenzeit (Juni – Sept.) nimmt die Krankheit epidemische Ausmaße an. Die Übertragung der Krankheit, die bei schwerem Verlauf zum Tode führen kann, erfolgt durch Mückenstiche (vor allem durch „Aedes Aegypti“). Der Schutz vor Mückenstichen ist daher besonders wichtig, z.B. durch Benutzung von Moskitonetzen und/oder durch Verwendung mückenabweisender Mittel.

Vorsorge

Rechtzeitig vor der Ausreise ist eine ärztliche Beratung (Reisemediziner) dringend zu empfehlen. Bei Aufenthalt in ländlichen Gebieten ist evtl. auch eine Malariaprophylaxe ratsam. Fachkundige Beratung durch Tropen- oder Reisemediziner vor Ausreise auch hierzu ist dringend angeraten.

Reisende sollten bei ihrer Unterkunft und beim Essen und Trinken besonderen Wert auf Sauberkeit und strikte Einhaltung von Hygienemaßnahmen legen.

Roher Salat und Obst sollten nur in Restaurants mit gutem hygienischem Standard verzehrt werden. Als Trinkwasser sollte nur sauberes Wasser (Agua pura) verwendet werden; Leitungswasser sollte abgekocht sein.

Auf das Choleramerkblatt des  Auswärtigen Amts in den „Reisemedizinischen Hinweisen“ wird verwiesen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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