Slowakei: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 01.09.2010

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität

Die Slowakische Republik ist ein sicheres Reiseland.

Kleinkriminalität in Form von Taschendiebstahl und Wageneinbruch kommt vor allem in den Touristenzentren (Bratislava, Hohe Tatra, Kurorte) häufig vor. Auch Diebstähle in Hotels sind nicht auszuschließen. 

Reisende werden auch auf die erhöhte Diebstahlgefahr bei Pkw-Reisen hingewiesen. Insbesondere neuere Fahrzeuge der Marken BMW, Mercedes, Audi und VW mit ausländischen Kennzeichen sind gefährdet, selbst wenn sie mit elektronischer Wegfahrsperre versehen sind.

Bei Tankstellen auf den großen Ausfallstraßen im Stadtgebiet Pressburg (Bratislava) in Richtung Brünn/Prag, Wien, Budapest und Trnava/Zilina, wurden in der Vergangenheit gelegentlich Pkw unbemerkt beschädigt (z.B. Reifen angeschlitzt), so dass sie nach kurzer Zeit am Straßenrand liegen blieben. Dann boten die Diebe ihre Hilfe an und nutzten die Notsituation, um Wertsachen aus dem unverschlossenen Auto zu stehlen. Gelegentlich brachten die Diebe den Fahrer auch zum Halten, indem sie mittels Handzeichen signalisierten, mit dem Auto stimme etwas nicht. In diesen Abschnitten ist daher erhöhte Wachsamkeit angeraten.

Allgemeine Reiseinformationen

Straßenverkehr

Slowakische Straßen sind mitunter in schlechtem Zustand (Fahrbahnbelag, mangelhafte Beschilderung, fehlende Fahrspurbegrenzungslinien und Leitbaken). Vor allem bei Baustellen wird zu erhöhter Aufmerksamkeit und langsamer sowie angepasster Fahrweise geraten. Baustellen sind oft schlecht ausgeschildert, die Spurführung kann unklar sein. Grundsätzlich gilt angepasstes Fahren bei unklarer Verkehrslage!

Bitte verhalten Sie sich bei Verkehrskontrollen kooperativ.

Slowakische Polizeibeamte sind berechtigt, Verkehrsstrafen in einer Höhe von 30 bis zu 650 Euro zu verhängen. Die genaue Höhe der Strafe fällt dabei in das Ermessen des Polizeibeamten. Verlangen Sie eine Quittung für die bezahlte Strafe; handeln Sie keine Gefälligkeitszahlungen aus. Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, notieren Sie bitte den Namen des Beamten. Er ist zum Tragen eines Namensschildes verpflichtet.

Verständigen Sie bei Unfällen sofort die Polizei, die einen Dolmetscher beiziehen muss (mitunter kann die Wartezeit mehrere Stunden betragen). Unterschreiben Sie keine Dokumente, die Sie nicht verstehen (z.B. Polizeiprotokoll, Schuldeingeständnis).

Seit dem 1. Februar 2009 gilt ein neues Straßenverkehrsgesetz. Dieses sieht folgende Änderungen vor:

  • Fahren mit eingeschaltetem Licht ganzjährig verpflichtend
  • Senkung der Höchstgeschwindigkeit innerorts von 60km/h auf 50km/h
  • Pflicht zum Tragen eines Fahrradhelms außerhalb von Ortschaften, für Jugendliche bis 15 Jahre auch innerhalb von Ortschaften
  • Winterreifenpflicht bei Eis und Schnee
  • Erhöhung der Bußgelder bei Verstößen

Die Promillegrenze liegt bei 0,0 Promille. Bei Verstößen kann die Polizei den Führerschein entziehen. Geschwindigkeitsüberschreitungen können mit einem Bußgeld bis zu 650,00 Euro geahndet werden.

Autobahnen und teilweise auch Schnellstraßen sind vignettenpflichtig. Wer ohne Vignette angetroffen wird, zahlt in der Regel die zehnfache Gebühr einer Monatsvignette, für Pkw derzeit ca. 99 Euro. Ab dem 1. Januar 2010 gilt in der Slowakei eine Maut für Lkw ab 3,5t und Busse ab neun Personen, differenziert nach Achszahl und Emissionsklasse, auf Autobahnen, Schnellstraßen und ausgewählten Bundesstraßen. Die derzeitige Vignette wird durch eine Mautbox ersetzt, für die eine Kaution in Höhe von 50 € hinterlegt werden muss. Es werden zwei Zahlungsvarianten für die OBU (Pre- und Post-Pay Verfahren) angeboten. Die Geldstrafe bei Mautverstößen ist sehr hoch und wird von der Polizei an Ort und Stelle erhoben. Nähere Auskünfte sind unter emyto.sk/pages/en.html und am Telefon (Kundenservice-Nr 00421-2-35 111 111, auch auf Deutsch) zu beziehen.

