Mali: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung

Unverändert gültig seit: 20.08.2010

Dringende Sicherheitshinweise – Gefahr von Entführungen und Anschlägen

In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.

Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in einige Regionen Malis, bitte beachten Sie unbedingt die Teilreisewarnung im nachfolgenden Abschnitt „Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung“.

Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.

Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung

Vor Reisen in die nördlichen und nordöstlichen Gebiete Malis wird ausdrücklich gewarnt. Die o.g. Gebiete umfassen die Verwaltungsregionen Timbuktu (einschl. der Stadt Timbuktu), Gao und Kidal.

Von Reisen in das Gebiet Nara-Nampala-Léré nahe der mauretanischen Grenze sowie in das Grenzdreieck zu Senegal und Mauretanien (westlich und nordwestlich von Kayes) wird dringend abgeraten.

Von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche wird abgeraten.

Am 22. Juli 2010 sind mehrere Kämpfer der AQM bei einer Kommandoaktion im Norden Malis durch mauretanische Sicherheitskräfte getötet worden. Nach Presseberichten soll eine logistische Unterstützung durch französische Kräfte stattgefunden haben. Vergeltungsmaßnahmen seitens AQM, die sich auch gegen westliche und insbesondere französische Interessen richten können, sind in der Gesamtregion Maghreb – Sahel zu befürchten.

Aktuelle Hinweise bestätigen, dass jederzeit mit weiteren Anschlägen und Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen ist; von AQM ins Internet eingestellte Drohvideos richten sich ausdrücklich gegen deutsche Interessen. Dies gilt in besonderem Maße für den Norden Malis, in dem bewaffnete Gruppierungen verstärkt grenzüberschreitend operieren. Auch in der Region um Mopti einschließlich des Dogon-Plateaus sind AQM-Aktivitäten erkennbar.

Die Gefahr krimineller und terroristischer Übergriffe ist besonders groß nördlich und nordöstlich der Stadt Timbuktu und den angrenzenden Gebieten in Richtung der Grenzen zu Niger, Algerien sowie Mauretanien.

Im Januar 2009 wurden vier europäische Touristen in der Grenzregion Mali – Niger überfallen, von Al-Qaida mehrere Monate lang in der nordmalischen Wüste gefangen gehalten und eine der Geiseln Ende Mai ermordet.

Ein hoher malischer Offizier wurde im Juni 2009 in seinem Haus am Stadtrand von Timbuktu ermordet. Dieser Vorgang macht deutlich, dass Aktivität und Aktionsradius des terroristischen Netzwerkes zugenommen haben, ohne durch wirksame Gegenmaßnahmen von Polizei oder Militär aufgehalten zu werden.

Dass das Risiko für Europäer weiterhin sehr hoch ist, hat leider eine weitere Entführung im Grenzgebiet zu Niger am 25. November 2009 gezeigt. Im Juli 2010 wurde in Mali ein französischer Staatsangehöriger durch AQM ermordet; dieser war Monate zuvor im Nachbarland Niger entführt worden.

Reisen über Land

Aufgrund der Instabilität in der benachbarten Côte d’Ivoire ist bei Reisen in der Region Sikasso – insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit – besondere Vorsicht geboten.

Wegen technischer Mängel an den Fahrzeugen und dem riskanten Verkehrsverhalten vieler Fahrer besteht generell eine höhere Unfallgefahr als in Europa, wobei diese nach Einbruch der Dunkelheit noch ansteigt. Von Überlandautofahrten bei Dunkelheit wird – wegen des sehr hohen Unfallrisikos  plus der Gefahr von Überfällen – generell abgeraten.

Im Innenstadtgebiet Bamakos sollte nach Mitternacht ein Auto oder ein Taxi benutzt werden. Unbeleuchtete Straßen sollten gemieden werden.

Die Weiterreise von Mali auf dem Landweg in angrenzende Länder kann aufgrund kurzfristig eintretender politischer Entwicklungen problematisch bzw. unmöglich sein. Hier empfiehlt es sich, kurz vor geplanten Fahrten Erkundigungen einzuholen.

Erhöhte Anschlagsrisiken bestehen also generell für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren.

Allgemeine Reiseinformationen

Die Republik Mali, ein Vielvölkerstaat mit einem reichen kulturellen Erbe, bietet Touristen vielerlei Möglichkeiten. Das mythische Timbuktu mit seiner 1000-jährigen Geschichte, Djenné mit seiner einzigartigen Moschee aus Bano und das Dogonland östlich von Mopti sind weltbekannt und gehören zum Weltkulturerbe. Der Niger ist die Lebensader des Landes. Allerdings ist die Infrastruktur schwach entwickelt und die Hotels im Inneren des Landes bieten in der Regel wenig Komfort.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mali ein gültiges Visum, das bei einer malischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragt werden muss. Hierzu wird unter anderem ein bei Einreise mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass benötigt.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja, bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig

Vorläufiger Reisepass

Ja, bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

 –

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja, bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig

Reisepass

Ja, bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Ja, bis zum 16. Lebensjahr, wird auch ohne Lichtbild anerkannt

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, mit Lichtbild, bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern. In jedem Falle sollten aktuelle Informationen bei der malischen Vertretung in Berlin erfragt werden.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften

Reisende mit eigenem Kfz benötigen ein sog. „Carnet de passage“. Nähere Einzelheiten können bei den Automobilclubs erfragt werden.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Militärische Anlagen und Personal, Staudämme, Flughäfen, Brücken, (Wasser-) Kraftwerke, Polizeistationen, Grenzübergänge und Ordnungshüter dürfen nicht fotografiert werden.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Mali ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr – siehe auch 

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.

Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes sollten auf aktuellem Stand sein.

Gelbfieber

In den vergangenen Jahren wurden in den Regionen Kayes und Kita Einzelfälle von Gelbfieber bestätigt.

Malaria

Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Mali. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 90 % der Fälle in Mali!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Es besteht ein hohes Malariarisiko. Nördlich des 16. Breitengrades tritt Malaria episodisch auf, südlich der Linie Gao – Timbuktu saisonal mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und  anschließenden Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV / AIDS

130.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Mali gemeldet. 2005 waren knapp 2 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 31 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.  Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.

Weitere Infektionskrankheiten

Meningokokken-Krankheit

Mali wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April  regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit ca. 400 bis 1500 gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.

Dengue-Fieber

kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. im Fluss Niger, Nebenflüsse, Staudamm Selengué). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Bamako ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch.

Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Bamako in Betracht.

Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Bamako haben ein ausreichendes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

Touristen, die nach Mali kommen, sollten über einen ausreichenden auch für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Mali durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise oder

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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