Ergänzende Informationen zur Vignettenpflicht, den Grenzübergängen und den internationalen Flughäfen der Slowakei finden Sie auf der Homepage der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Pressburg:

Sonstige Hinweise

In der Slowakei gibt es noch ca. 1.800 freilebende Bären. Bitte verhalten Sie sich in Waldgebieten entsprechend vorsichtig.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, muss gültig sein

Vorläufiger Reisepass

Ja, muss gültig sein

Personalausweis

Ja, muss gültig sein

Vorläufiger Personalausweis

Ja, muss gültig sein

Weitere Anmerkungen

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Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja, muss gültig sein

Reisepass

Ja, muss gültig sein

Personalausweis

Ja, muss gültig sein

Vorläufiger Personalausweis

Ja, muss gültig sein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 01.11.2007 nicht mehr möglich)

Ja, muss gültig sein.

Bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 01.01. 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja mit Lichtbild. Muss gültig sein

Weitere Anmerkungen

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Registrierung

Deutsche Staatsangehörige unterliegen in der Slowakei einer Registrierungspflicht, wenn sie sich länger als drei Monate im Land aufhalten möchten. Ergänzende Informationen hierzu erhalten Sie auf der Homepage der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Pressburg:

Einreise mit Kfz

Für die Einreise per Kraftfahrzeug sind die in Deutschland üblichen Papiere erforderlich, empfohlen wird die grüne Versicherungskarte. Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen und Fahrer, die nicht gleichzeitig Halter des Fahrzeugs sind, benötigen eine Ermächtigung des Halters.

Die Slowakische Republik ist aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarung verpflichtet, alle in Deutschland gültigen, von deutschen Behörden ausgestellten Führerscheine anzuerkennen. Dies gilt auch für den grauen DDR-Führerschein. Dennoch wird Besitzern älterer Führerscheine empfohlen, entweder einen internationalen Führerschein mitzuführen oder einen neuen nationalen Führerschein ausstellen zu lassen, um Probleme zu vermeiden.

Einreise mit Haustieren

Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gilt seit 01. Oktober 2004 folgende Regelung:

Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet unter: sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Der Besitz und Konsum von Drogen, auch in kleinen Mengen und zum eigenen Verbrauch bestimmt, ist strafbar und wird regelmäßig mit hohen Strafen geahndet. Dabei wird nicht zwischen sogenannten leichten und schweren Drogen unterschieden.

Prostitution ist nicht strafbar, Zuhälterei hingegen steht unter Strafe.

Homosexualität ist nicht strafbar.

Besondere Zollvorschriften

Gemäß der Richtlinie des Europäischen Rates Nr. 2007/74/EG legte die Slowakische Republik ab 01.12.2008 neue zollfreie Warenmengen fest. Diese gelten für Reisende (außer Flugreisende), die aus Drittstaaten (Ukraine) einreisen. Nähere Informationen und die aktuellen Freimengen finden Sie auf der Homepage der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Pressburg

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.

Medizinische Hinweise

In Lagen unter 500 m (besonders um Pressburg und Komarno) kann es von April bis Oktober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse kommen. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer Impfung Kontakt aufgenommen werden.

Empfehlenswert ist grundsätzlich eine Impfung gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder bei besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.

Es empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung, die auch einen medizinisch notwendigen Rücktransport deckt.

Gesetzlich Versicherten wird empfohlen, sich vor Abreise in die Slowakei die European Health Insurance Card (EHIC) (ersatzweise: E-111-SI-Formular) bei ihrer Krankenkasse zu besorgen. Diese ist dem slowakischen Krankenversicherungsträger im Krankheitsfalle zuerst vorzulegen und dann dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus auszuhändigen. Ansonsten sind Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen und Krankenhausrechnungen direkt in bar zu bezahlen.

Privat Versicherte bezahlen ihre medizinischen Leistungen selbständig und rechnen dies hinterher mit ihrer Versicherung ab. Dabei empfiehlt es sich jedoch, wo immer möglich, vorher den Kostenrahmen in etwa abzuklären.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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